News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 409 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Beleidigung des Vermieters auf Facebook - Kündigung des Mietverhältnisses?

Geschrieben am Freitag, dem 10. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Ausgangslage:

Nicht selten gibt es im Laufe eines Mietverhältnisses irgendwann gewisse Meinungsverschiedenheiten oder Streit zwischen Vermieter und Mieter. Dann kann der Ton auch durchaus mal etwas rauer werden. Problematisch allerdings für Mieter: wer den Vermieter angreift, kann sich unter Umständen einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung ausgesetzt sehen.

Jedenfalls bei Angriffen körperlicher Natur gibt es da keine Zweifel. Schwieriger ist die Frage, wann eine Beleidigung als Kündigungsgrund ausreicht und noch schwieriger die Frage, ob dies auch für Beleidigungen auf Facebook gilt.

Beleidigungen des Vermieters als Kündigungsgrund:

Eine schwerwiegende Beleidigung, kann, zumindest wenn sie von einer Drohung begleitet ist, nach Meinung einiger Gerichte Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein.

So stellt die Bezeichnung des Hausmeisters als "Hurensohn" und die Drohung, ihm "in den Mund zu scheißen und ihn umzubringen", ohne weiteres einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB dar (AG Neukölln, Urteil vom 22. April 2009 - 16 C 481/08 - juris).

Handelt es sich um Beleidigungen ohne weitere Bedrohung, verlangen die Gerichte regelmäßig eine gewisse Schwere der Beleidigung. So zum Beispiel das Landgericht Potsdam: Beleidigung und üble Nachrede sind Vertragsverletzungen, die zur Kündigung berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar ist (LG Potsdam, Urteil vom 17. August 2011 - 4 S 193/10 -, juris).

Ähnlich auch das Amtsgericht München, wonach jedenfalls eine massive Ehrverletzung eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (AG München, Urteil vom 09. August 2013 - 411 C 8027/13 -, juris).

Berücksichtigung der Gesamtumstände:

Die Gerichte berücksichtigen dabei auch stets die Gesamtumstände und dabei insbesondere, ob der Vermieter durch sein Verhalten die Beleidigungen irgendwie veranlasst hat: Eine (ordentliche) Kündigung des Mietvertrags ist gerechtfertigt, wenn der Mieter ohne entsprechende Beweise behauptet, der Vermieter habe ein "Hauswartsystem nach Stasi- oder Gestapoart eingeführt" und ein Aufsichtsratsmitglied der Genossenschaft lebe seinen Hass auf Heimatvertriebene aus und hierzu kein ansatzweise nachvollziehbarer Grund vorlag (LG Ansbach, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 1 S 1252/12 -, juris).

Beleidigung von vermieternahen Personen kann eine Kündigung begründen

Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann gegeben sein, wenn der Mieter den Vermieter, dessen Stellvertreter, Beauftragten oder Mitarbeiter, den Hausverwalter oder andere Hausbewohner beleidigt (AG München, Urteil vom 07. Februar 2013 - 411 C 25348/12 -, juris).

Beleidigung in den sozialen Medien (Facebook, Twitter und Co.):

Während im Arbeitsrecht Beleidigungen des Vermieters in den sozialen Netzwerken regelmäßig als besonders erschwerend, weil öffentlich, gewertet werden, verdient die Kündigung im Mietrecht eine andere, differenziertere Betrachtung.

Beleidigung auf ausdrückliche Einladung des Vermieters:

Hier muss zunächst unterschieden werden, ob der Vermieter in den sozialen Netzwerken ausdrücklich zu Bewertungen und damit auch zur Kritik auffordert. Im Mietrecht versuchen viele Hausverwaltungen, das Internet als Marketinginstrument zur besseren Vermietung ihres Bestandes einzusetzen. Wenn Vermieter hier Kritikmöglichkeiten ausdrücklich öffentlich ermöglichen, müssen sie auch ein etwas dickeres Fell zeigen. Der Vermieter muss unter Umständen auch strafrechtlich relevante Beleidigungen hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg jüngst in einem Urteil bestätigt:

Die Bezeichnung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" durch den Mieter stellen allenfalls Beleidigungen im unteren Spektrum denkbarer Beleidigungen dar und können weder eine ordentliche noch einen außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen (AG Charlottenburg, Urteil vom 30. Januar 2015 - 216 C 461/14 -, juris).

