News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 568 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Report Wohnen & Investieren

Geschrieben am Montag, dem 11. Januar 2016 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Internetportal maklermeile.de mit Neuigkeiten rund um die Immobilie

Immobilienfinanzierung: Günstiges Geld vom Chef

(maklermeile.de) Um qualifizierte Fachkräfte an sich zu binden oder zu gewinnen, bieten viele Unternehmen Zusatzleistungen als Anreize. Beispielsweise Zuschüsse zu den Kindergartenbeiträgen oder Extras bei der betrieblichen Altersversorgung. Nach Angaben des Internetportals maklermeile.de gewähren Firmen ihren Beschäftigten oft auch besonders günstige Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum. Die Zinsen können dabei spürbar niedriger sein als jene, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Hypothekendarlehen verlangen. Wichtig Gegebenenfalls muss der oder die Beschäftigte als KreditnehmerIn die aus dem Zinsvorteil resultierenden Ersparnisse versteuern. Die Details sind geregelt in § 8 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Außerdem werden in mehreren Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) insbesondere strittige Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zinsersparnissen bei Arbeitgeberdarlehen behandelt. Tipp: Wer speziell eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen möchte, sollte sich als Erstes in der Personalabteilung seines Unternehmens nach der Möglichkeit eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens erkundigen und sich auch die finanziellen bzw. steuerlichen Konsequenzen erklären lassen.

OLG Saarbrücken: Verkäufer haftet bei Feuchtigkeitsschäden

(maklermeile.de) Bei vielen älteren Immobilien sind die Keller feucht. Bisweilen ist das harmlos. Oft aber können daraus gesundheitliche Risiken erwachsen, die sich nur durch eine kostspielige Sanierung bzw. Trockenlegung der Räume vermeiden lassen. Nach Angaben des Internetportals maklermeile.de hat derjenige, der eine solche Immobilie aus zweiter Hand erwirbt, ein Recht darauf, dass der Verkäufer mit offenen Karten spielt. Der Fall: Kurz nach dem Erwerb eines mehr als 60 Jahre alten Hauses bemerkte der Kläger Schimmel an den Kellerwänden. Die darüber informierte Verkäuferin zeigte sich ahnungslos. Daraufhin focht der Käufer den Grundstückskaufvertrag wegen sogenannter arglistiger Täuschung an und verlangte die Erstattung des Kaufpreises. In der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken bekam der Kläger Recht (Az.: 1 U 132/12). Die frühere Eigentümerin hätte vor dem Verkauf über den Schimmelbefall und die Feuchtigkeit im Keller informieren müssen.

OLG Oldenburg: Kein Haftungsausschluss bei arglistiger Täuschung

(maklermeile.de) Praktisch jeder Vertrag über den Kauf einer gebrauchten Immobilie enthält einen sogenannten Haftungsausschluss. Danach haftet der Verkäufer nicht für ihm unbekannte Mängel in bzw. an einer Wohnung oder einem Haus. Doch ein solcher Haftungsausschluss ist bei arglistiger Täuschung durch einen Immobilienverkäufer irrelevant. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg unter dem Aktenzeichen 1 U 129/13. Der Käufer eines Hauses hatte einige Zeit nach Vertragsabschluss feuchte Wände, insbesondere im Wohnzimmer, festgestellt. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bestätigte dies. Insbesondere das Erdgeschoss des Hauses war deshalb nicht oder nur mit Einschränkungen bewohnbar. Der Käufer verklagte deshalb den vorherigen Eigentümer auf Erstattung des Kaufpreises sowie auf Zahlung von Schadenersatz. Die Berufungsinstanz, das OLG Oldenburg, entschied - anders als das LG Aurich in erster Instanz - zugunsten des Klägers. Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass der Verkäufer die Feuchtigkeit durch Anbringung von Alufolie hinter den Tapeten hatte kaschieren wollen. Dies wertete das Oldenburger OLG als arglistige Täuschung. Folge: Der im Immobilienkaufvertrag enthaltene Haftungsausschluss zog nicht.

