Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Versandkosten gefährden nicht die 44 Euro-Freigrenze
Geschrieben am Montag, dem 10. Juli 2017 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Wenn Gutscheinkarten-Dienstleister Set-up Gebühren, Versandgebühren oder monatliche Servicegebühren berechnen, müssen Arbeitgeber diese nicht in die Berechnung der 44-Euro-Freigrenze einbeziehen.
(NL/1301313174) Die Frage, ob Versand- und Handlingkosten in die Berechnung der 44-Euro Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG einzubeziehen sind, beschäftigt den Bundesfinanzhof (BFH) Versandkosten für Sachbezugsgutscheine und Gutscheinkarten bleiben aber weiter ansatzfrei.
Ob Versandgebühren in die 44-Euro-Freigrenze einberechnet werden müssen, beschäftigt aktuell den Bundesfinanzhof (BFH). Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte mit Urteil vom 4.8.2016 unter Az. 10 K 2128/14 einen Fall entschieden, in dem ein Arbeitgeber für die Mitarbeiter über den 44-Euro Sachbezug hinaus, auch noch die Versandkosten der bestellten Waren in Höhe von jeweils 6 Euro übernommen hatte. Damit sei die 44-Euro Freigrenze überschritten. Gegen dieses Urteil ist aktuell eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH unter Az. VI R 32/16 anhängig.
Dem für diesen Fall zuständigen 6. Senat des Bundesfinanzhofs wurden im Geschäftsverteilungsplan 2017 weitere Zuständigkeiten übertragen, so dass in nächster Zeit nicht mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen ist.
Dies ist daher dramatisch, da die verkürzte Verschlagwortung in den Steuerinformationsdiensten viele Unternehmen, Lohnabrechner aber auch einzelne Steuerberater verunsichert hat, darauf weist das Dienstleistungsunternehmen Sodexo hin. Sodexo ist Europas führender Anbieter von Incentives und Motivationslösungen für Firmen und Arbeitnehmer.
Versandkosten für Sachbezugsgutscheine und Karten weiterhin steuerfrei
Bereits 1996 wurde die Sachbezugsfreigrenze in das Einkommensteuerrecht eingeführt. Seit 2004 beträgt die steuerliche Freigrenze nach § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz (EStG) maximal 44 Euro pro Monat.
Um die Steuerfreigrenze vorteilhaft und auf einfache Weise zu nutzen, erfreuen sich Sachbezugsgutscheine in Form von Einkaufs- und Tankgutscheinen und Bezahlkarten wie beispielsweise der Benefits Pass über monatlich 44 Euro als Gehaltsextra bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern einer großen Beliebtheit.
Stellt ein Gutscheinkarten-Dienstleister für die gelieferten Karten oder Gutscheine Set-up Gebühren, monatliche Gebühren oder Versandkosten in Rechnung, führen diese allerdings nicht zum Überschreiten der 44-Euro-Freigrenze.
Die Übernahme dieser Gebühren sind Zusatzkosten als Folge der betrieblichen Entscheidung, den Mitarbeitern Gutscheine oder Prepaid-Gutscheinkarten zur Verfügung zu stellen und eben keine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers, betont George Wyrwoll, Unternehmenssprecher und Steuer-Experte bei Sodexo.
Gibt ein Arbeitgeber einen Einkaufs- oder Tankgutschein oder die Benefits Pass Karte mit 44 Euro Guthaben an seine Mitarbeiter aus, dann fließt auch nur dieser Betrag im jeweiligen Monat zu. Insofern hat das Urteil des FG Baden-Württemberg für diese Darreichungsformen keine Auswirkungen. Versandkosten für Gutscheine und Karten stellen keinen Lohnzufluss dar und sind nicht in die Berechnung der 44-Euro Freigrenze einzubeziehen. Auch auf Bund-Länderebene wurde entsprechend klargestellt, dass es sich hierbei nicht um einen zusätzlichen geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer handelt, so u.a. von der Thüringer Landesfinanzdirektion in den Mitteilungen zum Lohnsteuer-Arbeitgeberrecht Nr. 3/2015 vom 23.12.2015.
Damit Arbeitgeber schnell eine Orientierungssicherheit bezüglich dieser Informationen bekommen, hat Sodexo als Service-Partner des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV e.V.) seinen Kontakt zu den Steuerberaterverbänden und der Bundessteuerberaterkammer intensiviert und startet in den kommenden Wochen eine Aufklärungskampagne zur 44-Euro-Freigrenze. Nahezu jeder 5. Arbeitnehmer in Deutschland erhält von seinem Arbeitgeber bereits Sachleistungen im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze, dies belegt eine repräsentative Umfrage die Sodexo im zurückliegenden Jahr in Auftrag gegeben hatte.
