News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 610 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Das alte AÜG in einem neuen Gewand - Teil 2

Geschrieben am Mittwoch, dem 12. Juli 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Equal-Pay und Equal-Treatment Gebote

Essen, 12. Juli 2017****Seit dem 01. April 2017 ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2017 in Kraft. In ihrem zweiten Beitrag über das alte Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im neuen Gewand beschäftigen sich die Rechtsanwälte der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert mit den im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 8 AÜG normierten Equal-Pay und Equal-Treatment Geboten, die momentan für die größten Veränderungen sorgen. Nach Einschätzung der Rechtsanwälte besteht nur in absolut engen Grenzen die Möglichkeit, diese zu vermeiden.

Der in § 8 AÜG verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz sieht insbesondere vor, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach 9 Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und Stammarbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt werden müssen. Soweit jedoch ein Tarifvertrag in der jeweiligen Branche Anwendung findet, kann bis zu einem Zeitraum von 9 Monaten von dieser Regelung tarifvertraglich abgewichen werden. Fehlt indes ein Tarifvertrag, so sind die Leiharbeitnehmer per se mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleich zu behandeln. Die Nichtbeachtung des Equal Pay stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wird mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 EUR bestraft und kann den Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zur Folge haben.

Vom Equal-Pay Gebot kann nur in engen Ausnahmen abgewichen werden.

1.Gem. § 8 Abs. 4 AÜG kann durch sog. Zuschlagstarifverträge der jeweiligen Zeitarbeitsbranche unbefristet vom obigen Gebot abgewichen werden, soweit die Zuschläge nach spätestens sechs Wochen einsetzen und sichergestellt ist, dass nach 15 Monaten ein Entgelt erreicht wird, der von den Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Entgelt der Einsatzbranche festgelegt wird.

Im Geltungsbereich eines solchen Zuschlagstarifvertrages können auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

Fehlt in dem Tarifvertrag allerdings eine solche Gleichwertigkeitserklärung scheidet eine, über den 9. Monat hinausgehende Abweichung aus.

Es kann demzufolge nur bei Vorliegen eines entsprechenden Branchenzuschlagvertrages vom Equal Pay-Gebot abgewichen werden.

Im Ergebnis führt es zwar, bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses, zu einer Gleichsetzung der Entlohnung, jedoch erst nach 15 Monaten.

Dadurch, dass die Zuschläge jeweils voneinander variieren, hängt es maßgeblich davon ab, zu welcher Branche das eigene Unternehmen zuzuordnen ist. So kann es sein, dass die Zuschläge minimal ab der 6. Woche bis zum 15. Monat so gestaffelt werden, dass die Entlohnung der Leiharbeitnehmer nicht nach 9 Monaten, sondern erst nach 15 Monaten gleichgesetzt wird. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass das Arbeitsverhältnis überhaupt noch aufrechterhalten wird (sog. schleichende Verzögerungslösung). Auch hier gilt, wird für drei Monate und einen Tag unterbrochen, beginnt die Frist neu an zu laufen. Dies würde bedeuten, dass auch bei dem Anfangsentgelt erneut angesetzt werden kann, welches sich wieder etappenweise erhöht.

Der Branchenzuschlag beispielsweise der Holz und Kunststoffverarbeitenden Industrie betrug ab 2014 je nach der Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb folgende Prozentwerte:

-nach der sechsten vollendeten Woche 7 %

-nach dem dritten vollendeten Monat 10 %

-nach dem fünften vollendeten Monat 15 %

-nach dem siebten vollendeten Monat 22 %

-nach dem neunten vollendeten Monat 31 %

Zu beachten gilt jedoch in diesem Zusammenhang § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG, danach dürfen die Arbeitsbedingungen und das Entgelt nicht schlechter sein als in § 8 AÜG geregelt.

Schließlich muss genau ermittelt werden welche Branchenzuschlagstarifverträge auf das eigene Unternehmen Anwendung finden.

2.Abwechselnder Einsatz von Arbeitnehmern alle 9 Monate, sog. Unterbrechungslösung.

