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News - Central News: Carsten Beyreuther, Team-Chef beyreutherTRAINING Arbeitskreis: Wirtschaftskriminalität und Opferschutz

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Integration der Spezialprävention -

Wirtschaftskriminalität, Betrug, Täter, Verurteilungen, Gefängnisstrafen und Prävention sind aktuelle Themen, die in dem von Verbraucheranwalt Dr. Thomas Schulte und Verkaufstrainer Carsten Beyreuther gegründeten Arbeitskreis erarbeitet werden. Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit Lösungen zu den Themen Wirtschaftskriminalität und Steuervergehen, wobei der Schwerpunkt in der wissenschaftliche Aufarbeitung der Taten krimineller und rechtskräftig verurteilter Betrugsstraftäter und dem Opferschutz. Carsten Beyreuther, Teamchef von beyreutherTRAINING und bekannter Persönlichkeitstrainer und Verkaufstrainer und Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und prominenter Anlegerschützer zum Thema:

Integration der Spezialprävention

Dr. Thomas Schulte: "In der Kriminalität und deren Bekämpfung geht es vor allem um zwei verschiedene Wirkungen, die von der Tat ausgehen. Zum einen schaut man sich die Wirkung auf die Allgemeinheit an (Generalprävention), zum anderen, und die steht für uns im Vordergrund, schaut man sich die Wirkung auf den Täter an (Spezialprävention). Die Jurisprudenz verfolgt dabei vor allem die Vereinigungstheorie vom Bundesverfassungsgericht in einer prominenten Entscheidung (Fundstelle BVerfGE 45, 187, 253 ff). Diese Theorie vereinigt dabei verschiedene Strafzwecke, denn nicht nur die Allgemeinheit und deren Abschreckung sollte im Vordergrund stehen. Durch solch enges Denken vergisst man schnell den Täter."

Rehabilitierung im Gefängnis? Ist die Haftstrafe das geeignete Mittel?

Carsten Beyreuther: "Die Rehabilitierung rechtskräftig verurteilter Betrugsstraftäter, Betrüger und Steuerstraftäter ist eines der Hauptziele des Vollzugs. Gefängnisstrafen haben in der Vergangenheit das Ziel verfolgt, den rechtskräftig verurteilten und somit vorbestraften Betrüger in ein soziales Gefüge ohne Straftaten wiedereinzugliedern. Problematisch ist dabei allerdings, wenn ein wegen Straftaten verurteilter und vorbestrafter Betrüger zunächst für einige Jahre in ein sozialisoliertes Gefängnis gesteckt, seine Haftstrafe absitzen muss und später dann von ihm verlangt wird, er solle die Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten erlangt haben. Deshalb stellt sich uns die Frage: Ist das Gefängnis der richtige Ort zur Rehabilitierung und Resozialisierung eines Wirtschaftskriminellen?"

Dr. Thomas Schulte: "Das Gefängnis ist zu dem auch der Ort, der von der Bevölkerung hinreichend genug isoliert ist, das die Bevölkerung wieder ein sicheres Leben führen kann. Die Bevölkerung wird folglich vom Täter und dessen normwidrigem Verhalten geschützt. Doch ein solcher Prozess der Isolierung ist oft wenig zielorientiert und zu kurzfristig gedacht. Er versieht die Biografie des Straftäters mit einem Stigma, welche seine damalige Verteilung negativ belastet. Nach Verbüßung der Haftstrafe dauert die Haftstrafe der sozialen Isolierung an. Statt auf den Wirtschaftskriminellen und verurteilten Betrugsstraftäter einzugehen und ihn juristisch zu sensibilisieren, ihm sein rechtswidriges Verhalten aufzuzeigen und ihm bewusst zu machen, das ein Leben ohne Betrug möglich ist, wird oft Gegenteiliges erzeugt. Die Vergangenheit krimineller und rechtskräftig verurteilter Betrugsstraftäter steht der Resozialisierung nach einer Verurteilung und der Wiedergutmachung des entstandenen Schadens vielfach im Wege. Die Realität sieht oft anders aus. Der entlassene Wirtschaftskriminelle und dessen Biografie ist gebrandmarkt und muss sich in einer für ihn plötzlich fremden Welt wiederfinden.

