Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Rassismus gefährdet das Arbeitsverhältnis!
Geschrieben am Montag, dem 31. Oktober 2016 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Verfasser: RA Stefan Bell, Fachanwalt Arbeitsrecht, Anwaltskanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf
Volksverhetzende Kommentare, durch die Asylbewerber böswillig verächtlich gemacht werden und die zum Hass gegen diese aufstacheln, können die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
Leitsatz des Verfassers
Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 22.03.2016, 5 Ca 2806/15 (rechtskräftig)
Der Kläger arbeitete seit 1983 für die Beklagte. Er unterhielt privat unter seinem Namen einen Facebook-Account. In seinem freizugänglichen Facebookprofil hat er die Beklagte als Arbeitgeber angegeben. Bei Aufruf des Profils erscheinen die Angaben zur Beklagten an oberster Stelle. Am 05.10.2015 kommentierte der Kläger auf der Facebookseite des Fernsehsenders n-tv einen Beitrag über einen Brand in einer Thüringer Asylunterkunft in der Nacht vom 04.10.2015 mit der Überschrift "Drama in Thüringen: Leiche nach Brand in Asylunterkunft gefunden" mit folgenden Worten: "hoffe das alle verbrennen...die nicht gemeldet sind." Im weiteren Verlauf der Kommentierung äußerte der Kläger noch: "wenn mir einer sagt ich bin Nazi ... falsch ... Herr nazi" sowie "alle raus und geht es gut."
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos, hilfsweise fristgerecht. Die Klage des Klägers blieb erfolglos.
Die außerordentliche Kündigung ist durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt.
Als wichtiger Grund ist neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet.
Ein Arbeitnehmer ist auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen.
Allerdings kann ein außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer grundsätzlich nur beeinträchtigen, wenn es einen Bezug zu dienstlichen Tätigkeit hat, wenn etwa der Arbeitnehmer die Straftat unter Nutzung von Betriebsmitteln oder betrieblichen Einrichtungen begeht. Ein solcher Bezug kann auch dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit mit der Straftat in Verbindung gebracht werden.
Fehlt hingegen ein solcher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, scheidet eine Verletzung der vertraglichen Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers regelmäßig aus.
Durch seine Äußerung "hoffe das alle verbrennen" im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Presseveröffentlichung zum Brand in einem Asylbewerberheim, bei dem ein Mensch ums Leben gekommen ist, hat der Kläger die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass er Teile der Bevölkerung, nämlich Asylbewerber, böswillig verächtlich gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt hat. Unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung seiner Äußerung ist diese geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, in dem sie für einen Teil der Bevölkerung das unveräußerliche Recht auf Unversehrtheit des Lebens in Abrede stellt. Das Verhalten des Klägers ist nicht vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt.
Die volksverhetzenden Äußerungen des Klägers hatten auch einen Bezug zum Arbeitsverhältnis zur Beklagten. In seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil hat der Kläger die Beklagte in identifizierbarer Weise als Arbeitgeber benannt. Aufgrund der Programmierung der Webseiten auf Facebook konnten somit die bei Facebook registrierten Besucher der Seite das Profil des Klägers durch einfache Mausbewegungen aufrufen und somit die Beklagte als Arbeitgeber identifizieren. Damit stellt der Kläger selbst einen Zusammenhang zwischen der Beklagten und seiner volksverhetzenden Äußerung her.
Fazit:
Diese Entscheidung des Arbeitsgerichtes Herne ist in vollem Umfang zutreffend und zu begrüßen. Arbeitnehmer, die in der Öffentlichkeit gegen Ausländer oder Asylbewerber hetzen, müssen damit rechnen, dass der Arbeitgeber hieraus die einzig richtige Konsequenz zieht und das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigt, und zwar ohne vorherige Abmahnung.
Das Urteil des Arbeitsgerichts bezieht sich auf einen Vorgang in einem sog. sozialen Netzwerk - das ist aber nicht unbedingt Voraussetzung für einen wichtigen Grund gemäß § 626 BGB. Die Teilnahme in Dienstkleidung z.B. an einer PEGIDA-Demonstration wäre ebenso zu beurteilen.
Die Störung des Betriebsfriedens durch rassistische oder ausländerfeindliche Äußerungen kann ebenfalls eine sofortige außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Hier kommt es nicht auf die öffentliche Wirkung (s.o.) an.