Die wohl zumindest kostentechnisch sparsamste Alternative wäre, wenn Arbeitnehmer gewissermaßen in "Arbeitseinheiten" eingeteilt werden würden, wobei jede "Arbeitseinheit" maximal 9 Monate am Stück beschäftigt werden dürfte und im Anschluss daran zwingend eine Pause von 3 Monaten und einem Tag einlegen müsste.

Dieses Vorgehen erscheint im ersten Augenblick sehr aufwendig und ist mit einer enormen Planung und betrieblichen Organisation verbunden.

Im Ergebnis würde es für die Entlohnung der Mitarbeiter jedoch nichts ändern, nur dass sie gezwungenermaßen eine Pause von 3 Monaten und einem Tag einlegen müssten und man für diese Zeit gleichwertigen Ersatz benötigt.

Hinzu kommt, dass von dem ein und demselben Verleiher während der Unterbrechungspause beliebig viele Leiharbeitnehmer bezogen und am selben Ort eingesetzt werden können (Leiharbeitnehmer-Rondell).

Nach Ablauf von drei Monaten und einem Tag beginnt die Frist von neun Monaten erneut an zu laufen, mit der Folge, dass das ursprüngliche Entgelt gezahlt werden kann.

Auch hier ist zwingende Voraussetzung, dass Tarifverträge Anwendung finden.

3.Festhalteerklärung zur Vermeidung der Fiktion eines Arbeitsvertrages.

Damit erklärt der Arbeitnehmer verbindlich, dass er weiterhin bei der Zeitarbeitsfirma unter Vertrag bleiben möchte. Die Erklärung muss der Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Ablauf der Höchstdauer von 18 Monaten schriftlich abgeben und vorher der Agentur für Arbeit vorlegen. Vorzeitige Festnahmeerklärungen sind jedoch ausgeschlossen.

Damit umgeht man zwar nicht die Equal Pay-Regelung nach 9 bzw. 15 Monaten, sondern verhindert lediglich das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses.

In diesem Zusammenhang sei ferner ergänzt, dass die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten auch hier durch den Tarifvertrag abbedungen werden kann (z.B. Vereinbarung einer Überlassung über 24 Monate).

Damit kann man zwar den Leiharbeitnehmer länger an das Unternehmen binden, umgeht jedoch nicht das Gebot des Equal Pay.

4.Eine Kombination zwischen Ziffer 1. und 3.

Dadurch würde man zwar zum einen schleichende und minimale Zuschläge über 15 Monaten gewähren müssen, aber im Anschluss die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses vermeiden.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Equal-Pay und Equal-Treatment Gebote

Essen, 12. Juli 2017****Seit dem 01. April 2017 ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2017 in Kraft. In ihrem zweiten Beitrag über das alte Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im neuen Gewand beschäftigen sich die Rechtsanwälte der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert mit den im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 8 AÜG normierten Equal-Pay und Equal-Treatment Geboten, die momentan für die größten Veränderungen sorgen. Nach Einschätzung der Rechtsanwälte besteht nur in absolut engen Grenzen die Möglichkeit, diese zu vermeiden.

Der in § 8 AÜG verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz sieht insbesondere vor, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach 9 Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und Stammarbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt werden müssen. Soweit jedoch ein Tarifvertrag in der jeweiligen Branche Anwendung findet, kann bis zu einem Zeitraum von 9 Monaten von dieser Regelung tarifvertraglich abgewichen werden. Fehlt indes ein Tarifvertrag, so sind die Leiharbeitnehmer per se mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleich zu behandeln. Die Nichtbeachtung des Equal Pay stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wird mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 EUR bestraft und kann den Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zur Folge haben.

Vom Equal-Pay Gebot kann nur in engen Ausnahmen abgewichen werden.

