News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 596 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Ein Licht geht auf - Neuregelungen bei Fahrradbeleuchtung

Geschrieben am Freitag, dem 29. September 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stand 2017 auf der Agenda des Bundesverkehrsministeriums. Speziell Paragraph 67 zu den "Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern" ist seit dem 1. Juni 2017 in grundlegender Überarbeitung in Kraft. Der pressedienst-fahrrad erklärt die Änderungen und hat Experten zu deren Einschätzungen befragt.

(td-f/tg) Paragraph 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung wurde im Sommer diesen Jahres komplett neu gefasst und soll aus Sicht des Verkehrsministeriums jetzt zeitgemäßer und praxisnäher sein. "Das ist in großen Teilen auch gelungen. Der Fahrradmarkt entwickelt sich allerdings rasant und deshalb muss man immer wieder den Einzelfall bewerten", beurteilt Dr. Anja Matthies, Fachanwältin für Verkehrsrecht beim Online-Portal Bikeright, das neue Gesetz. Zwei wichtige Punkte stehen bereits am Anfang des Paragraphen: Erstens darf Fahrradbeleuchtung nun auch mit Batterien ausgerüstet sein. Bislang waren nur Akkus bzw. "wiederaufladbare Energiespeicher" als Alternative zum Dynamo möglich. "Wir begrüßen diesen Schritt, da gerade bei Rücklichtern oft Batterien verbaut sind. Jetzt können auch Batterien genutzt werden, die eine andere Nennspannung als sechs Volt haben", meint Sebastian Göttling, Marketingmanager beim Lichtspezialisten Busch & Müller.

Akku-Beleuchtung darf auch zu Hause bleiben

Zweitens müssen abnehmbare Leuchten wie Batterie- bzw. Akku-Beleuchtung nicht mehr ständig mitgeführt werden. Laut Gesetzestext müssen diese nur bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern angebracht werden. "Das ist ein Schritt in Richtung Praxis und Realität. Welcher Mountainbiker führt seine Lampe bei einer Tagestour bei strahlendem Sonnenschein mit? Trotzdem darf man jetzt nicht leichtsinnig werden, muss also die Dämmerung immer im Auge behalten und die Tour entsprechend planen", rät Martin Ohliger, PR-Sprecher beim Fahrradhersteller Felt.

Allerdings darf weiterhin nicht jede Akku-Beleuchtung am Fahrrad verwendet werden. Die benutzten Komponenten müssen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben. Die sogenannte K-Nummer wird durch eine Wellenlinie, den Großbuchstaben K sowie eine Zulassungsnummer gekennzeichnet und ist für alle Lampen im Straßenverkehr verpflichtend. "Bei einem Night-Ride abseits der Straße sind jedoch auch Outdoor-Lampen oder Helmlampen ohne K-Nummer nutzbar", erklärt Daniel Gareus, PR-Sprecher beim Importeur Cosmic Sports. "Im Straßenverkehr sollte man jedoch die Finger davon lassen", rät Dr. Anja Matthies.

Ein weiterer Punkt, der gerade sportlichen Fahrern zugute kommt, ist der Wegfall des zweiten roten Rückstrahlers. Neben der Schlussleuchte muss nur noch ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie "Z" verbaut sein, der allerdings auch in die Schlussleuchte integriert sein darf. "Radfahrer ohne Schutzbleche haben nun endlich die Möglichkeit, ihr Rad im Straßenverkehr problemloser StVZO-konform zu bekommen", sagt Volker Dohrmann, Leiter Strategie, Produkt und Marketing beim Hamburger Sportradhersteller Stevens.

Blinker und Tagfahrlicht

Dem aktuellen Stand der Technik entspricht die Neuerung, dass Scheinwerfer ab sofort mit Tagfahr- und Fernlicht ausgestattet sein dürfen. Auch ein ins Rücklicht integrierte Bremslicht ist nun erlaubt. "Wir freuen uns über die Anpassungen. Damit gewinnt das Fahrrad im Straßenverkehr an Augenhöhe und es sind neue Sicht- und Sicherheitsausstattungen möglich", so Sebastian Göttling. Busch & Müller hat bereits an manchen Produkten ein Tagfahr- sowie Bremslicht verbaut. Außerdem dürfen jetzt Blinker am Fahrrad genutzt werden. Die Fahrtrichtungsanzeiger sind an Mehrspurfahrzeugen wie Liegerädern oder an Fahrrädern, wo ein Handzeichen nur schwer erkennbar ist, erlaubt. "Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll und wünschenswert, dass Blinker an allen Fahrrädern verbaut werden können", meint Paul Hollants, Geschäftsführer vom Liegefahrradhersteller HP Velotechnik, der jetzt den ersten StVZO-konformen Blinker präsentiert hat. Aber Vorsicht: Blinkende Front- und Rückleuchten bleiben weiterhin am Rad verboten. Diese dürfen aber als Zusatzleuchten am Körper getragen werden.

