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News - Central News:  Zusammenarbeit von Unternehmen: Verantwortung für Sicherheit aller Beschäftigten

Geschrieben am Donnerstag, dem 04. April 2019 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Über Gefahren mit eigenen und fremden Beschäftigten informieren / TÜV Rheinland: Regeln und Anforderungen für Fremdfirmen frühzeitig definieren

Köln, 4. April 2019. Wartungs- und Reparaturarbeiten oder Spezialaufgaben im Unternehmen werden oft an Fremdfirmen vergeben. Bei umfassenden Projekten, beispielsweise der Modernisierung von Gebäuden oder Umstrukturierungen der IT-Infrastruktur, sind oftmals verschiedene Firmen zeitgleich im Einsatz. "Die Mitarbeiter einer anderen Firma sind mit den Sicherheitsrisiken im Unternehmen des Auftraggebers nicht vertraut. Darüber hinaus können aus ihrem Einsatz neue Sicherheitsrisiken für die Beschäftigten des Auftraggebers entstehen. Die Vorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen an diese neue Situation angepasst werden. Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung, die Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam erstellen", erklärt Werner Lüth, der als Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland Unternehmen unterschiedlicher Branchen berät.

Sicherheitsrisiken gezielt ansprechen

Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Mitarbeiter Aufträge in anderen Unternehmen ausführen. Allerdings trägt in diesem Fall der Auftraggeber, in dessen Unternehmen die Arbeiten ausgeführt werden, ebenfalls Verantwortung für die "Gäste": Er muss über Gefahren in seinem Betrieb informieren und sich vergewissern, dass die eingesetzten Mitarbeiter durch ihre Vorgesetzten entsprechend unterwiesen wurden.

Durch die Arbeiten der Fremdfirmen können neue Risiken für die Mitarbeiter des Auftraggebers entstehen. Ein Beispiel: Mitarbeiter eines Elektrounternehmens ersetzen an der Decke einer Werkhalle die Leuchtmittel. Dazu arbeiten sie auf einem fahrbaren Gerüst. Die Mitarbeiter des Auftraggebers setzen währenddessen ihre normalen Arbeiten fort. Für sie entstehen zwei neue Gefahrenquellen: Das fahrbare Gerüst kann gewohnte Wege blockieren und den Elektrikern könnten Werkzeuge oder Leuchtmittel herunterfallen. Die Gefährdungsbeurteilung muss angepasst werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigten auf die Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen hinzuweisen. Zudem muss er Vorkehrungen zu treffen, um die Gefahren zu verhindern, und das gesamte Vorgehen dokumentieren.

Aufsicht bei gefährlichen Arbeiten

Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten wie Schweißen, Arbeiten mit Absturzgefahr oder Reinigungsarbeiten in Silos muss eine Aufsichtsperson die Arbeiten überwachen. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, wer diese Aufgabe übernimmt und informieren die Beschäftigten beider Firmen.

"Ziel im Arbeitsschutz ist es, Arbeitsunfällen vorzubeugen. Daher empfehlen wir, vor dem Einsatz einer Fremdfirma die entsprechenden Prozesse festzulegen und die Umsetzung zu dokumentieren. Das umfasst das Vorgehen bei der Auftragsvergabe und die Anforderungen an die jeweiligen Auftragnehmer sowie eine Verteilung der Verantwortlichkeiten. Unsere Experten für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen dabei mit umfassender Beratung und bei der Durchführung von Unterweisungen", erläutert Lüth.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
TÜV Rheinland
Jörg Meyer zu Altenschildesche
Am Grauen Stein 0
51105 Köln
0221 806-2255

http://www.tuv.com

Pressekontakt:
Medizin & PR GmbH - Gesundheitskommunikation
Birgit Dickoré
Eupener Straße 60
50933 Köln
kontakt@medizin-pr.de
0221-77543-0
http://www.medizin-pr.de

(Weitere interessante Gesundheit News & Gesundheit Infos & Gesundheit Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Über Gefahren mit eigenen und fremden Beschäftigten informieren / TÜV Rheinland: Regeln und Anforderungen für Fremdfirmen frühzeitig definieren

Köln, 4. April 2019. Wartungs- und Reparaturarbeiten oder Spezialaufgaben im Unternehmen werden oft an Fremdfirmen vergeben. Bei umfassenden Projekten, beispielsweise der Modernisierung von Gebäuden oder Umstrukturierungen der IT-Infrastruktur, sind oftmals verschiedene Firmen zeitgleich im Einsatz. "Die Mitarbeiter einer anderen Firma sind mit den Sicherheitsrisiken im Unternehmen des Auftraggebers nicht vertraut. Darüber hinaus können aus ihrem Einsatz neue Sicherheitsrisiken für die Beschäftigten des Auftraggebers entstehen. Die Vorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen an diese neue Situation angepasst werden. Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung, die Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam erstellen", erklärt Werner Lüth, der als Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland Unternehmen unterschiedlicher Branchen berät.

Sicherheitsrisiken gezielt ansprechen

Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Mitarbeiter Aufträge in anderen Unternehmen ausführen. Allerdings trägt in diesem Fall der Auftraggeber, in dessen Unternehmen die Arbeiten ausgeführt werden, ebenfalls Verantwortung für die "Gäste": Er muss über Gefahren in seinem Betrieb informieren und sich vergewissern, dass die eingesetzten Mitarbeiter durch ihre Vorgesetzten entsprechend unterwiesen wurden.

Durch die Arbeiten der Fremdfirmen können neue Risiken für die Mitarbeiter des Auftraggebers entstehen. Ein Beispiel: Mitarbeiter eines Elektrounternehmens ersetzen an der Decke einer Werkhalle die Leuchtmittel. Dazu arbeiten sie auf einem fahrbaren Gerüst. Die Mitarbeiter des Auftraggebers setzen währenddessen ihre normalen Arbeiten fort. Für sie entstehen zwei neue Gefahrenquellen: Das fahrbare Gerüst kann gewohnte Wege blockieren und den Elektrikern könnten Werkzeuge oder Leuchtmittel herunterfallen. Die Gefährdungsbeurteilung muss angepasst werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigten auf die Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen hinzuweisen. Zudem muss er Vorkehrungen zu treffen, um die Gefahren zu verhindern, und das gesamte Vorgehen dokumentieren.

Aufsicht bei gefährlichen Arbeiten

Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten wie Schweißen, Arbeiten mit Absturzgefahr oder Reinigungsarbeiten in Silos muss eine Aufsichtsperson die Arbeiten überwachen. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, wer diese Aufgabe übernimmt und informieren die Beschäftigten beider Firmen.

"Ziel im Arbeitsschutz ist es, Arbeitsunfällen vorzubeugen. Daher empfehlen wir, vor dem Einsatz einer Fremdfirma die entsprechenden Prozesse festzulegen und die Umsetzung zu dokumentieren. Das umfasst das Vorgehen bei der Auftragsvergabe und die Anforderungen an die jeweiligen Auftragnehmer sowie eine Verteilung der Verantwortlichkeiten. Unsere Experten für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen dabei mit umfassender Beratung und bei der Durchführung von Unterweisungen", erläutert Lüth.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
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