Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Fristlose Kündigung - Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers verwerten (Teil 3)
Geschrieben am Montag, dem 11. Juli 2016 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 ? 5 Sa 657/15.
Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung
Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine weitere heikle Frage in der Urteilsbegründung. Das Landesarbeitsgericht hat nämlich den vom Arbeitgeber festgestellten Browserverlauf des Arbeitnehmers als Beweismittel herangezogen. Geht das?
Browserverlauf als Beweismittel verwertbar
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hält eine Verwertung des vom Arbeitgeber erlangten Browserverlaufs des Arbeitnehmers für möglich. Dazu die Begründung im Einzelnen (Teil 3).
Verwertungsmöglichkeit sogar bei Annahme einer rechtswidrigen Speicherung und Nutzung der in der Browserchronik des Rechners des Klägers gespeicherten Daten
Schließlich meint das Landesarbeitsgericht, dass die Daten sogar bei Annahme einer Rechtswidrigkeit des Vorgehens des Arbeitgebers verwertet werden dürften. Dazu das Landesarbeitsgericht: Das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, reichen dabei für sich betrachtet nicht aus, dem Verwertungsinteresse den Vorzug zu geben. Dafür bedarf es zusätzlicher Umstände.
Für eine Verwertung erforderlich sei zusätzlich, dass sich der Beweisführer mangels anderer Erkenntnisquellen in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage befindet. Die besonderen Umstände müssen gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt ausweisen (unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, BAG v. 20.06.2013 - 2 AZR 546/12).
Diese besondere Situation liege hier deshalb vor, weil der Arbeitgeber zwar die private Nutzung der elektronischen Ressourcen gestattet, anderseits aber auch auf die stichprobenartige Überprüfung der Nutzung hingewiesen hat.
Revision
Das Landesarbeitsrecht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht ausdrücklich zugelassen, diese wurde nach meiner Information auch eingelegt.
Kritik
Es ist eindeutig ein Bedürfnis der Arbeitgeber erkennbar, eine Missbrauchskontrolle hinsichtlich einer privaten exzessiven Nutzung des Internets durch die Arbeitnehmer durchzuführen. Bei strengerer Auslegung der Vorschriften könnte man Arbeitgebern nur noch raten, eine private Internetnutzung komplett zu verbieten. Damit wäre auf den ersten Blick niemandem geholfen. Umgekehrt muss aber auch klar sein, dass Datenschutz dann nichts mehr wert ist, wenn ich mit dem Verweis auf die besonderen Umstände des Einzelfalls den Datenschutz aushebeln kann. Schwer zu akzeptieren ist zudem der Hinweis des Landesarbeitsgerichts, der Arbeitnehmer könne doch vorbeugenden Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden nahezu konterkariert, wenn man von den Betroffenen verlangt, dass sie sich vorbeugend gegen datenschutzrechtliche Verstöße wehren müssen, wenn sie spätere prozessuale Nachteile vermeiden wollen. Bei allem Verständnis für die praktischen Bedürfnisse, die vom Landesarbeitsgericht hier erkannt werden: Effektiver Datenschutz darf nicht von der vorherigen Hilfe der Gerichte abhängig gemacht werden.
Ausblick
Das Bundesarbeitsgericht hat die Möglichkeit, praxistaugliche Modelle für eine rechtssichere private Nutzung des dienstlichen Internets aufzuzeigen. Angesichts der Kompliziertheit und der Praxisuntauglichkeit von datenschutzrechtlichen Vorschriften wird das wahrscheinlich nicht ganz einfach.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber
Wenn man bedenkt, wie weit verbreitet das private Surfen bzw. das permanente "Online" sein ist, wird schnell klar, dass hier ein perfektes Einfallstor für Arbeitgeber zur Umgehung des Kündigungsschutzes geöffnet wurde. Arbeitgeber können versuchen, das Tor zu nutzen, bevor es das Bundesarbeitsgericht möglicherweise wieder schließen wird. Beim Thema Privatnutzung des Internets plädiere ich weiterhin für ein vollständiges Verbot. Wer das nicht will oder kann, riskiert in jedem Fall erhebliche prozessuale Nachteile und sogar Schadensersatzansprüche, wenn er auf der Basis erhobener Daten des Arbeitnehmers arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Kündigung, durchführen will. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber immerhin die Nutzung im Rahmen einer IT-Richtlinie und einzelvertraglich im Arbeitsvertrag geregelt. Das sollte das Mindeste sein, ob es reicht, wissen wir frühestens, wenn das Bundesarbeitsgericht über die Revision entschieden hat, wahrscheinlich noch nicht einmal dann.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer
Wer eine Kündigung in diesem Zusammenhang erhält, sollte in jedem Fall Kündigungsschutzklage einreichen. Frist: drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Kein Arbeitgeber kann darauf hoffen, dass solche Kündigungen künftig eine sichere Bank sind. Vergleiche mit Abfindungszahlungen und Umwandlung der fristlosen in eine ordentliche Kündigung sind allemal drin.
Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsfällen
Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Hierbei können Sie auch die Kosten bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu der zu erwartenden Abfindung besprechen.
Deutschlandweite Vertretung von Arbeitgebern im Zusammenhang mit Kündigungen von Arbeitnehmern
Kündigungen von Arbeitnehmern sind nicht unproblematisch. Wir beraten Sie zu Kündigungsmöglichkeiten, Formanforderungen und vertreten Sie im Fall einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers deutschlandweit vor Gericht. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigung des jeweiligen Arbeitnehmers. Man sollte immer erst die Kündigungsmöglichkeiten eruieren und dann die Kündigung aussprechen.
Wer wir sind: Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuch "Arbeitsrecht" der Stiftung Warentest verfasst.
29.06.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 ? 5 Sa 657/15.
Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung
Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine weitere heikle Frage in der Urteilsbegründung. Das Landesarbeitsgericht hat nämlich den vom Arbeitgeber festgestellten Browserverlauf des Arbeitnehmers als Beweismittel herangezogen. Geht das?
Browserverlauf als Beweismittel verwertbar
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hält eine Verwertung des vom Arbeitgeber erlangten Browserverlaufs des Arbeitnehmers für möglich. Dazu die Begründung im Einzelnen (Teil 3).
Verwertungsmöglichkeit sogar bei Annahme einer rechtswidrigen Speicherung und Nutzung der in der Browserchronik des Rechners des Klägers gespeicherten Daten
Schließlich meint das Landesarbeitsgericht, dass die Daten sogar bei Annahme einer Rechtswidrigkeit des Vorgehens des Arbeitgebers verwertet werden dürften. Dazu das Landesarbeitsgericht: Das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, reichen dabei für sich betrachtet nicht aus, dem Verwertungsinteresse den Vorzug zu geben. Dafür bedarf es zusätzlicher Umstände.
Für eine Verwertung erforderlich sei zusätzlich, dass sich der Beweisführer mangels anderer Erkenntnisquellen in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage befindet. Die besonderen Umstände müssen gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt ausweisen (unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, BAG v. 20.06.2013 - 2 AZR 546/12).
Diese besondere Situation liege hier deshalb vor, weil der Arbeitgeber zwar die private Nutzung der elektronischen Ressourcen gestattet, anderseits aber auch auf die stichprobenartige Überprüfung der Nutzung hingewiesen hat.
Revision
Das Landesarbeitsrecht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht ausdrücklich zugelassen, diese wurde nach meiner Information auch eingelegt.
Kritik
Es ist eindeutig ein Bedürfnis der Arbeitgeber erkennbar, eine Missbrauchskontrolle hinsichtlich einer privaten exzessiven Nutzung des Internets durch die Arbeitnehmer durchzuführen. Bei strengerer Auslegung der Vorschriften könnte man Arbeitgebern nur noch raten, eine private Internetnutzung komplett zu verbieten. Damit wäre auf den ersten Blick niemandem geholfen. Umgekehrt muss aber auch klar sein, dass Datenschutz dann nichts mehr wert ist, wenn ich mit dem Verweis auf die besonderen Umstände des Einzelfalls den Datenschutz aushebeln kann. Schwer zu akzeptieren ist zudem der Hinweis des Landesarbeitsgerichts, der Arbeitnehmer könne doch vorbeugenden Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden nahezu konterkariert, wenn man von den Betroffenen verlangt, dass sie sich vorbeugend gegen datenschutzrechtliche Verstöße wehren müssen, wenn sie spätere prozessuale Nachteile vermeiden wollen. Bei allem Verständnis für die praktischen Bedürfnisse, die vom Landesarbeitsgericht hier erkannt werden: Effektiver Datenschutz darf nicht von der vorherigen Hilfe der Gerichte abhängig gemacht werden.
