Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Mein Kind ist krank - muss der Chef mir freigeben?
Geschrieben am Montag, dem 07. Mai 2018 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Es passiert immer zum ungünstigsten Zeitpunkt: Grippe, Fieber, Husten - Kinder sind oft anfällig! Darf ich zuhause bleiben? Bekomme ich trotzdem Lohn?
Das Wichtigste zuerst: In der Regel dürfen Sie Ihr Kind -ohne Einbußen bei der Vergütung- zuhause pflegen, wenn es krank ist. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
-der Kinderarzt bestätigt die Notwendigkeit
-keine andere Person kann die Betreuung übernehmen
-die Vergütung nach § 616 BGB ist in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausgeschlossen
-es handelt sich nur um wenige Tage
Was sagt der Gesetzgeber?
In § 616 BGB hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, in Ausnahmefällen einen kurzen bezahlten Urlaub zu beanspruchen. Um diese bezahlte Freistellung zu erhalten, muss ein in Ihrem persönlichen Umfeld liegender Grund vorhanden sein. Außerdem dürfen Sie den Grund nicht selber verschuldet haben.
Wichtig: Die Regelung kann per Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Prüfen Sie daher die Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber haben, bevor Sie sich auf bezahlte Freistellung verlassen. Wenn keine gegenteilige Regelung existiert, gilt § 616 BGB und der Sonderurlaub steht Ihnen zu. Dies gilt auch für freie Mitarbeiter, Aushilfen, geringfügige Beschäftigung und während der Probezeit. Nicht anwendbar ist die Regel auf Auszubildende und Heimarbeiter.
Wie lange darf ich mein Kind pflegen?
Wie lange Sie eine bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen können, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Der Gesetzgeber spricht in § 616 BGB von einer "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit". In der Regel sind einige wenige Tage akzeptabel. Im Bereich des öffentlichen Dienstes hat das Bundesarbeitsgericht maximal fünf Tage für die Pflege des kranken Kindes anerkannt. Achtung: wenn Sie die zulässige Grenze überschreiten, entfällt der Anspruch nach § 616 BGB vollständig und wird auch nicht teilweise anerkannt. Dies bedeutet, wenn Sie Ihr Kind zwei Wochen pflegen, steht Ihnen kein bezahlter Extra-Urlaub zu, auch nicht die üblichen fünf Tage.
Mein Vertrag schließt bezahlten Sonderurlaub aus. Was kann ich tun?
Auch wenn die bezahlte Freistellung nach § 616 BGB in Ihrem Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist, gibt es noch Möglichkeiten. Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wenn der Arzt bescheinigt, dass die Betreuung notwendig ist und kein anderer im Haushalt diese übernehmen kann, erhalten Sie Unterstützung von der Krankenkasse. Allerdings darf das Kind in diesem Fall maximal zwölf Jahre alt sein. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist pro Kind auf zehn Tage im Jahr beschränkt. Alleinerziehende können 20 Tage beanspruchen. Die Krankenkasse erstattet 90 % des entgangenen Nettolohns.
Kann ich mich krankschreiben lassen, wenn mein Kind krank ist?
Auch wenn es in schwierigen Einzelfällen naheliegt, können wir hiervon nur abraten. Wenn Sie sich krankschreiben lassen, obwohl nur Ihr Kind krank ist, handelt es sich um einen Betrug. Dies ist strafrechtlich relevant und Sie riskieren ihren Arbeitsplatz. Auch der Arzt, der Sie gegen besseres Wissen krankschreibt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen, sofern dies bekannt wird. Diesen Weg sollten Sie deshalb nicht wählen, auch wenn Sie vielleicht einen verständnisvollen Arzt kennen.
Rechtsanwalt Christopher Müller
Kanzlei Christopher Müller und Kollegen
Rastatt - Bühl - Rechberghausen
www.rechtsanwaelte-kanzlei-mueller.de
Rechtsanwälte und Fachanwälte in Rastatt und Bühl
Rechtsanwälte Christopher Müller & Kollegen
Christopher Müller
Lortzingstr. 7
76437 Rastatt
mail@rechtsanwaelte-kanzlei-mueller.de
07222-3859908
https://www.rechtsanwaelte-kanzlei-mueller.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Es passiert immer zum ungünstigsten Zeitpunkt: Grippe, Fieber, Husten - Kinder sind oft anfällig! Darf ich zuhause bleiben? Bekomme ich trotzdem Lohn?
Das Wichtigste zuerst: In der Regel dürfen Sie Ihr Kind -ohne Einbußen bei der Vergütung- zuhause pflegen, wenn es krank ist. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
-der Kinderarzt bestätigt die Notwendigkeit
-keine andere Person kann die Betreuung übernehmen
-die Vergütung nach § 616 BGB ist in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausgeschlossen
-es handelt sich nur um wenige Tage
Was sagt der Gesetzgeber?
