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News - Central - News Center & News Guide !
Fahrverbot erhalten? Wir prüfen Ihren Fall und helfen!
Geschrieben am Mittwoch, dem 15. Mai 2019 von News-Central.de
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PR-Gateway: Ein Blick in den Briefkasten bedeutet für viele Kraftfahrzeugfahrer nicht immer nur Gutes. Besonders dann nicht, wenn ein Fahrverbot darin ist.
Schnell befindet sich unter der Briefpost und den Werbeanzeigen ein Bußgeldbescheid, der ein solches Verbot ankündigt! Dabei handelt es sich um eine der höchsten Maßnahmen, welche im Bußgeldkatalog zu finden ist.
Sie benötigen anwaltliche Beratung oder Unterstützung? In diesem Beitrag erhalten Sie umfassende Informationen rund um die Thematik.
Was ist ein Fahrverbot?
Das Fahrverbot wird üblicherweise von der Bußgeldbehörde verhängt. Folge ist, dass dann vom Betroffenen keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr mehr geführt werden dürfen.
Wann droht ein Fahrverbot?
Ob tatsächlich ein Fahrverbot verhängt wird, ist beispielsweise bei einem Geschwindigkeitsverstoß davon abhängig, ob jemand außerorts oder innerorts geblitzt wurde. Jeder, der in einer geschlossenen Ortschaft eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, die mindestens 31 km/h beträgt, muss mit einem Fahrverbot rechnen.
Die gleichen genannten Regeln gelten auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone. Außerhalb eines Ortsgebiets muss eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h erfolgen, damit ein Fahrverbot verhängt wird.
Des Weiteren müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie eine Ampel überfahren, die schon mindestens eine Sekunde lang rot war. Auch, wenn Sie im Straßenverkehr mehr als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut haben, kann Ihnen ein Fahrverbot verhängt werden.
Letztlich müssen Sie auch davon ausgehen, wenn Sie innerhalb eines Jahres häufiger als einmal mit 26 km/h oder schneller erwischt werden.
Mit wie vielen Monaten Verbot muss ich rechnen?
Nun stellt sich die Frage, wann ein Fahrverbot von ein, zwei, drei oder sechs Monaten verhängt wird.
In folgenden Fällen wird ein Monat Fahrverbot verhängt:
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (mehr als 40 km/h)
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Ortschaften (mehr als 30 km/h)
- zweimalige Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres (mehr als 25 km/h)
- Überfahren einer roten Ampel (länger als 1 Sekunde)
- Drogeneinfluss
- Überschreitung der Promille-Grenze
In folgenden Fällen wird ein zweimonatiges Verbot verhängt:
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (mehr als 60 km/h)
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Ortschaften (mehr als 50 km/h)
In folgenden Fällen müssen Sie mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (mehr als 70 km/h)
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Ortschaften (mehr als 60 km/h)
- Drogeneinfluss
- Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5
Sie müssen mit einem Fahrverbot von sechs Monaten rechnen, wenn:
- Ihre Straftat gerichtlich verurteilt wird. Dies wäre zum Beispiel bei einer Fahrerflucht der Fall.
Wer verhängt das Verbot?
Ein Verbot kann auf zwei unterschiedliche Wegen verhängt werden. Diese wären:
1. die Aussprache im Zuge einer Urteilsverkündung oder
2. die Festsetzung in einem Bußgeldbescheid.
Letzteres trifft häufiger ein. Dies resultiert daraus, da Sie mit einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung meist nur eine Ordnungswidrigkeit begehen und keine Straftat.
Wenn ein Fahrverbot aufgrund eines Bußgeldbescheids verhängt wird, können Sie innerhalb von zwei Wochen noch Einspruch einlegen. In diesem Zusammenhang lohnt es sich also, schnell zu handeln und einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.
Wann muss ich das Fahrverbot antreten?
- Wann das Fahrverbot anzutreten ist, hängt auch davon ab, ob Sie ein Ersttäter oder ein Wiederholungstäter sind. Ein Wiederholungstäter sind Sie, wenn Sie innerhalb der zwei vergangenen Jahre ein relevantes Verkehrsvergehen begangen haben.
- Wenn Sie ein Ersttäter sind, können Sie im Rahmen der Viermonatsregel selbst entscheiden, wann Sie Ihren Führerschein abgeben wollen. Dies muss allerdings innerhalb der nächsten vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Fall sein.
Wiederholungstäter haben keine Wahlmöglichkeit. Ihnen wird im Bußgeldbescheid mitgeteilt, wann Sie das Fahrverbot zu absolvieren haben, wenn Sie ein Wiederholungstäter sind.
Irrelevant, ob Sie ein Wiederholungs- oder Ersttäter sind, Sie erlangen die Fahrerlaubnis erst wieder dann komplett, wenn Sie die Dauer des Fahrverbots abgeleistet haben.
Kann ich ein Fahrverbot umgehen?
Das Fahrverbot kann nur in Ausnahmefällen umgangen beziehungsweise durch eine höhere Geldbuße ersetzt werden. In so einem Fall muss allerdings rechtzeitig ein Einspruch eingelegt werden, welcher sehr gut begründet werden muss.
Wenn ein Einspruch eingelegt wird, kann die Strafe verschoben werden, bis ein rechtskräftiger Bescheid oder ein Urteil eingeht.
Wie kann mir Blitzer24.com helfen?
