News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 545 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Der Abwicklungsvertrag - Die 9 häufigsten Fragen und Antworten

Geschrieben am Dienstag, dem 05. Juni 2018 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: In diesem Beitrag geht es um den Abwicklungsvertrag. Wir haben die 9 aus unserer Sicht wichtigsten Fragen zum Thema Abwicklungsvertrag hier für Sie zusammengefasst.

1. Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Ein Abwicklungsvertrag wickelt tatsächlich etwas ab: die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er regelt, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zB im Falle einer Kündigung, auseinandergehen.

Ein Abwicklungsvertrag ist eine zweiseitige Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das bedeutet, beide einigen sich einvernehmlich über Ablauf und Folgen der Trennung.

Die Parteien können den Inhalt frei gestalten, etwa auf Forderungen verzichten oder sich Gegenleistungen (zB eine Abfindung) versprechen.

2. Warum wird ein Abwicklungsvertrag geschlossen?

Mit Hilfe eines Abwicklungsvertrags können noch offenen Punkte der Trennung geklärt werden.

Die Parteien vermeiden so langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht.

Der wichtigste Grund für einen Abwicklungsvertrag ist aber, dass sich der Arbeitgeber dadurch einen entscheidenden Vorteil verschafft:

Der Arbeitnehmer kann sich verpflichten, die Kündigung hinzunehmen und auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Der Arbeitgeber erlangt so Rechtssicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung - auch wenn die Kündigung eigentlich unwirksam wäre.

In aller Regel verpflichtet sich der Arbeitgeber im Gegenzug zur Zahlung einer Abfindung.

3. Was wird in einem Abwicklungsvertrag geregelt?

Ein Abwicklungsvertrag kann von den Parteien frei gestaltet werden. Hauptpunkte sind wie schon angesprochen: der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage und der Arbeitgeber kommt ihm mit der Zahlung einer Abfindung dafür entgegen.

Die sonstigen Vereinbarungen decken sich oft mit dem Inhalt eines Aufhebungsvertrags:

- wie lange der Dienstwagen noch genutzt werden darf

- die Fortzahlung variabler Gehaltsbestandteile (zB Provisionen)

- die Note des Arbeitszeugnisses

- ein Wettbewerbsverbot

- die Abgeltung von Resturlaub

- der Zeitpunkt einer Freistellung

4. Was ist mit der Sperrzeit bei einem Abwicklungsvertrag?

Mit der drohenden Sperrzeit verhält es sich beim Abwicklungsvertrag ähnlich wie beim Aufhebungsvertrag. Entscheidend ist immer, ob sich der Arbeitnehmer praktisch am Lösen des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt hat.

Das ist anzunehmen, wenn er einen Abwicklungsvertrag unterschreibt und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung hinnimmt.

Von einer Sperrzeit kann aber abgesehen werden, wenn es einen wichtigen Grund dafür gab, den Abwicklungsvertrag abzuschließen. Hierfür spricht es ua, wenn

- der Arbeitsgeber betriebsbedingt unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte

und

- die Abfindung nicht zu hoch ausfällt.

Eine Abfindung von 0,25 bis zu 0,5 des Monatsentgelts pro Beschäftigungsjahr wird in der Regel als angemessen angesehen.

Ansonsten kann der Eindruck entstehen, dass sich der Arbeitgeber vom Risiko eines Kündigungsschutzprozesses "freikauft". Das wiederum erweckt den Anschein, der Arbeitnehmer würde sein Arbeitsverhältnis freiwillig ohne wichtigen Grund aufgeben.

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, kann ein Fachanwalt am besten beurteilen. Er kennt sich mit der Arbeitsweise der Bundesagentur für Arbeit und der Einschätzung der Gerichte aus.

Er kann darüber hinaus mit dem Arbeitgeber professionell verhandeln, ob die drohenden finanziellen Nachteile durch eine Sperrzeit in die Abfindung eingerechnet werden sollten.

