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News - Central News:  Tipps zur Rückstausicherung bei Abscheideranlagen an Tankstellen

Geschrieben am Samstag, dem 22. Juni 2019 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: GET gibt Hinweise zum Rückstauschutz bei Leichtflüssigkeits-Abscheidern an Tankstellen und Waschstraßen

Abscheideranlagen sind bei Tankstellen, Waschstraßen und vielen Gewerbe- und Industriebetrieben Pflicht. Der Rückstauschutz ist dabei sehr wichtig. Leichtflüssigkeits-Abscheideranlagen müssen gegen Rückstau aus dem örtlichen Kanal gesichert sein. Denn was nützt die perfekte Anlage, wenn zum Beispiel bei starken Regenfällen durch einen Rückstau im Abwasserkanal Leichtflüssigkeiten wie z. B. Benzin in die Umwelt oder ins Erdreich gelangen und dort Schaden anrichten.

Schutz und Sicherheit bei Rückstauereignissen sind wichtige Punkte, die bei der Auslegung und Planung von Leichtflüssigkeits-Abscheidern berücksichtigt werden müssen. Leichtflüssigkeit darf nicht über die Abdeckungen einer Abscheideranlage austreten. Für die Auslegung und Berechnung der "Überhöhung" muss der Planer ein Aufstauniveau bis zum niedrigsten Bodeneinlauf bzw. der maximalen Regenwasserstauhöhe auf der Zulaufseite beachten.

Seit der Veröffentlichung der neuen DIN 1999-100 ist explizit nicht nur eine Überhöhung auf der Zulaufseite, sondern auch eine ablaufseitige Überhöhung bezogen auf die Rückstauebene zu berücksichtigen.

Auf Bezugshöhe und Überhöhung achten

Die Bezugshöhe für die Rückstauebene ist in der Ortssatzung festgelegt. Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ist hierzu die Oberkante der niedrigsten Abdeckung in Bezug zu setzen. Die Höhendifferenz dieser beiden Niveaus bestimmt die nun zusätzlich zu beachtende, ablaufseitige "erforderliche Mindest-Überhöhung".

Komplexes Zusammenspiel

Die Einhaltung der Überhöhung ist nur ein Aspekt der Sicherheitsüberlegungen. Beim Rückstauschutz spielen mehrere Punkte zusammen. Je nach Situation sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Welche Kriterien hier eine Rolle spielen und welche Anforderungen im Einzelfall gelten, macht die hier beigefügte Tabelle deutlich. Für die einzelnen Anforderungen sind jeweils zusätzliche technische Kriterien maßgebend, die zu beachten sind.

So sind zum Beispiel bei Rückstauverschlüssen nur bestimmte Typen zulässig, Warneinrichtungen müssen sowohl auf die Schichtdicke der Leichtflüssigkeit als auch auf das Flüssigkeitsniveau im Abscheider reagieren und bei Hebeanlagen ist der Ex-Schutz sicherzustellen.

GET unterstützt Planer und Betreiber

Unterstützung bei der Planung und bei der Orientierung erhalten Planer und Betreiber bei der GET. Die Hersteller von Abscheideranlagen in der GET beraten individuell und ermitteln auch die jeweils erforderliche Überhöhung. Deren Produkte sind nicht nur mit dem Gütezeichen RAL-GZ 693 ausgezeichnet, sie bieten auch darüberhinausgehende Serviceleistungen.

Rückstauebene der Abwassersatzung

Die Rückstauebene ist nicht nur technisch festgelegt. Vielmehr wird dieses Maß in den Abwassersatzungen auch aus rechtlichen und Sicherheitsgründen durch den Kanalbetreiber festgelegt. Grundstückseigentümer sind verpflichtet Vorsorge zu treffen, wenn Teile der Entwässerungsanlage unterhalb der Rückstauebene sind. Treten Schäden durch Rückstauereignisse auf, die unterhalb dieses Niveaus liegen, haftet immer der Grundstückseigentümer und nicht der Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes.