Carsten Beyreuther: "Der Lebenslauf eines Insassen liest sich in 99% aller Fälle wie der eines therapiebedürftigen Patienten. Während des Gefängnisaufenthaltes soll bspw. ein rechtskräftig verurteilter Betrüger lernen, in die Gesellschaft wiedereingegliedert zu werden. Ziel ist es, im Gefängnis soziale Kompetenzen zu stärken. Er soll ein Leben ohne Straftaten, Vergehen und Verurteilungen führen. Doch die Realität sieht bedauerlicherweise oft anders aus, selbst wenn sich der Täter das Ziel als Handlungsmaxime gesetzt hat, aus seinen Erfahrungen zu lernen, seine Biografie von Straftaten sauber zu halten, ein Leben ohne Haftstrafen zu führen. Durch den Schuldspruch in der Öffentlichkeit ist der Täter nicht nur für die Zeit im Gefängnis in zweierlei Hinsicht gebrandmarkt. Mit einer Vorstrafe findet man nicht nur schwer einen Job, der Täter ist durch das Gefängnis auch aus allen Lebensvollzügen herausgerissen."

Dr. Thomas Schulte: "Auch deshalb ist dieser Arbeitskreis mit dem Thema Wirtschaftskriminalität und Opferschutz entstanden. Wir machen dabei den Spagat zwischen rechtskräftig verurteilter Betrugsstraftäter auf der einen Seite und den Opfern auf der anderen. Inmitten dieser komplexen Strukturen der Wirtschaftskriminalität und des Opferschutzes gilt es, eine Brücke zwischen beiden zu bauen, die auf eine interessengerechte Vermittlung abzielt. Denn die meisten Täter sind zugleich auch Opfer eines knallharten, kapitalistischen Systems, welches einzig und allein darauf abgerichtet ist, das Geld anderer Marktteilnehmer entreißen zu müssen, um das eigene Überleben zu sichern. Wirtschaftskritiker und Verkaufsprofi Carsten Beyreuther wird in einem seiner nächsten Interviews noch einmal gesondert - unter anderen auf die destruktive und zerstörerische Dynamik unseres westlichen, verzinsten Schuldgeldsystems sowie dem Tabuthema Giralgeldschöpfung - eingehen."

Carsten Beyreuther: "Es gilt die Erfahrungen und die kriminelle Vergangenheit der Täter bspw. aus deren Betrugsfirmen, Firmeninsolvenzen und Steuervergehen zu nutzen, um mittels dieser den Opfern zu helfen. Das Opfer wird dabei selbstverständlich nicht vernachlässigt. Es wird ihm durch die Mobilisierung des Täters sogar effektiver geholfen als wenn man den Täter aus den Augen verliert und dem Opfer finanziell nicht geholfen ist. Gerade bei Wirtschaftsstraftaten ist es oft problematisch, dem Opfer effektiv zu helfen, denn mit Nächstenliebe alleine wird das finanzielle Loch, das der Täter beim Opfer verursacht hat, nicht gestopft. Durch täterspezifische Ausrichtung des Opferschutzes kann ein solches Unterfangen leichter funktionieren. Und letztendlich ist der Täter Helfer und Geholfenem zugleich. Diese Synergieeffekte sind ein Synonym unseres Arbeitskreises Wirtschaftskriminalität und Opferschutz."

Versagen des Staates hinsichtlich der positiven Spezialprävention und Resozialisierung

Dr. Thomas Schulte: "Der Gedanke der positiven Spezialprävention, also dem Täter erziehend gegenüber zu treten, ist in der Theorie ein genialer Gedanke. Allerdings bleibt diese Genialität des Gedanken zumeist in der Theorie, denn praktisch ist es eine schwierige Angelegenheit, die aufgrund der Hohen Zahl der Wiederholungstäter zumeist versagt. Der Begriff der Resozialisierung ist allerdings außerordentlich unscharf und mehrdeutig und verliert dadurch an Wirkung. Hierin hat der Staat nicht hinreichend genug geklärt, wie der Täter effektiv resozialisiert wird. Beispielsweise ist die Arbeitslosigkeit in vielen Gefängnissen extrem hoch. Und dieses traurige Phänomen liegt nicht einmal an den Insassen, denn die sind vom Gefängnis verpflichtet, einer Tätigkeit während des Vollzugs nachzugehen. Doch wenn nicht genug Arbeitsplätze vorhanden sind und diese übrigen dann zumeist auf unterstem Niveau stattfinden, nimmt man einem Täter jegliche Resozialisierungsmöglichkeiten."