Scheinwerfer dürfen nicht blenden

Neu ist zudem die Regelung, dass auch zwei Scheinwerfer oder Rückstrahler am Rad angebracht werden dürfen. Bei Rädern über einem Meter Breite ist dies sogar vorgeschrieben - auf Lastenräder kann das zutreffen. Auf Kritik stößt jedoch die Löschung des Absatzes über die richtige Einstellung des Scheinwerfers. Die bisherige Regelung, dass der Lichtkegel nach fünf Metern noch halb so hoch wie am Ausgangspunkt scheinen muss, wurde gestrichen. Nun lautet die Regel: Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Ob das sinnvoll ist, ist fragwürdig, denn auch ein hochwertiger Scheinwerfer bringt falsch eingestellt nichts. "Der örtliche Fachhändler hilft gerne bei der richtigen Einstellung der Beleuchtung. Wir bieten dem Handel dafür sogar ein extra Licht-Einstellset mit Wasserwaage an, welches eine passende Einstellung mit wenigen Handgriffen ermöglicht", erklärt Sebastian Göttling. Eine Neuerung gibt es zudem bei der Verwendung von sogenannten "Speichen-Sticks". Falls man diese am Rad verbaut, muss an jeder einzelnen Speiche ein reflektierender Stick angebracht sein. Da jedoch viele Alltags- und Tourenreifen mittlerweile über ebenfalls erlaubte Reflexstreifen verfügen, sind solche Zusatzmittel oft hinfällig.

Neuer Paragraph für Fahrradanhänger

Das Bundesverkehrsministerium hat die StVZO zusätzlich um den Paragraphen 67a erweitert. Dieser regelt erstmalig die Beleuchtung an Fahrradanhängern. Bislang war etwa fragwürdig, ob eine rote Schlussleuchte überhaupt erlaubt sei. Für Radanhänger, die ab dem 1. Januar 2018 verkauft werden, gelten nun konkrete Vorgaben. So müssen Anhänger ab 600 Millimeter Breite mit zwei weißen Reflektoren nach vorne sowie einer roten Schlussleuchte auf der linken Seite sowie zwei roten Reflektoren ausgestattet sein. Anhänger mit mehr als 1.000 Millimeter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie noch weitere Reflektoren verbaut sein. Auch das Anbringen von Blinkern zum Richtungswechsel ist erlaubt. "Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens 50 Prozent der Schlussleuchte des Rades sichtbar sein müssen. Ist dies durch einen Anhänger nicht der Fall, muss dieser zusätzlich mit einer Schlussleuchte ausgestattet werden. Wir sind bei unseren neuen Modellen, die ab Januar 2018 im Handel sind, auf die neuen Forderungen vorbereitet", verweist Hanna Gehlen, Projektmanagerin beim Anhängerspezialisten Croozer, auf die neuen gesetzlichen Vorgaben. Beim Croozer-Modell "Kid Plus" sind die Lichter beispielsweise direkt in den Schiebegriff integriert und sind aktives Licht sowohl nach vorne als auch nach hinten. Beim Modell "Kid" sorgt eine rote Rückleuchte am Anhänger für die nötige Sichtbarkeit im abendlichen Straßenverkehr.
Der pressedienst-fahrrad hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem guten Fahrrad und dessen Anwendung mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. Denn wir sind der Meinung, dass Radfahren nicht nur Spaß macht und fit hält, sondern noch mehr ist: Radfahren ist aktive, lustvolle Mobilität für Körper und Geist. Kurz: Radfahren ist Lebensqualität, Radfahren ist clever und Radfahren macht Lust auf mehr...
pressedienst-fahrrad GmbH
Gunnar Fehlau
Ortelsburgerstr. 7
37083 Göttingen
bb@pd-f.de
0551-9003377-0
http://www.pd-f.de

(Weitere interessante News & Infos rund ums Thema Tour & Karten gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stand 2017 auf der Agenda des Bundesverkehrsministeriums. Speziell Paragraph 67 zu den "Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern" ist seit dem 1. Juni 2017 in grundlegender Überarbeitung in Kraft. Der pressedienst-fahrrad erklärt die Änderungen und hat Experten zu deren Einschätzungen befragt.