In diesem Fall hatte die Vermieterin auf ihrer Homepage einen Link zu einer Facebook-Seite gesetzt, auf der Mieter der Klägerin Bewertungen abgeben konnten. Auf der Facebook-Seite gab es dann bereits zahlreiche, zum Teil heftige Beschwerden anderer Mieter. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in diesem Fall den Vermieter quasi für die von ihm hergestellte Öffentlichkeit haftbar gemacht: Zum anderen durften die Beklagten im Hinblick auf die zahlreichen, zum Teil in sehr heftigem Ton geführten, Beschwerden auf der Facebook-Seite der Klägerin davon ausgehen, dass die Klägerin entsprechende Äußerungen nicht als kündigungsrelevant ansehen würde. Dies gilt umso mehr, als sich zumindest eine von den Beklagten zitierten Äußerungen auch auf einen konkreten Mitarbeiter der Klägerin bezieht (AG Charlottenburg, Urteil vom 30. Januar 2015 - 216 C 461/14 -, juris).

Beleidigung ohne ausdrückliche Einladung des Vermieters:

Wird die Beleidigung im Internet öffentlich gemacht, ohne dass der Vermieter hierzu eine Basis geschaffen hat, ergeben sich keine entlastenden Umstände für den Mieter. Im Gegenteil: die Beleidigung ist dann öffentlich und sogar einer besonders großen Zahl von Menschen zugänglich. Hier müsste eine Beleidigung dann sogar als besonders schwerwiegend gewertet werden. Ob sich ein Mieter auf den grundsätzlich raueren Ton im Internet berufen kann, wage ich zu bezweifeln. Zum einen sind die Richter im Allgemeinen eher online-schüchtern, jedenfalls keine Internetpioniere. Zum anderen stellt sich auch die Frage, ob die Gesellschaft es so einfach hinnehmen muss, dass sich in einem bestimmten Bereich andere Sitten herausbilden. Natürlich sind Gebräuche im Rahmen der Bewertung des Verschuldens eines Mieters zu berücksichtigen. Aus den oben genannten Gründen wird man sich als Mieter darauf aber eher nicht verlassen können.

Fazit: Beleidigungen sind auch und gerade in den sozialen Netzwerken gefährlich für den Bestand des Mietverhältnisses.

Fachanwaltstipp Mieter:

Mietern ist dringend davon abzuraten, Vermieter oder dem Vermieter nahe Person wie Hausverwalter, Hausmeister und Reinigungspersonal verbal anzugreifen. Das gilt erst recht in den sozialen Netzwerken. Bleiben Sie sachlich, auch wenn der Vermieter seinerseits schwere Vertragsverstöße begeht. Sie haben vertragliche Rechte, die sie ihrerseits notfalls vor Gericht durchsetzen können.

Fachanwaltstipp Vermieter:

Vermieter sollten den Gebrauch der sozialen Netzwerke als Marketinginstrument genau überlegen. Wie der Fall des Amtsgerichts Charlottenburg deutlich zeigt, kann so etwas auch schwer nach hinten losgehen. Im Allgemeinen braucht man schon sehr viele zufriedene Mieter, um im Internet ein positives Bild abzugeben. Ich gebe seit vielen Jahren im Internet kostenlose Ratschläge, wenn ich die teilweise extremen Kommentare und Bewertungen sehe, möchte ich manchmal die Kommentarfunktion lieber abschalten. Die freundlichen Bemerkungen werden wiederum insgesamt weniger wahrgenommen.

10.7.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin

Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin

Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999

Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen

Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Ausgangslage:

Nicht selten gibt es im Laufe eines Mietverhältnisses irgendwann gewisse Meinungsverschiedenheiten oder Streit zwischen Vermieter und Mieter. Dann kann der Ton auch durchaus mal etwas rauer werden. Problematisch allerdings für Mieter: wer den Vermieter angreift, kann sich unter Umständen einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung ausgesetzt sehen.

Jedenfalls bei Angriffen körperlicher Natur gibt es da keine Zweifel. Schwieriger ist die Frage, wann eine Beleidigung als Kündigungsgrund ausreicht und noch schwieriger die Frage, ob dies auch für Beleidigungen auf Facebook gilt.

Beleidigungen des Vermieters als Kündigungsgrund:

Eine schwerwiegende Beleidigung, kann, zumindest wenn sie von einer Drohung begleitet ist, nach Meinung einiger Gerichte Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein.

So stellt die Bezeichnung des Hausmeisters als "Hurensohn" und die Drohung, ihm "in den Mund zu scheißen und ihn umzubringen", ohne weiteres einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB dar (AG Neukölln, Urteil vom 22. April 2009 - 16 C 481/08 - juris).