Der Arbeitskreis wird sich weiter mit den Belangen des Opferschutzes in der Wirtschaftskriminalität sowie auch der destruktiven und zerstörerischen Dynamik unseres westlichen, verzinsten Schuldgeld- und Wirtschaftssystems sowie der mit der Giralgeldschöpfung verbundenen systemimmanenten Gewalt und den hieraus resultierenden Zwängen befassen, denen Familien, Selbständige und Unternehmer tagtäglich beinahe schutzlos ausgeliefert sind. In Seminarreihen werden wir unser erworbenes Wissen an Dritte weitergeben. Opferschutz heißt auch, den Wirtschaftskriminellen als ein Opfer zu sehen.

V.i.S.d.P.:

Carsten Beyreuther
Teamchef beyreutherTRAINING
Das Unternehmen BeyreutherTRAINING GmbH 2003 von Carsten Beyreuther gegründet gehört zu den führenden Anbietern professioneller Verkaufs-, Motivations- und Persönlichkeitstrainings und agiert weltweit. Teamchef Carsten Beyreuther wird von 18 Mitarbeitern unterstützt und die beyreutherTRAINING GmbH setzt auf Begeisterung und Überzeugung durch Vor- und Selbermachen. Weitere Informationen unter: www.beyreuther-training.de
beyreutherTRAINING GmbH
Carsten Beyreuther
Leite 48
14532 Kleinmachnow
arbeitskreis@beyreuther-training.de
0.8000.880.50.80
http://www.beyreuther-training.de

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps finden sich auch hier auf diesem Portal zum Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Integration der Spezialprävention -

Wirtschaftskriminalität, Betrug, Täter, Verurteilungen, Gefängnisstrafen und Prävention sind aktuelle Themen, die in dem von Verbraucheranwalt Dr. Thomas Schulte und Verkaufstrainer Carsten Beyreuther gegründeten Arbeitskreis erarbeitet werden. Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit Lösungen zu den Themen Wirtschaftskriminalität und Steuervergehen, wobei der Schwerpunkt in der wissenschaftliche Aufarbeitung der Taten krimineller und rechtskräftig verurteilter Betrugsstraftäter und dem Opferschutz. Carsten Beyreuther, Teamchef von beyreutherTRAINING und bekannter Persönlichkeitstrainer und Verkaufstrainer und Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und prominenter Anlegerschützer zum Thema:

Integration der Spezialprävention

Dr. Thomas Schulte: "In der Kriminalität und deren Bekämpfung geht es vor allem um zwei verschiedene Wirkungen, die von der Tat ausgehen. Zum einen schaut man sich die Wirkung auf die Allgemeinheit an (Generalprävention), zum anderen, und die steht für uns im Vordergrund, schaut man sich die Wirkung auf den Täter an (Spezialprävention). Die Jurisprudenz verfolgt dabei vor allem die Vereinigungstheorie vom Bundesverfassungsgericht in einer prominenten Entscheidung (Fundstelle BVerfGE 45, 187, 253 ff). Diese Theorie vereinigt dabei verschiedene Strafzwecke, denn nicht nur die Allgemeinheit und deren Abschreckung sollte im Vordergrund stehen. Durch solch enges Denken vergisst man schnell den Täter."

Rehabilitierung im Gefängnis? Ist die Haftstrafe das geeignete Mittel?

Carsten Beyreuther: "Die Rehabilitierung rechtskräftig verurteilter Betrugsstraftäter, Betrüger und Steuerstraftäter ist eines der Hauptziele des Vollzugs. Gefängnisstrafen haben in der Vergangenheit das Ziel verfolgt, den rechtskräftig verurteilten und somit vorbestraften Betrüger in ein soziales Gefüge ohne Straftaten wiedereinzugliedern. Problematisch ist dabei allerdings, wenn ein wegen Straftaten verurteilter und vorbestrafter Betrüger zunächst für einige Jahre in ein sozialisoliertes Gefängnis gesteckt, seine Haftstrafe absitzen muss und später dann von ihm verlangt wird, er solle die Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten erlangt haben. Deshalb stellt sich uns die Frage: Ist das Gefängnis der richtige Ort zur Rehabilitierung und Resozialisierung eines Wirtschaftskriminellen?"

