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News - Central News:  Änderungskündigung: Warum sich eine Klage für Arbeitnehmer fast immer lohnt

Geschrieben am Dienstag, dem 10. April 2018 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Eine Änderungskündigung hat regelmäßig noch strengere Voraussetzungen, als eine Beendigungskündigung. Arbeitsrichter fassen Änderungskündigungen mit spitzen Fingern an, besonders wenn sie mit Gehaltseinbußen verbunden sind. Was Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung beachten sollten, erklärt Arbeitsrechtler und Experte für Kündigungsschutzklagen Alexander Bredereck.

Mit einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das ursprüngliche Arbeitsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Meistens bedeutet das für den Arbeitnehmer nichts Gutes: Er wird an einen anderen Standort versetzt oder sein Aufgabenbereich ändert sich, häufig erhält er jetzt Aufgaben mit weniger Verantwortung - und ein geringeres Gehalt. Was kann der Mitarbeiter dagegen tun?

Man hat 3 Möglichkeiten, auf die Änderungskündigung zu reagieren. Entweder man akzeptiert und arbeitet in Zukunft zu den geänderten Bedingungen. Oder man lehnt ab. Der Arbeitnehmer ist dann seinen Arbeitsplatz los. Oder, dritte Variante: Man nimmt die Änderungskündigung unter Vorbehalt an und legt dann innerhalb von 3 Wochen Klage gegen die Änderungskündigung ein. Kippt das Arbeitsgericht die Änderungskündigung, gelten die Bedingungen des alten Arbeitsverhältnisses weiter.

Warum sich eine Klage gegen die Änderungskündigung, warum sich also die 3. Variante so gut wie immer für den Arbeitnehmer lohnt? Weil der Arbeitgeber peinlich genau erklären muss, warum sein Mitarbeiter die ursprünglich geschuldete Leistung jetzt nicht mehr erbringen kann; weil er den neuen Aufgabenbereich präzise beschreiben muss; und weil er genau erklären muss, warum der neue Stundenlohn sozial gerechtfertigt ist. So sagt es das Bundesarbeitsgericht, das in letzter Instanz über die Urteile der Arbeitsgerichte wacht. Regelmäßig tun sich Arbeitgeber schwer, diese strengen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts vollständig einzuhalten.

Wer eine Änderungskündigung erhalten hat, sollte einen erfahrenen Experten im Arbeitsrecht aufsuchen, der sich auf das Kündigungsschutzrecht spezialisiert hat.

Arbeitnehmern, die eine Änderungskündigung erhalten haben, biete ich folgendes an: In einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat spreche ich mit Ihnen über die Chancen einer Klage gegen die Änderungskündigung und über die Aussichten, die Sie gegebenenfalls haben, eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln. Rufen Sie meine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht noch heute an: 030.40004999. Meine Mitarbeiter vermitteln das Gespräch mit mir sehr zeitnah. Auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!

Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189

10405 Berlin

Tel: 030.4000 4999

Fax: 030.4000 4998

Kündigungshotline: 0176.21133283

Ruhrallee 185

45136 Essen

Telefon: 0201.4532 00 40

Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Eine Änderungskündigung hat regelmäßig noch strengere Voraussetzungen, als eine Beendigungskündigung. Arbeitsrichter fassen Änderungskündigungen mit spitzen Fingern an, besonders wenn sie mit Gehaltseinbußen verbunden sind. Was Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung beachten sollten, erklärt Arbeitsrechtler und Experte für Kündigungsschutzklagen Alexander Bredereck.

Mit einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das ursprüngliche Arbeitsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Meistens bedeutet das für den Arbeitnehmer nichts Gutes: Er wird an einen anderen Standort versetzt oder sein Aufgabenbereich ändert sich, häufig erhält er jetzt Aufgaben mit weniger Verantwortung - und ein geringeres Gehalt. Was kann der Mitarbeiter dagegen tun?

Man hat 3 Möglichkeiten, auf die Änderungskündigung zu reagieren. Entweder man akzeptiert und arbeitet in Zukunft zu den geänderten Bedingungen. Oder man lehnt ab. Der Arbeitnehmer ist dann seinen Arbeitsplatz los. Oder, dritte Variante: Man nimmt die Änderungskündigung unter Vorbehalt an und legt dann innerhalb von 3 Wochen Klage gegen die Änderungskündigung ein. Kippt das Arbeitsgericht die Änderungskündigung, gelten die Bedingungen des alten Arbeitsverhältnisses weiter.

Warum sich eine Klage gegen die Änderungskündigung, warum sich also die 3. Variante so gut wie immer für den Arbeitnehmer lohnt? Weil der Arbeitgeber peinlich genau erklären muss, warum sein Mitarbeiter die ursprünglich geschuldete Leistung jetzt nicht mehr erbringen kann; weil er den neuen Aufgabenbereich präzise beschreiben muss; und weil er genau erklären muss, warum der neue Stundenlohn sozial gerechtfertigt ist. So sagt es das Bundesarbeitsgericht, das in letzter Instanz über die Urteile der Arbeitsgerichte wacht. Regelmäßig tun sich Arbeitgeber schwer, diese strengen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts vollständig einzuhalten.

Wer eine Änderungskündigung erhalten hat, sollte einen erfahrenen Experten im Arbeitsrecht aufsuchen, der sich auf das Kündigungsschutzrecht spezialisiert hat.

Arbeitnehmern, die eine Änderungskündigung erhalten haben, biete ich folgendes an: In einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat spreche ich mit Ihnen über die Chancen einer Klage gegen die Änderungskündigung und über die Aussichten, die Sie gegebenenfalls haben, eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln. Rufen Sie meine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht noch heute an: 030.40004999. Meine Mitarbeiter vermitteln das Gespräch mit mir sehr zeitnah. Auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!

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