Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Arbeitsgericht: Gerichtsstand für Ryanair-Kündigungen ist Deutschland
Geschrieben am Donnerstag, dem 07. Juni 2018 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Das Arbeitsgericht Freiburg hat sich für eine Kündigungsschutzklage eines Ryanair-Flugbegleiters für zuständig erklärt. Das berichtet das Luftfahrtportal Aero.de am 24.05.2018 unter Berufung auf einen Sprecher der Kabinengewerkschaft ufo. Warum diese Entscheidung für die Mitarbeiter der irischen Fluglinie so wichtig ist, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.
Erstmals entscheidet dem Medienbericht zufolge ein deutsches Arbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines in Deutschland eingesetzten Ryanair-Mitarbeiters. Das ist nicht selbstverständlich, denn bislang konnten sie nur nach irischem Recht gegen eine Kündigung vorgehen, so das Luftfahrportal.
Aero berichtet, dass Ryanair umgehend angekündigt hat, sich gegen die Freiburger Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht wehren zu wollen. In der Tat steht für den irischen Billigflieger durchaus etwas auf dem Spiel, sollte sich in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit die Auffassung des Arbeitsgerichts Freiburg durchsetzen. Ryanair-Arbeitnehmer würden dann von den Kündigungsschutzvorschriften des deutschen Arbeitsrechts profitieren können und von der Arbeitnehmerfreundlichkeit deutscher Arbeitsgerichte.
Arbeitnehmer-Tipp vom Arbeitsrechtler: Jeder Ryanair-Arbeitnehmer sollte den Fall verfolgen und sich auch merken, wie das Landesarbeitsgericht die Zuständigkeit beurteilt. Beachten Sie bitte, dass man in der Bundesrepublik nur drei Wochen Zeit hat für eine Kündigungsschutzklage. Wer diese Dreiwochenfrist versäumt, hat kaum noch Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen oder eine hohe Abfindung zu verhandeln. Nur mit einer Kündigungsschutzklage kann man die Kündigung erfolgreich angreifen!
Ryanair-Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, erhalten von mir eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung ihrer Klagechancen vor einem deutschen Arbeitsgericht. Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung gebe ich auch im Fall eines Aufhebungsvertrages oder Abfindungsangebots. Auf Ihren Anruf in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und auf ein Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de
Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?
27.05.2018
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.d
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Das Arbeitsgericht Freiburg hat sich für eine Kündigungsschutzklage eines Ryanair-Flugbegleiters für zuständig erklärt. Das berichtet das Luftfahrtportal Aero.de am 24.05.2018 unter Berufung auf einen Sprecher der Kabinengewerkschaft ufo. Warum diese Entscheidung für die Mitarbeiter der irischen Fluglinie so wichtig ist, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.
Erstmals entscheidet dem Medienbericht zufolge ein deutsches Arbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines in Deutschland eingesetzten Ryanair-Mitarbeiters. Das ist nicht selbstverständlich, denn bislang konnten sie nur nach irischem Recht gegen eine Kündigung vorgehen, so das Luftfahrportal.
Aero berichtet, dass Ryanair umgehend angekündigt hat, sich gegen die Freiburger Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht wehren zu wollen. In der Tat steht für den irischen Billigflieger durchaus etwas auf dem Spiel, sollte sich in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit die Auffassung des Arbeitsgerichts Freiburg durchsetzen. Ryanair-Arbeitnehmer würden dann von den Kündigungsschutzvorschriften des deutschen Arbeitsrechts profitieren können und von der Arbeitnehmerfreundlichkeit deutscher Arbeitsgerichte.
Arbeitnehmer-Tipp vom Arbeitsrechtler: Jeder Ryanair-Arbeitnehmer sollte den Fall verfolgen und sich auch merken, wie das Landesarbeitsgericht die Zuständigkeit beurteilt. Beachten Sie bitte, dass man in der Bundesrepublik nur drei Wochen Zeit hat für eine Kündigungsschutzklage. Wer diese Dreiwochenfrist versäumt, hat kaum noch Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen oder eine hohe Abfindung zu verhandeln. Nur mit einer Kündigungsschutzklage kann man die Kündigung erfolgreich angreifen!
Ryanair-Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, erhalten von mir eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung ihrer Klagechancen vor einem deutschen Arbeitsgericht. Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung gebe ich auch im Fall eines Aufhebungsvertrages oder Abfindungsangebots. Auf Ihren Anruf in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und auf ein Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de
Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?
27.05.2018
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.d
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Arbeitsgericht: Gerichtsstand für Ryanair-Kündigungen ist Deutschland" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Andrea Nahles beim politischen Frühschoppen der SPD ...
| Markus Söder beim politischen Frühschoppen der CSU ...
| EU: CSU-Politiker Weber will Nachfolger von Juncker ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l
Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen.
Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Das HELP Business Coaching bietet maßgeschneiderte Unterstützung (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen, Ihre Leistung zu maximieren und Ihre berufliche Zufriedenheit zu steigern.
Unsere erfahrenen HELP Coaches, Frau Christine Gaulke und Frau Claudia Lechner helfen Ihnen dabei, Ihre Fähigkeiten in Bereichen wie Führung, Kommunikation, Stress- und Zeitmanagement, interkultureller Kompetenz, mentale Gesundheit und anderen relevanten Bereichen zu verbessern. < ...