1.Gem. § 8 Abs. 4 AÜG kann durch sog. Zuschlagstarifverträge der jeweiligen Zeitarbeitsbranche unbefristet vom obigen Gebot abgewichen werden, soweit die Zuschläge nach spätestens sechs Wochen einsetzen und sichergestellt ist, dass nach 15 Monaten ein Entgelt erreicht wird, der von den Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Entgelt der Einsatzbranche festgelegt wird.

Im Geltungsbereich eines solchen Zuschlagstarifvertrages können auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

Fehlt in dem Tarifvertrag allerdings eine solche Gleichwertigkeitserklärung scheidet eine, über den 9. Monat hinausgehende Abweichung aus.

Es kann demzufolge nur bei Vorliegen eines entsprechenden Branchenzuschlagvertrages vom Equal Pay-Gebot abgewichen werden.

Im Ergebnis führt es zwar, bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses, zu einer Gleichsetzung der Entlohnung, jedoch erst nach 15 Monaten.

Dadurch, dass die Zuschläge jeweils voneinander variieren, hängt es maßgeblich davon ab, zu welcher Branche das eigene Unternehmen zuzuordnen ist. So kann es sein, dass die Zuschläge minimal ab der 6. Woche bis zum 15. Monat so gestaffelt werden, dass die Entlohnung der Leiharbeitnehmer nicht nach 9 Monaten, sondern erst nach 15 Monaten gleichgesetzt wird. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass das Arbeitsverhältnis überhaupt noch aufrechterhalten wird (sog. schleichende Verzögerungslösung). Auch hier gilt, wird für drei Monate und einen Tag unterbrochen, beginnt die Frist neu an zu laufen. Dies würde bedeuten, dass auch bei dem Anfangsentgelt erneut angesetzt werden kann, welches sich wieder etappenweise erhöht.

Der Branchenzuschlag beispielsweise der Holz und Kunststoffverarbeitenden Industrie betrug ab 2014 je nach der Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb folgende Prozentwerte:

-nach der sechsten vollendeten Woche 7 %

-nach dem dritten vollendeten Monat 10 %

-nach dem fünften vollendeten Monat 15 %

-nach dem siebten vollendeten Monat 22 %

-nach dem neunten vollendeten Monat 31 %

Zu beachten gilt jedoch in diesem Zusammenhang § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG, danach dürfen die Arbeitsbedingungen und das Entgelt nicht schlechter sein als in § 8 AÜG geregelt.

Schließlich muss genau ermittelt werden welche Branchenzuschlagstarifverträge auf das eigene Unternehmen Anwendung finden.

2.Abwechselnder Einsatz von Arbeitnehmern alle 9 Monate, sog. Unterbrechungslösung.

Die wohl zumindest kostentechnisch sparsamste Alternative wäre, wenn Arbeitnehmer gewissermaßen in "Arbeitseinheiten" eingeteilt werden würden, wobei jede "Arbeitseinheit" maximal 9 Monate am Stück beschäftigt werden dürfte und im Anschluss daran zwingend eine Pause von 3 Monaten und einem Tag einlegen müsste.

Dieses Vorgehen erscheint im ersten Augenblick sehr aufwendig und ist mit einer enormen Planung und betrieblichen Organisation verbunden.

Im Ergebnis würde es für die Entlohnung der Mitarbeiter jedoch nichts ändern, nur dass sie gezwungenermaßen eine Pause von 3 Monaten und einem Tag einlegen müssten und man für diese Zeit gleichwertigen Ersatz benötigt.

Hinzu kommt, dass von dem ein und demselben Verleiher während der Unterbrechungspause beliebig viele Leiharbeitnehmer bezogen und am selben Ort eingesetzt werden können (Leiharbeitnehmer-Rondell).

Nach Ablauf von drei Monaten und einem Tag beginnt die Frist von neun Monaten erneut an zu laufen, mit der Folge, dass das ursprüngliche Entgelt gezahlt werden kann.

Auch hier ist zwingende Voraussetzung, dass Tarifverträge Anwendung finden.

3.Festhalteerklärung zur Vermeidung der Fiktion eines Arbeitsvertrages.

