News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 358 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Ausgleichungspflicht unter den Erben

Geschrieben am Freitag, dem 22. Juni 2018 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Essen, 22. Juni 2018****Bekanntlich ist die Auseinandersetzung zwischen den Erben ein unbeliebtes Thema. Brisanter wird es nach Ansicht von Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, wenn einer von mehreren Miterben zu Lebzeiten des Erblassers diverse Tätigkeiten oder Versorgungs- und Pflegeleistungen für ihn erbracht hat, während die anderen sich schlimmstenfalls erst bei der Erbauseinandersetzung gemeldet haben. Nicht selten hört man: "Aber ich habe doch jahrelang den Vater/die Mutter gepflegt..." oder "... die letzten Jahre nur in seinem Haushalt mitgeholfen."

"Solche oder ähnliche Einwände der Erben sind nicht ganz unberechtigt, denn während der eine sich womöglich jahrelang um den bettlägerigen Vater gekümmert oder unentgeltlich den Haushalt aufrechterhalten hat, dadurch seinem Beruf nicht nachgehen konnte und darüber hinaus Mehrkosten für Versorgungs- und Pflegeleistungen zu tragen hatte, machten sich die anderen Erben ein sorgloses Leben", erklärt Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz.

Um der Fürsorge und Mühe dieser Erben Rechnung zu tragen, hat das deutsche Erbrecht in § 2057 a BGB eine Ausgleichsregelung getroffen. Hat demnach ein Abkömmling durch die Mitarbeit im Haushalt, Beruf, Geschäft oder durch Pflegeleistungen während längerer Zeit dazu beigetragen, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder sogar vermehrt wurde, kann hierfür bei der Auseinandersetzung ein Ausgleich verlangt werden. Dazu führt Bettina M. Rau-Franz weiter aus:"Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass der Ausgleichsanspruch entfällt, wenn der Abkömmling für die erbrachte Leistung bereits ein angemessenes Entgelt erhalten hat oder ein solches vereinbart, jedoch noch nicht entrichtet wurde. Die Durchführung der Ausgleichung erfolgt dann bei der Erbauseinandersetzung rein rechnerisch, ohne dass dabei ein Anspruch entsteht".

Das OLG Schleswig hat sich im Urteil vom 22.11.2016, Az.: 3 U 25/16, mit der Frage befasst, wie so ein Ausgleichsbetrag bei Pflegeleistungen ermittelt wird. Denn hierzu schweigt § 2057 a BGB, indem darin lediglich angeordnet wird, dass die "Ausgleichung so zu bemessen ist, wie es mit Rücksicht auf die Dauer, den Umfang und den Wert des Nachlasses der Billigkeit entspricht."

Das OLG Schleswig hat in seiner Entscheidungsfindung diese sehr abstrakte Anordnung wie folgt konkretisiert.

1.Zum einen muss die Pflegeleistung während längerer Zeit erbracht worden sein. Sie muss sich also in zeitlicher Hinsicht deutlich von dem abheben, was die übrigen Miterben für den Erblasser erbracht haben. Auszugleichen sind also sogenannte überobligatorische Leistungen. Normale Leistungen einer Eltern-Kind-Beziehung können währenddessen nicht zurückgefordert werden (LG Magdeburg, Urteil vom 20.10.2010, BeckRS 2011, 20919).

2.Die auszugleichende Pflegeleistung muss zur Mehrung oder zumindest Erhaltung des Erblasservermögens im besonderen Maße beigetragen haben. Hierbei dürfen an die Darlegungspflicht jedoch keine überhöhten Anforderungen gestellt werden.

Der Erhalt des Erblasservermögens kann z.B. darin gesehen werden, dass durch die erbrachten Pflegeleistungen ansonsten beispielsweise anfallende Kosten für eine professionelle Pflege oder eine Heimunterbringung nicht ausgegeben werden mussten (OLG Schleswig, ZEV 2013, 86). Hierbei muss aber auch der immaterielle Wert der erbrachten Leistungen Berücksichtigung finden. Allerdings darf es unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit nicht zu dem Ergebnis führen, dass der Ausgleichsberechtigte die komplette Erbschaft erhält und die anderen leer ausgehen.

Bei der Bezifferung der Leistung sind deshalb folgende Faktoren zu beachten:

-Leistungszeitraum, Pflegeaufwand und in welchem Umfang der Nachlass erhalten wurde.

