News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 529 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Falschinformation des Betriebsrats vor Kündigung

Geschrieben am Dienstag, dem 02. Februar 2016 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf

Eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat für dessen Beurteilung bedeutsame, zuungunsten des Arbeitnehmers sprechende, objektiv unzutreffende Tatsachen mitteilt, von denen er selbst es für möglich hält, dass sie unrichtig sind.

BAG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 AZR 15/15 -

(Leitsatz von der Verfasserin)

Der Kläger war als Produktionsmitarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er fehlte wiederholt krankheitsbedingt in nicht unerheblichem Umfang. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis fristgemäß. Im vorangegangenen Anhörungsverfahren unterrichtete sie den Betriebsrat über ihre Kündigungsabsicht, teilte die Fehlzeiten mit und gab an, als Grund für die AU-Zeiten habe der Kläger Kopfschmerzen angegeben. Im Anhörungsschreiben heißt es weiter: "Wir haben dann nach dem letzten Rückkehrgespräch ... beschlossen, Herrn N. bei unserer Werksärztin ... vorzustellen. Dieser Termin fand am 16.01.2012 statt. Herr N wurde empfohlen, sich von einem Spezialisten untersuchen zu lassen und gezielt mit einer Therapie gegen den Kopfschmerz vorzugehen ... Diese Schmerztherapie wurde aber bereits nach kurzer Zeit von Herrn N abgebrochen, der Folgetermin im Werkarztzentrum ... nicht wahrgenommen. Herr N hat damit nach unserer Einschätzung nicht alles getan, um seine Arbeitskraft vollständig wiederherzustellen (zitiert nach der Entscheidung der Vorinstanz: LAG Hamm - 7 Sa 206/14 -)".

Tatsächlich hatte der Kläger bereits ein Kopfschmerzzentrum aufgesucht und von diesem auch eine Therapieempfehlung erhalten, bevor er sich bei der Betriebsärztin vorstellte. Im Verlauf des Kündigungsschutzprozesses wurde unstreitig, dass die Werksärztin dem Kläger nicht empfohlen hatte, sich von einem Spezialisten untersuchen zu lassen. Nach dem Vortrag der Beklagten hat die Werksärztin ihrem Personalleiter in einem Telefongespräch tatsächlich mitgeteilt, beim Kläger werde eine Schmerztherapie durchgeführt, dieser setze die verordneten Medikamente aber sofort ab, wenn sich keine Besserung einstelle. Als Grund für die fehlerhafte Unterrichtung des Betriebsrats hat die Beklagte angegeben, ihr Personalleiter sei einem Missverständnis unterlegen.

In seiner Entscheidung prüft das BAG vorab, ob die Fehlinformation des Betriebsrats Bedeutung für dessen Stellungnahme hatte. Das wird mit überzeugenden Gründen bejaht. Der Betriebsrat musste den Eindruck gewinnen, dass der Kläger nicht bereit sei, eine Schmerztherapie durchzuführen. Dies hat ihn möglicherweise davon abgehalten, dem Arbeitgeber Vorschläge zur Vermeidung der Kündigung zu unterbreiten. Damit kam es darauf an, ob die Kündigung unwirksam ist, weil die Beklagte das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Ausgangspunkt ist der Grundsatz, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat nach der Rechtsprechung des BAG die Tatsachen mitteilen muss, die aus seiner Sicht die Kündigung rechtfertigen (subjektive Determinierung des Anhörungsverfahrens). Bewusst falsch oder irreführend darf der Betriebsrat, so das BAG, nicht unterrichtet werden. Andererseits, so ebenfalls das BAG, führt eine unbewusste Fehlinformation des Betriebsrats nicht dazu, dass die Unterrichtung nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht ordnungsgemäß ist. Eine weitere Variante, durch die der Grundsatz der subjektiven Determinierung eingeschränkt wird, liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat für dessen Stellungnahme relevante Tatsachen nicht mitgeteilt hat und dann erklärt, diese Tatsachen seien für seine Kündigungsentscheidung nicht relevant gewesen. Dazu hat das BAG bereits entschieden, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat solche Tatsachen nicht vorenthalten darf.

