News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 607 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Änderungskündigung: zulässige Formen und Hinweise für Arbeitnehmer

Geschrieben am Donnerstag, dem 07. Dezember 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Unbedingte Beendigung verbunden mit Angebot zur Fortsetzung: Die in der Praxis einhellig verwendete Form der Änderungskündigung ist die, die sich an § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) orientiert. Der Arbeitgeber kündigt demnach das Arbeitsverhältnis unbedingt zum entsprechenden Datum und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig die Fortsetzung desselben zu geänderten Bedingungen an.

Bedingte Kündigung für Fall der Ablehnung des Fortsetzungsangebots: Ebenfalls möglich, in der Praxis aber kaum umgesetzt, ist eine bedingte Kündigung. Die Änderungskündigung wird dann unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Arbeitnehmer ein gleichzeitig unterbreitetes Angebot zur Fortsetzung nicht annimmt. Zwar ist die Kündigung als einseitiges Rechtsgeschäft grundsätzlich "bedingungsfeindlich", eine Ausnahme gilt aber dann, wenn der andere Teil, hier der Arbeitnehmer, selbst über den Eintritt der Bedingung entscheiden kann.

Teilkündigung unzulässig: Unzulässig ist dagegen eine sog. Teilkündigung des Arbeitgebers. Damit kündigt er nicht das gesamte Arbeitsverhältnis, sondern nur einzelne Bedingungen desselben. Er verfolgt also zwar dasselbe Ziel, wie bei der Änderungskündigung, nämlich unliebsame Bedingungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Teilkündigung ist dagegen unzulässig, weil nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Arbeitsverhältnis als Einheit zu betrachten ist und deshalb auch nur als Ganzes gekündigt werden kann.

Reaktion auf Änderungskündigung durch Arbeitnehmer: Für Arbeitnehmer gibt es nun verschieden Optionen, wie sie auf eine Änderungskündigung des Arbeitgebers reagieren können.

Annahme der Änderungskündigung: Dann hat man das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen gesichert. Da die Bedingungen meistens schlechter sind, ist in dieser Schritt in der Regel nicht sinnvoll.

Ablehnung der Änderungskündigung: Dann wandelt sich die Änderungskündigung quasi in eine Beendigungskündigung und das Arbeitsverhältnis endet zum Zeitpunkt des Fristablaufs. Dann hat man sein Arbeitsverhältnis verloren. Man sollte in diesem Fall unbedingt innerhalb der Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage einreichen. Man gewinnt die Kündigungsschutzklage dann allerdings nur, wenn die Änderungskündigung unwirksam war. Im Zweifel droht bei dieser Variante also immer der Verlust des Arbeitsplatzes.

Annahme unter Vorbehalt und Klage: Die dritte Möglichkeit ist die regelmäßig einzig sinnvolle. Man nimmt das Änderungsangebot innerhalb der vom Arbeitgeber gesetzten Frist, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung unter dem Vorbehalt seiner Wirksamkeit an. Gleichzeitig erhebt man innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht und begehrt die Feststellung, dass die Änderungskündigung die Arbeitsbedingungen nicht wirksam geändert hat, das Arbeitsverhältnis also nicht veränderten Bedingungen weiter fortbesteht.

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

30.11.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Unbedingte Beendigung verbunden mit Angebot zur Fortsetzung: Die in der Praxis einhellig verwendete Form der Änderungskündigung ist die, die sich an § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) orientiert. Der Arbeitgeber kündigt demnach das Arbeitsverhältnis unbedingt zum entsprechenden Datum und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig die Fortsetzung desselben zu geänderten Bedingungen an.

Bedingte Kündigung für Fall der Ablehnung des Fortsetzungsangebots: Ebenfalls möglich, in der Praxis aber kaum umgesetzt, ist eine bedingte Kündigung. Die Änderungskündigung wird dann unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Arbeitnehmer ein gleichzeitig unterbreitetes Angebot zur Fortsetzung nicht annimmt. Zwar ist die Kündigung als einseitiges Rechtsgeschäft grundsätzlich "bedingungsfeindlich", eine Ausnahme gilt aber dann, wenn der andere Teil, hier der Arbeitnehmer, selbst über den Eintritt der Bedingung entscheiden kann.

