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News - Central News:  Arbeitsgericht: Gerichtsstand für Ryanair-Kündigungen ist Deutschland

Geschrieben am Donnerstag, dem 07. Juni 2018 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Das Arbeitsgericht Freiburg hat sich für eine Kündigungsschutzklage eines Ryanair-Flugbegleiters für zuständig erklärt. Das berichtet das Luftfahrtportal Aero.de am 24.05.2018 unter Berufung auf einen Sprecher der Kabinengewerkschaft ufo. Warum diese Entscheidung für die Mitarbeiter der irischen Fluglinie so wichtig ist, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.

Erstmals entscheidet dem Medienbericht zufolge ein deutsches Arbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines in Deutschland eingesetzten Ryanair-Mitarbeiters. Das ist nicht selbstverständlich, denn bislang konnten sie nur nach irischem Recht gegen eine Kündigung vorgehen, so das Luftfahrportal.

Aero berichtet, dass Ryanair umgehend angekündigt hat, sich gegen die Freiburger Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht wehren zu wollen. In der Tat steht für den irischen Billigflieger durchaus etwas auf dem Spiel, sollte sich in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit die Auffassung des Arbeitsgerichts Freiburg durchsetzen. Ryanair-Arbeitnehmer würden dann von den Kündigungsschutzvorschriften des deutschen Arbeitsrechts profitieren können und von der Arbeitnehmerfreundlichkeit deutscher Arbeitsgerichte.

Arbeitnehmer-Tipp vom Arbeitsrechtler: Jeder Ryanair-Arbeitnehmer sollte den Fall verfolgen und sich auch merken, wie das Landesarbeitsgericht die Zuständigkeit beurteilt. Beachten Sie bitte, dass man in der Bundesrepublik nur drei Wochen Zeit hat für eine Kündigungsschutzklage. Wer diese Dreiwochenfrist versäumt, hat kaum noch Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen oder eine hohe Abfindung zu verhandeln. Nur mit einer Kündigungsschutzklage kann man die Kündigung erfolgreich angreifen!

Ryanair-Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, erhalten von mir eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung ihrer Klagechancen vor einem deutschen Arbeitsgericht. Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung gebe ich auch im Fall eines Aufhebungsvertrages oder Abfindungsangebots. Auf Ihren Anruf in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und auf ein Gespräch mit Ihnen freue ich mich!

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

27.05.2018

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.d
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Das Arbeitsgericht Freiburg hat sich für eine Kündigungsschutzklage eines Ryanair-Flugbegleiters für zuständig erklärt. Das berichtet das Luftfahrtportal Aero.de am 24.05.2018 unter Berufung auf einen Sprecher der Kabinengewerkschaft ufo. Warum diese Entscheidung für die Mitarbeiter der irischen Fluglinie so wichtig ist, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.

Erstmals entscheidet dem Medienbericht zufolge ein deutsches Arbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines in Deutschland eingesetzten Ryanair-Mitarbeiters. Das ist nicht selbstverständlich, denn bislang konnten sie nur nach irischem Recht gegen eine Kündigung vorgehen, so das Luftfahrportal.

Aero berichtet, dass Ryanair umgehend angekündigt hat, sich gegen die Freiburger Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht wehren zu wollen. In der Tat steht für den irischen Billigflieger durchaus etwas auf dem Spiel, sollte sich in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit die Auffassung des Arbeitsgerichts Freiburg durchsetzen. Ryanair-Arbeitnehmer würden dann von den Kündigungsschutzvorschriften des deutschen Arbeitsrechts profitieren können und von der Arbeitnehmerfreundlichkeit deutscher Arbeitsgerichte.

Arbeitnehmer-Tipp vom Arbeitsrechtler: Jeder Ryanair-Arbeitnehmer sollte den Fall verfolgen und sich auch merken, wie das Landesarbeitsgericht die Zuständigkeit beurteilt. Beachten Sie bitte, dass man in der Bundesrepublik nur drei Wochen Zeit hat für eine Kündigungsschutzklage. Wer diese Dreiwochenfrist versäumt, hat kaum noch Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen oder eine hohe Abfindung zu verhandeln. Nur mit einer Kündigungsschutzklage kann man die Kündigung erfolgreich angreifen!

Ryanair-Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, erhalten von mir eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung ihrer Klagechancen vor einem deutschen Arbeitsgericht. Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung gebe ich auch im Fall eines Aufhebungsvertrages oder Abfindungsangebots. Auf Ihren Anruf in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und auf ein Gespräch mit Ihnen freue ich mich!

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27.05.2018

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