Modernisierung: Vermieter an die kurze Leine

(maklermeile.de) Seit Einführung der Mietpreisbremse Mitte des Jahres 2015 können Wohnungseigentümer bei Neuvermietungen die Miete nur noch begrenzt entsprechend dem Angebot und der Nachfrage in einem regionalen Wohnungsmarkt anpassen. Das Bundesjustizministerium plant weitere gesetzliche Veränderungen, die insbesondere die Umlage von Modernisierungskosten auf Mieter betreffen. Momentan dürfen elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete draufgeschlagen werden. Ein Referentenentwurf sieht vor, diesen Umlagesatz auf acht Prozent zu begrenzen. Überdies sollen Mieterhöhungen gekappt werden auf maximal fünfzig Prozent in acht Jahren und höchstens vier Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die momentan noch notwendige Pflicht, Modernisierungen bis ins kleinste Detail zu dokumentieren und so für den Mieter nachvollziehbar zu machen, kann nach Angaben des Internetportals maklermeile.de entfallen. Voraussetzung ist, dass der Wohnungseigentümer nur noch vier Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Kaltmiete aufschlägt.

Öffentliche Förderung bei Mieterhöhungen berücksichtigen

(maklermeile.de) Vergleichsweise kompliziert sind die gesetzlichen Vorgaben, sobald ein Eigentümer seine vermietete Wohnung modernisiert und daraufhin den Mieter an den Kosten beteiligen möchte. Derzeit darf der Vermieter elf Prozent der gesamten Modernisierungskosten jährlich auf den Mieter umlegen. Möglicherweise soll der jährliche umlagefähige Anteil der Modernisierungskosten per Gesetz auf acht Prozent begrenzt werden. Eine wichtige Entscheidung kommt nach Informationen des Internetportals maklermeile.de in diesem Zusammenhang vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen 8 ZR 87/10. Kernaussage: Vermieter müssen öffentliche Fördermittel, die sie für die Modernisierung erhalten haben, bei der darauf folgenden Mieterhöhung angeben und anrechnen. Heißt im Klartext: Mit öffentlicher Förderung ist weniger der Modernisierungskosten auf Mieter umlagefähig als ohne.

Modernisierung & Mietpreisbremse: Was noch geht

(maklermeile.de) Ungeachtet der seit Mitte des Jahres 2015 geltenden Mietpreisbremse dürfen Vermieter die Miete gleichsam ungebremst erhöhen, sofern die Wohnung "umfassend" während eines Leerstands modernisiert wurde. Als "umfassend" gilt eine Sanierung, sofern sie mindestens ein Drittel dessen kostet, was ein Neubau gekostet hätte, und die Wohnung anschließend dem Standard eines Neubaus entspricht. Wichtig: Nach Informationen des Internetportals maklermeile.de darf ein Vermieter die Mieter, anders als bei Neubauvermietungen, nur für die erste Vermietung nach der Modernisierung "ungebremst" erhöhen. Weitere Besonderheit: Wurde die Wohnung in den drei vorangegangenen Jahren während der Mietzeit des Vormieters modernisiert, aber die Miete nicht angehoben, darf der Eigentümer den Modernisierungszuschlag nach Angaben des Internetportals maklermeile.de vom Neumieter verlangen.

Gerichte: Keine Pflichtangaben zum Energieausweis

(maklermeile.de) Jüngst hat das Landgericht (LG) Bielefeld entschieden, dass Immobilienmakler in Anzeigen nicht dazu verpflichtet sind, Angaben zum Energieausweis zu machen (Urteil vom 6.10.2015, Az.: 12 O 60/15). Vergleichbare Urteile kommen von den Landgerichten Gießen und München. Dennoch rät das Internetportal maklermeile.de Immobilienmaklern, auch weiterhin in ihren Anzeigen über den Energieausweis und die Energieverbrauchswerte zu informieren. Begründung: Bislang gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH). Denkbar sei, dass die genannten Urteile der Landgerichte Bielefeld, Gießen und München in letzter Instanz vor dem BGH keinen Bestand haben werden.