-Im Rahmen der Billigkeitsprüfung ist der immaterielle Wert der Pflege für den Erblasser einerseits und andererseits die Nachteile (wie z.B. Einkommensverluste) sowie eventuelle Vorteile (etwa Wohnvorteile oder lebzeitige Schenkung) für den pflegenden Abkömmling zu berücksichtigen.

-Vermögensinteressen der übrigen Erben und der Pflichtteilsberechtigten sowie die Höhe des gesamten Nachlasses.

"Um Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, sollte der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung anordnen, dass der Pflegende ein Geldvermächtnis für die erbrachten Pflegeleistungen erhält, dessen Höhe der Erblasser aber auch beliebig festsetzen kann", rät Testamentsvollstreckerin Betttina M. Rau-Franz.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Essen, 22. Juni 2018****Bekanntlich ist die Auseinandersetzung zwischen den Erben ein unbeliebtes Thema. Brisanter wird es nach Ansicht von Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, wenn einer von mehreren Miterben zu Lebzeiten des Erblassers diverse Tätigkeiten oder Versorgungs- und Pflegeleistungen für ihn erbracht hat, während die anderen sich schlimmstenfalls erst bei der Erbauseinandersetzung gemeldet haben. Nicht selten hört man: "Aber ich habe doch jahrelang den Vater/die Mutter gepflegt..." oder "... die letzten Jahre nur in seinem Haushalt mitgeholfen."

"Solche oder ähnliche Einwände der Erben sind nicht ganz unberechtigt, denn während der eine sich womöglich jahrelang um den bettlägerigen Vater gekümmert oder unentgeltlich den Haushalt aufrechterhalten hat, dadurch seinem Beruf nicht nachgehen konnte und darüber hinaus Mehrkosten für Versorgungs- und Pflegeleistungen zu tragen hatte, machten sich die anderen Erben ein sorgloses Leben", erklärt Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz.

Um der Fürsorge und Mühe dieser Erben Rechnung zu tragen, hat das deutsche Erbrecht in § 2057 a BGB eine Ausgleichsregelung getroffen. Hat demnach ein Abkömmling durch die Mitarbeit im Haushalt, Beruf, Geschäft oder durch Pflegeleistungen während längerer Zeit dazu beigetragen, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder sogar vermehrt wurde, kann hierfür bei der Auseinandersetzung ein Ausgleich verlangt werden. Dazu führt Bettina M. Rau-Franz weiter aus:"Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass der Ausgleichsanspruch entfällt, wenn der Abkömmling für die erbrachte Leistung bereits ein angemessenes Entgelt erhalten hat oder ein solches vereinbart, jedoch noch nicht entrichtet wurde. Die Durchführung der Ausgleichung erfolgt dann bei der Erbauseinandersetzung rein rechnerisch, ohne dass dabei ein Anspruch entsteht".

Das OLG Schleswig hat sich im Urteil vom 22.11.2016, Az.: 3 U 25/16, mit der Frage befasst, wie so ein Ausgleichsbetrag bei Pflegeleistungen ermittelt wird. Denn hierzu schweigt § 2057 a BGB, indem darin lediglich angeordnet wird, dass die "Ausgleichung so zu bemessen ist, wie es mit Rücksicht auf die Dauer, den Umfang und den Wert des Nachlasses der Billigkeit entspricht."

Das OLG Schleswig hat in seiner Entscheidungsfindung diese sehr abstrakte Anordnung wie folgt konkretisiert.

1.Zum einen muss die Pflegeleistung während längerer Zeit erbracht worden sein. Sie muss sich also in zeitlicher Hinsicht deutlich von dem abheben, was die übrigen Miterben für den Erblasser erbracht haben. Auszugleichen sind also sogenannte überobligatorische Leistungen. Normale Leistungen einer Eltern-Kind-Beziehung können währenddessen nicht zurückgefordert werden (LG Magdeburg, Urteil vom 20.10.2010, BeckRS 2011, 20919).

2.Die auszugleichende Pflegeleistung muss zur Mehrung oder zumindest Erhaltung des Erblasservermögens im besonderen Maße beigetragen haben. Hierbei dürfen an die Darlegungspflicht jedoch keine überhöhten Anforderungen gestellt werden.