5. Was ist der Unterschied zwischen einem Abwicklungsvertrag und einer Kündigung?

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Der gekündigte Vertragspartner muss hiermit nicht einverstanden sein. Eine Kündigung ist daher eine einseitige rechtsgestaltende Erklärung. Mit der Kündigung wird nichts weiter geregelt außer der Beendigung des Arbeitsvertrags.

Der Abwicklungsvertrag hingegen führt nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbei. Aus diesem Grund wird er nach dem Ausspruch einer Kündigung verhandelt.

6. Was ist der Unterschied zwischen einem Abwicklungsvertrag und einem Aufhebungsvertrag?

Abwicklung- und Aufhebungsvertrag sind zwar beide gegenseitige Verträge - zwischen ihnen gibt es aber einen sehr großen Unterschied: die bezweckte Rechtsfolge.

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis.

Dem Abwicklungsvertrag geht hingegen eine Beendigung voraus.

Beiden gemein ist, dass der Inhalt frei gestaltet werden kann.

7. Was ist der Unterschied zwischen einem Abwicklungsvertrag und einer Ausgleichsquittung?

Manchmal möchte der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer schriftlich bestätigt, seine Arbeitspapiere erhalten zu haben. Dies ist eine sog. Ausgleichsquittung, eine Empfangsbestätigung.

Oft soll der Arbeitnehmer darüber hinaus versichern, dass er keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis hat und solche nicht gegen den Arbeitgeber geltend machen wird. Eine sog. Ausgleichsklausel ist regelmäßig Bestandteil der Ausgleichsquittung.

Abwicklungsvertrag und Ausgleichsquittung schließen beide die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab - sie dürfen aber nicht verwechselt werden.

Insbesondere bei einer Ausgleichsklausel ist für den Arbeitnehmer Vorsicht geboten: Mit ihr sichert sich der Arbeitgeber ab, ohne dass der Arbeitnehmer eine Gegenleistung erhält. Einen Vorteil hat damit nur der Arbeitgeber.

Sollen Arbeitnehmer im Zuge der Beendigung auf Forderungen verzichten, ist es ratsam, das Schriftstück nicht unbesehen zu unterzeichnen. Häufig er im Zuge einer Ausgleichsquittung (bzw. -klausel) zusichern, dass er auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Ein Fachanwalt kann beurteilen, ob ein Abwicklungsvertrag oder eine Ausgleichsklausel vorliegt. Er kann entscheiden, ob die Ausgleichsquittung im Einzelfall gefahrlos unterschrieben werden kann oder doch lieber ein Abwicklungsvertrag ausgehandelt werden sollte.

8. Muss ein Abwicklungsvertrag schriftlich vereinbart werden?

Nein, grundsätzlich nicht. Der Abwicklungsvertrag an sich beendet das Arbeitsverhältnis nicht.

Arbeitgebern ist jedoch daran gelegen, den Abwicklungsvertrag schriftlich festzuhalten. Um diesen Punkt zu verstehen, muss man ein wenig um die Ecke denken:

War die Kündigung möglicherweise von Anfang an unwirksam, sorgt erst der Abwicklungsvertrag für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Denn der Arbeitnehmer akzeptiert damit die Kündigung.

Sobald es jedoch als Rechtsfolge um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht, muss dies wegen der einschneidenden Folgen schriftlich fixiert werden - daher bedürfen Kündigung oder Aufhebungsvertrag immer der Schriftform.

Wurde der Abwicklungsvertrag nun aber nicht schriftlich geschlossen, gilt das auch für die Kündigung. Sie steckt quasi im Abwicklungsvertag und teilt mit ihm das gleiche Schicksal. Fehlt die Schriftform für den Abwicklungsvertrag, fehlt sie auch für die Kündigung. Die Kündigung ist dann unwirksam

Über den Tellerrand zu schauen, kann im Zusammenhang mit einem Abwicklungsvertrag sehr wichtig sein. Daher lohnt sich der Rat des Fachanwalts.

9. Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen?

Für einen Arbeitnehmer ist es häufig von Vorteil, auf einen Abwicklungsvertrag zu verzichten und stattdessen Kündigungsschutzklage einzureichen. Für den Arbeitgeber hingegen kann ein Abwicklungsvertrag vorteilhaft sein.

Ein Fachanwalt

- wägt ab, ob der Arbeitgeber einen Abwicklungsvertag anbieten sollte

- beurteilt, ob der Arbeitnehmer den Abwicklungsvertag unterzeichnen oder lieber klagen sollte

- verhandelt mit der Gegenseite professionell die Einzelheiten des Abwicklungsvertrags und sichert seinem Mandanten so Vorteile

- berät, wie sich eine ggf. Sperrzeit vermeiden lässt

- wirkt darauf hin, dass drohende finanzielle Nachteile durch eine Sperrzeit in die Abfindung eingerechnet werden

- begleitet ggf. im Kündigungsschutzprozess und wirkt hier zB. auf die Zahlung einer Abfindung hin

10. Zusammenfassung

- Ein Abwicklungsvertrag selbst beendet das Arbeitsverhältnis nicht

- Ein Abwicklungsvertrag wird daher nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhandelt

- In einem Abwicklungsvertrag werden einvernehmlich offene Punkte geregelt, die sich aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben

- Hauptpunkte in einem Abwicklungsvertrag sind Verzicht des Arbeitnehmers auf Kündigungsschutzklage und Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber

- Durch Anerkennung des Abwicklungsvertrags wird die Kündigung wirksam

- Der Abwicklungsvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden

- Bei einem Abwicklungsvertrag droht eine Sperrzeit

Quelle: www.kanzlei-asch.de/abwicklungsvertrag

Anwaltskanzlei Asch & Ammann

Rechtstraße 10

45355 Essen-Borbeck

Tel: 0201 / 68 51 840

Fax: 0201 / 68 51 842

E-Mail: sekretariat@kanzlei-asch.de

Website: www.kanzlei-asch.de

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
Die Anwaltskanzlei Asch & Ammann ist eine zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei mit zwei Rechtsanwälten in Essen Borbeck. Seit über 15 Jahren betreuen wir unsere Mandanten in unseren Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht.
Anwaltskanzlei Asch & Ammann
Oliver Asch
Rechtstraße 10
45355 Essen
sekretariat@kanzlei-asch.de
0201 68 51 840
https://www.kanzlei-asch.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


In diesem Beitrag geht es um den Abwicklungsvertrag. Wir haben die 9 aus unserer Sicht wichtigsten Fragen zum Thema Abwicklungsvertrag hier für Sie zusammengefasst.

1. Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Ein Abwicklungsvertrag wickelt tatsächlich etwas ab: die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er regelt, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zB im Falle einer Kündigung, auseinandergehen.

Ein Abwicklungsvertrag ist eine zweiseitige Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das bedeutet, beide einigen sich einvernehmlich über Ablauf und Folgen der Trennung.

Die Parteien können den Inhalt frei gestalten, etwa auf Forderungen verzichten oder sich Gegenleistungen (zB eine Abfindung) versprechen.

2. Warum wird ein Abwicklungsvertrag geschlossen?

Mit Hilfe eines Abwicklungsvertrags können noch offenen Punkte der Trennung geklärt werden.

Die Parteien vermeiden so langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht.

Der wichtigste Grund für einen Abwicklungsvertrag ist aber, dass sich der Arbeitgeber dadurch einen entscheidenden Vorteil verschafft:

Der Arbeitnehmer kann sich verpflichten, die Kündigung hinzunehmen und auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Der Arbeitgeber erlangt so Rechtssicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung - auch wenn die Kündigung eigentlich unwirksam wäre.

