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News - Central News: Wähle das Leben Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und Abtreibung

Geschrieben am Montag, dem 23. Mai 2016 von News-Central.de


News-Central Infos Pater_Lingen: Der sog. "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR) hat am 26.11.2015 im "Fall Annen vs. Deutschland" - Antrag Nr. 3690/10 - entschieden: Die BRD verletzt den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf freie Meinungsäußerung) mit dem Verbot des Flugblatt-Textes: »In der Tagesklinik Dr.M./Dr.R. [vollständige Namen und Anschrift] werden rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt, die aber der deutsche Gesetzgeber erlaubt und nicht unter Strafe stellt. Der Beratungsschein schützt "Arzt" und Mutter vor Strafverfolgung, aber nicht vor der Verantwortung vor Gott. [...] Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber der moralisch verkommene NS-Staat hatte den Mord an den unschuldigen Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt."
Dieser ruinöse Prozessmarathon bis hin zum EGMR war sofort jedem unausweichlich unleugbar als objektiv vollkommen ungerechtfertigt zu erkennen. Denn sogar nach BRD-eigenen Erklärungen ist Abtreibung rechtswidrig. Cf. Familienministerium: "Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland zwar grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei" (bmfsfj.de 02.07.2015). Und Bundesverfassungsgericht: "Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39,1). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden" (vgl. BVerfG 2 BvF 2/90 / BVerfGE 88,203).
Kurzum: Es war jedem Politiker, jedem Staatsanwalt und jedem Richter zu jeder Zeit absolut vollkommen klar und bewusst, dass die ganzen BRD-Prozesse gegen Lebensschützer vollkommen illegal und objektiv rechtsunwirksam sind, weil sie jeder gerechten Ordnung diametral widersprechen (cf. "Radbruchsche Formel").
Auch wenn manche vielleicht meinen könnten, durch dieses EGMR-Fehlurteil würde das Recht von Lebensschützern gestärkt, ist in Wahrheit das Gegenteil der Fall.
1. Das Urteil selbst war kein einhelliger, sondern ein Mehrheitsbeschluss. Die beiden Abweichler Yudkivska und Jäderblom haben dem Urteil eine absurde Stellungnahme gegen den Lebensschutz angefügt - und solche Richter könnten bei anderen Urteilen die Mehrheit bilden. Das Gericht hat nur einmal mehr sichergestellt, dass es keinerlei Rechtssicherheit gibt.
2. Die objektiven Gegebenheiten der Abtreibung werden im Urteil nicht klar thematisiert und in der "abweichende Stellungnahme" sogar ausdrücklich geleugnet. Das ganze ist ein Bekenntnis zum willkürlichen Rechtspositivismus mit obskuren und unzuverlässigen "Konventionen", d.h. hinsichtlich Urheber, Inhalt und Tragfähigkeit äußerst fragwürdigen Übereinkünften.
3. Es wurde auch nicht der Lebensschutz als solcher hinreichend gewürdigt, sondern bloß auf eine unspezifische "Meinungsfreiheit" abgestellt.
Dementsprechend gehen nun die Anti-Lebensschützer-Prozesse mit unverminderter, sogar gesteigerter Härte weiter: Z.B. am 09.05.2016 wurde ein Strafverfahren gegen den Verf. wegen Lebensschutzes eingeleitet: Vorwand "Volksverhetzung", Strafmaß bis zu fünf Jahren (!) Gefängnis.
Und nicht nur, dass diesmal eine etwaige Prozessführung bis zum EGMR ein anderes Ergebnis haben könnte (s.o. "abweichende Stellungnahme"): Annen hatte vom EGMR ca. 14.000 Euro "Entschädigung" zugesprochen bekommen. Bereits dieser Betrag, der sicherlich noch nicht einmal Annens Kosten deckt, liegt bei weitem höher als das gesamte Jahresgehalt des Verf. Und im EGMR-Urteil heißt es ausdrücklich: "Am 12. Februar 2008 wies der BGH den Antrag des Antragstellers auf Prozesskostenhilfe ab mit der Begründung, dass die von dem Antragsteller beabsichtigte Rechtsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe."
Diese ganzen Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit haben tiefere Gründe.
Zunächst: Es stimmt, dass menschenverachtende Systeme ggf. ein "lebensunwertes Leben" behaupten, um die Ermordung Unschuldiger (Euthanasie) als erlaubt oder gar notwendig hinzustellen. Und die BRD geht sogar so weit, den bloßen Hinweis, dass Menschen im Mutterleib Menschen sind, als Straftat zu bestrafen (Landgericht Nürnberg - Az. 8 Ns 404 Js 43127/97).
