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Hohe Hürden bei der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Geschrieben am Mittwoch, dem 23. Dezember 2015 von News-Central.de
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PR-Gateway: Hohe Hürden bei der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Nur wenn die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann sie auch zur Straffreiheit führen. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind komplex.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige ist für Steuersünder nach wie vor der einzige Ausweg, um einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Strafbefreiend kann sich die Selbstanzeige aber nur dann auswirken, wenn die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt sind. So liegt bereits ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor, wenn die Steuerhinterziehung durch die Behörden bereits entdeckt wurde.
Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung durch die Steuerfahndung entdeckt wird, ist seitdem die erste sog. Steuer-CD angekauft wurde, spürbar gestiegen und wird auch künftig weiter steigen. Zahlreiche Banken in ehemaligen Steueroasen kooperieren inzwischen mit dem Fiskus und wollen kein Schwarzgeld mehr auf ihren Konten. Durch Instrumente wie die rückwirkende Gruppenanfrage bei Banken in der Schweiz und Österreich haben die Steuerfahnder die Möglichkeit, Schwarzgeldkonten bei den entsprechenden Banken aufzuspüren. Mit dem automatischen Informationsaustausch von Bankdaten ab 2017, an dem sich mehr als 50 Staaten beteiligen, steigt das Entdeckungsrisiko weiter an. Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten sind dann kaum noch vor dem Fiskus zu verbergen.
Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden. Sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu bewältigen. Um die komplexen Zusammenhänge darstellen zu können, ist eine kompetente juristische Beratung notwendig. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei sind Fehler schnell passiert. Die Selbstanzeige lässt sich aber nicht mehr nachträglich korrigieren und schlägt fehl. In der Konsequenz bedeutet das, dass trotz Selbstanzeige immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die Besonderheiten eines jeden Einzelfalls würdigen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Hohe Hürden bei der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Nur wenn die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann sie auch zur Straffreiheit führen. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind komplex.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige ist für Steuersünder nach wie vor der einzige Ausweg, um einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Strafbefreiend kann sich die Selbstanzeige aber nur dann auswirken, wenn die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt sind. So liegt bereits ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor, wenn die Steuerhinterziehung durch die Behörden bereits entdeckt wurde.
Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung durch die Steuerfahndung entdeckt wird, ist seitdem die erste sog. Steuer-CD angekauft wurde, spürbar gestiegen und wird auch künftig weiter steigen. Zahlreiche Banken in ehemaligen Steueroasen kooperieren inzwischen mit dem Fiskus und wollen kein Schwarzgeld mehr auf ihren Konten. Durch Instrumente wie die rückwirkende Gruppenanfrage bei Banken in der Schweiz und Österreich haben die Steuerfahnder die Möglichkeit, Schwarzgeldkonten bei den entsprechenden Banken aufzuspüren. Mit dem automatischen Informationsaustausch von Bankdaten ab 2017, an dem sich mehr als 50 Staaten beteiligen, steigt das Entdeckungsrisiko weiter an. Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten sind dann kaum noch vor dem Fiskus zu verbergen.
Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden. Sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu bewältigen. Um die komplexen Zusammenhänge darstellen zu können, ist eine kompetente juristische Beratung notwendig. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei sind Fehler schnell passiert. Die Selbstanzeige lässt sich aber nicht mehr nachträglich korrigieren und schlägt fehl. In der Konsequenz bedeutet das, dass trotz Selbstanzeige immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die Besonderheiten eines jeden Einzelfalls würdigen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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