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Mischpreis nicht geregelt - Politik riskiert Versorgungsdefizite
Geschrieben am Donnerstag, dem 27. April 2017 von News-Central.de
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PR-Gateway: (Mynewsdesk) Bis zuletzt hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) an die Vernunft der Politik appelliert, sich eindeutig zur Wirtschaftlichkeit des Mischpreises für AMNOG-Arzneimittel zu bekennen, bei denen bestimmten Patientengruppen ein Zusatznutzen zuerkannt wurde und anderen nicht. Das LSG Berlin-Brandenburg hatte dies kürzlich in einer Eilentscheidung verneint. Bei der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Blut- und Gewebe-Gesetz verpassten die Akteure die Chance, hier Rechtssicherheit bei der Verordnung zu schaffen. BPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Zentgraf: ?Es ist fahrlässig, den Zugang zu innovativen Arzneimitteln sehenden Auges zu gefährden. Jetzt ist das Parlament gefordert!?
Das Blut- und Gewebe-Gesetz ist formal die letzte Möglichkeit, in dieser Legislatur noch richtigzustellen, dass der verhandelte oder durch Schiedsspruch festgelegte Erstattungsbetrag für neue Arzneimittel auch bei Bildung von sogenannten Mischpreisen über das gesamte zugelassene Indikationsgebiet wirtschaftlich ist. ?Nur mit dieser rechtlichen Klarstellung können negative Auswirkungen des LSG Beschlusses auf laufende Preisverhandlungen und das Verordnungsverhalten verhindert werden?, mahnt Dr. Martin Zentgraf.
Die sich in der gestrigen Anhörung offenbarende Entscheidungsunlust der Politik könnten Patienten und Ärzte empfindlich zu spüren bekommen. Der BPI hat ausgerechnet: Rund ein Fünftel aller im AMNOG-Verfahren bewerteten Arzneimittel wären von dem Beschluss des Landessozialgerichts betroffen. Bei diesen Arzneimitteln könnte sich der Arzt bei etwa jedem dritten Patienten nicht mehr sicher in seiner Verordnungsentscheidung sein. Zentgraf: ?Damit wäre die ärztliche Therapiefreiheit massiv eingeschränkt. Erst recht, wenn man bedenkt, dass ?ohne Zusatznutzen? eben nicht bedeutet, dass es keinen Nutzen für die Patienten gibt.? Zentgraf verweist damit auf die Tatsache, dass in rund 71 Prozent der Fälle die Beurteilung ?ohne Zusatznutzen? bedeutet, dass man den Zusatznutzen noch nicht beurteilen konnte, da die vorgelegten Daten aus Sicht des bewertenden Instituts nicht ausreichend waren und daher gar nicht berücksichtigt wurden.
Nun ist es am Gesetzgeber klarzustellen, dass der verhandelte oder durch Schiedsspruch festgelegte Erstattungsbetrag auch bei Bildung von Mischpreisen über das gesamte zugelassene Indikationsgebiet wirtschaftlich ist. ?Anderenfalls werden in Deutschland den Patienten bald eine Mehrzahl von neuen Präparaten nicht mehr zur Verfügung stehen?, warnt der BPI-Vorsitzende.
Ihr Ansprechpartner: Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
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http://shortpr.com/gi8df7
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http://www.themenportal.de/sozialpolitik/mischpreis-nicht-geregelt-politik-riskiert-versorgungsdefizite-94190
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit ca. 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
Andreas Aumann
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
aaumann@bpi.de
+49 30 27909-123
http://shortpr.com/gi8df7
(Weitere interessante Brandenburg News, Infos & Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
(Mynewsdesk) Bis zuletzt hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) an die Vernunft der Politik appelliert, sich eindeutig zur Wirtschaftlichkeit des Mischpreises für AMNOG-Arzneimittel zu bekennen, bei denen bestimmten Patientengruppen ein Zusatznutzen zuerkannt wurde und anderen nicht. Das LSG Berlin-Brandenburg hatte dies kürzlich in einer Eilentscheidung verneint. Bei der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Blut- und Gewebe-Gesetz verpassten die Akteure die Chance, hier Rechtssicherheit bei der Verordnung zu schaffen. BPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Zentgraf: ?Es ist fahrlässig, den Zugang zu innovativen Arzneimitteln sehenden Auges zu gefährden. Jetzt ist das Parlament gefordert!?
Das Blut- und Gewebe-Gesetz ist formal die letzte Möglichkeit, in dieser Legislatur noch richtigzustellen, dass der verhandelte oder durch Schiedsspruch festgelegte Erstattungsbetrag für neue Arzneimittel auch bei Bildung von sogenannten Mischpreisen über das gesamte zugelassene Indikationsgebiet wirtschaftlich ist. ?Nur mit dieser rechtlichen Klarstellung können negative Auswirkungen des LSG Beschlusses auf laufende Preisverhandlungen und das Verordnungsverhalten verhindert werden?, mahnt Dr. Martin Zentgraf.
Die sich in der gestrigen Anhörung offenbarende Entscheidungsunlust der Politik könnten Patienten und Ärzte empfindlich zu spüren bekommen. Der BPI hat ausgerechnet: Rund ein Fünftel aller im AMNOG-Verfahren bewerteten Arzneimittel wären von dem Beschluss des Landessozialgerichts betroffen. Bei diesen Arzneimitteln könnte sich der Arzt bei etwa jedem dritten Patienten nicht mehr sicher in seiner Verordnungsentscheidung sein. Zentgraf: ?Damit wäre die ärztliche Therapiefreiheit massiv eingeschränkt. Erst recht, wenn man bedenkt, dass ?ohne Zusatznutzen? eben nicht bedeutet, dass es keinen Nutzen für die Patienten gibt.? Zentgraf verweist damit auf die Tatsache, dass in rund 71 Prozent der Fälle die Beurteilung ?ohne Zusatznutzen? bedeutet, dass man den Zusatznutzen noch nicht beurteilen konnte, da die vorgelegten Daten aus Sicht des bewertenden Instituts nicht ausreichend waren und daher gar nicht berücksichtigt wurden.
Nun ist es am Gesetzgeber klarzustellen, dass der verhandelte oder durch Schiedsspruch festgelegte Erstattungsbetrag auch bei Bildung von Mischpreisen über das gesamte zugelassene Indikationsgebiet wirtschaftlich ist. ?Anderenfalls werden in Deutschland den Patienten bald eine Mehrzahl von neuen Präparaten nicht mehr zur Verfügung stehen?, warnt der BPI-Vorsitzende.
Ihr Ansprechpartner: Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
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Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
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