Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Mindestlohn: Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf den gesetzlichen Mindestlohn ist unzulässig
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
|
|
Freie-PM.de: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.03.2015, Aktenzeichen 54 Ca 14420/14.
Ausgangslage:
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns versuchen Arbeitgeber mit verschiedenen Methoden diesen zu umgehen oder zumindest den Schaden gering zu halten. Trinkgeldkassen und Gutscheine als Aufstockung hin zum Mindestlohn lassen sich relativ schnell als unzulässige Methoden entlarven. Es gibt aber auch Bereiche, in denen eine Unzulässigkeit der Maßnahme, bzw. eine Umgehung des Mindestlohngesetzes nicht ohne weiteres auf der Hand liegen. Teilweise werden die Unklarheiten durch unzureichende Regelungen im Mindestlohngesetz gefördert.
Fall:
Eine Arbeitnehmerin wurde gegen eine Grundvergütung von 6,44 EUR je Stunde zuzüglich Leistungszulage und Schichtzuschlägen beschäftigt. Darüber hinaus erhielt sie ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie eine nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Wegen der Einführung des Mindestlohns sprach die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin eine Änderungskündigung aus. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis und bot der Arbeitnehmerin gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von 8,50 EUR bei Wegfall der Leistungszulage, des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung fortzusetzen. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin.
Urteil:
Das Arbeitsgericht hat die Änderungskündigung für unwirksam gehalten. Das Arbeitsrecht laut Pressemitteilung: Der gesetzliche Mindestlohn soll unmittelbar die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgelten. Der Arbeitgeber dürfe daher Leistungen, die - wie das zusätzliche
Urlaubsgeld und die Jahressonderzahlung - nicht diesem Zweck dienten, nicht auf den Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der diese unzulässige Anrechnung erreicht werden solle, sei unzulässig.
Gegen das Urteil ist die Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Bewertung:
Das Urteil dürfte zutreffend sein. De facto handelt es sich um eine Änderungskündigung mit der unmittelbaren Folge einer Vergütungsherabsetzung. Soweit der Arbeitgeber als Kündigungsgrund die Einführung des Mindestlohngesetzes heranzieht, muss dies scheitern. Andernfalls würde der Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung konterkariert. Änderungskündigungen mit der Folge einer Vergütungsherabsetzung werden von den Arbeitsgerichten im übrigen regelmäßig kassiert.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber:
Einseitige Maßnahmen wie die Änderungskündigung werden in vielen Fällen allein deshalb nicht zum Erfolg führen, weil die Arbeitnehmer vor Gericht aus den oben aufgeführten Gründen gute Erfolgsaussichten haben. Arbeitgeber sollten vielmehr überlegen, ob nicht eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages herbeigeführt werden kann. Diese wird vom Gericht nämlich nicht überprüft und ist, soweit der Mindestlohn insgesamt eingehalten wird, auch nicht mehr anfechtbar. Natürlich wird man dem Arbeitnehmer hier als Gegenleistung auch etwas anbieten müssen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Wenn der Arbeitgeber unzulässige Umgehungsversuche startet, müssen Arbeitnehmer wachsam sein. Das Wichtigste ist, nicht unüberlegt etwas zu unterschreiben. Von einem solchen Änderungsvertrag kommt man in der Regel nicht mehr weg. Eine Änderungskündigung muss innerhalb der vom Arbeitgeber gesetzten Frist unter Vorbehalt angenommen und dann per Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang angegriffen werden. Wenn der Arbeitgeber einfach einseitig unzulässige Verrechnungen vornimmt oder nicht den vollen Mindestlohn zahlt, kann vor Gericht einfach auf die Differenz geklagt werden. Ausschlussfristen sollten vorsichtig beachtet werden. D.h. man sollte nicht zu lange warten.
Quelle:
Pressemeldung Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2015, Aktenzeichen 54 Ca 14420/14
12.4.2015
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:
Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber:
Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MWST.
Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.03.2015, Aktenzeichen 54 Ca 14420/14.
Ausgangslage:
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns versuchen Arbeitgeber mit verschiedenen Methoden diesen zu umgehen oder zumindest den Schaden gering zu halten. Trinkgeldkassen und Gutscheine als Aufstockung hin zum Mindestlohn lassen sich relativ schnell als unzulässige Methoden entlarven. Es gibt aber auch Bereiche, in denen eine Unzulässigkeit der Maßnahme, bzw. eine Umgehung des Mindestlohngesetzes nicht ohne weiteres auf der Hand liegen. Teilweise werden die Unklarheiten durch unzureichende Regelungen im Mindestlohngesetz gefördert.
Fall:
Eine Arbeitnehmerin wurde gegen eine Grundvergütung von 6,44 EUR je Stunde zuzüglich Leistungszulage und Schichtzuschlägen beschäftigt. Darüber hinaus erhielt sie ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie eine nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Wegen der Einführung des Mindestlohns sprach die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin eine Änderungskündigung aus. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis und bot der Arbeitnehmerin gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von 8,50 EUR bei Wegfall der Leistungszulage, des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung fortzusetzen. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin.