HELP zertifizierte \'\'Experten & Gesellschafter in der Seniorenassistenz\'\' im Mai: (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Der Mai ist nicht nur für seine Blumen bekannt, sondern auch für zwei besondere Tage...
Der Mai ist nicht nur für seine Blumen bekannt, sondern auch für zwei besondere Tage...
... an denen wir unseren Eltern danken können - Muttertag und Vatertag.
Diese Tage bieten eine wunderbare Gelegenheit, unsere Wertschätzung für die bedingungslose Liebe und die unermüdliche Fürsorge der Eltern auszudrücken.
Durch die Hilfe einer Neue SEO-Challenge: Agenturtipp.de startete mit RankensteinSEO den bisher wichtigsten SEO-Contest 2024! (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Ein Wettbewerb unter Suchmaschinenoptimierern - das bedeutet: Für den fiktiven Suchbegriff "RankensteinSEO" soll eine URL bei Google bestmöglich ranken!
Die Aufgabe der Challenge besteht darin, mit dem erfundenen und zuvor bei Google nicht auffindbaren Suchwort RankensteinSEO zum Ende der Challenge in der organischen Suche bei Google.de den ersten Platz zu belegen.
Hier nun wichtige Informationen zur SEO-Challenge:
Wettbewerbs ...
Suchmaschinenoptimierung (SEO) Manager (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Was macht eigentlich ein SEO-Manager wie Daniel Görs?
Ein SEO-Manager wie Diplom-Sozialwirt Daniel Görs ist für die Planung, Umsetzung und Optimierung von Maßnahmen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) verantwortlich, um die Sichtbarkeit einer Website in den Suchergebnissen zu verbessern.
Hier sind 16 Bereiche des SEO-Managements, d ...
Nahtlose Designs machen die Periode unsichtbar (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Neue Modibodi® Seamfree- und PUMA Seamfree Active-Kollektionen
Auslaufsicher und unsichtbar: Modibodi®, globale Marke für saugfähige Bekleidung, präsentiert die neuen Kollektionen ihrer Seamfree-Periodenunterwäsche. Dazu gehören auch neue Modelle aus der sechsten, limitierten PUMA x Modibodi-Kollektion, die optimalen Auslaufschutz mit der besten Performance im Alltag, auf dem Platz, dem Spielfeld und im Fitness-Studio vereint.
Neu und verbessert in Passform und Mate ...
Künstliche Intelligenz: (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Chancen für innovative Führungskräfte
In einer Zeit des rasanten technologischen Wandels eröffnet die Künstliche Intelligenz (KI) Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Als Führungskraft haben Sie die einzigartige Chance, Ihr Unternehmen an die Spitze der Innovation zu führen und die Potenziale der KI erfolgreich zu nutzen.
Eine klare Vision für den KI-Einsatz entwickeln
Der erste Schritt ...
KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran
KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.
STÜKEN plant Galvanik-Neubau (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Der Hersteller von Präzisions-Tiefziehteilen investiert 28 Millionen Euro in den Standort Rinteln
STÜKEN wird eine neue Galvanikanlage am Fertigungsstandort im Industriegebiet Rinteln-Süd bauen. Der Weltmarktführer im Tiefziehen wird dafür rund 28 Millionen Euro investieren. In einer Auftaktveranstaltung mit Rintelns Bürgermeisterin Andrea Lange sowie Teilnehmern von Fachfirmen und Gewerbeaufsicht wurde das Projekt Ende Februar gestartet.
STÜKEN steht als weltweit f ...
Man kann nicht nicht kommunizieren - reloaded (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Warum ein Gesprächsraum nicht allein der Interpretation überlassen werden sollte
Im Grunde können alle mitreden, wenn man über Kommunikation diskutiert. Allein schon die Tatsache, dass man mitredet, zeigt, dass man bereits kommuniziert. Kaum eine Aus- oder Weiterbildung, kaum ein Fachartikel oder Standartwerk, kaum ein Seminar oder Vortrag kommt ohne Paul Watzlawicks These "Man kann nicht nicht kommunizieren" aus. Doch hat das in unserer heutigen Businesswelt überhaupt noch eine Relev ...
Controlware erhält erneut die \'\'Great Place to Work\'\'-Auszeichnungen \'\'Beste Arbeitgeber ITK\'\' und \'\'Beste Arbeitgeber Hessen\'\' (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Dietzenbach, 24. April 2024 - Controlware wurde durch das internationale Forschungs- und Beratungsinstitut "Great Place to Work" auch 2024 mit den renommierten Qualitätssiegeln "Beste Arbeitgeber ITK" und "Beste Arbeitgeber Hessen" ausgezeichnet.
Die Vergabe des "Great Place to Work"-Siegels basiert auf anonymen und repräsentativen Befragungen der Mitarbeitenden und des Managements der teilnehmenden Unternehmen. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden im Verhältni ...
Werbung bei News-Central.de: |
Arbeitsgericht: Gerichtsstand für Ryanair-Kündigungen ist Deutschland |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|