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News - Central - News Center & News Guide !
Was darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer tun, ohne die Kündigung zu riskieren?
Geschrieben am Freitag, dem 03. März 2017 von News-Central.de
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PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Wer krankgeschrieben ist und feiert oder nebenher arbeitet, riskiert die Kündigung. Doch wie ist das bei einem Studium? Darf man als krankgeschriebener Arbeitnehmer eine Vorlesung einer Abend-Uni besuchen, ohne dafür gekündigt zu werden? Diese Frage beschäftigte kürzlich das Arbeitsgericht Berlin (t-online.de, 27.02.2017).
Der Fall ist schnell erzählt: Eine Arbeitnehmerin absolvierte mit Billigung ihres Arbeitgebers ein BWL-Fernstudium, mehrmals in der Woche besuchte sie abends Vorlesungen. Während einer etwa sechswöchigen Krankheitsphase ging sie trotzdem weiter zu den Vorlesungen, wofür sie der Arbeitgeber kündigte. Die Frau gewann den Kündigungsschutz-Prozess, das Arbeitsgericht erklärte ihre Kündigung für unwirksam, die Arbeitnehmerin durfte die Vorlesungen besuchen, obwohl sie krankgeschrieben war.
Arbeitnehmer sollten diese Gerichtsentscheidung nicht missverstehen, sie bedeutet nicht, dass man sich ab jetzt uneingeschränkt fortbilden darf, während man krankgeschrieben ist. Mit ihren Vorlesungsbesuchen verstieß die Arbeitnehmerin nur deshalb nicht gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, weil sie dadurch den Heilungsprozess nicht beeinträchtigte. Die Arbeitnehmerin hatte nämlich eine Hüfterkrankung, die sie an ihrer Arbeit hinderte, nicht aber daran, sich ins nahe Unigebäude zu setzen und die Vorlesung anzuhören. Wäre sie wegen einer Grippe krankgeschrieben, hätte das Arbeitsgericht diesen Fall wohl anders entschieden.
Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Arbeitgeber reagieren auf alle Außer-Haus-Aktivitäten ihrer kranken Mitarbeiter misstrauisch, und man riskiert sehr schnell die Kündigung, wenn man ausgeht oder sogar beim Feiern gesehen wird. Das Arbeitsgericht Berlin hat es sehr griffig ausgedrückt: Der Heilungsprozess darf nicht gefährdet werden, dann ist die Aktivität grundsätzlich arbeitsrechtlich ok. Der Fall zeigt aber auch, wie schwer es für einen Arbeitgeber ist, einen krankgeschriebenen Mitarbeiter zu kündigen.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch informiert Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck über die Chancen einer Kündigungsschutzklage und über die Abfindung, die in Ihrem Fall realistisch ist.
Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Wer krankgeschrieben ist und feiert oder nebenher arbeitet, riskiert die Kündigung. Doch wie ist das bei einem Studium? Darf man als krankgeschriebener Arbeitnehmer eine Vorlesung einer Abend-Uni besuchen, ohne dafür gekündigt zu werden? Diese Frage beschäftigte kürzlich das Arbeitsgericht Berlin (t-online.de, 27.02.2017).
Der Fall ist schnell erzählt: Eine Arbeitnehmerin absolvierte mit Billigung ihres Arbeitgebers ein BWL-Fernstudium, mehrmals in der Woche besuchte sie abends Vorlesungen. Während einer etwa sechswöchigen Krankheitsphase ging sie trotzdem weiter zu den Vorlesungen, wofür sie der Arbeitgeber kündigte. Die Frau gewann den Kündigungsschutz-Prozess, das Arbeitsgericht erklärte ihre Kündigung für unwirksam, die Arbeitnehmerin durfte die Vorlesungen besuchen, obwohl sie krankgeschrieben war.
Arbeitnehmer sollten diese Gerichtsentscheidung nicht missverstehen, sie bedeutet nicht, dass man sich ab jetzt uneingeschränkt fortbilden darf, während man krankgeschrieben ist. Mit ihren Vorlesungsbesuchen verstieß die Arbeitnehmerin nur deshalb nicht gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, weil sie dadurch den Heilungsprozess nicht beeinträchtigte. Die Arbeitnehmerin hatte nämlich eine Hüfterkrankung, die sie an ihrer Arbeit hinderte, nicht aber daran, sich ins nahe Unigebäude zu setzen und die Vorlesung anzuhören. Wäre sie wegen einer Grippe krankgeschrieben, hätte das Arbeitsgericht diesen Fall wohl anders entschieden.
Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Arbeitgeber reagieren auf alle Außer-Haus-Aktivitäten ihrer kranken Mitarbeiter misstrauisch, und man riskiert sehr schnell die Kündigung, wenn man ausgeht oder sogar beim Feiern gesehen wird. Das Arbeitsgericht Berlin hat es sehr griffig ausgedrückt: Der Heilungsprozess darf nicht gefährdet werden, dann ist die Aktivität grundsätzlich arbeitsrechtlich ok. Der Fall zeigt aber auch, wie schwer es für einen Arbeitgeber ist, einen krankgeschriebenen Mitarbeiter zu kündigen.
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