(td-f/tg) Paragraph 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung wurde im Sommer diesen Jahres komplett neu gefasst und soll aus Sicht des Verkehrsministeriums jetzt zeitgemäßer und praxisnäher sein. "Das ist in großen Teilen auch gelungen. Der Fahrradmarkt entwickelt sich allerdings rasant und deshalb muss man immer wieder den Einzelfall bewerten", beurteilt Dr. Anja Matthies, Fachanwältin für Verkehrsrecht beim Online-Portal Bikeright, das neue Gesetz. Zwei wichtige Punkte stehen bereits am Anfang des Paragraphen: Erstens darf Fahrradbeleuchtung nun auch mit Batterien ausgerüstet sein. Bislang waren nur Akkus bzw. "wiederaufladbare Energiespeicher" als Alternative zum Dynamo möglich. "Wir begrüßen diesen Schritt, da gerade bei Rücklichtern oft Batterien verbaut sind. Jetzt können auch Batterien genutzt werden, die eine andere Nennspannung als sechs Volt haben", meint Sebastian Göttling, Marketingmanager beim Lichtspezialisten Busch & Müller.

Akku-Beleuchtung darf auch zu Hause bleiben

Zweitens müssen abnehmbare Leuchten wie Batterie- bzw. Akku-Beleuchtung nicht mehr ständig mitgeführt werden. Laut Gesetzestext müssen diese nur bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern angebracht werden. "Das ist ein Schritt in Richtung Praxis und Realität. Welcher Mountainbiker führt seine Lampe bei einer Tagestour bei strahlendem Sonnenschein mit? Trotzdem darf man jetzt nicht leichtsinnig werden, muss also die Dämmerung immer im Auge behalten und die Tour entsprechend planen", rät Martin Ohliger, PR-Sprecher beim Fahrradhersteller Felt.

Allerdings darf weiterhin nicht jede Akku-Beleuchtung am Fahrrad verwendet werden. Die benutzten Komponenten müssen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben. Die sogenannte K-Nummer wird durch eine Wellenlinie, den Großbuchstaben K sowie eine Zulassungsnummer gekennzeichnet und ist für alle Lampen im Straßenverkehr verpflichtend. "Bei einem Night-Ride abseits der Straße sind jedoch auch Outdoor-Lampen oder Helmlampen ohne K-Nummer nutzbar", erklärt Daniel Gareus, PR-Sprecher beim Importeur Cosmic Sports. "Im Straßenverkehr sollte man jedoch die Finger davon lassen", rät Dr. Anja Matthies.

Ein weiterer Punkt, der gerade sportlichen Fahrern zugute kommt, ist der Wegfall des zweiten roten Rückstrahlers. Neben der Schlussleuchte muss nur noch ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie "Z" verbaut sein, der allerdings auch in die Schlussleuchte integriert sein darf. "Radfahrer ohne Schutzbleche haben nun endlich die Möglichkeit, ihr Rad im Straßenverkehr problemloser StVZO-konform zu bekommen", sagt Volker Dohrmann, Leiter Strategie, Produkt und Marketing beim Hamburger Sportradhersteller Stevens.

Blinker und Tagfahrlicht

Dem aktuellen Stand der Technik entspricht die Neuerung, dass Scheinwerfer ab sofort mit Tagfahr- und Fernlicht ausgestattet sein dürfen. Auch ein ins Rücklicht integrierte Bremslicht ist nun erlaubt. "Wir freuen uns über die Anpassungen. Damit gewinnt das Fahrrad im Straßenverkehr an Augenhöhe und es sind neue Sicht- und Sicherheitsausstattungen möglich", so Sebastian Göttling. Busch & Müller hat bereits an manchen Produkten ein Tagfahr- sowie Bremslicht verbaut. Außerdem dürfen jetzt Blinker am Fahrrad genutzt werden. Die Fahrtrichtungsanzeiger sind an Mehrspurfahrzeugen wie Liegerädern oder an Fahrrädern, wo ein Handzeichen nur schwer erkennbar ist, erlaubt. "Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll und wünschenswert, dass Blinker an allen Fahrrädern verbaut werden können", meint Paul Hollants, Geschäftsführer vom Liegefahrradhersteller HP Velotechnik, der jetzt den ersten StVZO-konformen Blinker präsentiert hat. Aber Vorsicht: Blinkende Front- und Rückleuchten bleiben weiterhin am Rad verboten. Diese dürfen aber als Zusatzleuchten am Körper getragen werden.