Ausblick
Das Bundesarbeitsgericht hat die Möglichkeit, praxistaugliche Modelle für eine rechtssichere private Nutzung des dienstlichen Internets aufzuzeigen. Angesichts der Kompliziertheit und der Praxisuntauglichkeit von datenschutzrechtlichen Vorschriften wird das wahrscheinlich nicht ganz einfach.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber
Wenn man bedenkt, wie weit verbreitet das private Surfen bzw. das permanente "Online" sein ist, wird schnell klar, dass hier ein perfektes Einfallstor für Arbeitgeber zur Umgehung des Kündigungsschutzes geöffnet wurde. Arbeitgeber können versuchen, das Tor zu nutzen, bevor es das Bundesarbeitsgericht möglicherweise wieder schließen wird. Beim Thema Privatnutzung des Internets plädiere ich weiterhin für ein vollständiges Verbot. Wer das nicht will oder kann, riskiert in jedem Fall erhebliche prozessuale Nachteile und sogar Schadensersatzansprüche, wenn er auf der Basis erhobener Daten des Arbeitnehmers arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Kündigung, durchführen will. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber immerhin die Nutzung im Rahmen einer IT-Richtlinie und einzelvertraglich im Arbeitsvertrag geregelt. Das sollte das Mindeste sein, ob es reicht, wissen wir frühestens, wenn das Bundesarbeitsgericht über die Revision entschieden hat, wahrscheinlich noch nicht einmal dann.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer
Wer eine Kündigung in diesem Zusammenhang erhält, sollte in jedem Fall Kündigungsschutzklage einreichen. Frist: drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Kein Arbeitgeber kann darauf hoffen, dass solche Kündigungen künftig eine sichere Bank sind. Vergleiche mit Abfindungszahlungen und Umwandlung der fristlosen in eine ordentliche Kündigung sind allemal drin.
Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsfällen
Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Hierbei können Sie auch die Kosten bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu der zu erwartenden Abfindung besprechen.
Deutschlandweite Vertretung von Arbeitgebern im Zusammenhang mit Kündigungen von Arbeitnehmern
Kündigungen von Arbeitnehmern sind nicht unproblematisch. Wir beraten Sie zu Kündigungsmöglichkeiten, Formanforderungen und vertreten Sie im Fall einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers deutschlandweit vor Gericht. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigung des jeweiligen Arbeitnehmers. Man sollte immer erst die Kündigungsmöglichkeiten eruieren und dann die Kündigung aussprechen.
Wer wir sind: Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuch "Arbeitsrecht" der Stiftung Warentest verfasst.
29.06.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Fristlose Kündigung - Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers verwerten (Teil 3)" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Trainingslager in Südtirol: Das DFB-Team ist fast v ...
| Madrid: Die lange Nacht nach dem Sieg im Champions- ...
| Drei Mal in Folge: Real Madrid holt Titel in der Ch ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen!
(Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)
REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g):
In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren.
Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)
Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien.
Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)
Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch.
Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm.
( ... (KlausFPM, 20.2.2023)
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Saftorangen
Zur Zeit im Angebot bei Famila:
Ägyptische Saftorangen "Valencia".
Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)
Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl
Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen.
Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l
Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen.
Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)
Doña María Mole Gewürzpaste
Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas.
Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen.
B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Carolinen: Marktführer in OWL drückt Startknopf für neue Flaschen und Kästen (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)
-Neue Carolinen Glasmehrwegflaschen und Kästen sind Teil der neuen Markenstrategie
-Nachhaltig und regional: Neue Flaschen und Kästen sparen 10 Prozent CO2 ein und stammen aus NRW
-ab 1. Mai im Handel
Bielefeld, 29. April 2024. Das Bielefelder Traditionsunternehmen Carolinen Brunnen hat heute einen zentralen Baustein seiner neuen Markenstrategie präsentiert. Nach dem gemeinsamen Druck auf den Startknopf liefen die ersten Exemplare der ab 1. Mai i ...
Ketten sprengen in vier Minuten (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)
Der Rheinland-Pfälzer Sven Schabbach hat sein Ziel übertroffen. Beim 17. International Speaker
Slam am 25.04.2024 in Mastershausen setzt er sich gegen 140 andere Teilnehmer aus 18 Ländern durch.
Genau vier Minuten Redezeit standen beim Speaker Slam zur Verfügung.