In dem ihm nun vorliegenden Fall konnte das BAG weder davon ausgehen, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat bewusst falsch oder irreführend unterrichtet hat, noch, dass die Fehlinformation unbewusst erfolgt ist. Vielmehr war nicht nachvollziehbar, wie es überhaupt zu dem (angeblichen) Missverständnis kommen konnte. In Betracht kommt nach der Entscheidung des BAG auch, dass der Personalleiter es für möglich hielt, dass seine Mitteilung gegenüber dem Betriebsrat nicht der Wahrheit entspricht und er dies billigend in Kauf genommen hat. Da der Beklagten Gelegenheit gegeben werden musste, hierzu weiter vorzutragen, wurde die Sache an das LAG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen. Stellt sich dort heraus, dass der Personalleiter es für möglich gehalten hat, dass seine Angaben gegenüber dem Betriebsrat falsch sind, ist das Anhörungsverfahren fehlerhaft und die Kündigung unwirksam.

Fazit:

Missverständnisse begleiten unsere tägliche Kommunikation. Das Urteil steht in einer Reihe von Entscheidungen, die verdeutlichen, dass Betriebsräte kritisch prüfen müssen, ob ihnen im Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG erteilte Informationen richtig sind. Soweit dies möglich ist, sollten Betriebsräte daher von ihrem Recht Gebrauch machen, den Arbeitnehmer vor Ablauf der Anhörungsfrist und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme anzuhören (§ 102 Abs. 2 S. 4 BetrVG),

Im Kündigungsschutzverfahren werden die Arbeitsgerichte wahrscheinlich selten klären können, ob ein Arbeitgeber an die Richtigkeit der dem Betriebsrat mitgeteilten, tatsächlich falschen, Information geglaubt hat, oder ob er es für möglich gehalten hat, dass die Information falsch ist. Von besonderer Wichtigkeit ist daher, dass der Arbeitgeber, so das BAG in seiner Entscheidung ausdrücklich, die Beweislast für seine Gutgläubigkeit trägt. Kann er nicht beweisen, dass er es nicht für möglich gehalten hat, dass die Information falsch ist, geht dies zu seinen Lasten. D.h. die Kündigung ist nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG unwirksam.

Zuständig für Rückfragen: Ingrid Heinlein, Rechtsanwältin, heinlein@fachanwaeltinnen.de,

Anwaltskanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf, www.fachanwaeltinnen.de

www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstraße 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.
Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen.

Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.
Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich
gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzung zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR), Stefan Bell, Regine Windirsch und Christopher Koll
Ingrid Heinlein
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung & PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf

Eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat für dessen Beurteilung bedeutsame, zuungunsten des Arbeitnehmers sprechende, objektiv unzutreffende Tatsachen mitteilt, von denen er selbst es für möglich hält, dass sie unrichtig sind.

BAG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 AZR 15/15 -

(Leitsatz von der Verfasserin)

Der Kläger war als Produktionsmitarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er fehlte wiederholt krankheitsbedingt in nicht unerheblichem Umfang. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis fristgemäß. Im vorangegangenen Anhörungsverfahren unterrichtete sie den Betriebsrat über ihre Kündigungsabsicht, teilte die Fehlzeiten mit und gab an, als Grund für die AU-Zeiten habe der Kläger Kopfschmerzen angegeben. Im Anhörungsschreiben heißt es weiter: "Wir haben dann nach dem letzten Rückkehrgespräch ... beschlossen, Herrn N. bei unserer Werksärztin ... vorzustellen. Dieser Termin fand am 16.01.2012 statt. Herr N wurde empfohlen, sich von einem Spezialisten untersuchen zu lassen und gezielt mit einer Therapie gegen den Kopfschmerz vorzugehen ... Diese Schmerztherapie wurde aber bereits nach kurzer Zeit von Herrn N abgebrochen, der Folgetermin im Werkarztzentrum ... nicht wahrgenommen. Herr N hat damit nach unserer Einschätzung nicht alles getan, um seine Arbeitskraft vollständig wiederherzustellen (zitiert nach der Entscheidung der Vorinstanz: LAG Hamm - 7 Sa 206/14 -)".

