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News - Central News:  Reisepreisminderung - Beschwerden richtig anbringen

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: ARAG Experten-Interview
Düsseldorf, 26.06.2012

Die Ferienzeit bringt manchmal nicht nur Urlaubsfreuden, sondern auch Frust mit sich. In Zeiten in denen Billigflieger, Last-minute-Angebote und "Superschnäppchen" Hochkonjunktur haben, sehen sich Urlauber häufig mit erheblichen Reisemängeln konfrontiert. Die wichtigsten Fragen zum Thema "Beschwerden richtig anbringen" und "Reisepreisminderung" beantwortet ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Was müssen Urlauber gerade noch hinnehmen und unter welchen Umständen lohnt sich ein Antrag auf Reisepreisminderung?

Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich wird zwischen "Unannehmlichkeit" und tatsächlichem Mangel unterschiede! Der leichte Dieselgeruch auf einer Kreuzfahrt wäre ersteres, Kakerlaken auf dem Büffet hingegen ein wirklicher Grund zur Reisepreisminderung. Grundsätzlich gilt bei der Buchung einer Reise, dass der Reiseveranstalter seinen Verpflichtungen, welche sich häufig mit einem Blick in den Reiseprospekt feststellen lassen, nachkommen muss. Doch auch hier ist Vorsicht geboten! Ein "Zimmer zur Meerseite" bedeutet nicht gleich Anspruch auf Meerblick und auch die Definition "Strandlage" lässt mehr Interpretationsraum zu, als vielen Urlaubern lieb ist.

Wie geht man vor, wenn man tatsächliche Mängel in der Leistung der gebuchten Reise festgestellt hat?

Tobias Klingelhöfer: Damit eine nachträgliche Reisepreisminderung Erfolg hat, sollte man unbedingt einige Verhaltensregeln beachten. Zunächst muss direkt vor Ort schriftlich eine Reklamation erfolgen. Dazu informiert man den Reiseveranstalter (nicht die Hotelrezeption oder das Reisebüro) von den herrschenden Mängeln und räumt dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung ein. Ist die Frist verstrichen aber die Mängel noch nicht behoben, sollte man sich an die Beweissicherung begeben. Dazu eignen sich Zeugenaussagen und Photos, aber vor allen Dingen sollten alle Mängel schriftlich mit Zeit- und Datumsangabe festgehalten werden.

Wie fordert man nachträglich Ersatz für die Reisemängel?

Tobias Klingelhöfer: Nach dem Urlaub kann die schriftliche Reklamation binnen eines Monats beim Reiseveranstalter eingereicht werden, allerdings nur, wenn schon vor Ort eine Reklamation erfolgte. Das Schreiben sollte zudem enthalten, ob die Urlauber einen Preisnachlass oder sogar Schadensersatz fordern.

Man kann also auch Schadenersatz fordern, wenn die Reise nicht den Versprechungen des Veranstalters entspricht?

Tobias Klingelhöfer: Solche Schadenersatzansprüche wegen entgangener Urlaubfreuden sind eher selten - aber nicht unmöglich. Sind die Mängel der Reise so erheblich, dass der Reisepreis um mindestens die Hälfte gemindert wird, steht den Urlaubern unter Umständen auch Schadenersatz zu. Im einem aktuellen Fall wurde auf dem Hotelgelände täglich mit dem Presslufthammer gebaut. Dies konnten die genervten Urlauber mit Fotos belegen. Durch den Baustellencharakter der Hotelanlage während des gesamten Urlaubs war die Reise so mangelhaft, dass die Urlauber 60 Prozent des Reisepreises zurückerhieltenlten, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 135/09). Da die Mängel so erheblich waren, steht den Urlaubern außerdem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu.

Lohnt sich die Mühe und der Ärger wirklich? Wie hoch sind denn die Reisepreisminderungen?