Betriebsräte sind jedenfalls gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG berechtigt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen: bei "Wiederholungstätern" kann auch deren Entfernung gemäß § 104 BetrVG erzwungen werden.
Zuständig fur Rückfragen: RA Stefan Bell, Fachanwalt fur Arbeitsrecht in der Anwaltskanzlei Bell & Windirsch,
Düsseldorf. Kontakt: Anwaltskanzlei Bell & Windirsch (GBR), Marktstraße 16, 40213 Düsseldorf, Telefon 0211 8632020,
info@fachanwaeltInnen.de, www.fachanwaeltinnen.de www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.
Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.
Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR)
Stefan Bell
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
0211 8632020
http://www.fachanwaeltinnen.de
Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung, Werbegestaltung, PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Verfasser: RA Stefan Bell, Fachanwalt Arbeitsrecht, Anwaltskanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf
Volksverhetzende Kommentare, durch die Asylbewerber böswillig verächtlich gemacht werden und die zum Hass gegen diese aufstacheln, können die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
Leitsatz des Verfassers
Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 22.03.2016, 5 Ca 2806/15 (rechtskräftig)
Der Kläger arbeitete seit 1983 für die Beklagte. Er unterhielt privat unter seinem Namen einen Facebook-Account. In seinem freizugänglichen Facebookprofil hat er die Beklagte als Arbeitgeber angegeben. Bei Aufruf des Profils erscheinen die Angaben zur Beklagten an oberster Stelle. Am 05.10.2015 kommentierte der Kläger auf der Facebookseite des Fernsehsenders n-tv einen Beitrag über einen Brand in einer Thüringer Asylunterkunft in der Nacht vom 04.10.2015 mit der Überschrift "Drama in Thüringen: Leiche nach Brand in Asylunterkunft gefunden" mit folgenden Worten: "hoffe das alle verbrennen...die nicht gemeldet sind." Im weiteren Verlauf der Kommentierung äußerte der Kläger noch: "wenn mir einer sagt ich bin Nazi ... falsch ... Herr nazi" sowie "alle raus und geht es gut."
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos, hilfsweise fristgerecht. Die Klage des Klägers blieb erfolglos.
Die außerordentliche Kündigung ist durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt.
Als wichtiger Grund ist neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet.
Ein Arbeitnehmer ist auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen.
Allerdings kann ein außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer grundsätzlich nur beeinträchtigen, wenn es einen Bezug zu dienstlichen Tätigkeit hat, wenn etwa der Arbeitnehmer die Straftat unter Nutzung von Betriebsmitteln oder betrieblichen Einrichtungen begeht. Ein solcher Bezug kann auch dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit mit der Straftat in Verbindung gebracht werden.
Fehlt hingegen ein solcher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, scheidet eine Verletzung der vertraglichen Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers regelmäßig aus.
Durch seine Äußerung "hoffe das alle verbrennen" im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Presseveröffentlichung zum Brand in einem Asylbewerberheim, bei dem ein Mensch ums Leben gekommen ist, hat der Kläger die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass er Teile der Bevölkerung, nämlich Asylbewerber, böswillig verächtlich gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt hat. Unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung seiner Äußerung ist diese geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, in dem sie für einen Teil der Bevölkerung das unveräußerliche Recht auf Unversehrtheit des Lebens in Abrede stellt. Das Verhalten des Klägers ist nicht vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt.
Die volksverhetzenden Äußerungen des Klägers hatten auch einen Bezug zum Arbeitsverhältnis zur Beklagten. In seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil hat der Kläger die Beklagte in identifizierbarer Weise als Arbeitgeber benannt. Aufgrund der Programmierung der Webseiten auf Facebook konnten somit die bei Facebook registrierten Besucher der Seite das Profil des Klägers durch einfache Mausbewegungen aufrufen und somit die Beklagte als Arbeitgeber identifizieren. Damit stellt der Kläger selbst einen Zusammenhang zwischen der Beklagten und seiner volksverhetzenden Äußerung her.
Fazit:
Diese Entscheidung des Arbeitsgerichtes Herne ist in vollem Umfang zutreffend und zu begrüßen. Arbeitnehmer, die in der Öffentlichkeit gegen Ausländer oder Asylbewerber hetzen, müssen damit rechnen, dass der Arbeitgeber hieraus die einzig richtige Konsequenz zieht und das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigt, und zwar ohne vorherige Abmahnung.