Bundesgerichtshof: Hauseigentümer im Winter nicht rund um die Uhr im Einsatz

(maklermeile.de) Insbesondere Hauseigentümer müssen grundsätzlich ihre Verkehrssicherungspflichten beachten. Dies bedeutet letztlich, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass niemand auf ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Bedeutsam ist besagte Verkehrssicherungspflicht insbesondere im Winter, sobald der Bürgersteig vor einem Haus mit Schnee bedeckt oder gar vereist ist. Hauseigentümer müssen also die Gehwege vor ihrem Objekt zumindest soweit räumen, dass Passanten diese gefahrlos begehen können. Doch ein Winterdienst gleichsam rund um die Uhr ist einem Hauseigentümer nicht zuzumuten. So lautet nach Angaben des Internetportals maklermeile.de eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Az. III ZR 326/12. Kernaussage: Man könne Passanten bei schlechten Witterungsverhältnissen mit Eis und Schnee durchaus eine gewisse Eigenverantwortung zumuten. Und zwar dahingehend, dass sie selbst Vorsicht walten ließen und darauf achteten, welche Wege sie vergleichsweise gefahrlos begehen könnten. Ausschlaggebend sei letztlich, so das höchste deutsche Zivilgericht, dass ein Hauseigentümer "im Wesentlichen" seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen sei.

Förderung: Neues vom KfW-Programm "Energieeffizient Bauen"

(maklermeile.de) Das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" wird zum 1. April 2016 geändert. Die wichtigsten Eckpunkte: Weil mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 höhere energetische Anforderungen für Wohngebäude gelten, wird das "Kfw-Effizienzhaus 70" ab diesem Stichtag nicht mehr gefördert. Stattdessen führt die KfW den neuen Förderstandard "KfW Effizienzhaus 40 Plus" ein. Bei diesem Typ wird ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert. Ebenfalls zum 1. April 2016 wird nach Angaben des Internetportals maklermeile.de das Nachweisverfahren für das "KfW-Effizienzhaus 55" vereinfacht. Sachverständige können dann aus standardisierten Maßnahmepaketen für Gebäudehülle und Anlagetechnik wählen. Weitere Änderung ab 1. April 2016: Bei Förderzusagen besteht ein verbindlicher Anspruch auf einen KfW-Baubegleitzuschuss. Demnach erhält ein Bauherr 50 Prozent oder höchsten 4.000 Euro der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. Besagte Begleitung war für Bauherren mit einer Förderzusage aus dem KfW-Programm "Energieffizient Bauen" bislang schon Pflicht, allerdings ohne zusätzliche Finanzspritze. Schließlich verdoppelt sich ab dem Stichtag 1. April 2016 der Förderhöchstbetrag auf 100.000 Euro. (Teil-)Finanziert können mit dem KfW-Darlehen 100 Prozent der "Bauwerkskosten", also der Baukosten ohne Grundstückspreis. Für ihre 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten führt die KfW eine 20-jährige Zinsbindungsvariante ein. Neben den bereits bestehenden Förderstandards "KfW-Effizienzhaus 55" und "KfW-Effizienzhaus 40" wird auch der neue Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem Tilgungszuschuss angeboten. In der Spitze beträgt der 10 Prozent des zugesagten Darlehens.

KfW-Förderung: Kombination unterschiedlicher Programm optimiert finanzielle Vorteile

(maklermeile.de) Über unterschiedliche Programme bietet die überwiegend staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bauherren attraktive Fördermöglichkeiten. Nach Angaben des Internetportals maklermeile.de können Bauherren die finanziellen Vorteile optimieren, indem sie unterschiedliche Fördermöglichkeiten miteinander kombinieren. So ist das "KfW-Wohneigentumsprogramm" kombinierbar mit anderen Kfw-Förderangeboten. Tipp der Experten von maklermeile.de: Welche Kombinationsmöglichkeiten ein Bauherr im Einzelnen hat, steht in den Merkblättern der KfW-Programme. Auch können in der Regel die KfW-Mittel mit den Förderungen anderer Geldgeber verknüpft werden. Etwa indem der Kredit aus dem "KfW-Wohneigentumsprogramm" zusammengepackt wird mit der kommunalen Förderung, zum Beispiel in Form eines Preisnachlasses beim Grundstückskauf oder den Subventionen durch den regionalen Energieversorger.
maklermeile.de ist ein innovatives und einzigartiges Online-Vergleichsportal, das speziell auf die Bedürfnisse von Vermietern, Immobilienverkäufern und Immobilienmaklern zugeschnitten ist. Mit nur wenigen Mausklicks finden Immobilienverkäufer und Vermieter den zu ihnen passenden Immobilienmakler mit nachweislich regionaler bzw. standortbezogener Perspektive. Immobilienmakler nutzen maklermeile.de als anerkannte Plattform zur professionellen Präsentation ihrer qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ihres nachhaltigen Services. So können sich qualifizierte Immobilienmakler erhebliche Wettbewerbsvorteile verschaffen, die mit traditioneller Anzeigenwerbung und herkömmlichen Brancheneinträgen nicht möglich sind. Überdies bietet maklermeile.de gleich zwei Alleinstellungsmerkmale im Vergleich zu anderen Angeboten im Internet. So ermöglicht maklermeile.de als einziges Internetportal die Onlinebeauftragung des Immobilienmaklers durch den Vermieter oder den Käufer. Überdies ist maklermeile.de das Einzige Web-basierte Immobilienportal mit sicherer Provisionszahlung für Immobilienmakler nach erfolgreichen Geschäftsabschlüssen. Somit bietet maklermeile.de allen Beteiligten größtmögliche Sicherheit, Dienstleistungs- und Servicequalität.
maklermeile.de GmbH
Maximilian Lecker
Denisstraße 1b
80335 München
(0 89) 4 16 11 85 30
(0 89) 4 16 11 85 39
http://www.maklermeile.de

