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News - Central News:  Arbeitsrecht: Außerordentlich gekündigt - Was kann ich tun?

Geschrieben am Dienstag, dem 21. Juni 2016 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Das Arbeitsrecht ist ein kritisches und auch sensibles Thema, sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber. Die Kanzlei Bendfeldt, mit Sitz in Hannover, ist eine professionelle und lösungsorientierte Kanzlei, die Experte auf dem Gebiet d

Kurzfassung

Gerade im Arbeitsrecht ist es besonders wichtig, den richtigen Partner bei Rechtsstreitigkeiten an der Seite zu haben. Das Ziel der Kanzlei Bendfeldt ist es, die Rechtsangelegenheiten der Mandanten zu deren Zufriedenheit zu lösen. Der folgende Bericht klärt über das Recht zur außerordentlichen Kündigung auf. Die Fragen, die sich dazu stellen sind: Was ist eine außerordentliche Kündigung und was ist die rechtliche Grundlage und vor Allem: Wie kann man gegen eine außerordentliche Kündigung vorgehen?

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Unter einer außerordentlichen Kündigung versteht man eine Kündigung, bei der die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Die außerordentliche Kündigung darf nur das letzte Mittel sein. Vorher muss der Arbeitnehmer in der Regel abgemahnt oder zumindest angehört werden.

Wann darf eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden?

Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist, dass ein schwerwiegender Grund vorliegt und dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Außerdem muss der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen von dem Zeitpunkt an aussprechen, zu dem er von dem schwerwiegenden Grund Kenntnis erlangt hat. Der Arbeitgeber muss, sofern der Arbeitnehmer sich vor dem Arbeitsgericht gegen die außerordentliche Kündigung zur Wehr setzt, beweisen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Das Arbeitsgericht nimmt auch eine Interessenabwägung vor und prüft, ob der Arbeitnehmer eventuell schutzwürdig ist. Zum Beispiel kann es bei verhältnismäßig geringfügigen Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten eine Rolle spielen, wenn der Arbeitnehmer schon sehr lange beanstandungslos in dem Betrieb des Arbeitgebers gearbeitet hat.

Außerordentlich gekündigt - Was tun?

Die gekündigte Partei sollte sich möglichst schnell an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dabei sollte gemeinsam mit dem Anwalt entschieden werden, ob gegen die außerordentliche Kündigung vorgegangen werden sollte. Die Entscheidung muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung getroffen werden. Der nächste Schritt ist dann die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Mit der Kündigungsschutzklage kann man erreichen, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt oder dass man sich zumindest mit dem Arbeitgeber darüber einigt, dass z.B. die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung umgewandelt wird. Der Vorteil dabei ist, dass das Gehalt während der Kündigungsfrist weiter gezahlt wird. Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung keine gute Voraussetzung für die Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz. Schließlich muss auch bedacht werden, dass die Agentur für Arbeit bei einer außerordentlichen Kündigung in der Regel eine Sperrfrist verhängt, innerhalb derer man kein Arbeitslosengeld erhält.

Interview

ONMA: Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Rechtsanwältin Bendfeldt: Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.

ONMA: Wann ist die außerordentliche Kündigung zulässig?

Gesa Bendfeldt: Eine außerordentliche Kündigung ist dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der so schwerwiegend ist, dass es dem Kündigenden unzumutbar ist, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Meist ist die außerordentliche Kündigung verhaltensbedingt.

ONMA: Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung?

Rechtsanwältin Bendfeldt: Arbeitnehmer können Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben und die Kündigung auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen. Auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn sie zum Beispiel von einem Vorgesetzten oder von Kollegen gemobbt werden und der Arbeitgeber dagegen nichts unternimmt oder wenn die Arbeit sie krank macht. Kündigt der Arbeitnehmer zu Unrecht fristlos, kann der Arbeitgeber unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

ONMA: Was sind mögliche Beispiele für eine begründete außerordentliche Kündigung?

Rechtsanwältin Bendfeldt: Der Arbeitnehmer begeht bei der Ausübung seiner Tätigkeit eine Straftat oder beleidigt seinen Vorgesetzten schwer.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt

Königstraße 50

30175 Hannover

Telefon: 0511 - 600 988 55

Telefax: 0511 - 600 988 54

info@kuendigunghannover.de

www.kuendigunghannover.de
Kündigung für Hannover im Arbeitsrecht und Mietrecht

Wir informieren Sie zum einen über das Thema Kündigung für das Mietrecht als auch für das Arbeitsrecht. Die Kanzlei Bendfeldt hat ihren Sitz in Hannover Mitte in der Königstraße, in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht Hannover. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.
Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt
Gesa Bendfeldt
Königstraße 50
30175 Hannover
info@kuendigunghannover.de
0511 - 600 988 55
http://www.kuendigunghannover.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Das Arbeitsrecht ist ein kritisches und auch sensibles Thema, sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber. Die Kanzlei Bendfeldt, mit Sitz in Hannover, ist eine professionelle und lösungsorientierte Kanzlei, die Experte auf dem Gebiet d