In § 616 BGB hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, in Ausnahmefällen einen kurzen bezahlten Urlaub zu beanspruchen. Um diese bezahlte Freistellung zu erhalten, muss ein in Ihrem persönlichen Umfeld liegender Grund vorhanden sein. Außerdem dürfen Sie den Grund nicht selber verschuldet haben.
Wichtig: Die Regelung kann per Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Prüfen Sie daher die Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber haben, bevor Sie sich auf bezahlte Freistellung verlassen. Wenn keine gegenteilige Regelung existiert, gilt § 616 BGB und der Sonderurlaub steht Ihnen zu. Dies gilt auch für freie Mitarbeiter, Aushilfen, geringfügige Beschäftigung und während der Probezeit. Nicht anwendbar ist die Regel auf Auszubildende und Heimarbeiter.
Wie lange darf ich mein Kind pflegen?
Wie lange Sie eine bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen können, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Der Gesetzgeber spricht in § 616 BGB von einer "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit". In der Regel sind einige wenige Tage akzeptabel. Im Bereich des öffentlichen Dienstes hat das Bundesarbeitsgericht maximal fünf Tage für die Pflege des kranken Kindes anerkannt. Achtung: wenn Sie die zulässige Grenze überschreiten, entfällt der Anspruch nach § 616 BGB vollständig und wird auch nicht teilweise anerkannt. Dies bedeutet, wenn Sie Ihr Kind zwei Wochen pflegen, steht Ihnen kein bezahlter Extra-Urlaub zu, auch nicht die üblichen fünf Tage.
Mein Vertrag schließt bezahlten Sonderurlaub aus. Was kann ich tun?
Auch wenn die bezahlte Freistellung nach § 616 BGB in Ihrem Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist, gibt es noch Möglichkeiten. Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wenn der Arzt bescheinigt, dass die Betreuung notwendig ist und kein anderer im Haushalt diese übernehmen kann, erhalten Sie Unterstützung von der Krankenkasse. Allerdings darf das Kind in diesem Fall maximal zwölf Jahre alt sein. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist pro Kind auf zehn Tage im Jahr beschränkt. Alleinerziehende können 20 Tage beanspruchen. Die Krankenkasse erstattet 90 % des entgangenen Nettolohns.
Kann ich mich krankschreiben lassen, wenn mein Kind krank ist?
Auch wenn es in schwierigen Einzelfällen naheliegt, können wir hiervon nur abraten. Wenn Sie sich krankschreiben lassen, obwohl nur Ihr Kind krank ist, handelt es sich um einen Betrug. Dies ist strafrechtlich relevant und Sie riskieren ihren Arbeitsplatz. Auch der Arzt, der Sie gegen besseres Wissen krankschreibt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen, sofern dies bekannt wird. Diesen Weg sollten Sie deshalb nicht wählen, auch wenn Sie vielleicht einen verständnisvollen Arzt kennen.
Rechtsanwalt Christopher Müller
Kanzlei Christopher Müller und Kollegen
Rastatt - Bühl - Rechberghausen
www.rechtsanwaelte-kanzlei-mueller.de
Rechtsanwälte und Fachanwälte in Rastatt und Bühl
Rechtsanwälte Christopher Müller & Kollegen
Christopher Müller
Lortzingstr. 7
76437 Rastatt
mail@rechtsanwaelte-kanzlei-mueller.de
07222-3859908
https://www.rechtsanwaelte-kanzlei-mueller.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Mein Kind ist krank - muss der Chef mir freigeben?" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
ISS: Die zweite Reise ins All für Alexander Gerst
| Atlanta (USA): Flugzeug muss nach Feuer im Triebwer ...
| Southwest Airline (USA): Eine Tote - Notlandung nac ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Der Reiseblogger Malte Harms entdeckt Köln (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Eine neue Perspektive auf die Stadt mit Malte Harms
Malte Harms, der bereits in zahlreichen Ländern und Städten unterwegs war, ist bekannt für seine authentischen und ehrlichen Reiseberichte. In Köln hat er sich vor allem auf die Kultur und Geschichte der Stadt konzentriert. So besuchte er unter anderem den Kölner Dom, das Römisch-Germanische Museum und das Schokoladenmuseum. Doch auch abseits der touristischen Hotspots hat Malte Ha ...
Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Stefan Gaetano Ala projektiert die APOLONIA Gruppe mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Stefan Gaetano Ala verbindet soziale Verantwortung mit unternehmerischem Denken in seiner Rolle als Projektleiter gemeinsam. Sein ambitioniertes Ziel ist es, ohne Einbußen an Komfort, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen will Stefan Ala durch innovative und nachhaltig ...