Die Medizin aber hat längst bewiesen: a) Bernard Nathanson: "Tatsächlich läßt sich das Leben klar definieren. Es beginnt mit der Empfängnis, der Befruchtung und von da ab ist die empfangene Person ein menschliches Wesen. Es gibt keinen Punkt, an dem ein Wechsel stattfinden würde von einem Nichts zu einem Etwas, von einer Unperson zu einer Person. Es gibt keinen plötzlichen Umschlag bei der Entwicklung im Uterus, und deshalb ist das Leben ein kontinuierliches Spektrum von seinem Anfang bis zu seinem Ende [...] Als Wissenschaftler weiß ich - ich glaube nicht, ich weiß - daß das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt." b) Erich Blechschmidt: "Eine 'Personalisation' als Entwicklungsprozess gibt es nicht. Das Wesen des Menschen ändert sich während der Entwicklung nicht - daher kann im Verlauf des menschlichen Lebens keine Personalität entstehen. [...] Ein einzelliger Keim hat ebenso viel Personalität wie ein Kind oder ein Erwachsener".
Zudem Papst Pius XII.: "Vor allem liegt die eigentliche Wurzel der Übel, die in der modernen Gesellschaft zu beklagen sind, in der Leugnung und Ablehnung eines allgemeingültigen Sittengesetzes für das Leben des Einzelnen und das Leben der Gesellschaft, wie für die Beziehungen der Staaten untereinander: es herrscht heute weithin Verkennung oder geradezu Vergessen eines natürlichen Sittengesetzes. Dieses natürliche Recht beruht auf Gott als seinem Fundament. Er ist der allmächtige Schöpfer und Vater aller, ihr höchster und unabhängiger Gesetzgeber, der allwissende und gerechte Vergelter der menschlichen Handlungen. [...] Wenn man fragt, wie es zur Leugnung der Grundlage der Sittlichkeit gekommen ist, so lautet die Antwort: es hat damit begonnen, dass man sich von der Lehre Christi entfernte, deren Bewahrer und Lehrer der Stuhl Petri ist." Und speziell z.Th. Abtreibung bemerkt sogar der extrem liberale Bernhard Häring i.J. 1954, d.h. keine zehn Jahre nach dem Holocaust: "Die Abtreibung ist das Verbrechen, das wie kaum ein anderes den moralischen Tiefstand der modernen Welt kennzeichnet. [...] Es ist eine der heiligsten und drängendsten Pflichten des Staates, für einen wirksamen gesetzlichen Schutz der Allerschwächsten und Unschuldigsten, der ungeborenen Kinder, zu sorgen. Papst Pius XI hat den Staat, der diese seine Schutzpflicht vernachlässigt, prophetisch darauf hingewiesen, daß »Gott der Richter und Rächer des unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit« [...] Die Kirche hat von jeher die Abtreibung als einen besonders verabscheuungswürdigen Mord angesehen. Die ältesten Zeugen der christlichen Tradition sprechen von diesem wahrhaft heidnischen Verbrechen mit tiefem Abscheu. Schon die Konzilien von Elvira (306), Ancyra (314) und das Tullanum (692) verhängten über die Abtreiber den Kirchenbann und im Fall der Bußfertigkeit langjährige, schwere Kirchenbußen. Nach dem heute geltenden kanonischen Recht verfallen alle positiv bei diesem Verbrechen Mitwirkenden einschließlich der Kindesmutter der Strafe der Exkommunikation, deren Lossprechung dem Oberhirten vorbehalten ist" (Das Gesetz Christi, Freiburg 1954, 1008-13).
Die Naturwissenschaft findet also in der BRD-Justiz gar keine Gnade. Und bzgl. kirchlicher Verkündigung hat die BRD endgültig rechtskräftig verkündet, dass es ein Zeichen schwerster Geisteskrankheit bis hin zur Schuldunfähigkeit ist, am göttlichen Gesetz festzuhalten. S. dazu den Prozess z.Th. Falschgutachten von Thomas Schüller (Landgericht Münster, 012 O 407/14): Gem. BRD ist jemand, der im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott (cf. Anfangsworte Präambel Grundgesetz) handelt,"schuldungfähig" und muss ggf. psychiatrisiert werden. Obendrein kann er aber trotzdem für seine Treue zu Wahrheit und Gerechtigkeit ganz nach Willkür der Richter bestraft werden. Zudem hat die BRD i.d.Z. endgültig rechtskräftig beschlossen, dass Staatsanwälte, Gutachter und Richter a) lügen dürfen, b) notorische absurde Lügen schützen dürfen und c) diese Lügen auch als Entscheidungsgrundlage nutzen dürfen, sowie dass die Zurückweisung notorischer absurder Lügen bestraft werden darf.