Damit erklärt der Arbeitnehmer verbindlich, dass er weiterhin bei der Zeitarbeitsfirma unter Vertrag bleiben möchte. Die Erklärung muss der Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Ablauf der Höchstdauer von 18 Monaten schriftlich abgeben und vorher der Agentur für Arbeit vorlegen. Vorzeitige Festnahmeerklärungen sind jedoch ausgeschlossen.

Damit umgeht man zwar nicht die Equal Pay-Regelung nach 9 bzw. 15 Monaten, sondern verhindert lediglich das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses.

In diesem Zusammenhang sei ferner ergänzt, dass die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten auch hier durch den Tarifvertrag abbedungen werden kann (z.B. Vereinbarung einer Überlassung über 24 Monate).

Damit kann man zwar den Leiharbeitnehmer länger an das Unternehmen binden, umgeht jedoch nicht das Gebot des Equal Pay.

4.Eine Kombination zwischen Ziffer 1. und 3.

Dadurch würde man zwar zum einen schleichende und minimale Zuschläge über 15 Monaten gewähren müssen, aber im Anschluss die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses vermeiden.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Das alte AÜG in einem neuen Gewand - Teil 2" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Fußball-WM: Deutschland verliert gegen Mexiko 0:1

Fußball-WM: Deutschland verliert gegen Mexiko 0:1
Fußball-WM: Frankreich schlägt Australien

Fußball-WM: Frankreich schlägt Australien
Fußball-WM: Spanien und Portugal trennen sich 3:3 u ...

Fußball-WM: Spanien und Portugal trennen sich 3:3 u ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 genuss7 präsentiert Bio-Weine aus dem Herzen Frankreichs (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Entdecken Sie die Frühlings- und Sommerkollektion von Famille Gastou

Schönaich, Deutschland - genuss7, Ihr renommierter Online-Weinversand mit Sitz in Schönaich, freut sich, zwei außergewöhnliche Weine aus dem sonnigen Languedoc in Frankreich vorzustellen. In enger Zusammenarbeit mit der Famille Gastou, bekannt für ihre tiefe Leidenschaft und Hingabe zum Weinbau seit 2001, bieten wir Ihnen zwei herausragende Bio- und Vegan-zertifizierte Weine an, die besonders gut zu den warmen Frühli ...

 Extreme Networks stellt Extreme Labs vor: Zentrum für Forschung, Entwicklung und Innovation im Networking (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Ausblick auf Extreme AI Expert, eine zukunftsweisende Möglichkeit, Netzwerke zu konzipieren, zu optimieren und bereitzustellen

Extreme Connect, Fort Worth, TX, 24. April 2024 - Extreme Networks, Inc. (Nasdaq: EXTR), ein führender Anbieter cloudbasierter Netzwerklösungen, gibt heute den Launch von  Meilenstein für digitale Gremienarbeit: gpaNRW zertifiziert die Linkando-App für Gremiensitzungen (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)


- Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ("gpaNRW") bestätigt, dass die App des Softwareanbieters Linkando die technischen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Standards für digitale Gremiensitzungen im Bundesland Nordrhein-Westfalen erfüllt.

- Gremienteilnehmer wünschen sich zwar mehr digitale Sitzungen, sie erleben aber oftmals technische und organisatorische Schwierigkeiten.

- Dieses Problem löst Linkando mit Partnern wie Zoom und Deutsche Telek ...

 Die Leipzig Fashion Show: Ein Mode-Ereignis, das die Stadt erobert (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)


Entdecke die Kunst der Verführung mit WAGLER



Die Aufregung steigt, während die Leipzig Fashion Show unaufhaltsam näher rückt. Mit Spannung erwartet von Mode-Enthusiasten aus der ganzen Welt, freuen wir uns bekannt zu geben, dass alle 200 Tickets für die Veranstaltung bereits eine Woche vor dem geplanten Beginn AUSVERKAUFT sind.



Die überwältigende Nachfrage nach Tickets für die Leipzig Fashion Show unterstreicht die Bedeutung dieses Events für die ...

