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News - Central News:  Herausforderung Mindestlohngesetz

Geschrieben am Mittwoch, dem 31. Januar 2018 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Das Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) verpflichtet zur Dokumentation der Arbeitszeiten selbst geringfügig Beschäftigter - und stellt damit fast alle Unternehmen vor Herausforderungen. Eine Lösung bietet die Online-Zeiterfassung mit Xnet STAMP.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das dachte sich auch die Politik und führte am 1. Januar 2015 das MiLoG ein. Doch das Gesetz entpuppt sich für viele kleine und mittelständische Unternehmen zum Problem. Nicht die Anhebung des Stundenlohns ist es, die viele Betriebe vor große Herausforderungen stellt, sondern die lückenlose Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden. Wenn nicht jeder Arbeitstag genau dokumentiert wird, drohen empfindliche Bußgeldern.

Aber was tun, wenn beispielsweise ein Mitarbeiter kurzfristig zum Ende des Monats viele projektbezogene Überstunden leisten muss, da der Kollege aufgrund einer Krankheit ausfällt?

Vor dem MiLoG war das für die meisten Betriebe kein Problem. Die geleisteten Überstunden wurden vermerkt und dann nach geraumer Zeit vergütet. Doch die neuen Regelungen können in so einem Fall tückisch sein. Fällt der Mitarbeiter nämlich aufgrund der Mehrarbeit in dem besagten Monat unter die magische Stundenlohngrenze, da das Gehalt samt fälligen Sozialversicherungsbeiträgen am Monatsende nicht entsprechend angepasst wurde, kann es richtig teuer werden - und Viele wissen nicht einmal davon! Bis zu 30.000 Euro kann ein solcher Verstoß das Unternehmen kosten. (§ 21 Abs. Nrn. 1 - 8 i.V.m. Abs. 3 MiLoG) Wie verhält man sich als Unternehmen in einem solchen Fall?

Die Lösung ist die Erfassung der Arbeitszeit. Damit schützt man sich nicht nur vor den drohenden Bußgeldern, sondern genießt auch großzügigere Regeln für den Ausgleichszeitraum. Wenn im Arbeitsvertrag ein schriftliches Arbeitszeitkonto vereinbart wurde, bleiben dem Unternehmen 12 Monate Zeit, um einen Ausgleich für die Mehrarbeit zu finden. Die geleisteten Überstunden müssen nicht mehr in der gleichen Periode vergütet werden. (§ 2 Abs. 2 MiLoG). Mit einer modernen Zeiterfassung gewinnt jeder Arbeitgeber dringend benötigten Spielraum und verringert den Aufwand für die Dokumentation der Arbeitszeiten.

Damit diese Vorteile nicht durch den Aufwand für die Erfassung aufgehoben werden hat die Firma Xnet Systems eine besonders unkomplizierte Lösung entwickelt. Das Ergebnis trägt den Namen Xnet STAMP. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen lohnt sich die Lösung, da sie kaum Ressourcen erfordert und von jedem Arbeitnehmer einfach zu benutzen ist. Die Unsicherheiten, die das MiLoG für viele Unternehmen bringt, sind damit beendet. Weitere Informationen zum Mindestlohngesetz und zum Zeiterfassungssystem Xnet STAMP findet man unter www.xnet-zeiterfassung.de
Über die Xnet Systems GmbH
Die Xnet Systems GmbH in Langen ist Spezialist auf dem Gebiet Datenfunklösungen für die Industrie. Zum Portfolio gehören neben der Planung, Integration und Inbetriebnahme von Funknetzen, Softwarelösungen im Bereich Warehouse-Logistik und die Zeiterfassungs-Lösung Xnet STAMP. Von der benötigten Planung des individuellen Netzwerkdesigns bis zur Installation übernimmt Xnet Systems alle nötigen Schritte um die Infrastruktur im Betrieb fachgerecht zu erneuern. Neben der Einrichtung der betrieblichen Infrastruktur bietet Xnet Systems auch Wartung, Support und Reparaturservice der installierten Lösung an, um deren Funktionalität über die gesamte Lebensdauer zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.xnetsystems.de
Xnet Systems GmbH
Markus Siebenmorgen
Robert-Bosch-Str. 26-28
63225 Langen
+49 (0) 6103 2025-42

www.xnet-zeiterfassung.de

Pressekontakt:
hightech marketing e. K.
Wolfgang Stemmer
Innere Wiener Straße 5
81667 München
wolfgang.stemmer@hightech.de
+49 89 / 459 11 58-31
http://www.hightech.de