Pressekontakt:
Simons Team
Heinz-Josef Simons
Am Köttersbach 4
51519 Odenthal
hajo@simons-team.de
0171-3177157
simons-team.de

(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Internetportal maklermeile.de mit Neuigkeiten rund um die Immobilie

Immobilienfinanzierung: Günstiges Geld vom Chef

(maklermeile.de) Um qualifizierte Fachkräfte an sich zu binden oder zu gewinnen, bieten viele Unternehmen Zusatzleistungen als Anreize. Beispielsweise Zuschüsse zu den Kindergartenbeiträgen oder Extras bei der betrieblichen Altersversorgung. Nach Angaben des Internetportals maklermeile.de gewähren Firmen ihren Beschäftigten oft auch besonders günstige Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum. Die Zinsen können dabei spürbar niedriger sein als jene, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Hypothekendarlehen verlangen. Wichtig Gegebenenfalls muss der oder die Beschäftigte als KreditnehmerIn die aus dem Zinsvorteil resultierenden Ersparnisse versteuern. Die Details sind geregelt in § 8 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Außerdem werden in mehreren Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) insbesondere strittige Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zinsersparnissen bei Arbeitgeberdarlehen behandelt. Tipp: Wer speziell eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen möchte, sollte sich als Erstes in der Personalabteilung seines Unternehmens nach der Möglichkeit eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens erkundigen und sich auch die finanziellen bzw. steuerlichen Konsequenzen erklären lassen.

OLG Saarbrücken: Verkäufer haftet bei Feuchtigkeitsschäden

(maklermeile.de) Bei vielen älteren Immobilien sind die Keller feucht. Bisweilen ist das harmlos. Oft aber können daraus gesundheitliche Risiken erwachsen, die sich nur durch eine kostspielige Sanierung bzw. Trockenlegung der Räume vermeiden lassen. Nach Angaben des Internetportals maklermeile.de hat derjenige, der eine solche Immobilie aus zweiter Hand erwirbt, ein Recht darauf, dass der Verkäufer mit offenen Karten spielt. Der Fall: Kurz nach dem Erwerb eines mehr als 60 Jahre alten Hauses bemerkte der Kläger Schimmel an den Kellerwänden. Die darüber informierte Verkäuferin zeigte sich ahnungslos. Daraufhin focht der Käufer den Grundstückskaufvertrag wegen sogenannter arglistiger Täuschung an und verlangte die Erstattung des Kaufpreises. In der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken bekam der Kläger Recht (Az.: 1 U 132/12). Die frühere Eigentümerin hätte vor dem Verkauf über den Schimmelbefall und die Feuchtigkeit im Keller informieren müssen.