Teilkündigung unzulässig: Unzulässig ist dagegen eine sog. Teilkündigung des Arbeitgebers. Damit kündigt er nicht das gesamte Arbeitsverhältnis, sondern nur einzelne Bedingungen desselben. Er verfolgt also zwar dasselbe Ziel, wie bei der Änderungskündigung, nämlich unliebsame Bedingungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Teilkündigung ist dagegen unzulässig, weil nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Arbeitsverhältnis als Einheit zu betrachten ist und deshalb auch nur als Ganzes gekündigt werden kann.

Reaktion auf Änderungskündigung durch Arbeitnehmer: Für Arbeitnehmer gibt es nun verschieden Optionen, wie sie auf eine Änderungskündigung des Arbeitgebers reagieren können.

Annahme der Änderungskündigung: Dann hat man das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen gesichert. Da die Bedingungen meistens schlechter sind, ist in dieser Schritt in der Regel nicht sinnvoll.

Ablehnung der Änderungskündigung: Dann wandelt sich die Änderungskündigung quasi in eine Beendigungskündigung und das Arbeitsverhältnis endet zum Zeitpunkt des Fristablaufs. Dann hat man sein Arbeitsverhältnis verloren. Man sollte in diesem Fall unbedingt innerhalb der Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage einreichen. Man gewinnt die Kündigungsschutzklage dann allerdings nur, wenn die Änderungskündigung unwirksam war. Im Zweifel droht bei dieser Variante also immer der Verlust des Arbeitsplatzes.

Annahme unter Vorbehalt und Klage: Die dritte Möglichkeit ist die regelmäßig einzig sinnvolle. Man nimmt das Änderungsangebot innerhalb der vom Arbeitgeber gesetzten Frist, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung unter dem Vorbehalt seiner Wirksamkeit an. Gleichzeitig erhebt man innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht und begehrt die Feststellung, dass die Änderungskündigung die Arbeitsbedingungen nicht wirksam geändert hat, das Arbeitsverhältnis also nicht veränderten Bedingungen weiter fortbesteht.

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

30.11.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Änderungskündigung: zulässige Formen und Hinweise für Arbeitnehmer" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Pete Townshend: Face The Face (Music video)

Pete Townshend: Face The Face (Music video)
Elektromobilität: Elektroautos - Wohin geht die Fah ...

Elektromobilität: Elektroautos - Wohin geht die Fah ...
Brasilien in Not: Ausgetrocknet - DOKU

Brasilien in Not: Ausgetrocknet - DOKU

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Laura Carbone veröffentlicht ihr neues Album The Cycle (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Ein geradezu erlesenes Werk voller furchtloser weiblicher Reife, Mystik und einer ungeheuren Kraft

"The Cycle" (VÖ: 26. April 2024 / Cosmic Dreaming) ist Laura Carbones viertes Album - ein geradezu erlesenes Werk voller furchtloser weiblicher Reife, Mystik und einer ungeheuren Kraft, die die Hörer:innen tief in den Soundtrack einer Metamorphose mitnimmt. Die insgesamt 13 Tracks der Doppel-LP zeigen eine gekonnt die Genres miteinander verschmelzende, gereifte Künstlerin nach ihrer tief ...

 Man kann nicht nicht kommunizieren - reloaded (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Warum ein Gesprächsraum nicht allein der Interpretation überlassen werden sollte

Im Grunde können alle mitreden, wenn man über Kommunikation diskutiert. Allein schon die Tatsache, dass man mitredet, zeigt, dass man bereits kommuniziert. Kaum eine Aus- oder Weiterbildung, kaum ein Fachartikel oder Standartwerk, kaum ein Seminar oder Vortrag kommt ohne Paul Watzlawicks These "Man kann nicht nicht kommunizieren" aus. Doch hat das in unserer heutigen Businesswelt überhaupt noch eine Relev ...

 Controlware erhält erneut die \'\'Great Place to Work\'\'-Auszeichnungen \'\'Beste Arbeitgeber ITK\'\' und \'\'Beste Arbeitgeber Hessen\'\' (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)


Dietzenbach, 24. April 2024 - Controlware wurde durch das internationale Forschungs- und Beratungsinstitut "Great Place to Work" auch 2024 mit den renommierten Qualitätssiegeln "Beste Arbeitgeber ITK" und "Beste Arbeitgeber Hessen" ausgezeichnet.



