Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Rechtsanwalt Lars Jessen informiert: Tierärztliche Kunstfehler
Geschrieben am Mittwoch, dem 19. Oktober 2016 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Schadensersatz bei tierärztlichen Kunstfehlern
Hamburg, 19. Oktober 2016 - Der Pferdehalter unterstellt schnell Kunstfehler, wenn der Heilungserfolg nicht eingetreten ist, und fordert Schadensersatz. Häufig ist dem Arzt gar keine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Unter welchen Voraussetzungen der Tierhalter dennoch den Gang zum Gericht wagen kann, beschreibt Rechtsanwalt Lars Jessen aus Hamburg.
Um einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen, muss ein Behandlungsvertrag vorliegen und ein Schaden gegeben sein. Dies ist meist sehr einfach nachzuweisen: Das Pferd ist entweder tot oder krank und nicht nutzbar.
Tierärztliche Pflichtverletzung - ja oder nein?
Schwieriger ist die Frage, ob der Tierarzt eine Pflicht verletzt hat. Die tierärztlichen Vertragspflichten erstrecken sich auf alles, was zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist: Aufnahme der Krankengeschichte, Untersuchung, Diagnose, Prognose, Aufklärung, Medikamentenabgabe, Erstellung Krankenunterlagen, Beratung, Nachsorge etc. Zur Klärung der Frage, ob der Arzt eine dieser Pflichten verletzt hat, ist man meist auf die Aussage eines Sachverständigen angewiesen, der feststellt, ob die Untersuchung nach dem damaligen Sachstand ausreichend war und ob Diagnose und Behandlung dem seinerzeitigen Kenntnisstand von Wissenschaft und Praxis entsprachen.
Wurde die Pflichtverletzung tatsächlich festgestellt, so stellt sich außerdem die Frage nach der Kausalität: Hat die Pflichtverletzung den Schaden verursacht oder anders, wäre der Schaden nicht eingetreten, wenn der Tierarzt ordnungsgemäß gehandelt hätte? Wegen der Komplexität des lebenden Organismus kann diese Ursächlichkeit meist nicht nachgewiesen werden.
Wer muss was beweisen?
Daher ist hier die oft alles entscheidende Frage, wer den Kausalzusammenhang beweisen muss, d.h. wer die Beweislast hat. Wie in der Humanmedizin muss auch beim Veterinär der Tierhalter als Kläger beweisen, dass der Arzt den Schaden verursacht hat. Da der Halter dies häufig nicht kann, verliert er schon aus diesem Grunde den Prozess.
Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler
Anders liegt die Beweislast, wenn dem Tierarzt ein "grober Behandlungsfehler" unterläuft. Dann trägt der Tierarzt die Beweislast und muss beweisen, dass der Schaden auch ohne seinen groben Behandlungsfehler eingetreten wäre. Allerdings ist nur im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, wann ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Der Bundesgerichtshof sagt hierzu: Es muss ein Fehlverhalten vorliegen, das aus objektiver ärztlicher Sicht für einen Arzt nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt "schlechterdings nicht unterlaufen darf".
Ein Anspruch auf Schadensersatzpflicht entsteht erst dann, wenn feststeht, dass der Tierarzt schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, gehandelt hat, indem er eine seiner oben genannten Pflichten verletzt hat.
Ausführliche Informationen auf www.rechtsanwalt-jessen.de
Der ausführliche Text mit vielen Beispielen zur Pflichtverletzung und Hinweisen auf die aktuelle Rechtsprechung ist auf www.rechtsanwalt-jessen.de veröffentlicht. Hier finden Interessierte auch viele weitere Informationen und Musterverträge rund um das Thema "Pferderecht".
Lars Jessen ist Partner in der Sozietät Braetsch Jessen & Partner in Hamburg und beschäftigt sich seit nahezu 20 Jahren mit dem Thema Pferderecht. Seit 1994 ist er Mitglied der Expertenrunde der anerkannten Pferdesportfachzeitschrift St. Georg.
Schwerpunkte von Rechtsanwalt Jessen sind neben dem Pferde- und Tiermedizinrecht auch Familien- und Erbrecht. Sechs weitere Anwälte der Sozietät decken die Themengebiete Arbeits- und Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht ab.
Rechtsanwalt Lars Jessen
Lars Jessen
Böhmersweg 23
20148 Hamburg
mail@rechtsanwalt-jessen.de
+49 40 410 67 12
http://www.rechtsanwalt-jessen.de
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Schadensersatz bei tierärztlichen Kunstfehlern
Hamburg, 19. Oktober 2016 - Der Pferdehalter unterstellt schnell Kunstfehler, wenn der Heilungserfolg nicht eingetreten ist, und fordert Schadensersatz. Häufig ist dem Arzt gar keine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Unter welchen Voraussetzungen der Tierhalter dennoch den Gang zum Gericht wagen kann, beschreibt Rechtsanwalt Lars Jessen aus Hamburg.