Tatsächlich hatte der Kläger bereits ein Kopfschmerzzentrum aufgesucht und von diesem auch eine Therapieempfehlung erhalten, bevor er sich bei der Betriebsärztin vorstellte. Im Verlauf des Kündigungsschutzprozesses wurde unstreitig, dass die Werksärztin dem Kläger nicht empfohlen hatte, sich von einem Spezialisten untersuchen zu lassen. Nach dem Vortrag der Beklagten hat die Werksärztin ihrem Personalleiter in einem Telefongespräch tatsächlich mitgeteilt, beim Kläger werde eine Schmerztherapie durchgeführt, dieser setze die verordneten Medikamente aber sofort ab, wenn sich keine Besserung einstelle. Als Grund für die fehlerhafte Unterrichtung des Betriebsrats hat die Beklagte angegeben, ihr Personalleiter sei einem Missverständnis unterlegen.

In seiner Entscheidung prüft das BAG vorab, ob die Fehlinformation des Betriebsrats Bedeutung für dessen Stellungnahme hatte. Das wird mit überzeugenden Gründen bejaht. Der Betriebsrat musste den Eindruck gewinnen, dass der Kläger nicht bereit sei, eine Schmerztherapie durchzuführen. Dies hat ihn möglicherweise davon abgehalten, dem Arbeitgeber Vorschläge zur Vermeidung der Kündigung zu unterbreiten. Damit kam es darauf an, ob die Kündigung unwirksam ist, weil die Beklagte das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Ausgangspunkt ist der Grundsatz, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat nach der Rechtsprechung des BAG die Tatsachen mitteilen muss, die aus seiner Sicht die Kündigung rechtfertigen (subjektive Determinierung des Anhörungsverfahrens). Bewusst falsch oder irreführend darf der Betriebsrat, so das BAG, nicht unterrichtet werden. Andererseits, so ebenfalls das BAG, führt eine unbewusste Fehlinformation des Betriebsrats nicht dazu, dass die Unterrichtung nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht ordnungsgemäß ist. Eine weitere Variante, durch die der Grundsatz der subjektiven Determinierung eingeschränkt wird, liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat für dessen Stellungnahme relevante Tatsachen nicht mitgeteilt hat und dann erklärt, diese Tatsachen seien für seine Kündigungsentscheidung nicht relevant gewesen. Dazu hat das BAG bereits entschieden, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat solche Tatsachen nicht vorenthalten darf.

In dem ihm nun vorliegenden Fall konnte das BAG weder davon ausgehen, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat bewusst falsch oder irreführend unterrichtet hat, noch, dass die Fehlinformation unbewusst erfolgt ist. Vielmehr war nicht nachvollziehbar, wie es überhaupt zu dem (angeblichen) Missverständnis kommen konnte. In Betracht kommt nach der Entscheidung des BAG auch, dass der Personalleiter es für möglich hielt, dass seine Mitteilung gegenüber dem Betriebsrat nicht der Wahrheit entspricht und er dies billigend in Kauf genommen hat. Da der Beklagten Gelegenheit gegeben werden musste, hierzu weiter vorzutragen, wurde die Sache an das LAG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen. Stellt sich dort heraus, dass der Personalleiter es für möglich gehalten hat, dass seine Angaben gegenüber dem Betriebsrat falsch sind, ist das Anhörungsverfahren fehlerhaft und die Kündigung unwirksam.