Blitzer24.com kann für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. In diesem Zusammenhang wird das Verkehrsdelikt analysiert, damit der Anwalt einen Erfolg für Sie erzielen kann. Dafür prüft er für Sie, ob
- es ein formaler Fehler vorliegt,
- Ihr Vergehen bereits verjährt ist oder
- nicht ausreichende Beweismittel vorhanden sind.
Fazit
Zusammenfassend kann geschlussfolgert werden, dass es sich definitiv lohnt, einen Anwalt von Blitzer24.com heranzuziehen, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde. Blitzer24.com kann Ihnen bestmöglich weiterhelfen, um diese Strafe eventuell zu verschieben oder gar zu umgehen!
Quelle: https://blitzer24.com/fahrverbot/
Blitzer24.com - Witting & Lindenberg GbR
Soorstraße 14, 14050 Berlin
E-Mail: mail@blitzer24.com
Web: https://blitzer24.com/
Telefon: 030 5490 7989 0
Fax: 030 5490 7989 9
Standort und Kontaktdaten: https://jm1.eu/blitzer24commaps
Hinter Blitzer24.com stehen erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht mit Sitz in Berlin. Mit ihrer hohen Spezialisierung auf Bußgeldbescheide ist Ihr Anliegen hier in besten Händen.
Blitzer24.com ? Witting & Lindenberg GbR
Markus Witting
Soorstraße 14
14050 Berlin
mail@Blitzer24.com
030 5490 7989 0
https://blitzer24.com
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
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Was ist ein Fahrverbot?
Das Fahrverbot wird üblicherweise von der Bußgeldbehörde verhängt. Folge ist, dass dann vom Betroffenen keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr mehr geführt werden dürfen.
Wann droht ein Fahrverbot?
Ob tatsächlich ein Fahrverbot verhängt wird, ist beispielsweise bei einem Geschwindigkeitsverstoß davon abhängig, ob jemand außerorts oder innerorts geblitzt wurde. Jeder, der in einer geschlossenen Ortschaft eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, die mindestens 31 km/h beträgt, muss mit einem Fahrverbot rechnen.
Die gleichen genannten Regeln gelten auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone. Außerhalb eines Ortsgebiets muss eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h erfolgen, damit ein Fahrverbot verhängt wird.
Des Weiteren müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie eine Ampel überfahren, die schon mindestens eine Sekunde lang rot war. Auch, wenn Sie im Straßenverkehr mehr als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut haben, kann Ihnen ein Fahrverbot verhängt werden.
Letztlich müssen Sie auch davon ausgehen, wenn Sie innerhalb eines Jahres häufiger als einmal mit 26 km/h oder schneller erwischt werden.
Mit wie vielen Monaten Verbot muss ich rechnen?
Nun stellt sich die Frage, wann ein Fahrverbot von ein, zwei, drei oder sechs Monaten verhängt wird.
In folgenden Fällen wird ein Monat Fahrverbot verhängt:
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (mehr als 40 km/h)
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Ortschaften (mehr als 30 km/h)
- zweimalige Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres (mehr als 25 km/h)
- Überfahren einer roten Ampel (länger als 1 Sekunde)
- Drogeneinfluss
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In folgenden Fällen wird ein zweimonatiges Verbot verhängt:
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (mehr als 60 km/h)
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Ortschaften (mehr als 50 km/h)
In folgenden Fällen müssen Sie mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (mehr als 70 km/h)
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Ortschaften (mehr als 60 km/h)
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- Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5
Sie müssen mit einem Fahrverbot von sechs Monaten rechnen, wenn:
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Ein Verbot kann auf zwei unterschiedliche Wegen verhängt werden. Diese wären:
1. die Aussprache im Zuge einer Urteilsverkündung oder
2. die Festsetzung in einem Bußgeldbescheid.
Letzteres trifft häufiger ein. Dies resultiert daraus, da Sie mit einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung meist nur eine Ordnungswidrigkeit begehen und keine Straftat.
Wenn ein Fahrverbot aufgrund eines Bußgeldbescheids verhängt wird, können Sie innerhalb von zwei Wochen noch Einspruch einlegen. In diesem Zusammenhang lohnt es sich also, schnell zu handeln und einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.
Wann muss ich das Fahrverbot antreten?
- Wann das Fahrverbot anzutreten ist, hängt auch davon ab, ob Sie ein Ersttäter oder ein Wiederholungstäter sind. Ein Wiederholungstäter sind Sie, wenn Sie innerhalb der zwei vergangenen Jahre ein relevantes Verkehrsvergehen begangen haben.
- Wenn Sie ein Ersttäter sind, können Sie im Rahmen der Viermonatsregel selbst entscheiden, wann Sie Ihren Führerschein abgeben wollen. Dies muss allerdings innerhalb der nächsten vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Fall sein.
Wiederholungstäter haben keine Wahlmöglichkeit. Ihnen wird im Bußgeldbescheid mitgeteilt, wann Sie das Fahrverbot zu absolvieren haben, wenn Sie ein Wiederholungstäter sind.
Irrelevant, ob Sie ein Wiederholungs- oder Ersttäter sind, Sie erlangen die Fahrerlaubnis erst wieder dann komplett, wenn Sie die Dauer des Fahrverbots abgeleistet haben.
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Das Fahrverbot kann nur in Ausnahmefällen umgangen beziehungsweise durch eine höhere Geldbuße ersetzt werden. In so einem Fall muss allerdings rechtzeitig ein Einspruch eingelegt werden, welcher sehr gut begründet werden muss.
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Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
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