Wer sich trotzdem zu Recht und Gesetz, konkret auch bzgl. Lebensschutz, bekennen möchte, kann die Petion unterschreiben:
Bedingungslose Straffreiheit bei Kritik an Abtreibung
www.abtreibung.tk
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Pater_Lingen << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Der sog. "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR) hat am 26.11.2015 im "Fall Annen vs. Deutschland" - Antrag Nr. 3690/10 - entschieden: Die BRD verletzt den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf freie Meinungsäußerung) mit dem Verbot des Flugblatt-Textes: »In der Tagesklinik Dr.M./Dr.R. [vollständige Namen und Anschrift] werden rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt, die aber der deutsche Gesetzgeber erlaubt und nicht unter Strafe stellt. Der Beratungsschein schützt "Arzt" und Mutter vor Strafverfolgung, aber nicht vor der Verantwortung vor Gott. [...] Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber der moralisch verkommene NS-Staat hatte den Mord an den unschuldigen Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt."
Dieser ruinöse Prozessmarathon bis hin zum EGMR war sofort jedem unausweichlich unleugbar als objektiv vollkommen ungerechtfertigt zu erkennen. Denn sogar nach BRD-eigenen Erklärungen ist Abtreibung rechtswidrig. Cf. Familienministerium: "Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland zwar grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei" (bmfsfj.de 02.07.2015). Und Bundesverfassungsgericht: "Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39,1). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden" (vgl. BVerfG 2 BvF 2/90 / BVerfGE 88,203).
Kurzum: Es war jedem Politiker, jedem Staatsanwalt und jedem Richter zu jeder Zeit absolut vollkommen klar und bewusst, dass die ganzen BRD-Prozesse gegen Lebensschützer vollkommen illegal und objektiv rechtsunwirksam sind, weil sie jeder gerechten Ordnung diametral widersprechen (cf. "Radbruchsche Formel").
Auch wenn manche vielleicht meinen könnten, durch dieses EGMR-Fehlurteil würde das Recht von Lebensschützern gestärkt, ist in Wahrheit das Gegenteil der Fall.
1. Das Urteil selbst war kein einhelliger, sondern ein Mehrheitsbeschluss. Die beiden Abweichler Yudkivska und Jäderblom haben dem Urteil eine absurde Stellungnahme gegen den Lebensschutz angefügt - und solche Richter könnten bei anderen Urteilen die Mehrheit bilden. Das Gericht hat nur einmal mehr sichergestellt, dass es keinerlei Rechtssicherheit gibt.
2. Die objektiven Gegebenheiten der Abtreibung werden im Urteil nicht klar thematisiert und in der "abweichende Stellungnahme" sogar ausdrücklich geleugnet. Das ganze ist ein Bekenntnis zum willkürlichen Rechtspositivismus mit obskuren und unzuverlässigen "Konventionen", d.h. hinsichtlich Urheber, Inhalt und Tragfähigkeit äußerst fragwürdigen Übereinkünften.
3. Es wurde auch nicht der Lebensschutz als solcher hinreichend gewürdigt, sondern bloß auf eine unspezifische "Meinungsfreiheit" abgestellt.
Dementsprechend gehen nun die Anti-Lebensschützer-Prozesse mit unverminderter, sogar gesteigerter Härte weiter: Z.B. am 09.05.2016 wurde ein Strafverfahren gegen den Verf. wegen Lebensschutzes eingeleitet: Vorwand "Volksverhetzung", Strafmaß bis zu fünf Jahren (!) Gefängnis.
Und nicht nur, dass diesmal eine etwaige Prozessführung bis zum EGMR ein anderes Ergebnis haben könnte (s.o. "abweichende Stellungnahme"): Annen hatte vom EGMR ca. 14.000 Euro "Entschädigung" zugesprochen bekommen. Bereits dieser Betrag, der sicherlich noch nicht einmal Annens Kosten deckt, liegt bei weitem höher als das gesamte Jahresgehalt des Verf. Und im EGMR-Urteil heißt es ausdrücklich: "Am 12. Februar 2008 wies der BGH den Antrag des Antragstellers auf Prozesskostenhilfe ab mit der Begründung, dass die von dem Antragsteller beabsichtigte Rechtsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe."
Diese ganzen Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit haben tiefere Gründe.
Zunächst: Es stimmt, dass menschenverachtende Systeme ggf. ein "lebensunwertes Leben" behaupten, um die Ermordung Unschuldiger (Euthanasie) als erlaubt oder gar notwendig hinzustellen. Und die BRD geht sogar so weit, den bloßen Hinweis, dass Menschen im Mutterleib Menschen sind, als Straftat zu bestrafen (Landgericht Nürnberg - Az. 8 Ns 404 Js 43127/97).