Tobias Klingelhöfer: Die Höhe einer Reisepreisminderung wegen Reisemängel wird von Urlaubern oft überschätzt. Einen ersten Überblick verschafft der ARAG Reisepreisminderungsrechner unter http://www.arag.de/sep/reisekosten/, der für fast alle möglichen Mängelkategorien die dazugehörigen Prozentsätze der Reisepreisminderung errechnet. Die tendieren zwischen 5 Prozent für zum Beispiel einen eintönigen Speiseplan und 50 Prozent für Ungezieferbefall.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560

http://www.arag.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.arag.de

(Weitere interessante Kreuzfahrt News, Infos & Tipps werden Sie auch hier auf dieser Seite finden.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


ARAG Experten-Interview
Düsseldorf, 26.06.2012

Die Ferienzeit bringt manchmal nicht nur Urlaubsfreuden, sondern auch Frust mit sich. In Zeiten in denen Billigflieger, Last-minute-Angebote und "Superschnäppchen" Hochkonjunktur haben, sehen sich Urlauber häufig mit erheblichen Reisemängeln konfrontiert. Die wichtigsten Fragen zum Thema "Beschwerden richtig anbringen" und "Reisepreisminderung" beantwortet ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Was müssen Urlauber gerade noch hinnehmen und unter welchen Umständen lohnt sich ein Antrag auf Reisepreisminderung?

Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich wird zwischen "Unannehmlichkeit" und tatsächlichem Mangel unterschiede! Der leichte Dieselgeruch auf einer Kreuzfahrt wäre ersteres, Kakerlaken auf dem Büffet hingegen ein wirklicher Grund zur Reisepreisminderung. Grundsätzlich gilt bei der Buchung einer Reise, dass der Reiseveranstalter seinen Verpflichtungen, welche sich häufig mit einem Blick in den Reiseprospekt feststellen lassen, nachkommen muss. Doch auch hier ist Vorsicht geboten! Ein "Zimmer zur Meerseite" bedeutet nicht gleich Anspruch auf Meerblick und auch die Definition "Strandlage" lässt mehr Interpretationsraum zu, als vielen Urlaubern lieb ist.

Wie geht man vor, wenn man tatsächliche Mängel in der Leistung der gebuchten Reise festgestellt hat?

Tobias Klingelhöfer: Damit eine nachträgliche Reisepreisminderung Erfolg hat, sollte man unbedingt einige Verhaltensregeln beachten. Zunächst muss direkt vor Ort schriftlich eine Reklamation erfolgen. Dazu informiert man den Reiseveranstalter (nicht die Hotelrezeption oder das Reisebüro) von den herrschenden Mängeln und räumt dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung ein. Ist die Frist verstrichen aber die Mängel noch nicht behoben, sollte man sich an die Beweissicherung begeben. Dazu eignen sich Zeugenaussagen und Photos, aber vor allen Dingen sollten alle Mängel schriftlich mit Zeit- und Datumsangabe festgehalten werden.

Wie fordert man nachträglich Ersatz für die Reisemängel?

Tobias Klingelhöfer: Nach dem Urlaub kann die schriftliche Reklamation binnen eines Monats beim Reiseveranstalter eingereicht werden, allerdings nur, wenn schon vor Ort eine Reklamation erfolgte. Das Schreiben sollte zudem enthalten, ob die Urlauber einen Preisnachlass oder sogar Schadensersatz fordern.

Man kann also auch Schadenersatz fordern, wenn die Reise nicht den Versprechungen des Veranstalters entspricht?

Tobias Klingelhöfer: Solche Schadenersatzansprüche wegen entgangener Urlaubfreuden sind eher selten - aber nicht unmöglich. Sind die Mängel der Reise so erheblich, dass der Reisepreis um mindestens die Hälfte gemindert wird, steht den Urlaubern unter Umständen auch Schadenersatz zu. Im einem aktuellen Fall wurde auf dem Hotelgelände täglich mit dem Presslufthammer gebaut. Dies konnten die genervten Urlauber mit Fotos belegen. Durch den Baustellencharakter der Hotelanlage während des gesamten Urlaubs war die Reise so mangelhaft, dass die Urlauber 60 Prozent des Reisepreises zurückerhieltenlten, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 135/09). Da die Mängel so erheblich waren, steht den Urlaubern außerdem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu.

Lohnt sich die Mühe und der Ärger wirklich? Wie hoch sind denn die Reisepreisminderungen?

Tobias Klingelhöfer: Die Höhe einer Reisepreisminderung wegen Reisemängel wird von Urlaubern oft überschätzt. Einen ersten Überblick verschafft der ARAG Reisepreisminderungsrechner unter http://www.arag.de/sep/reisekosten/, der für fast alle möglichen Mängelkategorien die dazugehörigen Prozentsätze der Reisepreisminderung errechnet. Die tendieren zwischen 5 Prozent für zum Beispiel einen eintönigen Speiseplan und 50 Prozent für Ungezieferbefall.

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Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.
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