Das Urteil des Arbeitsgerichts bezieht sich auf einen Vorgang in einem sog. sozialen Netzwerk - das ist aber nicht unbedingt Voraussetzung für einen wichtigen Grund gemäß § 626 BGB. Die Teilnahme in Dienstkleidung z.B. an einer PEGIDA-Demonstration wäre ebenso zu beurteilen.
Die Störung des Betriebsfriedens durch rassistische oder ausländerfeindliche Äußerungen kann ebenfalls eine sofortige außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Hier kommt es nicht auf die öffentliche Wirkung (s.o.) an.
Betriebsräte sind jedenfalls gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG berechtigt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen: bei "Wiederholungstätern" kann auch deren Entfernung gemäß § 104 BetrVG erzwungen werden.
Zuständig fur Rückfragen: RA Stefan Bell, Fachanwalt fur Arbeitsrecht in der Anwaltskanzlei Bell & Windirsch,
Düsseldorf. Kontakt: Anwaltskanzlei Bell & Windirsch (GBR), Marktstraße 16, 40213 Düsseldorf, Telefon 0211 8632020,
info@fachanwaeltInnen.de, www.fachanwaeltinnen.de www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.
Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.
Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR)
Stefan Bell
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
0211 8632020
http://www.fachanwaeltinnen.de
Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung, Werbegestaltung, PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Rassismus gefährdet das Arbeitsverhältnis!" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Vorprogrammiert: Algorithmen in sozialen Netzwerken ...
| Eine Frau in Saudi-Arabien | DW Deutsch
| Ella & Pitr: Streetart in XXL | DW Deutsch
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen!
(Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)
REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g):
In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren.
Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)
Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien.
Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)
Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch.
Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm.
( ... (KlausFPM, 20.2.2023)
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Saftorangen
Zur Zeit im Angebot bei Famila:
Ägyptische Saftorangen "Valencia".
Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)
Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl
Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen.
Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l
Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen.
Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)
Doña María Mole Gewürzpaste
Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas.
Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen.
B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Fliesen als Eyecatcher der Badsanierung - Bussemas & Pollmeier zeigt wie es geht (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024)
Die Sanierung des Badezimmers kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Gerade das Thema Fliesen ist sehr sensibel. Welche Fliesen passen überhaupt, welche Fliesen sind geeignet und wie sieht das preislich aus? Doch mit den richtigen Partnern an Ihrer Seite wird dieser Prozess nicht nur einfacher, sondern auch spannender und effizienter. Das renommierte Unternehmen Bussemas & Pollmeie ...
EASY-Paket: WASESCHA Immobilien AG bietet Schweizer Immobilienverkäufern eine neue, kostengünstige Lösung (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024)
Der Frühling in der Schweiz bringt nicht nur wärmere Tage, sondern auch eine Neuerung im Immobilienmarkt: das EASY-Paket, eingeführt von Iwan Wasescha und Natalina Schärer. Dieses Paket hebt sich von traditionellen Angeboten ab, indem es den Immobilienverkauf nicht nur innovativ gestaltet, sondern den Kunden auch signifikant günstigere Konditionen bietet.
Einzigartiges Angebot, unvergleichliche Preise
Das EASY-Paket von Iwan und Natalina ist dara ...
Verwandle dich zum Champion: Das Siegermindset, das deine sportliche Leistung neu definiert! (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024)
Neues Coaching-Programm zielt auf die mentale Stärke von Athleten
Im Sport zeichnet sich eine Entwicklung ab, die über das physische Training hinausgeht und den Fokus auf die mentale Stärke legt. Das brandneue Mindset-Coaching-Programm für Sportler ist darauf ausgerichtet, Athleten dabei zu unterstützen, ihr volles Potenzial zu entfalten und als Sieger hervorzugehen. Entwickelt aus eigenen Erfahrungen, Siegen und Niederlagen, bietet das Programm individuell zugesch ...
Machen Sie Ihre Gastro Terrasse zum Marketinginstrument (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024) Gewinnen Sie Neukunden, und generieren Sie Stammkunden durch eine attraktive Terrasse und kreative Aktionen!