In aller Regel verpflichtet sich der Arbeitgeber im Gegenzug zur Zahlung einer Abfindung.

3. Was wird in einem Abwicklungsvertrag geregelt?

Ein Abwicklungsvertrag kann von den Parteien frei gestaltet werden. Hauptpunkte sind wie schon angesprochen: der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage und der Arbeitgeber kommt ihm mit der Zahlung einer Abfindung dafür entgegen.

Die sonstigen Vereinbarungen decken sich oft mit dem Inhalt eines Aufhebungsvertrags:

- wie lange der Dienstwagen noch genutzt werden darf

- die Fortzahlung variabler Gehaltsbestandteile (zB Provisionen)

- die Note des Arbeitszeugnisses

- ein Wettbewerbsverbot

- die Abgeltung von Resturlaub

- der Zeitpunkt einer Freistellung

4. Was ist mit der Sperrzeit bei einem Abwicklungsvertrag?

Mit der drohenden Sperrzeit verhält es sich beim Abwicklungsvertrag ähnlich wie beim Aufhebungsvertrag. Entscheidend ist immer, ob sich der Arbeitnehmer praktisch am Lösen des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt hat.

Das ist anzunehmen, wenn er einen Abwicklungsvertrag unterschreibt und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung hinnimmt.

Von einer Sperrzeit kann aber abgesehen werden, wenn es einen wichtigen Grund dafür gab, den Abwicklungsvertrag abzuschließen. Hierfür spricht es ua, wenn

- der Arbeitsgeber betriebsbedingt unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte

und

- die Abfindung nicht zu hoch ausfällt.

Eine Abfindung von 0,25 bis zu 0,5 des Monatsentgelts pro Beschäftigungsjahr wird in der Regel als angemessen angesehen.

Ansonsten kann der Eindruck entstehen, dass sich der Arbeitgeber vom Risiko eines Kündigungsschutzprozesses "freikauft". Das wiederum erweckt den Anschein, der Arbeitnehmer würde sein Arbeitsverhältnis freiwillig ohne wichtigen Grund aufgeben.

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, kann ein Fachanwalt am besten beurteilen. Er kennt sich mit der Arbeitsweise der Bundesagentur für Arbeit und der Einschätzung der Gerichte aus.

Er kann darüber hinaus mit dem Arbeitgeber professionell verhandeln, ob die drohenden finanziellen Nachteile durch eine Sperrzeit in die Abfindung eingerechnet werden sollten.

5. Was ist der Unterschied zwischen einem Abwicklungsvertrag und einer Kündigung?

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Der gekündigte Vertragspartner muss hiermit nicht einverstanden sein. Eine Kündigung ist daher eine einseitige rechtsgestaltende Erklärung. Mit der Kündigung wird nichts weiter geregelt außer der Beendigung des Arbeitsvertrags.

Der Abwicklungsvertrag hingegen führt nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbei. Aus diesem Grund wird er nach dem Ausspruch einer Kündigung verhandelt.

6. Was ist der Unterschied zwischen einem Abwicklungsvertrag und einem Aufhebungsvertrag?

Abwicklung- und Aufhebungsvertrag sind zwar beide gegenseitige Verträge - zwischen ihnen gibt es aber einen sehr großen Unterschied: die bezweckte Rechtsfolge.

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis.

Dem Abwicklungsvertrag geht hingegen eine Beendigung voraus.

Beiden gemein ist, dass der Inhalt frei gestaltet werden kann.

7. Was ist der Unterschied zwischen einem Abwicklungsvertrag und einer Ausgleichsquittung?

Manchmal möchte der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer schriftlich bestätigt, seine Arbeitspapiere erhalten zu haben. Dies ist eine sog. Ausgleichsquittung, eine Empfangsbestätigung.

Oft soll der Arbeitnehmer darüber hinaus versichern, dass er keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis hat und solche nicht gegen den Arbeitgeber geltend machen wird. Eine sog. Ausgleichsklausel ist regelmäßig Bestandteil der Ausgleichsquittung.