Um einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen, muss ein Behandlungsvertrag vorliegen und ein Schaden gegeben sein. Dies ist meist sehr einfach nachzuweisen: Das Pferd ist entweder tot oder krank und nicht nutzbar.
Tierärztliche Pflichtverletzung - ja oder nein?
Schwieriger ist die Frage, ob der Tierarzt eine Pflicht verletzt hat. Die tierärztlichen Vertragspflichten erstrecken sich auf alles, was zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist: Aufnahme der Krankengeschichte, Untersuchung, Diagnose, Prognose, Aufklärung, Medikamentenabgabe, Erstellung Krankenunterlagen, Beratung, Nachsorge etc. Zur Klärung der Frage, ob der Arzt eine dieser Pflichten verletzt hat, ist man meist auf die Aussage eines Sachverständigen angewiesen, der feststellt, ob die Untersuchung nach dem damaligen Sachstand ausreichend war und ob Diagnose und Behandlung dem seinerzeitigen Kenntnisstand von Wissenschaft und Praxis entsprachen.
Wurde die Pflichtverletzung tatsächlich festgestellt, so stellt sich außerdem die Frage nach der Kausalität: Hat die Pflichtverletzung den Schaden verursacht oder anders, wäre der Schaden nicht eingetreten, wenn der Tierarzt ordnungsgemäß gehandelt hätte? Wegen der Komplexität des lebenden Organismus kann diese Ursächlichkeit meist nicht nachgewiesen werden.
Wer muss was beweisen?
Daher ist hier die oft alles entscheidende Frage, wer den Kausalzusammenhang beweisen muss, d.h. wer die Beweislast hat. Wie in der Humanmedizin muss auch beim Veterinär der Tierhalter als Kläger beweisen, dass der Arzt den Schaden verursacht hat. Da der Halter dies häufig nicht kann, verliert er schon aus diesem Grunde den Prozess.
Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler
Anders liegt die Beweislast, wenn dem Tierarzt ein "grober Behandlungsfehler" unterläuft. Dann trägt der Tierarzt die Beweislast und muss beweisen, dass der Schaden auch ohne seinen groben Behandlungsfehler eingetreten wäre. Allerdings ist nur im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, wann ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Der Bundesgerichtshof sagt hierzu: Es muss ein Fehlverhalten vorliegen, das aus objektiver ärztlicher Sicht für einen Arzt nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt "schlechterdings nicht unterlaufen darf".
Ein Anspruch auf Schadensersatzpflicht entsteht erst dann, wenn feststeht, dass der Tierarzt schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, gehandelt hat, indem er eine seiner oben genannten Pflichten verletzt hat.
Ausführliche Informationen auf www.rechtsanwalt-jessen.de
Der ausführliche Text mit vielen Beispielen zur Pflichtverletzung und Hinweisen auf die aktuelle Rechtsprechung ist auf www.rechtsanwalt-jessen.de veröffentlicht. Hier finden Interessierte auch viele weitere Informationen und Musterverträge rund um das Thema "Pferderecht".
Lars Jessen ist Partner in der Sozietät Braetsch Jessen & Partner in Hamburg und beschäftigt sich seit nahezu 20 Jahren mit dem Thema Pferderecht. Seit 1994 ist er Mitglied der Expertenrunde der anerkannten Pferdesportfachzeitschrift St. Georg.
Schwerpunkte von Rechtsanwalt Jessen sind neben dem Pferde- und Tiermedizinrecht auch Familien- und Erbrecht. Sechs weitere Anwälte der Sozietät decken die Themengebiete Arbeits- und Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht ab.
Rechtsanwalt Lars Jessen
Lars Jessen
Böhmersweg 23
20148 Hamburg
mail@rechtsanwalt-jessen.de
+49 40 410 67 12
http://www.rechtsanwalt-jessen.de
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Rechtsanwalt Lars Jessen informiert: Tierärztliche Kunstfehler" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
AfD-Fraktion verlässt Bundestag bei Rede von Johann ...
| Martin Schulz zur Rede von Alexander Gauland zu den ...
| Europaparlament: Junckers Rede zur Lage der Union 2 ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Das HELP Business Coaching bietet maßgeschneiderte Unterstützung (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen, Ihre Leistung zu maximieren und Ihre berufliche Zufriedenheit zu steigern.
