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News - Central News:  Zu spät bei der Arbeit wegen Schnee und Eis: Ist eine Abmahnung oder Kündigung gerechtfertigt?

Geschrieben am Montag, dem 11. Dezember 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Manch einer wurde heute früh vom Winterdienst geweckt: Es kratzten die Feger, es scharrten die Schaufel über die Gehwege Berlins. Jeden Winter gibt man sich Mühe, Passanten und Autofahrer vor Einschränkungen zu schützen. Was aber, wenn man wegen Blitzeises oder starkem Schneefall trotzdem nicht vorankommt, wenn Busse und Bahnen ausfallen, und man seinem Arbeitsplatz zu spät erreicht? Arbeitsrechtler Bredereck sagt, wann man dafür eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung kassieren kann, und wann nicht.

Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte "Wegerisiko", das heißt: Er ist verspflichtet, pünktlich an seinem Arbeitsplatz anzukommen. Wie er die Strecke zu seiner Arbeit "überwindet", ist komplett seine Angelegenheit. Wer einen Arbeitsplatz findet, der weit weg von Zuhause ist, muss sich so organisieren, dass er trotzdem pünktlich ist.

Eine Abmahnung oder eine Kündigung darf man nur bekommen bei einem "schuldhaften" Vertragsverstoß. Gibt es einen unerwarteten Wetterumschwung, oder wenn der Winterdienst ausfällt und deshalb ein Verkehrschaos ausbricht, kann man dem Arbeitnehmer kaum vorwerfen, wenn er zu spät kommt. Wenn er alles dafür getan hat, pünktlich zu erscheinen, handelt der Arbeitnehmer nicht "schuldhaft", wenn er sich verspätet.

Arbeitnehmer sollten immer einen Reisepuffer einkalkulieren, im Winter durchaus ein wenig mehr. Und man sollte die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Wer im Winter in Berlin mit der S-Bahn zur Arbeit fährt, sollte vielleicht eine Bahn früher nehmen. Und man sollte den Wetterbericht verfolgen: Ist der Schneefall angekündigt, kann es einem der Arbeitgeber durchaus vorwerfen, wenn man wie immer aus dem Haus gegangen ist. Wenn man dann wiederholt zu spät kommt, kann man dafür grundsätzlich eine Abmahnung bekommen und im Wiederholungsfall auch die verhaltensbedingte Kündigung.

Viel hängt auch davon ab, ob man aktuell auf einer "Abschussliste" steht, oder nicht. Wen man eh auf dem Kieker hat, dem wirft man viel schneller eine Verspätung vor, als dem Kollegen, der beliebt ist und grad einen tollen Lauf hat. Mein Rat: Ja, seien Sie stets pünktlich bei der Arbeit! Aber sorgen Sie möglichst auch dafür, im Job sattelfest zu sitzen!

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder brauchen Sie eine Beratung wegen einer Abmahnung? Dann sind Sie bei meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht richtig. Ich habe mich in über 18 Berufsjahren spezialisiert auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungs-Verhandlungen. Rufen Sie mich gern an unter 030.40004999, die anwaltliche Ersteinschätzung zu einer Kündigung gebe ich kostenlos und unverbindlich. Gern bespreche ich mit Ihnen, welche Chancen Ihre Kündigungsschutzklage hätte und wie hoch Ihre Abfindung seien könnte. Mein Team und ich freuen uns auf Ihren Anruf!

Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189

10405 Berlin

Tel: 030.4000 4999

Fax: 030.4000 4998

Kündigungshotline: 0176.21133283

Ruhrallee 185

45136 Essen

Telefon: 0201.4532 00 40

Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Manch einer wurde heute früh vom Winterdienst geweckt: Es kratzten die Feger, es scharrten die Schaufel über die Gehwege Berlins. Jeden Winter gibt man sich Mühe, Passanten und Autofahrer vor Einschränkungen zu schützen. Was aber, wenn man wegen Blitzeises oder starkem Schneefall trotzdem nicht vorankommt, wenn Busse und Bahnen ausfallen, und man seinem Arbeitsplatz zu spät erreicht? Arbeitsrechtler Bredereck sagt, wann man dafür eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung kassieren kann, und wann nicht.

Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte "Wegerisiko", das heißt: Er ist verspflichtet, pünktlich an seinem Arbeitsplatz anzukommen. Wie er die Strecke zu seiner Arbeit "überwindet", ist komplett seine Angelegenheit. Wer einen Arbeitsplatz findet, der weit weg von Zuhause ist, muss sich so organisieren, dass er trotzdem pünktlich ist.

Eine Abmahnung oder eine Kündigung darf man nur bekommen bei einem "schuldhaften" Vertragsverstoß. Gibt es einen unerwarteten Wetterumschwung, oder wenn der Winterdienst ausfällt und deshalb ein Verkehrschaos ausbricht, kann man dem Arbeitnehmer kaum vorwerfen, wenn er zu spät kommt. Wenn er alles dafür getan hat, pünktlich zu erscheinen, handelt der Arbeitnehmer nicht "schuldhaft", wenn er sich verspätet.

Arbeitnehmer sollten immer einen Reisepuffer einkalkulieren, im Winter durchaus ein wenig mehr. Und man sollte die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Wer im Winter in Berlin mit der S-Bahn zur Arbeit fährt, sollte vielleicht eine Bahn früher nehmen. Und man sollte den Wetterbericht verfolgen: Ist der Schneefall angekündigt, kann es einem der Arbeitgeber durchaus vorwerfen, wenn man wie immer aus dem Haus gegangen ist. Wenn man dann wiederholt zu spät kommt, kann man dafür grundsätzlich eine Abmahnung bekommen und im Wiederholungsfall auch die verhaltensbedingte Kündigung.

Viel hängt auch davon ab, ob man aktuell auf einer "Abschussliste" steht, oder nicht. Wen man eh auf dem Kieker hat, dem wirft man viel schneller eine Verspätung vor, als dem Kollegen, der beliebt ist und grad einen tollen Lauf hat. Mein Rat: Ja, seien Sie stets pünktlich bei der Arbeit! Aber sorgen Sie möglichst auch dafür, im Job sattelfest zu sitzen!

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder brauchen Sie eine Beratung wegen einer Abmahnung? Dann sind Sie bei meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht richtig. Ich habe mich in über 18 Berufsjahren spezialisiert auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungs-Verhandlungen. Rufen Sie mich gern an unter 030.40004999, die anwaltliche Ersteinschätzung zu einer Kündigung gebe ich kostenlos und unverbindlich. Gern bespreche ich mit Ihnen, welche Chancen Ihre Kündigungsschutzklage hätte und wie hoch Ihre Abfindung seien könnte. Mein Team und ich freuen uns auf Ihren Anruf!

Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189

10405 Berlin

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Fax: 030.4000 4998

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Ruhrallee 185

45136 Essen

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Kündigungshotline: 0176.21133283

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