Handelt es sich um Beleidigungen ohne weitere Bedrohung, verlangen die Gerichte regelmäßig eine gewisse Schwere der Beleidigung. So zum Beispiel das Landgericht Potsdam: Beleidigung und üble Nachrede sind Vertragsverletzungen, die zur Kündigung berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar ist (LG Potsdam, Urteil vom 17. August 2011 - 4 S 193/10 -, juris).

Ähnlich auch das Amtsgericht München, wonach jedenfalls eine massive Ehrverletzung eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (AG München, Urteil vom 09. August 2013 - 411 C 8027/13 -, juris).

Berücksichtigung der Gesamtumstände:

Die Gerichte berücksichtigen dabei auch stets die Gesamtumstände und dabei insbesondere, ob der Vermieter durch sein Verhalten die Beleidigungen irgendwie veranlasst hat: Eine (ordentliche) Kündigung des Mietvertrags ist gerechtfertigt, wenn der Mieter ohne entsprechende Beweise behauptet, der Vermieter habe ein "Hauswartsystem nach Stasi- oder Gestapoart eingeführt" und ein Aufsichtsratsmitglied der Genossenschaft lebe seinen Hass auf Heimatvertriebene aus und hierzu kein ansatzweise nachvollziehbarer Grund vorlag (LG Ansbach, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 1 S 1252/12 -, juris).

Beleidigung von vermieternahen Personen kann eine Kündigung begründen

Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann gegeben sein, wenn der Mieter den Vermieter, dessen Stellvertreter, Beauftragten oder Mitarbeiter, den Hausverwalter oder andere Hausbewohner beleidigt (AG München, Urteil vom 07. Februar 2013 - 411 C 25348/12 -, juris).

Beleidigung in den sozialen Medien (Facebook, Twitter und Co.):

Während im Arbeitsrecht Beleidigungen des Vermieters in den sozialen Netzwerken regelmäßig als besonders erschwerend, weil öffentlich, gewertet werden, verdient die Kündigung im Mietrecht eine andere, differenziertere Betrachtung.

Beleidigung auf ausdrückliche Einladung des Vermieters:

Hier muss zunächst unterschieden werden, ob der Vermieter in den sozialen Netzwerken ausdrücklich zu Bewertungen und damit auch zur Kritik auffordert. Im Mietrecht versuchen viele Hausverwaltungen, das Internet als Marketinginstrument zur besseren Vermietung ihres Bestandes einzusetzen. Wenn Vermieter hier Kritikmöglichkeiten ausdrücklich öffentlich ermöglichen, müssen sie auch ein etwas dickeres Fell zeigen. Der Vermieter muss unter Umständen auch strafrechtlich relevante Beleidigungen hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg jüngst in einem Urteil bestätigt:

Die Bezeichnung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" durch den Mieter stellen allenfalls Beleidigungen im unteren Spektrum denkbarer Beleidigungen dar und können weder eine ordentliche noch einen außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen (AG Charlottenburg, Urteil vom 30. Januar 2015 - 216 C 461/14 -, juris).

In diesem Fall hatte die Vermieterin auf ihrer Homepage einen Link zu einer Facebook-Seite gesetzt, auf der Mieter der Klägerin Bewertungen abgeben konnten. Auf der Facebook-Seite gab es dann bereits zahlreiche, zum Teil heftige Beschwerden anderer Mieter. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in diesem Fall den Vermieter quasi für die von ihm hergestellte Öffentlichkeit haftbar gemacht: Zum anderen durften die Beklagten im Hinblick auf die zahlreichen, zum Teil in sehr heftigem Ton geführten, Beschwerden auf der Facebook-Seite der Klägerin davon ausgehen, dass die Klägerin entsprechende Äußerungen nicht als kündigungsrelevant ansehen würde. Dies gilt umso mehr, als sich zumindest eine von den Beklagten zitierten Äußerungen auch auf einen konkreten Mitarbeiter der Klägerin bezieht (AG Charlottenburg, Urteil vom 30. Januar 2015 - 216 C 461/14 -, juris).

Beleidigung ohne ausdrückliche Einladung des Vermieters:

Wird die Beleidigung im Internet öffentlich gemacht, ohne dass der Vermieter hierzu eine Basis geschaffen hat, ergeben sich keine entlastenden Umstände für den Mieter. Im Gegenteil: die Beleidigung ist dann öffentlich und sogar einer besonders großen Zahl von Menschen zugänglich. Hier müsste eine Beleidigung dann sogar als besonders schwerwiegend gewertet werden. Ob sich ein Mieter auf den grundsätzlich raueren Ton im Internet berufen kann, wage ich zu bezweifeln. Zum einen sind die Richter im Allgemeinen eher online-schüchtern, jedenfalls keine Internetpioniere. Zum anderen stellt sich auch die Frage, ob die Gesellschaft es so einfach hinnehmen muss, dass sich in einem bestimmten Bereich andere Sitten herausbilden. Natürlich sind Gebräuche im Rahmen der Bewertung des Verschuldens eines Mieters zu berücksichtigen. Aus den oben genannten Gründen wird man sich als Mieter darauf aber eher nicht verlassen können.