Fazit:

Missverständnisse begleiten unsere tägliche Kommunikation. Das Urteil steht in einer Reihe von Entscheidungen, die verdeutlichen, dass Betriebsräte kritisch prüfen müssen, ob ihnen im Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG erteilte Informationen richtig sind. Soweit dies möglich ist, sollten Betriebsräte daher von ihrem Recht Gebrauch machen, den Arbeitnehmer vor Ablauf der Anhörungsfrist und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme anzuhören (§ 102 Abs. 2 S. 4 BetrVG),

Im Kündigungsschutzverfahren werden die Arbeitsgerichte wahrscheinlich selten klären können, ob ein Arbeitgeber an die Richtigkeit der dem Betriebsrat mitgeteilten, tatsächlich falschen, Information geglaubt hat, oder ob er es für möglich gehalten hat, dass die Information falsch ist. Von besonderer Wichtigkeit ist daher, dass der Arbeitgeber, so das BAG in seiner Entscheidung ausdrücklich, die Beweislast für seine Gutgläubigkeit trägt. Kann er nicht beweisen, dass er es nicht für möglich gehalten hat, dass die Information falsch ist, geht dies zu seinen Lasten. D.h. die Kündigung ist nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG unwirksam.

Zuständig für Rückfragen: Ingrid Heinlein, Rechtsanwältin, heinlein@fachanwaeltinnen.de,

Anwaltskanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf, www.fachanwaeltinnen.de

www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstraße 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.
Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen.

Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.
Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich
gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzung zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR), Stefan Bell, Regine Windirsch und Christopher Koll
Ingrid Heinlein
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung & PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Falschinformation des Betriebsrats vor Kündigung" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Vorläufiger WM-Kader steht: Diese Spieler sind in R ...

Vorläufiger WM-Kader steht: Diese Spieler sind in R ...
82 Frauen protestieren auf dem Filmfestival Cannes

82 Frauen protestieren auf dem Filmfestival Cannes
Torjäger beim FC Liverpool: Mo Salah stellt einen n ...

Torjäger beim FC Liverpool: Mo Salah stellt einen n ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Warum Geben den Unterschied macht (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
Systemische Wechselwirkungen von Geben und Nehmen

Autor: Reinhard F. Leiter, Executive Coach München



Stellen wir uns vor, jeder Mitarbeiter ist ein Instrument in einem Orchester. Dirigent ist die Führungskraft. Klingt einfach? Weit gefehlt! Denn in der Realität der Unternehmenswelt gleicht das Zusammenspiel oft einem wilden Durcheinander. Erfolgreiche Führungspersönlichkeiten wissen: Um Harmonie zu schaffen, braucht es mehr als Taktgefühl. Es braucht ein tiefes Vers ...

 Manager*innen zunehmend mit Schadensersatzklagen konfrontiert (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024)


In Deutschland gehen Unternehmen immer häufiger gerichtlich gegen ihre Führungskräfte vor. War dies vor einigen Jahren noch unüblich, so hat sich dies inzwischen geändert. Das Gesetz sieht Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer*innen und Vorstände vor, wenn dem Unternehmen durch Managementfehler ein Schaden entstanden ist. Das setzt Manager*innen enorm unter Druck.



Insbesondere in spektakulären Fällen wie der viel beachteten VW-Dieselaffäre oder dem Siemens- ...

 Der OSMIUM-BIGBANG beginnt (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)


Mit dem 31.12.2026 endet die Kristallisation von Osmium, dem seltensten Edelmetall der Welt. Damit sind die Mengen, die noch Eintritt in den Sachinvestorenmarkt finden werden, international begrenzt und können klar quantifiziert werden. Die beiden magischen Zahlen sind 300 kg und eine Milliarde Euro.



In Murnau wird zeitgleich der neue Flagshipstore mit Zertifizierungslabor eröffnet. Es entstehen bis zu 20 Arbeitsplätze vor Ort und ein wichtiger Wirtschaftszweig wir ...

