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EU-Recht versus US-Recht: Wer darf auf in Europa gelagerte Cloud-Daten zugreifen?
Geschrieben am Dienstag, dem 24. April 2018 von News-Central.de
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PR-Gateway: Kelkheim, 24. April 2018
Ein anstehendes Urteil des amerikanischen Supreme Court wird auch hier in Europa mit Spannung erwartet. Haben US-Behörden Anspruch auf die Herausgabe von Cloud-Daten, die sie bei einem US-amerikanischen Unternehmen anfragen, auch wenn die Daten in Europa gespeichert sind? Die Entscheidung wird voraussichtlich im Juni fallen.
Der konkrete Fall: Microsoft weigert sich die Daten aus dem Outlook-Postfach eines möglichen Drogenhändlers an amerikanische Ermittler herauszugeben. Denn die Daten lagern in einer Cloud in einem Rechenzentrum in Irland. Das heißt: Hier treffen zwei verschiedene Rechtssysteme aufeinander: EU- und US-Recht. Die in Irland verarbeiteten Daten unterliegen EU-Recht. Dieses regelt den Datentransfer in Nicht-EU-Staaten. Nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt, werden Anordnungen zur Herausgabe von Daten nur bei Ländern anerkannt, die ein Abkommen mit der EU haben.
Die US-Ermittler hingegen berufen sich gegenüber Microsoft auf ein US-Gesetz aus dem Jahr 1986, das die Freigabe der Daten ermöglicht. Damals gab es jedoch noch keine Cloud. Microsoft sagt daher, US-Recht gelte nur innerhalb der Grenzen der USA und weigert sich die Daten herauszugeben, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Die US-Regierung hingegen warnt, eine Entscheidung zugunsten von Microsoft können weitreichende Folgen haben, wenn es um die Sicherung von Beweisen geht, zum Beispiel wenn es um Kinderpornografie gehe.
Eine weitreichende Entscheidung für die Cloud-Branche
Vor dem Supreme Court sind zwei Gerichte zu keiner Entscheidung gekommen. Das Urteil ist für die gesamte Cloud-Branche relevant. Entsprechend schauen viele auf die Entscheidung des Supreme Court. Mehr als 30 nicht beteiligte Parteien haben sich zu dem Fall geäußert - IT-Konzerne und Interessengruppen genauso wie die EU. Es wird befürchtet, dass eine Entscheidung zugunsten der Herausgabe zu Milliardenverlusten für die Cloud-Branche führen könnte. Schließlich könnten US-Behörden dann auch im Ausland auf Daten zugreifen.
US- versus EU-Recht
Die Entscheidung des Gerichts wird bis Juni erwartet. Parallel dazu hat eine Gruppe von Senatoren einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, nach dem auch Durchsuchungsbefehle für im Ausland gelagerte Daten ausgestellt werden könnten. Gleichzeitig sollten Unternehmen bestimmte Rechte erhalten, die es ihnen ermöglichen ihre betroffenen ausländischen Kunden zu schützen. Mit diesem Gesetz würde die Entscheidung des Supreme Court von der Politik überholt.
Den originalen Artikel inklusive Bildquelle finden Sie auf unserem Blog: http://blog.easy-insure.eu
Über die gb.online gmbh
Die gb.online gmbh hat sich auf die berufliche Absicherung von Freelancern spezialisiert und bietet mit www.easy-insure.eu das umfangreichste Online-Versicherungsportal für freie und beratende Berufe in Deutschland. Seit 2011 können Selbstständige und Unternehmen bis 1 Million Euro Umsatz pro Jahr hier ihre beruflichen Risiken versichern.
Steigt der Umsatz, und wird eine individuelle Lösung benötigt, so steht mit dem Schwesterunternehmen groot bramel versicherungsmakler gmbh ein verlässlicher Partner zur Seite, der seit über 25 Jahren Gewerbetreibende und industriellen Unternehmen in Versicherungsfragen vertritt. Die groot bramel versicherungsmakler gmbh ist in 18 Ländern vertreten und begleitet sie, wohin auch immer sich ihr Geschäftsfeld entwickelt.
gb.online gmbh
Lutz-Hendrik Groot Bramel
Frankfurter Str. 93
65779 Kelkheim
pressestelle@easy-insure.eu
06195 9919-60
http://www.easy-insure.eu
(Weitere interessante Europa News & Europa Infos & Europa Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Kelkheim, 24. April 2018
Ein anstehendes Urteil des amerikanischen Supreme Court wird auch hier in Europa mit Spannung erwartet. Haben US-Behörden Anspruch auf die Herausgabe von Cloud-Daten, die sie bei einem US-amerikanischen Unternehmen anfragen, auch wenn die Daten in Europa gespeichert sind? Die Entscheidung wird voraussichtlich im Juni fallen.
Der konkrete Fall: Microsoft weigert sich die Daten aus dem Outlook-Postfach eines möglichen Drogenhändlers an amerikanische Ermittler herauszugeben. Denn die Daten lagern in einer Cloud in einem Rechenzentrum in Irland. Das heißt: Hier treffen zwei verschiedene Rechtssysteme aufeinander: EU- und US-Recht. Die in Irland verarbeiteten Daten unterliegen EU-Recht. Dieses regelt den Datentransfer in Nicht-EU-Staaten. Nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt, werden Anordnungen zur Herausgabe von Daten nur bei Ländern anerkannt, die ein Abkommen mit der EU haben.
Die US-Ermittler hingegen berufen sich gegenüber Microsoft auf ein US-Gesetz aus dem Jahr 1986, das die Freigabe der Daten ermöglicht. Damals gab es jedoch noch keine Cloud. Microsoft sagt daher, US-Recht gelte nur innerhalb der Grenzen der USA und weigert sich die Daten herauszugeben, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Die US-Regierung hingegen warnt, eine Entscheidung zugunsten von Microsoft können weitreichende Folgen haben, wenn es um die Sicherung von Beweisen geht, zum Beispiel wenn es um Kinderpornografie gehe.
Eine weitreichende Entscheidung für die Cloud-Branche
Vor dem Supreme Court sind zwei Gerichte zu keiner Entscheidung gekommen. Das Urteil ist für die gesamte Cloud-Branche relevant. Entsprechend schauen viele auf die Entscheidung des Supreme Court. Mehr als 30 nicht beteiligte Parteien haben sich zu dem Fall geäußert - IT-Konzerne und Interessengruppen genauso wie die EU. Es wird befürchtet, dass eine Entscheidung zugunsten der Herausgabe zu Milliardenverlusten für die Cloud-Branche führen könnte. Schließlich könnten US-Behörden dann auch im Ausland auf Daten zugreifen.
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Die Entscheidung des Gerichts wird bis Juni erwartet. Parallel dazu hat eine Gruppe von Senatoren einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, nach dem auch Durchsuchungsbefehle für im Ausland gelagerte Daten ausgestellt werden könnten. Gleichzeitig sollten Unternehmen bestimmte Rechte erhalten, die es ihnen ermöglichen ihre betroffenen ausländischen Kunden zu schützen. Mit diesem Gesetz würde die Entscheidung des Supreme Court von der Politik überholt.
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Steigt der Umsatz, und wird eine individuelle Lösung benötigt, so steht mit dem Schwesterunternehmen groot bramel versicherungsmakler gmbh ein verlässlicher Partner zur Seite, der seit über 25 Jahren Gewerbetreibende und industriellen Unternehmen in Versicherungsfragen vertritt. Die groot bramel versicherungsmakler gmbh ist in 18 Ländern vertreten und begleitet sie, wohin auch immer sich ihr Geschäftsfeld entwickelt.
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