Fazit: Beleidigungen sind auch und gerade in den sozialen Netzwerken gefährlich für den Bestand des Mietverhältnisses.

Fachanwaltstipp Mieter:

Mietern ist dringend davon abzuraten, Vermieter oder dem Vermieter nahe Person wie Hausverwalter, Hausmeister und Reinigungspersonal verbal anzugreifen. Das gilt erst recht in den sozialen Netzwerken. Bleiben Sie sachlich, auch wenn der Vermieter seinerseits schwere Vertragsverstöße begeht. Sie haben vertragliche Rechte, die sie ihrerseits notfalls vor Gericht durchsetzen können.

Fachanwaltstipp Vermieter:

Vermieter sollten den Gebrauch der sozialen Netzwerke als Marketinginstrument genau überlegen. Wie der Fall des Amtsgerichts Charlottenburg deutlich zeigt, kann so etwas auch schwer nach hinten losgehen. Im Allgemeinen braucht man schon sehr viele zufriedene Mieter, um im Internet ein positives Bild abzugeben. Ich gebe seit vielen Jahren im Internet kostenlose Ratschläge, wenn ich die teilweise extremen Kommentare und Bewertungen sehe, möchte ich manchmal die Kommentarfunktion lieber abschalten. Die freundlichen Bemerkungen werden wiederum insgesamt weniger wahrgenommen.

10.7.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin

Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin

Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999

Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen

Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Beleidigung des Vermieters auf Facebook - Kündigung des Mietverhältnisses?" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Belarus: Abkehr von Russland | Weltspiegel

Belarus: Abkehr von Russland | Weltspiegel
Großbritannien: Briten wollen LKW aus EU frei ins L ...

Großbritannien: Briten wollen LKW aus EU frei ins L ...
Frankreich: Nationaler Gedenktag für den Völkermord ...

Frankreich: Nationaler Gedenktag für den Völkermord ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Spezialisten zum Weinkühlen von Amica (PR-Gateway, Dienstag, 07. Mai 2024)
Für jeden Raum und alle Einbausituationen ein passender Weinkühlschrank

Zeitlos Schwarz und im grifflosen Design der X-type-Serie sind die neuen Weinkühlschränke von Amica ein wertiges Accessoire für Weinliebhaber. Ob als freistehendes Standgerät im Esszimmer, Partykeller oder in der Wohnküche, als Einbaugerät, das mit einem ebenfalls schwarzen Backofen zu einer Einheit verschmilzt, als Unterbaugerät für normal hohe oder höhere Arbeitsplatten sowie als schlanke Weinschublade oder für ...

 5 Ursachen für Verstöße gegen Spesen-Policies (PR-Gateway, Dienstag, 07. Mai 2024)
Einblicke von Rydoo, Experten für intelligentes Spesenmanagement

Während der Messe-Saison, bei Kundenbesuchen und sonstigen Geschäftsreisen geschehen Verstöße gegen die Ausgaben-Policy des eigenen Unternehmens schneller und häufiger als erwünscht. Jeder Gastronomiebeleg, der nur etwas über dem Limit liegt, kann der Buchhaltung zusätzlichen Aufwand bedeuten. In den meisten Fällen passiert das ohne jeden bösen Hintergedanken. Meist hat es andere Ursachen, wenn Angestellte die Spesen-Pol ...

 Zaunonkel GmbH präsentiert Schmuckzaun aus Doppelstabmatten - wo Ästhetik auf Funktionalität trifft (PR-Gateway, Dienstag, 07. Mai 2024)


Zaunonkel GmbH, ein führender Anbieter in der Zaunindustrie, freut sich, den neuesten Zugang zu seinem umfangreichen Sortiment vorzustellen: den Schmuckzaun aus Doppelstabmatten. Dieses neue Produkt vereint nahtlos hohe Sicherheitsstandards mit einem ästhetisch ansprechenden Design, das sowohl private als auch gewerbliche Grundstücke bereichert.

Eleganz und Stärke in perfekter Harmonie



Der ne ...