240 kurze Sekunden, um das ausgewählte Thema angemessen darzustellen, das Publikum zu fesseln und die Fachjury zu überzeugen. Dabei waren keine Hilfsmittel wie Notizen oder Präsentationen erlaubt ...
Von der Richterrolle zur konstruktiven Moderation (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024) Alice Dehner zeigt Führungskräften Wege aus dem destruktiven "Gerichtssaal-Spiel" auf.
In der modernen Arbeitswelt stehen Führungskräfte oft vor Herausforderungen, die nicht nur ihre Führungsqualitäten, sondern auch ihre zwischenmenschlichen Fähigkeiten auf die Probe stellen. Eine dieser Herausforderungen ist das von Eric Berne, dem Gründer der Transaktionsanalyse, benannte "Gerichtssaal-Spiel", bei dem Konflikte innerhalb eines Teams in einem destruktiven Muster eskalieren können. Al ...
Das Team von Vilter Solar bietet Einblicke über den Beitrag der Solarenergie zur nachhaltigen Stromerzeugung (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024) Für die Experten von Vilter Solar spielt Solarenergie eine entscheidende Rolle als nachhaltige Energiequelle
Die Nutzung von Solarenergie umfasst nicht nur die Verminderung von Treibhausgasemissionen, erklärt das Team von Vilter Solar. Die Verwendung trägt auch zur Diversifizierung der Energiequellen bei und unterstützt die lokale Wirtschaft. Durch die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Photovoltaik-Anlagen od ...
Neueröffnung: Boutique & Guesthouse in Tirol (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Willkommen im Sweet Cherry
Dein gemütliches Zuhause in Innsbruck in bester Lage
Hier, wo Gemütlichkeit und Herzlichkeit sich treffen, könnt ihr euch auf 20 kuschelige Betten, liebevolle Gastgeber und das allerbeste Frühstück der Stadt freuen, das Chef Chris täglich mit einer Extraportion Liebe zaubert. Nur 10 Minuten vom Trubel Innsbrucks entfernt und doch mitten im Herzen der Natur, bietet das Sweet Cherry den perfekten Mix aus Bergabenteuer und Stadtkultur. Ob der Berg ruft ...
DAS Finanz AG - Eine Analyse für Festgeldanleger (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet.
Windisch, 26.04.2024 - Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet. Die DAS Finanz AG profitiert von diesen regulatorischen Rahmenbedingungen und der Einlagensicherung, die Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Anleger absichert.
Die DAS Finanz A ...
hansgrohe Rebris (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) hansgrohe Rebris: Freude aus jeder Perspektive
Die Rebris-Armaturenfamilie von hansgrohe wurde speziell für Menschen entworfen, die ihr Badezimmer als eine Oase der Entspannung betrachten. Möglicherweise verweilen sie dort sogar länger als notwendig - denn hier finden sie alles, was sie schön fin ...
Der Reiseblogger Malte Harms entdeckt Köln (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Eine neue Perspektive auf die Stadt mit Malte Harms
Malte Harms, der bereits in zahlreichen Ländern und Städten unterwegs war, ist bekannt für seine authentischen und ehrlichen Reiseberichte. In Köln hat er sich vor allem auf die Kultur und Geschichte der Stadt konzentriert. So besuchte er unter anderem den Kölner Dom, das Römisch-Germanische Museum und das Schokoladenmuseum. Doch auch abseits der touristischen Hotspots hat Malte Ha ...
Blockalarm Alarmanlagen: Ihre Sicherheit ist unsere höchste Priorität (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Effektive Alarmanlagen von Blockalarm
Blockalarm Alarmanlagen ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es um Sicherheit geht. Das Unternehmen kann eine langjährige Erfahrung vorweisen und kennt sich dadurch bestens aus, wenn es darum geht, Sie vor Gefahren zu schützen.
Inhalt
-Unsere Erfahrung - Ihr Schutz
-Warum ist Erfahrung wichtig?
-Die Produktpalette - Qualität und Innovation ...
Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Stefan Gaetano Ala projektiert die APOLONIA Gruppe mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Stefan Gaetano Ala verbindet soziale Verantwortung mit unternehmerischem Denken in seiner Rolle als Projektleiter gemeinsam. Sein ambitioniertes Ziel ist es, ohne Einbußen an Komfort, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen will Stefan Ala durch innovative und nachhaltig ...
Werbung bei News-Central.de: |
Fristlose Kündigung - Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers verwerten (Teil 3) |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|