OLG Oldenburg: Kein Haftungsausschluss bei arglistiger Täuschung

(maklermeile.de) Praktisch jeder Vertrag über den Kauf einer gebrauchten Immobilie enthält einen sogenannten Haftungsausschluss. Danach haftet der Verkäufer nicht für ihm unbekannte Mängel in bzw. an einer Wohnung oder einem Haus. Doch ein solcher Haftungsausschluss ist bei arglistiger Täuschung durch einen Immobilienverkäufer irrelevant. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg unter dem Aktenzeichen 1 U 129/13. Der Käufer eines Hauses hatte einige Zeit nach Vertragsabschluss feuchte Wände, insbesondere im Wohnzimmer, festgestellt. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bestätigte dies. Insbesondere das Erdgeschoss des Hauses war deshalb nicht oder nur mit Einschränkungen bewohnbar. Der Käufer verklagte deshalb den vorherigen Eigentümer auf Erstattung des Kaufpreises sowie auf Zahlung von Schadenersatz. Die Berufungsinstanz, das OLG Oldenburg, entschied - anders als das LG Aurich in erster Instanz - zugunsten des Klägers. Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass der Verkäufer die Feuchtigkeit durch Anbringung von Alufolie hinter den Tapeten hatte kaschieren wollen. Dies wertete das Oldenburger OLG als arglistige Täuschung. Folge: Der im Immobilienkaufvertrag enthaltene Haftungsausschluss zog nicht.

Modernisierung: Vermieter an die kurze Leine

(maklermeile.de) Seit Einführung der Mietpreisbremse Mitte des Jahres 2015 können Wohnungseigentümer bei Neuvermietungen die Miete nur noch begrenzt entsprechend dem Angebot und der Nachfrage in einem regionalen Wohnungsmarkt anpassen. Das Bundesjustizministerium plant weitere gesetzliche Veränderungen, die insbesondere die Umlage von Modernisierungskosten auf Mieter betreffen. Momentan dürfen elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete draufgeschlagen werden. Ein Referentenentwurf sieht vor, diesen Umlagesatz auf acht Prozent zu begrenzen. Überdies sollen Mieterhöhungen gekappt werden auf maximal fünfzig Prozent in acht Jahren und höchstens vier Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die momentan noch notwendige Pflicht, Modernisierungen bis ins kleinste Detail zu dokumentieren und so für den Mieter nachvollziehbar zu machen, kann nach Angaben des Internetportals maklermeile.de entfallen. Voraussetzung ist, dass der Wohnungseigentümer nur noch vier Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Kaltmiete aufschlägt.

Öffentliche Förderung bei Mieterhöhungen berücksichtigen

(maklermeile.de) Vergleichsweise kompliziert sind die gesetzlichen Vorgaben, sobald ein Eigentümer seine vermietete Wohnung modernisiert und daraufhin den Mieter an den Kosten beteiligen möchte. Derzeit darf der Vermieter elf Prozent der gesamten Modernisierungskosten jährlich auf den Mieter umlegen. Möglicherweise soll der jährliche umlagefähige Anteil der Modernisierungskosten per Gesetz auf acht Prozent begrenzt werden. Eine wichtige Entscheidung kommt nach Informationen des Internetportals maklermeile.de in diesem Zusammenhang vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen 8 ZR 87/10. Kernaussage: Vermieter müssen öffentliche Fördermittel, die sie für die Modernisierung erhalten haben, bei der darauf folgenden Mieterhöhung angeben und anrechnen. Heißt im Klartext: Mit öffentlicher Förderung ist weniger der Modernisierungskosten auf Mieter umlagefähig als ohne.

Modernisierung & Mietpreisbremse: Was noch geht

(maklermeile.de) Ungeachtet der seit Mitte des Jahres 2015 geltenden Mietpreisbremse dürfen Vermieter die Miete gleichsam ungebremst erhöhen, sofern die Wohnung "umfassend" während eines Leerstands modernisiert wurde. Als "umfassend" gilt eine Sanierung, sofern sie mindestens ein Drittel dessen kostet, was ein Neubau gekostet hätte, und die Wohnung anschließend dem Standard eines Neubaus entspricht. Wichtig: Nach Informationen des Internetportals maklermeile.de darf ein Vermieter die Mieter, anders als bei Neubauvermietungen, nur für die erste Vermietung nach der Modernisierung "ungebremst" erhöhen. Weitere Besonderheit: Wurde die Wohnung in den drei vorangegangenen Jahren während der Mietzeit des Vormieters modernisiert, aber die Miete nicht angehoben, darf der Eigentümer den Modernisierungszuschlag nach Angaben des Internetportals maklermeile.de vom Neumieter verlangen.