Der Erhalt des Erblasservermögens kann z.B. darin gesehen werden, dass durch die erbrachten Pflegeleistungen ansonsten beispielsweise anfallende Kosten für eine professionelle Pflege oder eine Heimunterbringung nicht ausgegeben werden mussten (OLG Schleswig, ZEV 2013, 86). Hierbei muss aber auch der immaterielle Wert der erbrachten Leistungen Berücksichtigung finden. Allerdings darf es unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit nicht zu dem Ergebnis führen, dass der Ausgleichsberechtigte die komplette Erbschaft erhält und die anderen leer ausgehen.

Bei der Bezifferung der Leistung sind deshalb folgende Faktoren zu beachten:

-Leistungszeitraum, Pflegeaufwand und in welchem Umfang der Nachlass erhalten wurde.

-Im Rahmen der Billigkeitsprüfung ist der immaterielle Wert der Pflege für den Erblasser einerseits und andererseits die Nachteile (wie z.B. Einkommensverluste) sowie eventuelle Vorteile (etwa Wohnvorteile oder lebzeitige Schenkung) für den pflegenden Abkömmling zu berücksichtigen.

-Vermögensinteressen der übrigen Erben und der Pflichtteilsberechtigten sowie die Höhe des gesamten Nachlasses.

"Um Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, sollte der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung anordnen, dass der Pflegende ein Geldvermächtnis für die erbrachten Pflegeleistungen erhält, dessen Höhe der Erblasser aber auch beliebig festsetzen kann", rät Testamentsvollstreckerin Betttina M. Rau-Franz.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Ausgleichungspflicht unter den Erben" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Wal aus Hai-Netz vor der australischen Küste gerett ...

Wal aus Hai-Netz vor der australischen Küste gerett ...
Pam Tillis: Maybe It Was Memphis (Album: Put Yourse ...

Pam Tillis: Maybe It Was Memphis (Album: Put Yourse ...
G20-Finanzminister in Buenos Aires: EU-USA-Konflikt ...

G20-Finanzminister in Buenos Aires: EU-USA-Konflikt ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 30 Jahre Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)
Ein Rückblick auf Herausforderungen und Erfolge

Der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD) begeht am 27. April sein 30-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 setzt sich der Verein erfolgreich für Betroffene von FSME und Borreliose ein, informiert Mitglieder und Interessierte im monatlichen Newsletter über Neuigkeiten zum Thema und bietet Unterstützung über die Telefonhotline. Anlässlich dieses besonderen Jubiläums blickt der BFBD in seiner aktuellen Jubiläumsau ...

 Nachdenkliche, lustige und herzerfrischende Geschichten (Kummer, Donnerstag, 18. April 2024)
Die Autorin nimmt Sie in "Gedankenkarussell - Eine literarische Reise" mit auf ein interessantes Lesevergnügen.
Erleben Sie Texte zum Nachdenken. Vielleicht finden Sie sich sogar in der einen oder anderen Geschichte sowie Situation wieder.
Erleben Sie Texte, die Mut machen wollen. Erzählungen, die zeigen: Man kann alles schaffen, wenn man es nur will und fest genug daran glaubt.
Und es gibt für diejenigen Geschichten, die das Kind in sich nie vergessen haben und im Herzen ju ...

 Erschöpfte Gesellschaft: Krisenfolgen hinterlassen tiefe Spuren (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)


Die europäische Gesellschaft ist mit einer Vielzahl von Krisen konfrontiert - angefangen von der COVID-19-Pandemie über geopolitische Spannungen bis hin zur Inflation. Expert*innen warnen vor einer posttraumatischen Belastungsstörung auf gesellschaftlicher Ebene, denn viele Menschen ziehen sich in ihre persönliche Welt zurück und haben weniger Interesse am Großen Ganzen. Eine klare Perspektive auf Besserung fehlt und die Zukunftsaussichten bereiten vielen Sorgen.



G ...

 Bauzeit kurz - Neubau feucht? (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Feuchteschäden beim Hausbau vermeiden

Beim Thema "Feuchteschäden am Haus" denken viele Menschen gleich an Altbauten mit nassen Kellern, feuchten Außenwänden oder Schimmelpilzbefall in den Wohnräumen. Doch auch Neubauten haben oft mit diesen Problemen zu kämpfen: zu viel Wassereintritt durch Regen in den ungeschützten Rohbau, eine zu kurze Bauzeit mit ungenügender Trocknungsphase, schlechte Ausführung (Stichwort: "Pfusch am Bau") können Ursachen dafür sein. Wenn dann noch falsches Nutz ...