(Weitere interessante Software News & Software Infos & Software Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Das Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) verpflichtet zur Dokumentation der Arbeitszeiten selbst geringfügig Beschäftigter - und stellt damit fast alle Unternehmen vor Herausforderungen. Eine Lösung bietet die Online-Zeiterfassung mit Xnet STAMP.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das dachte sich auch die Politik und führte am 1. Januar 2015 das MiLoG ein. Doch das Gesetz entpuppt sich für viele kleine und mittelständische Unternehmen zum Problem. Nicht die Anhebung des Stundenlohns ist es, die viele Betriebe vor große Herausforderungen stellt, sondern die lückenlose Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden. Wenn nicht jeder Arbeitstag genau dokumentiert wird, drohen empfindliche Bußgeldern.

Aber was tun, wenn beispielsweise ein Mitarbeiter kurzfristig zum Ende des Monats viele projektbezogene Überstunden leisten muss, da der Kollege aufgrund einer Krankheit ausfällt?

Vor dem MiLoG war das für die meisten Betriebe kein Problem. Die geleisteten Überstunden wurden vermerkt und dann nach geraumer Zeit vergütet. Doch die neuen Regelungen können in so einem Fall tückisch sein. Fällt der Mitarbeiter nämlich aufgrund der Mehrarbeit in dem besagten Monat unter die magische Stundenlohngrenze, da das Gehalt samt fälligen Sozialversicherungsbeiträgen am Monatsende nicht entsprechend angepasst wurde, kann es richtig teuer werden - und Viele wissen nicht einmal davon! Bis zu 30.000 Euro kann ein solcher Verstoß das Unternehmen kosten. (§ 21 Abs. Nrn. 1 - 8 i.V.m. Abs. 3 MiLoG) Wie verhält man sich als Unternehmen in einem solchen Fall?

Die Lösung ist die Erfassung der Arbeitszeit. Damit schützt man sich nicht nur vor den drohenden Bußgeldern, sondern genießt auch großzügigere Regeln für den Ausgleichszeitraum. Wenn im Arbeitsvertrag ein schriftliches Arbeitszeitkonto vereinbart wurde, bleiben dem Unternehmen 12 Monate Zeit, um einen Ausgleich für die Mehrarbeit zu finden. Die geleisteten Überstunden müssen nicht mehr in der gleichen Periode vergütet werden. (§ 2 Abs. 2 MiLoG). Mit einer modernen Zeiterfassung gewinnt jeder Arbeitgeber dringend benötigten Spielraum und verringert den Aufwand für die Dokumentation der Arbeitszeiten.

Damit diese Vorteile nicht durch den Aufwand für die Erfassung aufgehoben werden hat die Firma Xnet Systems eine besonders unkomplizierte Lösung entwickelt. Das Ergebnis trägt den Namen Xnet STAMP. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen lohnt sich die Lösung, da sie kaum Ressourcen erfordert und von jedem Arbeitnehmer einfach zu benutzen ist. Die Unsicherheiten, die das MiLoG für viele Unternehmen bringt, sind damit beendet. Weitere Informationen zum Mindestlohngesetz und zum Zeiterfassungssystem Xnet STAMP findet man unter www.xnet-zeiterfassung.de
Über die Xnet Systems GmbH
Die Xnet Systems GmbH in Langen ist Spezialist auf dem Gebiet Datenfunklösungen für die Industrie. Zum Portfolio gehören neben der Planung, Integration und Inbetriebnahme von Funknetzen, Softwarelösungen im Bereich Warehouse-Logistik und die Zeiterfassungs-Lösung Xnet STAMP. Von der benötigten Planung des individuellen Netzwerkdesigns bis zur Installation übernimmt Xnet Systems alle nötigen Schritte um die Infrastruktur im Betrieb fachgerecht zu erneuern. Neben der Einrichtung der betrieblichen Infrastruktur bietet Xnet Systems auch Wartung, Support und Reparaturservice der installierten Lösung an, um deren Funktionalität über die gesamte Lebensdauer zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.xnetsystems.de
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