Gerichte: Keine Pflichtangaben zum Energieausweis

(maklermeile.de) Jüngst hat das Landgericht (LG) Bielefeld entschieden, dass Immobilienmakler in Anzeigen nicht dazu verpflichtet sind, Angaben zum Energieausweis zu machen (Urteil vom 6.10.2015, Az.: 12 O 60/15). Vergleichbare Urteile kommen von den Landgerichten Gießen und München. Dennoch rät das Internetportal maklermeile.de Immobilienmaklern, auch weiterhin in ihren Anzeigen über den Energieausweis und die Energieverbrauchswerte zu informieren. Begründung: Bislang gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH). Denkbar sei, dass die genannten Urteile der Landgerichte Bielefeld, Gießen und München in letzter Instanz vor dem BGH keinen Bestand haben werden.

Bundesgerichtshof: Hauseigentümer im Winter nicht rund um die Uhr im Einsatz

(maklermeile.de) Insbesondere Hauseigentümer müssen grundsätzlich ihre Verkehrssicherungspflichten beachten. Dies bedeutet letztlich, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass niemand auf ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Bedeutsam ist besagte Verkehrssicherungspflicht insbesondere im Winter, sobald der Bürgersteig vor einem Haus mit Schnee bedeckt oder gar vereist ist. Hauseigentümer müssen also die Gehwege vor ihrem Objekt zumindest soweit räumen, dass Passanten diese gefahrlos begehen können. Doch ein Winterdienst gleichsam rund um die Uhr ist einem Hauseigentümer nicht zuzumuten. So lautet nach Angaben des Internetportals maklermeile.de eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Az. III ZR 326/12. Kernaussage: Man könne Passanten bei schlechten Witterungsverhältnissen mit Eis und Schnee durchaus eine gewisse Eigenverantwortung zumuten. Und zwar dahingehend, dass sie selbst Vorsicht walten ließen und darauf achteten, welche Wege sie vergleichsweise gefahrlos begehen könnten. Ausschlaggebend sei letztlich, so das höchste deutsche Zivilgericht, dass ein Hauseigentümer "im Wesentlichen" seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen sei.

Förderung: Neues vom KfW-Programm "Energieeffizient Bauen"

(maklermeile.de) Das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" wird zum 1. April 2016 geändert. Die wichtigsten Eckpunkte: Weil mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 höhere energetische Anforderungen für Wohngebäude gelten, wird das "Kfw-Effizienzhaus 70" ab diesem Stichtag nicht mehr gefördert. Stattdessen führt die KfW den neuen Förderstandard "KfW Effizienzhaus 40 Plus" ein. Bei diesem Typ wird ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert. Ebenfalls zum 1. April 2016 wird nach Angaben des Internetportals maklermeile.de das Nachweisverfahren für das "KfW-Effizienzhaus 55" vereinfacht. Sachverständige können dann aus standardisierten Maßnahmepaketen für Gebäudehülle und Anlagetechnik wählen. Weitere Änderung ab 1. April 2016: Bei Förderzusagen besteht ein verbindlicher Anspruch auf einen KfW-Baubegleitzuschuss. Demnach erhält ein Bauherr 50 Prozent oder höchsten 4.000 Euro der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. Besagte Begleitung war für Bauherren mit einer Förderzusage aus dem KfW-Programm "Energieffizient Bauen" bislang schon Pflicht, allerdings ohne zusätzliche Finanzspritze. Schließlich verdoppelt sich ab dem Stichtag 1. April 2016 der Förderhöchstbetrag auf 100.000 Euro. (Teil-)Finanziert können mit dem KfW-Darlehen 100 Prozent der "Bauwerkskosten", also der Baukosten ohne Grundstückspreis. Für ihre 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten führt die KfW eine 20-jährige Zinsbindungsvariante ein. Neben den bereits bestehenden Förderstandards "KfW-Effizienzhaus 55" und "KfW-Effizienzhaus 40" wird auch der neue Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem Tilgungszuschuss angeboten. In der Spitze beträgt der 10 Prozent des zugesagten Darlehens.