 Sensationelle 37,89 g/t Gold. 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte - Goldproduktion vor Break Even. Neuer 407% Gold Hot Stock nach 1.359% mit Barrick Gold Corporation ($GOLD), 1.563% mit Franco-Nevada ($FNV) (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)


Sensationelle 37,89 g/t Gold - Neuer 407% Gold Hot Stock. 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte - Goldproduktion vor Break Even



29.04.24 08:35

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74385/AC-290424.001.png



< ...

 Einige Buchtipps für Sie (Kummer, Sonntag, 28. April 2024)
Der Buchmarkt bietet alles, was das Leserherz begehrt. Für jeden Geschmack ist das passende Werk dabei. Aber gerade weil es so eine enorme Bandbreite an Büchern gibt, fällt es nicht immer leicht, sich für eine Lektüre zu entscheiden. Deshalb hier mal einige Buchtipps.

Sinfonie der Herzen (Alles wird gut ..., Band 5)
Wohl dem, der wahre Freunde hat, die immer zu ihm stehen und für ihn da sind. Christine, Oliver, Lydia und Jutta haben erst beim zweiten Anlauf ihr Glück gefund ...

 Man kann nicht nicht kommunizieren - reloaded (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Warum ein Gesprächsraum nicht allein der Interpretation überlassen werden sollte

Im Grunde können alle mitreden, wenn man über Kommunikation diskutiert. Allein schon die Tatsache, dass man mitredet, zeigt, dass man bereits kommuniziert. Kaum eine Aus- oder Weiterbildung, kaum ein Fachartikel oder Standartwerk, kaum ein Seminar oder Vortrag kommt ohne Paul Watzlawicks These "Man kann nicht nicht kommunizieren" aus. Doch hat das in unserer heutigen Businesswelt überhaupt noch eine Relev ...

 Cannabis Hot Stock entwickelt Testsystem für Autofahrer. Neuer 357% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($C (PR-Gateway, Montag, 22. April 2024)


Cannabis Hot Stock entwickelt Testsystem für Autofahrer. Neuer 357% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



22.04.24 10:34

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74312/AC-220424-3.001.png


< ...

 Goldpreis erreicht 2.400$ - Neuer 321% Gold Hot Stock mit 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte und riesigem Moly-Vorkommen. Neuer 321% Gold Hot Stock nach 1.359% mit Barrick Gold Corporation ($GOLD), 1.563% m (PR-Gateway, Montag, 22. April 2024)


Goldpreis erreicht 2.400$ - Neuer 321% Gold Hot Stock. Mit 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte und riesigem Moly-Vorkommen



22.04.24 08:18

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74310/AC-220424-2.001.png



...

 KI-Aktie wird zum Dr. Google-Killer - Neuer 307% AI Hot Stock nach 215.872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) (PR-Gateway, Montag, 22. April 2024)


KI-Aktie wird zum Dr. Google-Killer - Neuer 307% AI Hot Stock nach 215872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA



22.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74306/AC-2204-24.001.png


< ...

 Bauzeit kurz - Neubau feucht? (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Feuchteschäden beim Hausbau vermeiden

Beim Thema "Feuchteschäden am Haus" denken viele Menschen gleich an Altbauten mit nassen Kellern, feuchten Außenwänden oder Schimmelpilzbefall in den Wohnräumen. Doch auch Neubauten haben oft mit diesen Problemen zu kämpfen: zu viel Wassereintritt durch Regen in den ungeschützten Rohbau, eine zu kurze Bauzeit mit ungenügender Trocknungsphase, schlechte Ausführung (Stichwort: "Pfusch am Bau") können Ursachen dafür sein. Wenn dann noch falsches Nutz ...

Werbung bei News-Central.de:





Falschinformation des Betriebsrats vor Kündigung

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,94 Sekunden