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News - Central News:  Mehr Weihnachtsgeld durch Freibeträge im Dezember!

Geschrieben am Dienstag, dem 14. November 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Arbeitnehmer können für steuermindernde Ausgaben einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Damit Freibeträge für das aktuelle Jahr noch berücksichtigt werden, ist die Frist 30. November 2017 einzuhalten. Der Freibetrag kann sogar wahlweise gleich für zwei Kalenderjahre beantragt werden, so dass mit dem demselben Antrag nicht nur 2017, sondern auch gleich 2018 abgegolten ist. Das lohnt sich dann, wenn im kommenden Jahr dieselben Aufwendungen wieder anfallen.

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist bei dem Finanzamt zu einzureichen, das für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständig ist. Das Finanzamt speichert dann den Freibetrag den der Arbeitgeber elektronisch abruft. Sicherheitshalber sollte der Angestellte die Lohnstelle in seiner Firma zusätzlich informieren.

In folgenden Fällen können Freibeträge attraktiv sein:

- Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen

- bestimmte Sonderausgaben über dem Pauschbetrag von 36 Euro

- außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art, die die Eigenbelastung übersteigen

- Unterhaltszahlungen an finanziell bedürftige Angehörige

- Entlastungsbetrag für alleinstehende Mütter und Väter, wenn der Ehepartner 2016 verstorben ist

- haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und für eine Hilfe auf Minijobbasis

-Verluste aus Vermietung

Der Freibetrag wird für Sonderausgaben, allgemeine außergewöhnlichen Belastungen und dem Entlastungsbetrag für alleinerziehende Verwitwete nur dann eingetragen, wenn er zusammen mehr als 600 Euro beträgt.

Gudrun Steinbach aus dem Vorstand der Lohi rät: "Der Vorteil der Antragsstellung im November ist, dass in Folge die gesamten Steuererleichterungen für 2017 im Dezember als Freibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Somit fallen der Nettobetrag aus Dezember- und 13. Monatsgehalt, sofern es gewährt wird, deutlich höher aus, als sonst". Steuerpflichtige werden durch die Lohnsteuerermäßigung allerdings nicht von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung entbunden, zahlen aber sofort weniger Steuern und müssen nicht auf eine spätere Steuererstattung warten.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Gudrun Steinbach
Riesstraße 17
80992 München
089 2781310

www.lohi.de

Pressekontakt:
Pressereferent
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Straße 5
93128 Regenstauf
j.gabes@lohi.de
09402 503159
www.lohi.de

(Weitere interessante Bayern News & Bayern Infos & Bayern Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Arbeitnehmer können für steuermindernde Ausgaben einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Damit Freibeträge für das aktuelle Jahr noch berücksichtigt werden, ist die Frist 30. November 2017 einzuhalten. Der Freibetrag kann sogar wahlweise gleich für zwei Kalenderjahre beantragt werden, so dass mit dem demselben Antrag nicht nur 2017, sondern auch gleich 2018 abgegolten ist. Das lohnt sich dann, wenn im kommenden Jahr dieselben Aufwendungen wieder anfallen.

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist bei dem Finanzamt zu einzureichen, das für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständig ist. Das Finanzamt speichert dann den Freibetrag den der Arbeitgeber elektronisch abruft. Sicherheitshalber sollte der Angestellte die Lohnstelle in seiner Firma zusätzlich informieren.

In folgenden Fällen können Freibeträge attraktiv sein:

- Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen

- bestimmte Sonderausgaben über dem Pauschbetrag von 36 Euro

- außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art, die die Eigenbelastung übersteigen

- Unterhaltszahlungen an finanziell bedürftige Angehörige

- Entlastungsbetrag für alleinstehende Mütter und Väter, wenn der Ehepartner 2016 verstorben ist

- haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und für eine Hilfe auf Minijobbasis

-Verluste aus Vermietung

Der Freibetrag wird für Sonderausgaben, allgemeine außergewöhnlichen Belastungen und dem Entlastungsbetrag für alleinerziehende Verwitwete nur dann eingetragen, wenn er zusammen mehr als 600 Euro beträgt.

Gudrun Steinbach aus dem Vorstand der Lohi rät: "Der Vorteil der Antragsstellung im November ist, dass in Folge die gesamten Steuererleichterungen für 2017 im Dezember als Freibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Somit fallen der Nettobetrag aus Dezember- und 13. Monatsgehalt, sofern es gewährt wird, deutlich höher aus, als sonst". Steuerpflichtige werden durch die Lohnsteuerermäßigung allerdings nicht von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung entbunden, zahlen aber sofort weniger Steuern und müssen nicht auf eine spätere Steuererstattung warten.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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