Urteil:
Das Arbeitsgericht hat die Änderungskündigung für unwirksam gehalten. Das Arbeitsrecht laut Pressemitteilung: Der gesetzliche Mindestlohn soll unmittelbar die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgelten. Der Arbeitgeber dürfe daher Leistungen, die - wie das zusätzliche
Urlaubsgeld und die Jahressonderzahlung - nicht diesem Zweck dienten, nicht auf den Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der diese unzulässige Anrechnung erreicht werden solle, sei unzulässig.
Gegen das Urteil ist die Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Bewertung:
Das Urteil dürfte zutreffend sein. De facto handelt es sich um eine Änderungskündigung mit der unmittelbaren Folge einer Vergütungsherabsetzung. Soweit der Arbeitgeber als Kündigungsgrund die Einführung des Mindestlohngesetzes heranzieht, muss dies scheitern. Andernfalls würde der Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung konterkariert. Änderungskündigungen mit der Folge einer Vergütungsherabsetzung werden von den Arbeitsgerichten im übrigen regelmäßig kassiert.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber:
Einseitige Maßnahmen wie die Änderungskündigung werden in vielen Fällen allein deshalb nicht zum Erfolg führen, weil die Arbeitnehmer vor Gericht aus den oben aufgeführten Gründen gute Erfolgsaussichten haben. Arbeitgeber sollten vielmehr überlegen, ob nicht eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages herbeigeführt werden kann. Diese wird vom Gericht nämlich nicht überprüft und ist, soweit der Mindestlohn insgesamt eingehalten wird, auch nicht mehr anfechtbar. Natürlich wird man dem Arbeitnehmer hier als Gegenleistung auch etwas anbieten müssen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Wenn der Arbeitgeber unzulässige Umgehungsversuche startet, müssen Arbeitnehmer wachsam sein. Das Wichtigste ist, nicht unüberlegt etwas zu unterschreiben. Von einem solchen Änderungsvertrag kommt man in der Regel nicht mehr weg. Eine Änderungskündigung muss innerhalb der vom Arbeitgeber gesetzten Frist unter Vorbehalt angenommen und dann per Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang angegriffen werden. Wenn der Arbeitgeber einfach einseitig unzulässige Verrechnungen vornimmt oder nicht den vollen Mindestlohn zahlt, kann vor Gericht einfach auf die Differenz geklagt werden. Ausschlussfristen sollten vorsichtig beachtet werden. D.h. man sollte nicht zu lange warten.
Quelle:
Pressemeldung Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2015, Aktenzeichen 54 Ca 14420/14
12.4.2015
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:
Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber:
Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MWST.
Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Mindestlohn: Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf den gesetzlichen Mindestlohn ist unzulässig" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Andreas Kieling Mitten in Südafrika 1 Die Westküste
| Der Löwenmann | Kevin Richardson Dokumentation
| Afrika - Von Bäumen und Tieren: Der Marulabaum und ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen!
(Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)
REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g):
In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren.
Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)
Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien.
Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)
Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch.
Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm.
( ... (KlausFPM, 20.2.2023)
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Saftorangen
Zur Zeit im Angebot bei Famila:
Ägyptische Saftorangen "Valencia".
Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)
Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl
Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen.
Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l
Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen.
Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)
Doña María Mole Gewürzpaste
Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas.
Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen.
B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Ratgeber von Shell Fleet Solutions: Sind Sie bereit für die neuen Mautänderungen auf Bundesstraßen und Autobahnen? (PR-Gateway, Montag, 06. Mai 2024) euroShell und Dataforce haben ausgewählte Fuhrparkleiter zum Thema befragt
- Die Umfrage zeigt, dass trotz allgemeiner Kenntnis über die Maut, eine große Unsicherheit zu den Details der Änderungen besteht.
- Fuhrparkleiter sind uneinig über die Gebührenerhebung. Statt Ausweichen auf leichtere Fahrzeugklassen werden Routen- und Budgetanpassung für die Maut bevorzugt.
- Shell Fleet Solutions bietet bis zum 30.6. 2024 einen Frühbucherrabatt für seine EETS-Mautlösungen, ...
Tiroler Start-up smavi macht mit seinen innovativen smaviCases Visitenkarten aus Papier überflüssig (PR-Gateway, Montag, 06. Mai 2024) Neu am Start: smavi - die smarte Visitenkarte aus Tirol
St. Johann in Tirol, am 6. Mai 2024. Das innovative Start-up smavi mit Sitz im Herzen Tirols läutet mit seiner Erfindung, dem smaviCase, eine neue Ära des Netzwerkens in Österreich ein. Mit ihrer einzigartigen Smartphone-Hülle, die aus landwirtschaftlichen Abfällen gefertigt wird und biologisch abbaubar ist, stellen die beiden Gründer Victoria Gschnaller und Alexander Bliem eine digitale Innovation vor, mit der sie auch ökologisc ...