Unsere erfahrenen HELP Coaches, Frau Christine Gaulke und Frau Claudia Lechner helfen Ihnen dabei, Ihre Fähigkeiten in Bereichen wie Führung, Kommunikation, Stress- und Zeitmanagement, interkultureller Kompetenz, mentale Gesundheit und anderen relevanten Bereichen zu verbessern. < ...
Suchmaschinenoptimierung (SEO) Manager (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Was macht eigentlich ein SEO-Manager wie Daniel Görs?
Ein SEO-Manager wie Diplom-Sozialwirt Daniel Görs ist für die Planung, Umsetzung und Optimierung von Maßnahmen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) verantwortlich, um die Sichtbarkeit einer Website in den Suchergebnissen zu verbessern.
Hier sind 16 Bereiche des SEO-Managements, d ...
Nahtlose Designs machen die Periode unsichtbar (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Neue Modibodi® Seamfree- und PUMA Seamfree Active-Kollektionen
Auslaufsicher und unsichtbar: Modibodi®, globale Marke für saugfähige Bekleidung, präsentiert die neuen Kollektionen ihrer Seamfree-Periodenunterwäsche. Dazu gehören auch neue Modelle aus der sechsten, limitierten PUMA x Modibodi-Kollektion, die optimalen Auslaufschutz mit der besten Performance im Alltag, auf dem Platz, dem Spielfeld und im Fitness-Studio vereint.
Neu und verbessert in Passform und Mate ...
DAS Finanz AG - Eine Analyse für Festgeldanleger (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet.
Windisch, 26.04.2024 - Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet. Die DAS Finanz AG profitiert von diesen regulatorischen Rahmenbedingungen und der Einlagensicherung, die Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Anleger absichert.
Die DAS Finanz A ...
KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran
KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.
hansgrohe Rebris (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) hansgrohe Rebris: Freude aus jeder Perspektive
Die Rebris-Armaturenfamilie von hansgrohe wurde speziell für Menschen entworfen, die ihr Badezimmer als eine Oase der Entspannung betrachten. Möglicherweise verweilen sie dort sogar länger als notwendig - denn hier finden sie alles, was sie schön fin ...
STÜKEN plant Galvanik-Neubau (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Der Hersteller von Präzisions-Tiefziehteilen investiert 28 Millionen Euro in den Standort Rinteln
STÜKEN wird eine neue Galvanikanlage am Fertigungsstandort im Industriegebiet Rinteln-Süd bauen. Der Weltmarktführer im Tiefziehen wird dafür rund 28 Millionen Euro investieren. In einer Auftaktveranstaltung mit Rintelns Bürgermeisterin Andrea Lange sowie Teilnehmern von Fachfirmen und Gewerbeaufsicht wurde das Projekt Ende Februar gestartet.
STÜKEN steht als weltweit f ...
Man kann nicht nicht kommunizieren - reloaded (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Warum ein Gesprächsraum nicht allein der Interpretation überlassen werden sollte
Im Grunde können alle mitreden, wenn man über Kommunikation diskutiert. Allein schon die Tatsache, dass man mitredet, zeigt, dass man bereits kommuniziert. Kaum eine Aus- oder Weiterbildung, kaum ein Fachartikel oder Standartwerk, kaum ein Seminar oder Vortrag kommt ohne Paul Watzlawicks These "Man kann nicht nicht kommunizieren" aus. Doch hat das in unserer heutigen Businesswelt überhaupt noch eine Relev ...
Attraktive Angebote für Immobiliensuchende in Bornheim und der Region (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Mithilfe der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH das perfekte Zuhause finden
Die Suche nach dem idealen Zuhause kann herausfordernd sein. Die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH aus Bornheim bietet Immobiliensuchenden daher professionelle Unterstützung an. Geschäftsführer Rene Reuschenbach betont: "Unsere Experten stehen unseren Kunden zur Seite, um ihr Traumobjekt zu finden."
Besonders in der Region Köln/Bonn, aber auch in Bornheim, Wesseling, Brühl sowie weiteren Städte ...
Blockalarm Alarmanlagen: Ihre Sicherheit ist unsere höchste Priorität (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Effektive Alarmanlagen von Blockalarm
Blockalarm Alarmanlagen ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es um Sicherheit geht. Das Unternehmen kann eine langjährige Erfahrung vorweisen und kennt sich dadurch bestens aus, wenn es darum geht, Sie vor Gefahren zu schützen.
Inhalt
-Unsere Erfahrung - Ihr Schutz
-Warum ist Erfahrung wichtig?
-Die Produktpalette - Qualität und Innovation ...
Werbung bei News-Central.de: |
Rechtsanwalt Lars Jessen informiert: Tierärztliche Kunstfehler |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|