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News - Central News:  Bei Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich droht Haftstrafe - Ausweg Selbstanzeige

Geschrieben am Mittwoch, dem 12. August 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Bei Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich droht Haftstrafe ? Ausweg Selbstanzeige

http://www.grprainer.com/steuerberatung/selbstanzeige.html Wer Steuern im sechsstelligen Bereich hinterzogen hat, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Der einzige Ausweg ist die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf Steuerhinterziehung stehen drastische Strafen. Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafen bis zu Haftstrafen. Dabei gibt es kein genaues Maß, ab welcher Summe eine Freiheitsstrafe droht. Allerdings stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass bei einer Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich eine Geldstrafe alleine in der Regel nicht mehr ausreiche.

Übersteigt die Steuerhinterziehung die Millionen-Grenze kann die Haftstrafe nach Ansicht des BGH auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Auf den Steuerhinterzieher kann dann eine mehrjährige Gefängnisstrafe zukommen. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall und die genauen Umstände an. Daher spielt bei der Bemessung des Strafmaßes auch eine effektive Verteidigungsstrategie eine wesentliche Rolle.

Damit es erst gar nicht zu einer Strafverfolgung und einer möglichen Verurteilung kommt, haben Steuerhinterzieher immer noch die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig vor der Tatendeckung durch die Behörden gestellt wird und sie vollständig und fehlerfrei ist.

Die hohen und komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige können von einem Laien kaum erfüllt werden. Daher ist es wenig ratsam, die Selbstanzeige im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen zu verfassen. Fehler sind dabei schon fast vorprogrammiert und damit auch das Scheitern der Selbstanzeige. Damit eine Selbstanzeige rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei ist, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit dieser Aufgabe betraut werden. Sie können die Umstände eines jeden Falls würdigen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie auch wirkt.

Übersteigt die Summe der hinterzogenen Steuern nicht die Grenze von 25.000 Euro führt die erfolgreiche Selbstanzeige zur Straffreiheit. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge in Höhe vom zehn bis zwanzig Prozent der Hinterziehungssumme. Diese Strafzuschläge müssen zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden.

http://www.grprainer.com/steuerberatung/selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Bei Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich droht Haftstrafe ? Ausweg Selbstanzeige

http://www.grprainer.com/steuerberatung/selbstanzeige.html Wer Steuern im sechsstelligen Bereich hinterzogen hat, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Der einzige Ausweg ist die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf Steuerhinterziehung stehen drastische Strafen. Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafen bis zu Haftstrafen. Dabei gibt es kein genaues Maß, ab welcher Summe eine Freiheitsstrafe droht. Allerdings stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass bei einer Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich eine Geldstrafe alleine in der Regel nicht mehr ausreiche.

Übersteigt die Steuerhinterziehung die Millionen-Grenze kann die Haftstrafe nach Ansicht des BGH auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Auf den Steuerhinterzieher kann dann eine mehrjährige Gefängnisstrafe zukommen. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall und die genauen Umstände an. Daher spielt bei der Bemessung des Strafmaßes auch eine effektive Verteidigungsstrategie eine wesentliche Rolle.

Damit es erst gar nicht zu einer Strafverfolgung und einer möglichen Verurteilung kommt, haben Steuerhinterzieher immer noch die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig vor der Tatendeckung durch die Behörden gestellt wird und sie vollständig und fehlerfrei ist.

Die hohen und komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige können von einem Laien kaum erfüllt werden. Daher ist es wenig ratsam, die Selbstanzeige im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen zu verfassen. Fehler sind dabei schon fast vorprogrammiert und damit auch das Scheitern der Selbstanzeige. Damit eine Selbstanzeige rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei ist, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit dieser Aufgabe betraut werden. Sie können die Umstände eines jeden Falls würdigen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie auch wirkt.

Übersteigt die Summe der hinterzogenen Steuern nicht die Grenze von 25.000 Euro führt die erfolgreiche Selbstanzeige zur Straffreiheit. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge in Höhe vom zehn bis zwanzig Prozent der Hinterziehungssumme. Diese Strafzuschläge müssen zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden.

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