Abwicklungsvertrag und Ausgleichsquittung schließen beide die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab - sie dürfen aber nicht verwechselt werden.

Insbesondere bei einer Ausgleichsklausel ist für den Arbeitnehmer Vorsicht geboten: Mit ihr sichert sich der Arbeitgeber ab, ohne dass der Arbeitnehmer eine Gegenleistung erhält. Einen Vorteil hat damit nur der Arbeitgeber.

Sollen Arbeitnehmer im Zuge der Beendigung auf Forderungen verzichten, ist es ratsam, das Schriftstück nicht unbesehen zu unterzeichnen. Häufig er im Zuge einer Ausgleichsquittung (bzw. -klausel) zusichern, dass er auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Ein Fachanwalt kann beurteilen, ob ein Abwicklungsvertrag oder eine Ausgleichsklausel vorliegt. Er kann entscheiden, ob die Ausgleichsquittung im Einzelfall gefahrlos unterschrieben werden kann oder doch lieber ein Abwicklungsvertrag ausgehandelt werden sollte.

8. Muss ein Abwicklungsvertrag schriftlich vereinbart werden?

Nein, grundsätzlich nicht. Der Abwicklungsvertrag an sich beendet das Arbeitsverhältnis nicht.

Arbeitgebern ist jedoch daran gelegen, den Abwicklungsvertrag schriftlich festzuhalten. Um diesen Punkt zu verstehen, muss man ein wenig um die Ecke denken:

War die Kündigung möglicherweise von Anfang an unwirksam, sorgt erst der Abwicklungsvertrag für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Denn der Arbeitnehmer akzeptiert damit die Kündigung.

Sobald es jedoch als Rechtsfolge um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht, muss dies wegen der einschneidenden Folgen schriftlich fixiert werden - daher bedürfen Kündigung oder Aufhebungsvertrag immer der Schriftform.

Wurde der Abwicklungsvertrag nun aber nicht schriftlich geschlossen, gilt das auch für die Kündigung. Sie steckt quasi im Abwicklungsvertag und teilt mit ihm das gleiche Schicksal. Fehlt die Schriftform für den Abwicklungsvertrag, fehlt sie auch für die Kündigung. Die Kündigung ist dann unwirksam

Über den Tellerrand zu schauen, kann im Zusammenhang mit einem Abwicklungsvertrag sehr wichtig sein. Daher lohnt sich der Rat des Fachanwalts.

9. Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen?

Für einen Arbeitnehmer ist es häufig von Vorteil, auf einen Abwicklungsvertrag zu verzichten und stattdessen Kündigungsschutzklage einzureichen. Für den Arbeitgeber hingegen kann ein Abwicklungsvertrag vorteilhaft sein.

Ein Fachanwalt

- wägt ab, ob der Arbeitgeber einen Abwicklungsvertag anbieten sollte

- beurteilt, ob der Arbeitnehmer den Abwicklungsvertag unterzeichnen oder lieber klagen sollte

- verhandelt mit der Gegenseite professionell die Einzelheiten des Abwicklungsvertrags und sichert seinem Mandanten so Vorteile

- berät, wie sich eine ggf. Sperrzeit vermeiden lässt

- wirkt darauf hin, dass drohende finanzielle Nachteile durch eine Sperrzeit in die Abfindung eingerechnet werden

- begleitet ggf. im Kündigungsschutzprozess und wirkt hier zB. auf die Zahlung einer Abfindung hin

10. Zusammenfassung

- Ein Abwicklungsvertrag selbst beendet das Arbeitsverhältnis nicht

- Ein Abwicklungsvertrag wird daher nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhandelt

- In einem Abwicklungsvertrag werden einvernehmlich offene Punkte geregelt, die sich aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben

- Hauptpunkte in einem Abwicklungsvertrag sind Verzicht des Arbeitnehmers auf Kündigungsschutzklage und Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber

- Durch Anerkennung des Abwicklungsvertrags wird die Kündigung wirksam

- Der Abwicklungsvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden

- Bei einem Abwicklungsvertrag droht eine Sperrzeit

Quelle: www.kanzlei-asch.de/abwicklungsvertrag

Anwaltskanzlei Asch & Ammann

Rechtstraße 10

45355 Essen-Borbeck

Tel: 0201 / 68 51 840

Fax: 0201 / 68 51 842

E-Mail: sekretariat@kanzlei-asch.de

Website: www.kanzlei-asch.de

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
Die Anwaltskanzlei Asch & Ammann ist eine zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei mit zwei Rechtsanwälten in Essen Borbeck. Seit über 15 Jahren betreuen wir unsere Mandanten in unseren Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht.
Anwaltskanzlei Asch & Ammann
Oliver Asch
Rechtstraße 10
45355 Essen
sekretariat@kanzlei-asch.de
0201 68 51 840
https://www.kanzlei-asch.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Der Abwicklungsvertrag - Die 9 häufigsten Fragen und Antworten" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Albanien: Eierwürfe gegen Ministerpräsident Rama wä ...

Albanien: Eierwürfe gegen Ministerpräsident Rama wä ...
Facebook gab persönliche Nutzerdaten weiter - \"Spo ...

Facebook gab persönliche Nutzerdaten weiter - \
Washington verklagt Facebook wegen Verstoß gegen Ve ...

Washington verklagt Facebook wegen Verstoß gegen Ve ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 niteflite belegt Platz 3 der besten MSP (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
niteflite gehört zu den Top 3 Managed Service Providern in Deutschland

Weilheim, 19.04.2024



Ein bedeutender Meilenstein für niteflite: Das Unternehmen wurde zu einem der drei führenden Managed Service Provider Deutschlands im Jahr 2024 gekürt. Diese herausragende Platzierung wurde im Rahmen der renommierten Studie "Bester Managed Service Provider 2024" verliehen, die jährlich von den Fachzeitschriften COMPUTERWOC ...

 22. April: Köln-Nippes ruft - auf zur Eröffnungsfeier des 6. Standortes von Flix die Fahrschule! (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)


"Flix & easy zu deinem Führerschein" - das ist das Versprechen von Flix die Fahrschule, die mit großer Begeisterung die Eröffnung ihres sechsten Standortes in Köln-Nippes ankündigt. Am 22. April dürfen sich Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf ein neues Ausbildungszentrum freuen, das modernes Lernen, freundliche Atmosphäre und innovative Lehrmethoden unter ein Dach bringt.



Die Eröffnungsfeier der Flix-Fahrschule in Köln-Nippes wird ein Event für alle Sinne: Neben e ...

 Mehr Reiseoptionen nach Zentralasien und Fernost: Air Astana nimmt den Sommerflugplan 2024 auf (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)


Mit einigen neuen Verbindungen und höheren Frequenzen hat Air Astana, die nationale Fluggesellschaft Kasachstans, auf den Sommerflugplan 2024 umgestellt und stärkt dabei insbesondere das internationale Streckennetz. Ab Deutschland bleibt der Flugplan mit acht wöchentlichen Nonstopflügen ab Frankfurt (täglich nach Astana; jeden Mittwoch zusätzlich nach Uralsk) stabil.



Mit dem Sommerflugplan nimmt Air Astana wieder die Flüge von Astana nach Kostanai im Norden des La ...

 SMROBOT bringt intelligenten Pool-Reinigungsroboter auf den Markt - Valor (schwertschmiedeviktor, Freitag, 19. April 2024)
Unvergleichliche Reinigungsleistung mit fortschrittlicher KI-Technologie

Am 28. März 2024 stellte SMOROBOT offiziell die ValorTM -Serie intelligenter Poolreinigungsroboter (im Folgenden "Valor") vor und setzte damit einen neuen Standard in der automatisierten Poolreinigung und -pflege.

Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) sind Roboter ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Die Einf ...

 AMASANA Papierhandtücher für Umweltschutz und Hygiene (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Die AMASANA Papierhandtücher bieten eine umweltfreundliche Lösung für saubere Hände. Sie sind weich, saugfähig und aus recyceltem Zellstoff in Europa hergestellt. Dank der V-Falz Technologie passen sie in fast jeden Papierhalter

In Zeiten, in denen sowohl Hygiene als auch Umweltschutz zunehmend in den Vordergrund rücken, stellt AMASANA eine innovative Lösung vor, die beides nahtlos miteinander verbindet. Mit der Markteinführung der zweilagigen Papierhandtücher unter der SKU B0D1KNSP8H ...

 St. Christoph und Nevis für die Marokkanität der Sahara (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
St. Kitts und Nevis hat seine ständige Position zugunsten der Souveränität Marokkos über seine Sahara und seiner territorialen Integrität bekräftigt.

Der Minister für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel, Industrie, Handel und Verbraucherschutz, wirtschaftliche Entwicklung und Investitionen von St. Kitts und Nevis, Denzil Llewellyn Douglas, bekräftigte am 17. April 2024 in Rabat die konstante Position seines Landes "zur Unterstützung der Souveränität Marokkos über das Ge ...

 Führungswechsel bei führendem Batteriehersteller (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Raphael Eckert neuer Country Manager der GS Yuasa Battery Germany GmbH

Krefeld, 19. April 2024 - Zwei Jahrzehnte hervorragende Lei(s)tung: Nach 20 Jahren an der Spitze der GS Yuasa Battery Germany GmbH übergibt Managing Director Rob Antwerpen die Führung des Unternehmens an Raphael Eckert, bis dato General Manager Sales & Marketing Components. Ab dem 1. Mai 2024 erhält die GS Yuasa Battery Germany GmbH damit einen erfahrenen und langjährigen Mitarbeiter als neuen Country Manager.
< ...

 Neuer Threat Report von Onapsis und Flashpoint: Anstieg der Ransomware-Vorfälle durch ERP-Kompromittierung um 400 % (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Neuer Report von Onapsis und Flashpoint belegt wachsendes cyberkriminelles Interesse an ERP-Schwachstellen und deren Ausnutzung für Ransomware-Attacken und Datenschutzverletzungen

Boston, MA/Heidelberg - 17. April 2024 - Eine neue Studie von Flashpoint, einem führenden Anbieter von Threat Data und Intelligence, und Onapsis, einem führenden Anbieter von ERP-Cybersecurity und -Complian ...

 Voll automatisierte Verkaufswebsite für Gründer (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
MeinWebdesigner startet revolutionäre "Instant Business"-Website für vollautomatischen Vertrieb

MeinWebdesigner bietet automatisierte Websites für Selbständige an, die ihre digitalen Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen möchten. Unsere "Instant Business"-Website ist ein innovatives Konzept, das es Unternehmern ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit digitale Angebote online zum Verkauf zu stellen. Diese Dienstleistung wurde entwickelt, um die typischen Schwierigkeiten und Hind ...

 Vortrag mit Diskussion zu den USA vor und nach den Wahlen (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Politologe Dr. Tobias Endler kommt als Speaker zu Verbänden und Unternehmen

Dr. Tobias Endler

Speaker. Politologe, Buchautor, Moderator





Er ist ein leidenschaftlicher Brückenbauer, der sich in seiner Rolle als Impulsredner für intensiven Austausch einsetzt.



Als Experte für internationale Politik, Wirtschaft und Kultur und für die aktuellen Herausforderungen für demokratische Gesellschaften bietet Tobias fundierte Kenntnisse, di ...

Werbung bei News-Central.de:





Der Abwicklungsvertrag - Die 9 häufigsten Fragen und Antworten

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,90 Sekunden