KfW-Förderung: Kombination unterschiedlicher Programm optimiert finanzielle Vorteile

(maklermeile.de) Über unterschiedliche Programme bietet die überwiegend staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bauherren attraktive Fördermöglichkeiten. Nach Angaben des Internetportals maklermeile.de können Bauherren die finanziellen Vorteile optimieren, indem sie unterschiedliche Fördermöglichkeiten miteinander kombinieren. So ist das "KfW-Wohneigentumsprogramm" kombinierbar mit anderen Kfw-Förderangeboten. Tipp der Experten von maklermeile.de: Welche Kombinationsmöglichkeiten ein Bauherr im Einzelnen hat, steht in den Merkblättern der KfW-Programme. Auch können in der Regel die KfW-Mittel mit den Förderungen anderer Geldgeber verknüpft werden. Etwa indem der Kredit aus dem "KfW-Wohneigentumsprogramm" zusammengepackt wird mit der kommunalen Förderung, zum Beispiel in Form eines Preisnachlasses beim Grundstückskauf oder den Subventionen durch den regionalen Energieversorger.
maklermeile.de ist ein innovatives und einzigartiges Online-Vergleichsportal, das speziell auf die Bedürfnisse von Vermietern, Immobilienverkäufern und Immobilienmaklern zugeschnitten ist. Mit nur wenigen Mausklicks finden Immobilienverkäufer und Vermieter den zu ihnen passenden Immobilienmakler mit nachweislich regionaler bzw. standortbezogener Perspektive. Immobilienmakler nutzen maklermeile.de als anerkannte Plattform zur professionellen Präsentation ihrer qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ihres nachhaltigen Services. So können sich qualifizierte Immobilienmakler erhebliche Wettbewerbsvorteile verschaffen, die mit traditioneller Anzeigenwerbung und herkömmlichen Brancheneinträgen nicht möglich sind. Überdies bietet maklermeile.de gleich zwei Alleinstellungsmerkmale im Vergleich zu anderen Angeboten im Internet. So ermöglicht maklermeile.de als einziges Internetportal die Onlinebeauftragung des Immobilienmaklers durch den Vermieter oder den Käufer. Überdies ist maklermeile.de das Einzige Web-basierte Immobilienportal mit sicherer Provisionszahlung für Immobilienmakler nach erfolgreichen Geschäftsabschlüssen. Somit bietet maklermeile.de allen Beteiligten größtmögliche Sicherheit, Dienstleistungs- und Servicequalität.
maklermeile.de GmbH
Maximilian Lecker
Denisstraße 1b
80335 München
(0 89) 4 16 11 85 30
(0 89) 4 16 11 85 39
http://www.maklermeile.de

Pressekontakt:
Simons Team
Heinz-Josef Simons
Am Köttersbach 4
51519 Odenthal
hajo@simons-team.de
0171-3177157
simons-team.de

(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Report Wohnen & Investieren" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, DIE LINKE: W ...

Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, DIE LINKE: W ...
Jennifer Rush: Power Of Love (extended Version)

Jennifer Rush: Power Of Love (extended Version)
Alvin Stardust: My Coo Ca Choo (1974)

Alvin Stardust: My Coo Ca Choo (1974)

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Cybereason reagiert auf steigende mobile Bedrohungen mit neuer Threat Defense (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024)


Cybereason, führender Anbieter von zukunftsweisenden Cyber-Sicherheitslösungen, kündigt die Verfügbarkeit von Cybereason Mobile Threat Defense, Powered by Zimperium an.



Die explosionsartige Zunahme mobiler Geräte und Anwendungen führt zu einer immer größeren Angriffsfläche für Cyberangriffe - ausgeklügelte Sicherheitsbedrohungen wie Spyware, Phishing und Ransomware nehmen zu. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass bereits 60 % der Endgeräte, die auf Unternehmensresso ...

 CybeReady launcht neues Kommunikationszentrum auf seiner Cybersecurity-Trainingsplattform (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024)
Entlastung von HR- und IT-Teams durch hohe Automatisierung

02. Mai 2024 - CybeReady, Anbieter einer renommierten Cybersecurity-Trainingsplattform, gibt den Launch seines neuen internen Kommunikationszentrums bekannt. Das neue Management-Dashboard soll die Art und Weise verbessern, wie Unternehmen das Engagement ihrer Mitarbeiter im Bereich Cybersicherheit organisieren und kommunizieren. Dadurch soll es einfacher werden, alle kontinuierlich auf dem Laufenden zu halten und den regelmäßi ...