Scheinwerfer dürfen nicht blenden

Neu ist zudem die Regelung, dass auch zwei Scheinwerfer oder Rückstrahler am Rad angebracht werden dürfen. Bei Rädern über einem Meter Breite ist dies sogar vorgeschrieben - auf Lastenräder kann das zutreffen. Auf Kritik stößt jedoch die Löschung des Absatzes über die richtige Einstellung des Scheinwerfers. Die bisherige Regelung, dass der Lichtkegel nach fünf Metern noch halb so hoch wie am Ausgangspunkt scheinen muss, wurde gestrichen. Nun lautet die Regel: Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Ob das sinnvoll ist, ist fragwürdig, denn auch ein hochwertiger Scheinwerfer bringt falsch eingestellt nichts. "Der örtliche Fachhändler hilft gerne bei der richtigen Einstellung der Beleuchtung. Wir bieten dem Handel dafür sogar ein extra Licht-Einstellset mit Wasserwaage an, welches eine passende Einstellung mit wenigen Handgriffen ermöglicht", erklärt Sebastian Göttling. Eine Neuerung gibt es zudem bei der Verwendung von sogenannten "Speichen-Sticks". Falls man diese am Rad verbaut, muss an jeder einzelnen Speiche ein reflektierender Stick angebracht sein. Da jedoch viele Alltags- und Tourenreifen mittlerweile über ebenfalls erlaubte Reflexstreifen verfügen, sind solche Zusatzmittel oft hinfällig.

Neuer Paragraph für Fahrradanhänger

Das Bundesverkehrsministerium hat die StVZO zusätzlich um den Paragraphen 67a erweitert. Dieser regelt erstmalig die Beleuchtung an Fahrradanhängern. Bislang war etwa fragwürdig, ob eine rote Schlussleuchte überhaupt erlaubt sei. Für Radanhänger, die ab dem 1. Januar 2018 verkauft werden, gelten nun konkrete Vorgaben. So müssen Anhänger ab 600 Millimeter Breite mit zwei weißen Reflektoren nach vorne sowie einer roten Schlussleuchte auf der linken Seite sowie zwei roten Reflektoren ausgestattet sein. Anhänger mit mehr als 1.000 Millimeter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie noch weitere Reflektoren verbaut sein. Auch das Anbringen von Blinkern zum Richtungswechsel ist erlaubt. "Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens 50 Prozent der Schlussleuchte des Rades sichtbar sein müssen. Ist dies durch einen Anhänger nicht der Fall, muss dieser zusätzlich mit einer Schlussleuchte ausgestattet werden. Wir sind bei unseren neuen Modellen, die ab Januar 2018 im Handel sind, auf die neuen Forderungen vorbereitet", verweist Hanna Gehlen, Projektmanagerin beim Anhängerspezialisten Croozer, auf die neuen gesetzlichen Vorgaben. Beim Croozer-Modell "Kid Plus" sind die Lichter beispielsweise direkt in den Schiebegriff integriert und sind aktives Licht sowohl nach vorne als auch nach hinten. Beim Modell "Kid" sorgt eine rote Rückleuchte am Anhänger für die nötige Sichtbarkeit im abendlichen Straßenverkehr.
Der pressedienst-fahrrad hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem guten Fahrrad und dessen Anwendung mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. Denn wir sind der Meinung, dass Radfahren nicht nur Spaß macht und fit hält, sondern noch mehr ist: Radfahren ist aktive, lustvolle Mobilität für Körper und Geist. Kurz: Radfahren ist Lebensqualität, Radfahren ist clever und Radfahren macht Lust auf mehr...
pressedienst-fahrrad GmbH
Gunnar Fehlau
Ortelsburgerstr. 7
37083 Göttingen
bb@pd-f.de
0551-9003377-0
http://www.pd-f.de

(Weitere interessante News & Infos rund ums Thema Tour & Karten gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Ein Licht geht auf - Neuregelungen bei Fahrradbeleuchtung" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Porsche 911 Carrera S (991 II): Besser mit Turbo? - ...

Porsche 911 Carrera S (991 II): Besser mit Turbo? - ...
Geiger Corvette Z06 Carbon 65 Edition: Happy Birthd ...

Geiger Corvette Z06 Carbon 65 Edition: Happy Birthd ...
Renault Mégane RS - Test / Review / Details / Inter ...

Renault Mégane RS - Test / Review / Details / Inter ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Das HELP Business Coaching bietet maßgeschneiderte Unterstützung (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen, Ihre Leistung zu maximieren und Ihre berufliche Zufriedenheit zu steigern.

Unsere erfahrenen HELP Coaches, Frau Christine Gaulke und Frau Claudia Lechner helfen Ihnen dabei, Ihre Fähigkeiten in Bereichen wie Führung, Kommunikation, Stress- und Zeitmanagement, interkultureller Kompetenz, mentale Gesundheit und anderen relevanten Bereichen zu verbessern.
< ...