Die Vergabe des "Great Place to Work"-Siegels basiert auf anonymen und repräsentativen Befragungen der Mitarbeitenden und des Managements der teilnehmenden Unternehmen. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden im Verhältni ...

 Mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen! (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
metaprice erklärt, wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst.

Wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst



Die Welt des E-Commerce auf Plattformen wie Amazon kann ein wahrer Dschungel sein, besonders wenn es darum geht, Vertrauen und Glaubwürdigkeit für deine Produkte aufzubauen. Eine der größten Hürden ist oft, genügend authentische Bewertungen zu erhalten, um potenzielle Kunden zu ü ...

 Attraktive Angebote für Immobiliensuchende in Bornheim und der Region (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Mithilfe der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH das perfekte Zuhause finden

Die Suche nach dem idealen Zuhause kann herausfordernd sein. Die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH aus Bornheim bietet Immobiliensuchenden daher professionelle Unterstützung an. Geschäftsführer Rene Reuschenbach betont: "Unsere Experten stehen unseren Kunden zur Seite, um ihr Traumobjekt zu finden."



Besonders in der Region Köln/Bonn, aber auch in Bornheim, Wesseling, Brühl sowie weiteren Städte ...

 Der Reiseblogger Malte Harms entdeckt Köln (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Eine neue Perspektive auf die Stadt mit Malte Harms

Malte Harms, der bereits in zahlreichen Ländern und Städten unterwegs war, ist bekannt für seine authentischen und ehrlichen Reiseberichte. In Köln hat er sich vor allem auf die Kultur und Geschichte der Stadt konzentriert. So besuchte er unter anderem den Kölner Dom, das Römisch-Germanische Museum und das Schokoladenmuseum. Doch auch abseits der touristischen Hotspots hat Malte Ha ...

 Blockalarm Alarmanlagen: Ihre Sicherheit ist unsere höchste Priorität (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Effektive Alarmanlagen von Blockalarm

Blockalarm Alarmanlagen ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es um Sicherheit geht. Das Unternehmen kann eine langjährige Erfahrung vorweisen und kennt sich dadurch bestens aus, wenn es darum geht, Sie vor Gefahren zu schützen.



Inhalt

-Unsere Erfahrung - Ihr Schutz

-Warum ist Erfahrung wichtig?

-Die Produktpalette - Qualität und Innovation
...

 Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Stefan Gaetano Ala projektiert die APOLONIA Gruppe mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Stefan Gaetano Ala verbindet soziale Verantwortung mit unternehmerischem Denken in seiner Rolle als Projektleiter gemeinsam. Sein ambitioniertes Ziel ist es, ohne Einbußen an Komfort, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen will Stefan Ala durch innovative und nachhaltig ...

 Fußball: RS Berkane besiegt USM Alger durch Forfait (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)


Die Afrikanische Fußballkonföderation (CAF) traf sich am Mittwoch, den 24. April, um ihr Urteil im Fall des abgesagten Spiels zwischen dem marokkanischen Verein Renaissance de Berkane (RS Berkane) und der Mannschaft der Union Sportive de la Medina d'Alger (USMA) zu verkünden.



Im Anschluss an diese Sitzung entschied die Klubkommission der (CAF), den algerischen Klub mit einer 0:3-Niederlage zu bestrafen und das Rückspiel im städtischen Stadion von Berkane am kommen ...

 ARCOTEL John F Berlin: Designhotel im Stil der Kennedys feiert 15. Geburtstag (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Top-Lage im historischen Zentrum | Serviceroboter JEEVES statt Minibar

Am vergangenen Montag feierte das ARCOTEL John F am Auswärtigen Amt mit rund 100 Vertreter:innen aus Wirtschaft, Medien und Politik seinen 15-jährigen Geburtstag. Die Gäste feierten zu den Lieblingscocktails der Kennedys und amerikanischem Fingerfood, ließen sich bestens gelaunt mit John F, Jackie und Marilyn Monroe ablichten und nutzten die Gelegenheit, die ersten frisch renovierten Zimmer zu besichtigen. Bis Ende ...

Werbung bei News-Central.de:





Änderungskündigung: zulässige Formen und Hinweise für Arbeitnehmer

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,92 Sekunden