 Ausdauersport mit Raphael Niemann (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Der Blogger Raphael Niemann teilt seine Ansichten

In einem seiner neuesten Blogbeiträge geht Raphael Niemann auf das Thema Ausdauersport ein und gibt wertvolle Tipps und Ratschläge für alle, die ihre Ausdauer verbessern möchten. Dabei geht er unter anderem auf die Bedeutung von regelmäßigem Training, die richtige Ernährung und die optimale Trainingsintensität ein. Niemann betont auch die Wichtigkeit von Ruhephasen und Erh ...

 LoBaFedo: Deine Wochenend-Pläne finden dich (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Wie LoBaFedo die lokale Freizeitplanung als soziale Aktivität neu definiert.

LoBaFedo hat eine innovative Plattform entwickelt, um lokale Events und Freizeitmöglichkeiten auf eine übersichtliche und zugängliche Weise zu präsentieren. Die neue Anwendung hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Menschen ihre Freizeit planen, zu verändern.



LoBaFedo kombiniert einen Ansatz, der mit Pinterest-Boards vergleichbar ist, mit professionell ausgewerteten Tourismusinformatione ...

 \'\'Cotton Eye Joe\'\' - Weltrekord auf YouTube: Drei Milliarden Aufrufe in 26 Tagen (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)


"Cotton Eye Joe" inspiriert das virale Event Gedagedigedagedago und katapultiert Rednex an die Spitze der weltweit am meisten gehörten Künstler.



"Cotton Eye Joe", der Party-Klassiker von Rednex, steht im Mittelpunkt eines beeindruckenden neuen Weltrekords. Das auf diesem Song basierende virale Event Gedagedigedagedago hat in nur 26 Tagen die rekordverdächtige Zahl von drei Milliarden Aufrufen erreicht. Das ist 28-mal mehr als das führende Musikvideo auf YouTube, 13 ...

 \'\'Contergan ist Teil der deutschen Geschichte\'\' (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Künftige Dauerausstellung im Bonner Haus der Geschichte wird mit neuen Exponaten an den Conterganskandal erinnern

"Wir müssen das Thema wachhalten und die Erinnerung an den Conterganskandal bewahren", sagt Margit Hudelmaier. Sie ist selbst Betroffene und Mitglied des Vorstands der Conterganstiftung. "Der Skandal und seine Folgen gehören zur Geschichte der Bundesrepublik wie das Wirtschaftswunder, vor dessen geschichtlichem Hintergrund er sich ereignet hat." Tausende Schwangere hatten ...

 ENDEGS GmbH führt erste Schiffsentgasung nach offizieller Inbetriebnahme der Entgasungsstelle im Hafen von Duisburg durch (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Mobile Brennkammer und Stickstoffverdampfer ermöglichen Schiffsentgasungen im weltweit größten Binnenhafen

Amelinghausen/Pförring/Duisburg, 17. April 2024 - Die ENDEGS GmbH als Tochter der ETS Group und Experte für die industrielle Emissionsminderung und Entgasung hat im 4. Quartal 2023 die Genehmigung für eine Schiffsentgasungsstelle im Hafen Duisburg nach BImSchG erhalten. Seit dem Sommer 2018 wurden in unregelmäßigen Abständen bereits Schiffe im gesamten Hafengebiet entgast. Vor vi ...

 Wird Open Banking die Zukunft des Finanzwesens verändern? (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Wie gut sind die Sicherheitsvorkehrungen für diese Technologie?

Open Banking stellt ein transformatives Potenzial für die Finanzbranche dar. Der beträchtliche Anstieg der Open-Banking-Transaktionen auf 11,4 Millionen Zahlungen im Juli 2023 mit einem beeindruckenden Wachstum von 102 % gegenüber dem Vorjahr ist ein Beleg für die rasche Akzeptanz des Systems in United Kingdom. Politische Entscheidungsträger und Führungskräfte in Finanzdienstleistungs- und Fintech-Unternehmen kommen nicht ...

Werbung bei News-Central.de:





Ausgleichungspflicht unter den Erben

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 1,05 Sekunden