Zusätzlich sollte man sich mit der zuständigen Behörde zu Erfahrungswerten von Aufstauereignissen im Kanalnetz austauschen.

Weitergehende Informationen

Zum Thema Rückstau bei Fettabscheideranlagen wird ein weiteres GET-Kompaktinfo informieren. Weitere Berichte zu Abscheideranlagen, zu GET und zu RAL Gütezeichen finden Sie unter www.get-guete.de.
Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. (GET) ist eine RAL-Gütegemeinschaft. Qualität, Sicherheit, Umweltverträglichkeit in der Entwässerungstechnik sind für GET wichtig, sowohl bei Produkten wie auch bei Dienstleistungen in diesem Bereich. GET-Mitglieder sind führende Hersteller und Experten der Entwässerungstechnik, sowie Fachverbände, Prüfinstitute und weitere, anerkannte Fachkundige und Sachverständige. GET vergibt die RAL Gütezeichen RAL-GZ 692 (Kanalguss), RAL-GZ 693 (Abscheideranlagen) und RAL-GZ 694 (Gebäudeentwässerung). Für gütegesicherte Dienstleistungen mit dem RAL-GZ 968 kooperiert GET mit der Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.
RAL Gütezeichen helfen, richtige Kaufentscheidungen zu treffen. Trägt ein Produkt im Bereich Kanalguss das Gütezeichen RAL-GZ 692, bei Abscheideranlagen das RAL-GZ 693 und im Bereich der Gebäudeentwässerung das RAL-GZ 694, so weist es damit eine besondere, geprüfte und nachvollziehbare Qualität, Langlebigkeit und ein hohes Sicherheitsniveau nach. Weitere Informationen zu GET und zur Entwässerungstechnik finden Interessierte unter www.get-guete.de.
GET Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.
Dipl.-Ing. Ulrich Bachon
Wilhelmstr. 59
65582 Diez / Lahn
+49 (0) 6432 9368-0

https://get-guete.de/

Pressekontakt:
Ah! Albrecht PR
Angelika Albrecht
Zeller Str. 1
53175 Bonn
info@albrecht-pr.de
0228 28634496
https://albrecht-pr.de

(Weitere interessante Auto News & Auto Infos & Auto Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


GET gibt Hinweise zum Rückstauschutz bei Leichtflüssigkeits-Abscheidern an Tankstellen und Waschstraßen

Abscheideranlagen sind bei Tankstellen, Waschstraßen und vielen Gewerbe- und Industriebetrieben Pflicht. Der Rückstauschutz ist dabei sehr wichtig. Leichtflüssigkeits-Abscheideranlagen müssen gegen Rückstau aus dem örtlichen Kanal gesichert sein. Denn was nützt die perfekte Anlage, wenn zum Beispiel bei starken Regenfällen durch einen Rückstau im Abwasserkanal Leichtflüssigkeiten wie z. B. Benzin in die Umwelt oder ins Erdreich gelangen und dort Schaden anrichten.

Schutz und Sicherheit bei Rückstauereignissen sind wichtige Punkte, die bei der Auslegung und Planung von Leichtflüssigkeits-Abscheidern berücksichtigt werden müssen. Leichtflüssigkeit darf nicht über die Abdeckungen einer Abscheideranlage austreten. Für die Auslegung und Berechnung der "Überhöhung" muss der Planer ein Aufstauniveau bis zum niedrigsten Bodeneinlauf bzw. der maximalen Regenwasserstauhöhe auf der Zulaufseite beachten.

Seit der Veröffentlichung der neuen DIN 1999-100 ist explizit nicht nur eine Überhöhung auf der Zulaufseite, sondern auch eine ablaufseitige Überhöhung bezogen auf die Rückstauebene zu berücksichtigen.