Betriebliche Zusatzleistungen sind zuletzt für Arbeitgeber auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels immer wichtiger geworden, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu motivieren und zu binden und einen attraktiven Gehaltsmix anzubieten.
Weitergehende Informationen zu Steuerfreibeträgen und betrieblichen Sozialleistungen für Mitarbeiter finden sich auch unter www.sodexo-benefits.de [SX100717NMC].
Über Sodexo:
Sodexo ist Europas führender Anbieter von Incentives und Motivationslösungen für Firmen und Arbeitnehmer und beschäftigt in Deutschland rund 12.300 Mitarbeiter. Im Geschäftsbereich Benefits and Rewards Services bietet Sodexo Verwaltungsprogramme und emittiert Gutscheine und Karten zur Mitarbeitermotivation, für betriebliche Sozialleistungen und Incentives: Benefits Pass Karte, Restaurantschecks, Einkaufs- und Tankgutscheine, Gesund Pass Online Fitness Portal, sowie Leistungen für die staatliche Verwaltung, u.a. BildungsKarten und Wertgutscheine. Mit seinen Lösungen erreicht Sodexo in Deutschland täglich mehr als 700.000 Menschen.
Pressekontakt:
Sodexo Benefits and Rewards Services
George Wyrwoll
Unternehmenskommunikation und Regierungsbeziehungen
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 73996-6211
E-Mail: george.wyrwoll@sodexo.com
http://www.sodexo-benefits.de
Sodexo Pass GmbH
George Wyrwoll
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt
george.wyrwoll@sodexo.com
069-73996-6211
http://www.sodexo-benefits.de/
(Weitere interessante Restaurant News, Infos & Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Wenn Gutscheinkarten-Dienstleister Set-up Gebühren, Versandgebühren oder monatliche Servicegebühren berechnen, müssen Arbeitgeber diese nicht in die Berechnung der 44-Euro-Freigrenze einbeziehen.
(NL/1301313174) Die Frage, ob Versand- und Handlingkosten in die Berechnung der 44-Euro Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG einzubeziehen sind, beschäftigt den Bundesfinanzhof (BFH) Versandkosten für Sachbezugsgutscheine und Gutscheinkarten bleiben aber weiter ansatzfrei.
Ob Versandgebühren in die 44-Euro-Freigrenze einberechnet werden müssen, beschäftigt aktuell den Bundesfinanzhof (BFH). Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte mit Urteil vom 4.8.2016 unter Az. 10 K 2128/14 einen Fall entschieden, in dem ein Arbeitgeber für die Mitarbeiter über den 44-Euro Sachbezug hinaus, auch noch die Versandkosten der bestellten Waren in Höhe von jeweils 6 Euro übernommen hatte. Damit sei die 44-Euro Freigrenze überschritten. Gegen dieses Urteil ist aktuell eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH unter Az. VI R 32/16 anhängig.
Dem für diesen Fall zuständigen 6. Senat des Bundesfinanzhofs wurden im Geschäftsverteilungsplan 2017 weitere Zuständigkeiten übertragen, so dass in nächster Zeit nicht mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen ist.
Dies ist daher dramatisch, da die verkürzte Verschlagwortung in den Steuerinformationsdiensten viele Unternehmen, Lohnabrechner aber auch einzelne Steuerberater verunsichert hat, darauf weist das Dienstleistungsunternehmen Sodexo hin. Sodexo ist Europas führender Anbieter von Incentives und Motivationslösungen für Firmen und Arbeitnehmer.
Versandkosten für Sachbezugsgutscheine und Karten weiterhin steuerfrei
Bereits 1996 wurde die Sachbezugsfreigrenze in das Einkommensteuerrecht eingeführt. Seit 2004 beträgt die steuerliche Freigrenze nach § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz (EStG) maximal 44 Euro pro Monat.
Um die Steuerfreigrenze vorteilhaft und auf einfache Weise zu nutzen, erfreuen sich Sachbezugsgutscheine in Form von Einkaufs- und Tankgutscheinen und Bezahlkarten wie beispielsweise der Benefits Pass über monatlich 44 Euro als Gehaltsextra bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern einer großen Beliebtheit.