Nutzen Sie Ihre Gastronomie Terrasse als Marketinginstrument!
Wer kennt nicht den Spruch: "Der erste Eindruck zählt"? Auch wenn es um die Gestaltung einer Gastronomie Terrasse geht, bewährt er sich. Denn die Terrasse ist sozusagen der "Türöffner" für das Restaurant. Die Sonne lockt, die Leute wollen raus und die frische Luft in Geselligkeit genießen. Eine attraktive Te ...
Hans-Christoph Vöhringer, CEO der Netztal AG, plant ein neues Circular Economy-Projekt mit doppeltem Effekt (PR-Gateway, Dienstag, 30. April 2024) Hans-Christoph Vöhringer: "Plastikrecycling-Projekt für Indonesien und Südostasien"
Angesichts der alarmierenden Umweltauswirkungen von Plastikverschmutzung in der Region, insbesondere auf der beliebten Insel Bali, zielt das Projekt der Netztal AG darauf ab, nicht nur die Umwelt zu reinigen, sondern auch lokale Gemeinschaften durch Schulungen und die Schaffung nachhaltiger Arbeitsmöglichkeiten zu stärken. Dieser Bericht beleuchtet d ...
Sport Trend: Fusion von Yoga und Golf im Heitlinger Golf Resort (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)
Das Heitlinger Golf Resort bietet Mitgliedern ab sofort ein integriertes Yoga und Golf Programm an. Kate Floss hat das Konzept entwickelt - sie ist Yoga Instructor und Golf Pro auf der wunderschönen Anlage inmitten der Kraichgauer Weinberge. Für Mitglieder kostet eine Stunde des Programms zehn Euro.
"Die Yoga und Golf Stunden sind wie ein kurzer Urlaub", beschreibt Kate Floss. "D ...
Zukunftssicherheit mit PV-Anlagen von Bussemas & Pollmeier (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)
Die Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von sauberer Energie gewinnt weltweit an Bedeutung! Da sich immer mehr Menschen für nachhaltige Energielösungen entscheiden, um ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern und Energiekosten zu senken. In diesem Zusammenhang freut sich Bussemas & Pollmeier, eine individuelle Lösung für hochwertige PV-Anlagen anzubie ...
Vattenfall und XCharge kooperieren für Smart Energy (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)
Von 60 bis 210 Kilowatt - Ladegeräte der Net Zero Series ebnen deutschlandweit den Weg für hohe Leistungen an Standorten mit geringer Anschlussleistung
Hamburg, 29.4.2024 - High Power Charging ist in vielen Regionen Deutschlands noch eher die Ausnahme als die Regel. Der Grund: Eine Netzerweiterung für einen Gleichstrom-(DC)-Anschluss mit hoher Leistung kann viel Zeit in Anspruch nehmen, bis sie genehmigt und gebaut ist - in manchen Regionen bis zu 18 Monate. Vatte ...
Tanz in den Mai: \'\'Match me if you can\'\' Singleparty - Offline trifft Online per Partyapp (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)
Datum: 30. April 2024
Zeit: 19:30 Uhr bis 04:00 Uhr
Veranstaltungsorte: Berlin, Hannover, Braunschweig, Nürnberg, Münster
Bei der Tanz in den Mai Single-Party "Match me if you can" verschmelzen Online- und Offline Dating.In einer App kann man über alle Teilnehmer der Party schon vorab mehr erfahren. Drückt man den "Match me if you can" Button, kann man sich auf der Party finden lassen.Auch nach der Party kann man noch das Votin ...
Fußball: USM von Algier trifft in Marokko auf die RS Berkane (PR-Gateway, Montag, 29. April 2024)
Die Union Sportive de la Medina d'Alger (USMA) wird im Halbfinal-Rückspiel des Pokals der Afrikanischen Fußball-Konföderation (CAF) am Sonntag, den 28. April um 20 Uhr im städtischen Stadion von Berkane auf die RS de Berkane in Marokko treffen.
Die USMA-Delegation kam am Freitag, den 26. April, gegen 17 Uhr mit einem von der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und dem Ministerium für Transport und Logistik genehmigten EgyptAir-Flug aus Algier auf dem Flughafen Oujd ...
Werbung bei News-Central.de: |
Rassismus gefährdet das Arbeitsverhältnis! |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|