Auf Bezugshöhe und Überhöhung achten

Die Bezugshöhe für die Rückstauebene ist in der Ortssatzung festgelegt. Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ist hierzu die Oberkante der niedrigsten Abdeckung in Bezug zu setzen. Die Höhendifferenz dieser beiden Niveaus bestimmt die nun zusätzlich zu beachtende, ablaufseitige "erforderliche Mindest-Überhöhung".

Komplexes Zusammenspiel

Die Einhaltung der Überhöhung ist nur ein Aspekt der Sicherheitsüberlegungen. Beim Rückstauschutz spielen mehrere Punkte zusammen. Je nach Situation sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Welche Kriterien hier eine Rolle spielen und welche Anforderungen im Einzelfall gelten, macht die hier beigefügte Tabelle deutlich. Für die einzelnen Anforderungen sind jeweils zusätzliche technische Kriterien maßgebend, die zu beachten sind.

So sind zum Beispiel bei Rückstauverschlüssen nur bestimmte Typen zulässig, Warneinrichtungen müssen sowohl auf die Schichtdicke der Leichtflüssigkeit als auch auf das Flüssigkeitsniveau im Abscheider reagieren und bei Hebeanlagen ist der Ex-Schutz sicherzustellen.

GET unterstützt Planer und Betreiber

Unterstützung bei der Planung und bei der Orientierung erhalten Planer und Betreiber bei der GET. Die Hersteller von Abscheideranlagen in der GET beraten individuell und ermitteln auch die jeweils erforderliche Überhöhung. Deren Produkte sind nicht nur mit dem Gütezeichen RAL-GZ 693 ausgezeichnet, sie bieten auch darüberhinausgehende Serviceleistungen.

Rückstauebene der Abwassersatzung

Die Rückstauebene ist nicht nur technisch festgelegt. Vielmehr wird dieses Maß in den Abwassersatzungen auch aus rechtlichen und Sicherheitsgründen durch den Kanalbetreiber festgelegt. Grundstückseigentümer sind verpflichtet Vorsorge zu treffen, wenn Teile der Entwässerungsanlage unterhalb der Rückstauebene sind. Treten Schäden durch Rückstauereignisse auf, die unterhalb dieses Niveaus liegen, haftet immer der Grundstückseigentümer und nicht der Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes.

Zusätzlich sollte man sich mit der zuständigen Behörde zu Erfahrungswerten von Aufstauereignissen im Kanalnetz austauschen.

Weitergehende Informationen

Zum Thema Rückstau bei Fettabscheideranlagen wird ein weiteres GET-Kompaktinfo informieren. Weitere Berichte zu Abscheideranlagen, zu GET und zu RAL Gütezeichen finden Sie unter www.get-guete.de.
Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. (GET) ist eine RAL-Gütegemeinschaft. Qualität, Sicherheit, Umweltverträglichkeit in der Entwässerungstechnik sind für GET wichtig, sowohl bei Produkten wie auch bei Dienstleistungen in diesem Bereich. GET-Mitglieder sind führende Hersteller und Experten der Entwässerungstechnik, sowie Fachverbände, Prüfinstitute und weitere, anerkannte Fachkundige und Sachverständige. GET vergibt die RAL Gütezeichen RAL-GZ 692 (Kanalguss), RAL-GZ 693 (Abscheideranlagen) und RAL-GZ 694 (Gebäudeentwässerung). Für gütegesicherte Dienstleistungen mit dem RAL-GZ 968 kooperiert GET mit der Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.
RAL Gütezeichen helfen, richtige Kaufentscheidungen zu treffen. Trägt ein Produkt im Bereich Kanalguss das Gütezeichen RAL-GZ 692, bei Abscheideranlagen das RAL-GZ 693 und im Bereich der Gebäudeentwässerung das RAL-GZ 694, so weist es damit eine besondere, geprüfte und nachvollziehbare Qualität, Langlebigkeit und ein hohes Sicherheitsniveau nach. Weitere Informationen zu GET und zur Entwässerungstechnik finden Interessierte unter www.get-guete.de.
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