Der Balanceakt: Fremdkapital in Unternehmen - Eine Jonglage zwischen Chancen und Risiken (PR-Gateway, Montag, 06. Mai 2024)
In der Welt der Unternehmensfinanzierung ist der Einsatz von Fremdkapital so etwas wie das Salz in der Suppe - manchmal unverzichtbar, aber in zu großen Mengen potenziell gefährlich.
Die Fähigkeit, Fremdkapital effektiv zu nutzen, ist ein Kunststück, das nicht nur finanzielles Geschick, sondern auch ein tiefes Verständnis der damit verbundenen Vor- und Nachteile erfordert. Für viele Unternehmer ist Fremdkapital eine verlockende Zutat: Es ist oft günstiger als Eigen ...
Mundhygiene für Mutter und Kind (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024) Küssen verboten? Keine Lollys mehr?
Mundhygiene für Mutter und Kind:
Küssen verboten? Keine Lollys mehr?
Bakterien. Karies. Gingivitis. Schon werden unangenehme Empfindungen wach, bereits beim Lesen dieser Probleme. Aber es kann jeden treffen und jederzeit passieren. Besonders schlimm könnte es für Mütter und Mütter in spe sein. Die Gefahr, dass sich Kinder und selbst ...
Modernisierung der Heizungsanlage: Wasserführende Pelletöfen werden vom Staat gefördert (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024) Stufe für Stufe: So hoch ist die finanzielle Förderung
Früher oder später steht sie an: Die Sanierung der Heizungsanlage im Bestandsgebäude. Wärmepumpe und Solaranlage sind hier die gängigen Schlagworte. Wer einen Schritt weitergeht, kombiniert diese Systeme mit einem wasserführenden Pelletofen und setzt so komplett auf regenerative Energien. Denn Sonne scheint das ganze Jahr, warme Außenluft für die Wärmepumpe steht für rund neun Monate zur Verfügung und Pellets aus heimischer Produk ...
Fürth im Fokus: Neuer Marktbericht navigiert durch Immobilienlandschaft (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024)
Fürth im Fokus: Neuer Marktbericht navigiert durch Immobilienlandschaft
Fürth - Angesichts der jüngsten Veränderungen auf dem Immobilienmarkt, einschließlich der Transformation von einem Verkäufer- zu einem Käufermarkt und stark schwankender Zinssätze, hat Hegerich Immobilien in Fürth einen entscheidenden Schritt unternommen. Das Unternehmen mit 15-jähriger Expertise hat im April 2023 den ersten eigenen, umfassenden Marktbericht für die Region Fürth präsentiert. Di ...
LokSpace: Volles Haus bei Kursstart in Siegburg (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024) LokSpace bildet seit dem 29. April wieder neue TriebfahrzeugführerInnen am Standort in Siegburg aus. Der Kurs ist bis auf den letzten Platz gefüllt.
Siegburg, den 02.05.2024 "Wir sind voll, schlichtweg voll", kommentiert Carsten Flohr, Geschäftsführer und Gesellschafter von LokSpace den Kursstart der aktuellen Ausbildung als TriebfahrzeugführerIn in Siegburg.
Mit 18 Teilnehmenden ist jeder Stuhl besetzt. "Wir mussten ...
Lithium Hot Stock mit bahnbrechender Übernahme. Börsenstar setzt nach 20.900% auf diese Lithium-Aktie. Neuer 650% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 7.008% mit SQM Sociedad Quimica y (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024)
Lithium Hot Stock mit bahnbrechender Übernahme. Börsenstar setzt nach 20.900% mit Noram Lithium auf diese Lithium-Aktie
02.05.24
AC Research
Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74440/aktiencheck01020524.001.png ...
Manager*innen zunehmend mit Schadensersatzklagen konfrontiert (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024)
In Deutschland gehen Unternehmen immer häufiger gerichtlich gegen ihre Führungskräfte vor. War dies vor einigen Jahren noch unüblich, so hat sich dies inzwischen geändert. Das Gesetz sieht Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer*innen und Vorstände vor, wenn dem Unternehmen durch Managementfehler ein Schaden entstanden ist. Das setzt Manager*innen enorm unter Druck.
Insbesondere in spektakulären Fällen wie der viel beachteten VW-Dieselaffäre oder dem Siemens- ...
Urlaubskiller Zahnschmerzen ? proDente Sprachführer hilft weiter (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024) Der kostenfreie proDente Sprachführer übersetzt das Wichtigste rund um Zahnschmerzen in sieben Sprachen.
Zahnschmerzen können die Urlaubsstimmung erheblich trüben. Regelmäßig zur Kontrolle in die Zahnarztpraxis zu Hause mindert das Risiko, dass Zahnschmerzen den Urlaub vermiesen. Im Fall der Fälle hilft der kostenfreie proDente Sprachführer weiter. Er übersetzt das Wichtigste rund um Zahnschmerzen in sieben Sprachen.
Empfehlenswert ist es, frühzeitig vor Beginn der Re ...
Werbung bei News-Central.de: |
Mindestlohn: Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf den gesetzlichen Mindestlohn ist unzulässig |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|