ARCOTEL John F Berlin: Designhotel im Stil der Kennedys feiert 15. Geburtstag (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024) Top-Lage im historischen Zentrum | Serviceroboter JEEVES statt Minibar
Am vergangenen Montag feierte das ARCOTEL John F am Auswärtigen Amt mit rund 100 Vertreter:innen aus Wirtschaft, Medien und Politik seinen 15-jährigen Geburtstag. Die Gäste feierten zu den Lieblingscocktails der Kennedys und amerikanischem Fingerfood, ließen sich bestens gelaunt mit John F, Jackie und Marilyn Monroe ablichten und nutzten die Gelegenheit, die ersten frisch renovierten Zimmer zu besichtigen. Bis Ende ...
Pocketalk: KI-basierte Übersetzungen auf Knopfdruck (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024) Smarter, DSGVO-konformer Sprachübersetzer ermöglicht qualitativ hochwertige Echtzeit-Übersetzungen für Konversationen über Sprachbarrieren hinweg
Keizersgracht, 25.04.2024 - Deutschland leidet unter Fachkräftemangel. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind 1.299.940 Stellen unbesetzt. Den MINT-Bereich trifft der Mangel an qualifizierten Fachkräften besonders hart. So ergab eine Studie des Digitalverbands Bitkom zum Arbeitsmarkt für IT-Kräfte Ende 2023, dass offene IT-Positione ...
Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Grow (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth
25.04.24 08:02
AC Research
Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png
...
5 Last-Minute-Lerntipps zum Schuljahresendspurt (kirchberger, Donnerstag, 25. April 2024) Tipps und Tricks der Lernexperten für mehr Lernerfolg in den letzten Wochen des Schuljahres
Gelsenkirchen, April 2024. Nur noch wenige Wochen bis zum Schuljahresende.
Noch ist es nicht zu spät, die Noten bis zum Zeugnis zu verbessern! Die Nachhilfe-Profis der Schülerhilfe, die in diesem Jahr den 50. Geburtstag feiert, helfen sorgenfrei und erfolgreich durch die letzten Wochen des Schuljahres. Mit dem Kennenlernangebot 8 Stunden Profi-Nachhilfe für nur 29 € oder gratis* ist das mögl ...
sportspaß: Neue Kurse und Tag der offenen Tür (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024) Breit gefächertes Kursangebot für alle Altersgruppen und Fitnesslevel
Hamburg, 25. April 2024. sportspaß, Hamburgs größter Freizeit- und Breitsportverein, bietet wöchentlich über 900 Kurse in sechs eigenen Sportcentern und in über 50 Schulsporthallen an. Von dynamischen Gruppenkursen wie Zumba und Bodyfitüber entspannende Yoga-Stunden bis hin zu speziellen Fitnessprogrammen, Ballsportarten und Tanzkursen ist für jedes Alter etwas dabei. Die über 500 kompetenten und qualifizierte Train ...
Jump-in - Berufe Live geht in die 3. Runde (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Ausbildungsangebote direkt vor Ort in den Unternehmen kennenlernen ist das Ziel des innovativen Karriereformates Jump-in, das Schüler und Schülerinnen in teilnehmende Unternehmen bringt. Praktika- und Ausbildungsverträge abzuschließen ist das Ziel, des etwas anderen Kennenlernens.
Bonn, den 25.04.2024 Jump-in oder Spring-rein! Das erfolgreiche und etwas andere Karriereformat lässt zum dritten Mal von verschiedenen Standorten Busse starten. Am 5. Februar 2025 wird e ...
Gewinnerpaar heiratet (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024) Traumhochzeit in den Saalfelder Feengrotten
Der schönste Tag im Leben soll etwas ganz Besonderes sein - perfekt eben und anders als bei allen anderen.
Für eine Eheschließung gibt es wohl kaum ein traumhafteres Ambiente als in den "farbenreichsten Schaugrotten der Welt" - den Saalfelder Feengrotten. Ein roter Teppich, dezente Klänge, warmer Kerzenschein und das atemberaubende Musik- und Lichtspiel verzaubern den Augenblick.
Gemeinsam mit Radio Sc ...
Coach Daniel Görs über das Erfolgs- und Glücksgesetz der Kontrolle (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024) Der erfahrene Coach und Berater Daniel Görs erläutert, wie das Glücks- und Erfolgsgesetz erfolgreicher und glücklicher macht
Du fühlst dich so gut, wie Du das Gefühl hast, Dein Leben in der eigenen Hand zu haben!
"Umgekehrt bedeutet das natürlich auch, dass Du Dich so schlecht fühlst, wie Du Dein NICHT in der eigenen Hand hast - oder wie Du von anderen Menschen bzw. Umständen kontrolliert wirst", erklärt der erfahrene Werbung bei News-Central.de: |
Mein Kind ist krank - muss der Chef mir freigeben? |
| |
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|