Stellt ein Gutscheinkarten-Dienstleister für die gelieferten Karten oder Gutscheine Set-up Gebühren, monatliche Gebühren oder Versandkosten in Rechnung, führen diese allerdings nicht zum Überschreiten der 44-Euro-Freigrenze.
Die Übernahme dieser Gebühren sind Zusatzkosten als Folge der betrieblichen Entscheidung, den Mitarbeitern Gutscheine oder Prepaid-Gutscheinkarten zur Verfügung zu stellen und eben keine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers, betont George Wyrwoll, Unternehmenssprecher und Steuer-Experte bei Sodexo.
Gibt ein Arbeitgeber einen Einkaufs- oder Tankgutschein oder die Benefits Pass Karte mit 44 Euro Guthaben an seine Mitarbeiter aus, dann fließt auch nur dieser Betrag im jeweiligen Monat zu. Insofern hat das Urteil des FG Baden-Württemberg für diese Darreichungsformen keine Auswirkungen. Versandkosten für Gutscheine und Karten stellen keinen Lohnzufluss dar und sind nicht in die Berechnung der 44-Euro Freigrenze einzubeziehen. Auch auf Bund-Länderebene wurde entsprechend klargestellt, dass es sich hierbei nicht um einen zusätzlichen geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer handelt, so u.a. von der Thüringer Landesfinanzdirektion in den Mitteilungen zum Lohnsteuer-Arbeitgeberrecht Nr. 3/2015 vom 23.12.2015.
Damit Arbeitgeber schnell eine Orientierungssicherheit bezüglich dieser Informationen bekommen, hat Sodexo als Service-Partner des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV e.V.) seinen Kontakt zu den Steuerberaterverbänden und der Bundessteuerberaterkammer intensiviert und startet in den kommenden Wochen eine Aufklärungskampagne zur 44-Euro-Freigrenze. Nahezu jeder 5. Arbeitnehmer in Deutschland erhält von seinem Arbeitgeber bereits Sachleistungen im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze, dies belegt eine repräsentative Umfrage die Sodexo im zurückliegenden Jahr in Auftrag gegeben hatte.
Betriebliche Zusatzleistungen sind zuletzt für Arbeitgeber auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels immer wichtiger geworden, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu motivieren und zu binden und einen attraktiven Gehaltsmix anzubieten.
Weitergehende Informationen zu Steuerfreibeträgen und betrieblichen Sozialleistungen für Mitarbeiter finden sich auch unter www.sodexo-benefits.de [SX100717NMC].
Über Sodexo:
Sodexo ist Europas führender Anbieter von Incentives und Motivationslösungen für Firmen und Arbeitnehmer und beschäftigt in Deutschland rund 12.300 Mitarbeiter. Im Geschäftsbereich Benefits and Rewards Services bietet Sodexo Verwaltungsprogramme und emittiert Gutscheine und Karten zur Mitarbeitermotivation, für betriebliche Sozialleistungen und Incentives: Benefits Pass Karte, Restaurantschecks, Einkaufs- und Tankgutscheine, Gesund Pass Online Fitness Portal, sowie Leistungen für die staatliche Verwaltung, u.a. BildungsKarten und Wertgutscheine. Mit seinen Lösungen erreicht Sodexo in Deutschland täglich mehr als 700.000 Menschen.
Pressekontakt:
Sodexo Benefits and Rewards Services
George Wyrwoll
Unternehmenskommunikation und Regierungsbeziehungen
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 73996-6211
E-Mail: george.wyrwoll@sodexo.com
http://www.sodexo-benefits.de
Sodexo Pass GmbH
George Wyrwoll
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt
george.wyrwoll@sodexo.com
069-73996-6211
http://www.sodexo-benefits.de/
(Weitere interessante Restaurant News, Infos & Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Versandkosten gefährden nicht die 44 Euro-Freigrenze" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Statement von Horst Seehofer zum Ende des Unionsstr ...
| Merkel und Seehofer erreichen Durchbruch im Migrati ...
| Die neue österreichische Ratspräsidentschaft löst D ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl
Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen.
Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Auszeichnung für Brezel Cracker Sesam von Hellma (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Platz 1 beim Cooking Award 2024
Das knusprige Laugengebäck "Brezel Cracker Sesam" von Portionsartikelspezialist Hellma aus Nürnberg hat den 1. Platz beim Cooking Award 2024 erreicht. Die Fachzeitschrift "Cooking & Catering inside" hatte - wie jedes Jahr - Profiköche befragt, welches ihre beliebtesten Neuprodukte im Bereich Convenience, Getränke- ...
KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran
KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.
hansgrohe Rebris (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) hansgrohe Rebris: Freude aus jeder Perspektive
Die Rebris-Armaturenfamilie von hansgrohe wurde speziell für Menschen entworfen, die ihr Badezimmer als eine Oase der Entspannung betrachten. Möglicherweise verweilen sie dort sogar länger als notwendig - denn hier finden sie alles, was sie schön fin ...
STÜKEN plant Galvanik-Neubau (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Der Hersteller von Präzisions-Tiefziehteilen investiert 28 Millionen Euro in den Standort Rinteln
STÜKEN wird eine neue Galvanikanlage am Fertigungsstandort im Industriegebiet Rinteln-Süd bauen. Der Weltmarktführer im Tiefziehen wird dafür rund 28 Millionen Euro investieren. In einer Auftaktveranstaltung mit Rintelns Bürgermeisterin Andrea Lange sowie Teilnehmern von Fachfirmen und Gewerbeaufsicht wurde das Projekt Ende Februar gestartet.
STÜKEN steht als weltweit f ...
Laura Carbone veröffentlicht ihr neues Album The Cycle (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Ein geradezu erlesenes Werk voller furchtloser weiblicher Reife, Mystik und einer ungeheuren Kraft
"The Cycle" (VÖ: 26. April 2024 / Cosmic Dreaming) ist Laura Carbones viertes Album - ein geradezu erlesenes Werk voller furchtloser weiblicher Reife, Mystik und einer ungeheuren Kraft, die die Hörer:innen tief in den Soundtrack einer Metamorphose mitnimmt. Die insgesamt 13 Tracks der Doppel-LP zeigen eine gekonnt die Genres miteinander verschmelzende, gereifte Künstlerin nach ihrer tief ...
Man kann nicht nicht kommunizieren - reloaded (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Warum ein Gesprächsraum nicht allein der Interpretation überlassen werden sollte
Im Grunde können alle mitreden, wenn man über Kommunikation diskutiert. Allein schon die Tatsache, dass man mitredet, zeigt, dass man bereits kommuniziert. Kaum eine Aus- oder Weiterbildung, kaum ein Fachartikel oder Standartwerk, kaum ein Seminar oder Vortrag kommt ohne Paul Watzlawicks These "Man kann nicht nicht kommunizieren" aus. Doch hat das in unserer heutigen Businesswelt überhaupt noch eine Relev ...
Mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen! (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) metaprice erklärt, wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst.
Wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst
Die Welt des E-Commerce auf Plattformen wie Amazon kann ein wahrer Dschungel sein, besonders wenn es darum geht, Vertrauen und Glaubwürdigkeit für deine Produkte aufzubauen. Eine der größten Hürden ist oft, genügend authentische Bewertungen zu erhalten, um potenzielle Kunden zu ü ...
Der Reiseblogger Malte Harms entdeckt Köln (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Eine neue Perspektive auf die Stadt mit Malte Harms
Malte Harms, der bereits in zahlreichen Ländern und Städten unterwegs war, ist bekannt für seine authentischen und ehrlichen Reiseberichte. In Köln hat er sich vor allem auf die Kultur und Geschichte der Stadt konzentriert. So besuchte er unter anderem den Kölner Dom, das Römisch-Germanische Museum und das Schokoladenmuseum. Doch auch abseits der touristischen Hotspots hat Malte Ha ...
Blockalarm Alarmanlagen: Ihre Sicherheit ist unsere höchste Priorität (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Effektive Alarmanlagen von Blockalarm
Blockalarm Alarmanlagen ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es um Sicherheit geht. Das Unternehmen kann eine langjährige Erfahrung vorweisen und kennt sich dadurch bestens aus, wenn es darum geht, Sie vor Gefahren zu schützen.
Inhalt
-Unsere Erfahrung - Ihr Schutz
-Warum ist Erfahrung wichtig?
-Die Produktpalette - Qualität und Innovation ...
Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Stefan Gaetano Ala projektiert die APOLONIA Gruppe mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Stefan Gaetano Ala verbindet soziale Verantwortung mit unternehmerischem Denken in seiner Rolle als Projektleiter gemeinsam. Sein ambitioniertes Ziel ist es, ohne Einbußen an Komfort, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen will Stefan Ala durch innovative und nachhaltig ...
Werbung bei News-Central.de: |
Versandkosten gefährden nicht die 44 Euro-Freigrenze |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|