 Lithium Hot Stock mit bahnbrechender Übernahme. Börsenstar setzt nach 20.900% auf diese Lithium-Aktie. Neuer 650% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 7.008% mit SQM Sociedad Quimica y (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024)


Lithium Hot Stock mit bahnbrechender Übernahme. Börsenstar setzt nach 20.900% mit Noram Lithium auf diese Lithium-Aktie



02.05.24

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74440/aktiencheck01020524.001.png
...

 Gezielte Sichtbarkeit in der IT-Branche: PR-Gateway erschließt Fachpublikationen für effiziente Unternehmenskommunikation (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024)
Erhöhte Online-Reichweite durch gezielte Veröffentlichung auf IT-Fachpublikationen - ein Modell für alle Sektoren

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, in einer zunehmend digitalisierten Welt gesehen und gehört zu werden. Der Online-Presseverteiler PR-Gateway bietet hierfür eine strategische Plattform, die durch ihren Zugang zu einer Vielzahl an allgemeinen und spezialisierten Presseportalen, Fach- und Themenportalen, Online-Magazinen und anderen Distributionskanälen herausragt. ...

 Initiative Cloud Services Made in Germany Schriftenreihe: Ausgabe April 2024 verfügbar (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)


Die Initiative Cloud Services Made in Germany hat die neue Ausgabe ihrer Schriftenreihe - Stand April 2024 - veröffentlicht. Band 1 der Reihe trägt den Titel "Initiative Cloud Services Made in Germany im Gespräch" und enthält eine Sammlung von mittlerweile mehr als 100 Interviews mit Vertretern von an der Initiative beteiligten deutschen Cloud Computing-Anbietern zum Thema Cloud Computing im Allgemeinen und Cloud Computing in Deutschland im Speziellen. Band 2 mit dem Titel "Cloud S ...

 Sensationelle 37,89 g/t Gold. 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte - Goldproduktion vor Break Even. Neuer 407% Gold Hot Stock nach 1.359% mit Barrick Gold Corporation ($GOLD), 1.563% mit Franco-Nevada ($FNV) (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)


Sensationelle 37,89 g/t Gold - Neuer 407% Gold Hot Stock. 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte - Goldproduktion vor Break Even



29.04.24 08:35

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74385/AC-290424.001.png



< ...

 Aufgabe für Tüftler: Der SEO-Contest RankensteinSEO stellt hohe Anforderungen! (News-Central, Samstag, 27. April 2024)
Ein Wettstreit für Suchmaschinenoptimierer und Webmaster: Für den erfundenen Suchbegriff "RankensteinSEO" soll eine Seite bei Google möglichst gut ranken!

Die Aufgabe des Contests besteht also darin, mit dem erfundenen und zuvor bei Google nicht auffindbaren Suchwort RankensteinSEO zum Ende der Challenge in der organischen Suche bei Google.de den ersten Platz zu belegen.

Hierzu posted das Tumblr-Board Info rankenstein-seo-pressereport-nummer-zw%C3%B6lf:  Suchmaschinenoptimierung (SEO) Manager (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Was macht eigentlich ein SEO-Manager wie Daniel Görs?

Ein SEO-Manager wie Diplom-Sozialwirt Daniel Görs ist für die Planung, Umsetzung und Optimierung von Maßnahmen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) verantwortlich, um die Sichtbarkeit einer Website in den Suchergebnissen zu verbessern.



Hier sind 16 Bereiche des SEO-Managements, d ...

 Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Grow (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)


Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



25.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png



...

 Von Umweltmanagement bis Nachhaltigkeitsstrategie: HDT gibt Impulse auf dem Weg zur Green Economy (Berlin-hdt, Mittwoch, 24. April 2024)
Das aktuelle Seminarprogramm von Deutschlands ältestem technischen Weiterbildungsinstitut vermittelt wertvolles Praxiswissen zu allen Fragen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes

Von der Verschärfung gesetzlicher Vorgaben über sich wandelnde Verbrauchererwartungen bis hin zu Lieferantenerklärungen: Der Handlungsbedarf für
Unternehmen in Sachen Umweltschutz steigt für jeden spürbar. Produkte und Prozesse müssen umweltbewusster und nachhaltiger gestaltet werden, außerdem ...

Werbung bei News-Central.de:





Report Wohnen & Investieren

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,91 Sekunden