Die Medizin aber hat längst bewiesen: a) Bernard Nathanson: "Tatsächlich läßt sich das Leben klar definieren. Es beginnt mit der Empfängnis, der Befruchtung und von da ab ist die empfangene Person ein menschliches Wesen. Es gibt keinen Punkt, an dem ein Wechsel stattfinden würde von einem Nichts zu einem Etwas, von einer Unperson zu einer Person. Es gibt keinen plötzlichen Umschlag bei der Entwicklung im Uterus, und deshalb ist das Leben ein kontinuierliches Spektrum von seinem Anfang bis zu seinem Ende [...] Als Wissenschaftler weiß ich - ich glaube nicht, ich weiß - daß das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt." b) Erich Blechschmidt: "Eine 'Personalisation' als Entwicklungsprozess gibt es nicht. Das Wesen des Menschen ändert sich während der Entwicklung nicht - daher kann im Verlauf des menschlichen Lebens keine Personalität entstehen. [...] Ein einzelliger Keim hat ebenso viel Personalität wie ein Kind oder ein Erwachsener".
Zudem Papst Pius XII.: "Vor allem liegt die eigentliche Wurzel der Übel, die in der modernen Gesellschaft zu beklagen sind, in der Leugnung und Ablehnung eines allgemeingültigen Sittengesetzes für das Leben des Einzelnen und das Leben der Gesellschaft, wie für die Beziehungen der Staaten untereinander: es herrscht heute weithin Verkennung oder geradezu Vergessen eines natürlichen Sittengesetzes. Dieses natürliche Recht beruht auf Gott als seinem Fundament. Er ist der allmächtige Schöpfer und Vater aller, ihr höchster und unabhängiger Gesetzgeber, der allwissende und gerechte Vergelter der menschlichen Handlungen. [...] Wenn man fragt, wie es zur Leugnung der Grundlage der Sittlichkeit gekommen ist, so lautet die Antwort: es hat damit begonnen, dass man sich von der Lehre Christi entfernte, deren Bewahrer und Lehrer der Stuhl Petri ist." Und speziell z.Th. Abtreibung bemerkt sogar der extrem liberale Bernhard Häring i.J. 1954, d.h. keine zehn Jahre nach dem Holocaust: "Die Abtreibung ist das Verbrechen, das wie kaum ein anderes den moralischen Tiefstand der modernen Welt kennzeichnet. [...] Es ist eine der heiligsten und drängendsten Pflichten des Staates, für einen wirksamen gesetzlichen Schutz der Allerschwächsten und Unschuldigsten, der ungeborenen Kinder, zu sorgen. Papst Pius XI hat den Staat, der diese seine Schutzpflicht vernachlässigt, prophetisch darauf hingewiesen, daß »Gott der Richter und Rächer des unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit« [...] Die Kirche hat von jeher die Abtreibung als einen besonders verabscheuungswürdigen Mord angesehen. Die ältesten Zeugen der christlichen Tradition sprechen von diesem wahrhaft heidnischen Verbrechen mit tiefem Abscheu. Schon die Konzilien von Elvira (306), Ancyra (314) und das Tullanum (692) verhängten über die Abtreiber den Kirchenbann und im Fall der Bußfertigkeit langjährige, schwere Kirchenbußen. Nach dem heute geltenden kanonischen Recht verfallen alle positiv bei diesem Verbrechen Mitwirkenden einschließlich der Kindesmutter der Strafe der Exkommunikation, deren Lossprechung dem Oberhirten vorbehalten ist" (Das Gesetz Christi, Freiburg 1954, 1008-13).
Die Naturwissenschaft findet also in der BRD-Justiz gar keine Gnade. Und bzgl. kirchlicher Verkündigung hat die BRD endgültig rechtskräftig verkündet, dass es ein Zeichen schwerster Geisteskrankheit bis hin zur Schuldunfähigkeit ist, am göttlichen Gesetz festzuhalten. S. dazu den Prozess z.Th. Falschgutachten von Thomas Schüller (Landgericht Münster, 012 O 407/14): Gem. BRD ist jemand, der im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott (cf. Anfangsworte Präambel Grundgesetz) handelt,"schuldungfähig" und muss ggf. psychiatrisiert werden. Obendrein kann er aber trotzdem für seine Treue zu Wahrheit und Gerechtigkeit ganz nach Willkür der Richter bestraft werden. Zudem hat die BRD i.d.Z. endgültig rechtskräftig beschlossen, dass Staatsanwälte, Gutachter und Richter a) lügen dürfen, b) notorische absurde Lügen schützen dürfen und c) diese Lügen auch als Entscheidungsgrundlage nutzen dürfen, sowie dass die Zurückweisung notorischer absurder Lügen bestraft werden darf.
Wer sich trotzdem zu Recht und Gesetz, konkret auch bzgl. Lebensschutz, bekennen möchte, kann die Petion unterschreiben:
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