Kurzfassung

Gerade im Arbeitsrecht ist es besonders wichtig, den richtigen Partner bei Rechtsstreitigkeiten an der Seite zu haben. Das Ziel der Kanzlei Bendfeldt ist es, die Rechtsangelegenheiten der Mandanten zu deren Zufriedenheit zu lösen. Der folgende Bericht klärt über das Recht zur außerordentlichen Kündigung auf. Die Fragen, die sich dazu stellen sind: Was ist eine außerordentliche Kündigung und was ist die rechtliche Grundlage und vor Allem: Wie kann man gegen eine außerordentliche Kündigung vorgehen?

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Unter einer außerordentlichen Kündigung versteht man eine Kündigung, bei der die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Die außerordentliche Kündigung darf nur das letzte Mittel sein. Vorher muss der Arbeitnehmer in der Regel abgemahnt oder zumindest angehört werden.

Wann darf eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden?

Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist, dass ein schwerwiegender Grund vorliegt und dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Außerdem muss der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen von dem Zeitpunkt an aussprechen, zu dem er von dem schwerwiegenden Grund Kenntnis erlangt hat. Der Arbeitgeber muss, sofern der Arbeitnehmer sich vor dem Arbeitsgericht gegen die außerordentliche Kündigung zur Wehr setzt, beweisen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Das Arbeitsgericht nimmt auch eine Interessenabwägung vor und prüft, ob der Arbeitnehmer eventuell schutzwürdig ist. Zum Beispiel kann es bei verhältnismäßig geringfügigen Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten eine Rolle spielen, wenn der Arbeitnehmer schon sehr lange beanstandungslos in dem Betrieb des Arbeitgebers gearbeitet hat.

Außerordentlich gekündigt - Was tun?

Die gekündigte Partei sollte sich möglichst schnell an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dabei sollte gemeinsam mit dem Anwalt entschieden werden, ob gegen die außerordentliche Kündigung vorgegangen werden sollte. Die Entscheidung muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung getroffen werden. Der nächste Schritt ist dann die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Mit der Kündigungsschutzklage kann man erreichen, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt oder dass man sich zumindest mit dem Arbeitgeber darüber einigt, dass z.B. die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung umgewandelt wird. Der Vorteil dabei ist, dass das Gehalt während der Kündigungsfrist weiter gezahlt wird. Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung keine gute Voraussetzung für die Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz. Schließlich muss auch bedacht werden, dass die Agentur für Arbeit bei einer außerordentlichen Kündigung in der Regel eine Sperrfrist verhängt, innerhalb derer man kein Arbeitslosengeld erhält.

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ONMA: Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Rechtsanwältin Bendfeldt: Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.

ONMA: Wann ist die außerordentliche Kündigung zulässig?

Gesa Bendfeldt: Eine außerordentliche Kündigung ist dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der so schwerwiegend ist, dass es dem Kündigenden unzumutbar ist, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Meist ist die außerordentliche Kündigung verhaltensbedingt.

ONMA: Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung?

Rechtsanwältin Bendfeldt: Arbeitnehmer können Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben und die Kündigung auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen. Auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn sie zum Beispiel von einem Vorgesetzten oder von Kollegen gemobbt werden und der Arbeitgeber dagegen nichts unternimmt oder wenn die Arbeit sie krank macht. Kündigt der Arbeitnehmer zu Unrecht fristlos, kann der Arbeitgeber unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

ONMA: Was sind mögliche Beispiele für eine begründete außerordentliche Kündigung?

Rechtsanwältin Bendfeldt: Der Arbeitnehmer begeht bei der Ausübung seiner Tätigkeit eine Straftat oder beleidigt seinen Vorgesetzten schwer.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt

Königstraße 50

30175 Hannover

Telefon: 0511 - 600 988 55

Telefax: 0511 - 600 988 54

info@kuendigunghannover.de

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Kündigung für Hannover im Arbeitsrecht und Mietrecht

Wir informieren Sie zum einen über das Thema Kündigung für das Mietrecht als auch für das Arbeitsrecht. Die Kanzlei Bendfeldt hat ihren Sitz in Hannover Mitte in der Königstraße, in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht Hannover. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.
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