 Faktoora: Einzigartiger Anbieter in Deutschland stellt Buchhaltungssoftware kostenlos zur Verfügung - zeitlich unbegrenzt (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024)


Neu-Ulm, 02. Mai 2024 - Seit geraumer Zeit bietet faktoora, als einziger Anbieter in Deutschland, seine Buchhaltungssoftware unbegrenzt kostenlos an. Nutzer müssen lediglich einen Testaccount erstellen und können sofort starten. In diesem Account ist bereits ein einmaliger Test einer XRechnung-Erstellung möglich.

"Mit unserer kostenlosen Buchhaltungssoftware möchten wir kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu professioneller Buchhaltung so einfach wie möglic ...

 Intuition trifft Big Data: Dr. Johanna Dahms visionäre Keynote (PR-Gateway, Mittwoch, 01. Mai 2024)
Zwischen Intuition und Big Data: Johanna Dahms visionäre Keynote über Entscheidungsprozesse in Leipzig

Leipzig 1.5.2024 - Bei der jüngsten Handshake-Veranstaltung der Zalaris AG in Leipzig, die Experten aus Technologie, Wirtschaft und Forschung zusammenbrachte, stand eine Frage im Zentrum: Sollten Entscheidungen auf Intuition oder auf Big Data basieren? Dr. Johanna Dahm, führende Stimme im Bereich der Entscheidungsfindung und Entscheidungsforschung, lieferte in ihrer mit Spannung erwa ...

 Erlebe die faszinierende Welt der Musik: Die Zauberhaftigkeit der Gesangskunst (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024)


Inmitten des reichhaltigen Panoramas der deutschen Musiklandschaft erstrahlt eine Stimme heller als alle anderen - jene von Slata Hess. Von den romantischen Weiten Russlands bis zu den pulsierenden Rhythmen der internationalen Pop- und Rockmusik erstreckt sich ihr musikalisches Können.



Mit einem Talent, das nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit Beachtung findet, hat Slata die Bühnen erobert und die Herzen zahlloser Fans im Sturm erobert.


< ...

 Machen Sie Ihre Gastro Terrasse zum Marketinginstrument (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024)
Gewinnen Sie Neukunden, und generieren Sie Stammkunden durch eine attraktive Terrasse und kreative Aktionen!

Nutzen Sie Ihre Gastronomie Terrasse als Marketinginstrument!

Wer kennt nicht den Spruch: "Der erste Eindruck zählt"? Auch wenn es um die Gestaltung einer Gastronomie Terrasse geht, bewährt er sich. Denn die Terrasse ist sozusagen der "Türöffner" für das Restaurant. Die Sonne lockt, die Leute wollen raus und die frische Luft in Geselligkeit genießen. Eine attraktive Te ...

 Hans-Christoph Vöhringer, CEO der Netztal AG, plant ein neues Circular Economy-Projekt mit doppeltem Effekt (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024)
Hans-Christoph Vöhringer: "Plastikrecycling-Projekt für Indonesien und Südostasien"

Angesichts der alarmierenden Umweltauswirkungen von Plastikverschmutzung in der Region, insbesondere auf der beliebten Insel Bali, zielt das Projekt der Netztal AG darauf ab, nicht nur die Umwelt zu reinigen, sondern auch lokale Gemeinschaften durch Schulungen und die Schaffung nachhaltiger Arbeitsmöglichkeiten zu stärken. Dieser Bericht beleuchtet d ...

 Lebenskunst in Leopoldstadt: Kultureller Rundgang mit Reiseblogger Markus Pospichal (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024)
Entdecken Sie die Lebenskunst der Leopoldstadt bei einem kulturellen Rundgang in Begleitung des Reisebloggers Markus Pospichal.

Leopoldstadt, einst von Größen wie Freud und Strauß bewohnt, bildet heute das pulsierende Kulturherz Wiens. Markus Pospichal, ein profunder Kenner der Wiener Szene und passionierter Autor, führt durch dieses dynamische Viertel und offenbart dessen reichhaltiges kulturelles Erbe. Mit einem Blick fürs De ...

 Sensationelle 37,89 g/t Gold. 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte - Goldproduktion vor Break Even. Neuer 407% Gold Hot Stock nach 1.359% mit Barrick Gold Corporation ($GOLD), 1.563% mit Franco-Nevada ($FNV) (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)


Sensationelle 37,89 g/t Gold - Neuer 407% Gold Hot Stock. 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte - Goldproduktion vor Break Even



29.04.24 08:35

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74385/AC-290424.001.png



< ...

Werbung bei News-Central.de:





Beleidigung des Vermieters auf Facebook - Kündigung des Mietverhältnisses?

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,94 Sekunden