 Kryptowährungen und die Steuererklärung (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)


Essen - "Auf virtuelle Währungen oder sogenannte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether muss gegebenenfalls Einkommensteuer gezahlt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kryptowährungen an der Börse gehandelt und gewinnbringend verkauft werden. Die Veräußerungsgewinne sind im Privatvermögen als sonstige Einkünfte, sogenannte private Veräußerungsgeschäfte, anzugeben", informiert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei
 
Applied Intuition und Audi arbeiten gemeinsam an einer einheitlichen Lösung für das Release- und Lifecycle-Management für Autonomes Fahren (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)


MOUNTAIN VIEW/MÜNCHEN; 23. April 2024 - Applied Intuition, Inc., ein im Silicon Valley ansässiger Anbieter von Fahrzeugsoftware, und die AUDI AG, kooperieren im Bereich automatisiertes Fahren. Ziel der Kooperation ist eine einheitliche Lösung, mit der Audi automatisierte Fahrfunktionen (AD) auf Fahrzeugebene entwickeln, validieren, genehmigen und implementieren kann. Die gemeinsame Lösung ist branchenführend und setzt in e ...

 Kölner Eventagentur: Offizieller Partner der Wolkenburg (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Eine Partnerschaft für unvergessliche Teambuilding-Events in Köln

Ellen Kamrad, Eventplanerin aus Köln und Inhaberin der renommierten Agentur Menschen - Emotionen - Erlebnisse (MEE), ist seit Mitte 2023 offizielle Partnerin der Eventlocation Wolkenburg Köln im Bereich Teambuilding-Events. Diese spannende Kooperation verspricht eine einzigartige Kombination aus professioneller Organisation und dem reizvollen Ambiente der historischen Wolkenburg.



Die Erfahrung und E ...

 Online Personal Branding Test für erfolgreiche Selbstvermarktung (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Die Personal Branding Company bietet einen Online-Test für Selbstständige und UnternehmerInnen, um Markenidentitäten zu schärfen und zu positionieren.

Mit dem Ziel, Selbstständigen und UnternehmerInnen dabei zu helfen, ihre individuelle Marke zu stärken und erfolgreich zu positionieren, bietet die Personal Branding Company einen Online-Test auf ihrer Website an. Dieses innovative Online-Analyse-Tool ermöglicht es Inter ...

 Von Umweltmanagement bis Nachhaltigkeitsstrategie: HDT gibt Impulse auf dem Weg zur Green Economy (Berlin-hdt, Mittwoch, 24. April 2024)
Das aktuelle Seminarprogramm von Deutschlands ältestem technischen Weiterbildungsinstitut vermittelt wertvolles Praxiswissen zu allen Fragen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes

Von der Verschärfung gesetzlicher Vorgaben über sich wandelnde Verbrauchererwartungen bis hin zu Lieferantenerklärungen: Der Handlungsbedarf für
Unternehmen in Sachen Umweltschutz steigt für jeden spürbar. Produkte und Prozesse müssen umweltbewusster und nachhaltiger gestaltet werden, außerdem ...

 So geht Nachhaltigkeit in der Arbeitswelt - DIE JOB SCHNEIDER sind offiziell SDG!Fit (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Zertifikat von OekoBusiness Wien für DIE JOB SCHNEIDER

Wien, am 24. April 2024. Das Thema Nachhaltigkeit im Business-Kontext hatte für DIE JOB SCHNEIDER schon immer hohe Priorität. In diesem Sinne hat Heidi Blaschek, Mitgründerin des Personaldienstleisters, entschieden, einen Schritt weiterzugehen. Letztes Jahr durchlief sie mit DIE JOB SCHNEIDER das Modul SDG!Fit von OekoBusiness Wien, um die Strukturen dahingehend weiter zu optimieren. "Die Analyse im Rahmen des SDG!Fit-Moduls führt ...

Werbung bei News-Central.de:





Das alte AÜG in einem neuen Gewand - Teil 2

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 1,00 Sekunden