 Neueröffnung: Boutique & Guesthouse in Tirol (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Willkommen im Sweet Cherry

Dein gemütliches Zuhause in Innsbruck in bester Lage

Hier, wo Gemütlichkeit und Herzlichkeit sich treffen, könnt ihr euch auf 20 kuschelige Betten, liebevolle Gastgeber und das allerbeste Frühstück der Stadt freuen, das Chef Chris täglich mit einer Extraportion Liebe zaubert. Nur 10 Minuten vom Trubel Innsbrucks entfernt und doch mitten im Herzen der Natur, bietet das Sweet Cherry den perfekten Mix aus Bergabenteuer und Stadtkultur. Ob der Berg ruft ...

 HELP zertifizierte \'\'Experten & Gesellschafter in der Seniorenassistenz\'\' im Mai: (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Der Mai ist nicht nur für seine Blumen bekannt, sondern auch für zwei besondere Tage...

Der Mai ist nicht nur für seine Blumen bekannt, sondern auch für zwei besondere Tage...

... an denen wir unseren Eltern danken können - Muttertag und Vatertag.



Diese Tage bieten eine wunderbare Gelegenheit, unsere Wertschätzung für die bedingungslose Liebe und die unermüdliche Fürsorge der Eltern auszudrücken.

Durch die Hilfe einer  Neue SEO-Challenge: Agenturtipp.de startete mit RankensteinSEO den bisher wichtigsten SEO-Contest 2024! (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)


Ein Wettbewerb unter Suchmaschinenoptimierern - das bedeutet: Für den fiktiven Suchbegriff "RankensteinSEO" soll eine URL bei Google bestmöglich ranken!



Die Aufgabe der Challenge besteht darin, mit dem erfundenen und zuvor bei Google nicht auffindbaren Suchwort RankensteinSEO zum Ende der Challenge in der organischen Suche bei Google.de den ersten Platz zu belegen.



Hier nun wichtige Informationen zur SEO-Challenge:



Wettbewerbs ...

 Suchmaschinenoptimierung (SEO) Manager (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Was macht eigentlich ein SEO-Manager wie Daniel Görs?

Ein SEO-Manager wie Diplom-Sozialwirt Daniel Görs ist für die Planung, Umsetzung und Optimierung von Maßnahmen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) verantwortlich, um die Sichtbarkeit einer Website in den Suchergebnissen zu verbessern.



Hier sind 16 Bereiche des SEO-Managements, d ...

 Nahtlose Designs machen die Periode unsichtbar (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Neue Modibodi® Seamfree- und PUMA Seamfree Active-Kollektionen

Auslaufsicher und unsichtbar: Modibodi®, globale Marke für saugfähige Bekleidung, präsentiert die neuen Kollektionen ihrer Seamfree-Periodenunterwäsche. Dazu gehören auch neue Modelle aus der sechsten, limitierten PUMA x Modibodi-Kollektion, die optimalen Auslaufschutz mit der besten Performance im Alltag, auf dem Platz, dem Spielfeld und im Fitness-Studio vereint.



Neu und verbessert in Passform und Mate ...

 Künstliche Intelligenz: (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Chancen für innovative Führungskräfte

In einer Zeit des rasanten technologischen Wandels eröffnet die Künstliche Intelligenz (KI) Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Als Führungskraft haben Sie die einzigartige Chance, Ihr Unternehmen an die Spitze der Innovation zu führen und die Potenziale der KI erfolgreich zu nutzen.



Eine klare Vision für den KI-Einsatz entwickeln

Der erste Schritt ...

 Auszeichnung für Brezel Cracker Sesam von Hellma (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Platz 1 beim Cooking Award 2024

Das knusprige Laugengebäck "Brezel Cracker Sesam" von Portionsartikelspezialist Hellma aus Nürnberg hat den 1. Platz beim Cooking Award 2024 erreicht. Die Fachzeitschrift "Cooking & Catering inside" hatte - wie jedes Jahr - Profiköche befragt, welches ihre beliebtesten Neuprodukte im Bereich Convenience, Getränke- ...

 KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran

KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.




 hansgrohe Rebris (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
hansgrohe Rebris: Freude aus jeder Perspektive

Die Rebris-Armaturenfamilie von hansgrohe wurde speziell für Menschen entworfen, die ihr Badezimmer als eine Oase der Entspannung betrachten. Möglicherweise verweilen sie dort sogar länger als notwendig - denn hier finden sie alles, was sie schön fin ...

Werbung bei News-Central.de:





Ein Licht geht auf - Neuregelungen bei Fahrradbeleuchtung

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,95 Sekunden