Dr. Thomas Schulte: "Das Gefängnis ist zu dem auch der Ort, der von der Bevölkerung hinreichend genug isoliert ist, das die Bevölkerung wieder ein sicheres Leben führen kann. Die Bevölkerung wird folglich vom Täter und dessen normwidrigem Verhalten geschützt. Doch ein solcher Prozess der Isolierung ist oft wenig zielorientiert und zu kurzfristig gedacht. Er versieht die Biografie des Straftäters mit einem Stigma, welche seine damalige Verteilung negativ belastet. Nach Verbüßung der Haftstrafe dauert die Haftstrafe der sozialen Isolierung an. Statt auf den Wirtschaftskriminellen und verurteilten Betrugsstraftäter einzugehen und ihn juristisch zu sensibilisieren, ihm sein rechtswidriges Verhalten aufzuzeigen und ihm bewusst zu machen, das ein Leben ohne Betrug möglich ist, wird oft Gegenteiliges erzeugt. Die Vergangenheit krimineller und rechtskräftig verurteilter Betrugsstraftäter steht der Resozialisierung nach einer Verurteilung und der Wiedergutmachung des entstandenen Schadens vielfach im Wege. Die Realität sieht oft anders aus. Der entlassene Wirtschaftskriminelle und dessen Biografie ist gebrandmarkt und muss sich in einer für ihn plötzlich fremden Welt wiederfinden.

Carsten Beyreuther: "Der Lebenslauf eines Insassen liest sich in 99% aller Fälle wie der eines therapiebedürftigen Patienten. Während des Gefängnisaufenthaltes soll bspw. ein rechtskräftig verurteilter Betrüger lernen, in die Gesellschaft wiedereingegliedert zu werden. Ziel ist es, im Gefängnis soziale Kompetenzen zu stärken. Er soll ein Leben ohne Straftaten, Vergehen und Verurteilungen führen. Doch die Realität sieht bedauerlicherweise oft anders aus, selbst wenn sich der Täter das Ziel als Handlungsmaxime gesetzt hat, aus seinen Erfahrungen zu lernen, seine Biografie von Straftaten sauber zu halten, ein Leben ohne Haftstrafen zu führen. Durch den Schuldspruch in der Öffentlichkeit ist der Täter nicht nur für die Zeit im Gefängnis in zweierlei Hinsicht gebrandmarkt. Mit einer Vorstrafe findet man nicht nur schwer einen Job, der Täter ist durch das Gefängnis auch aus allen Lebensvollzügen herausgerissen."

Dr. Thomas Schulte: "Auch deshalb ist dieser Arbeitskreis mit dem Thema Wirtschaftskriminalität und Opferschutz entstanden. Wir machen dabei den Spagat zwischen rechtskräftig verurteilter Betrugsstraftäter auf der einen Seite und den Opfern auf der anderen. Inmitten dieser komplexen Strukturen der Wirtschaftskriminalität und des Opferschutzes gilt es, eine Brücke zwischen beiden zu bauen, die auf eine interessengerechte Vermittlung abzielt. Denn die meisten Täter sind zugleich auch Opfer eines knallharten, kapitalistischen Systems, welches einzig und allein darauf abgerichtet ist, das Geld anderer Marktteilnehmer entreißen zu müssen, um das eigene Überleben zu sichern. Wirtschaftskritiker und Verkaufsprofi Carsten Beyreuther wird in einem seiner nächsten Interviews noch einmal gesondert - unter anderen auf die destruktive und zerstörerische Dynamik unseres westlichen, verzinsten Schuldgeldsystems sowie dem Tabuthema Giralgeldschöpfung - eingehen."

Carsten Beyreuther: "Es gilt die Erfahrungen und die kriminelle Vergangenheit der Täter bspw. aus deren Betrugsfirmen, Firmeninsolvenzen und Steuervergehen zu nutzen, um mittels dieser den Opfern zu helfen. Das Opfer wird dabei selbstverständlich nicht vernachlässigt. Es wird ihm durch die Mobilisierung des Täters sogar effektiver geholfen als wenn man den Täter aus den Augen verliert und dem Opfer finanziell nicht geholfen ist. Gerade bei Wirtschaftsstraftaten ist es oft problematisch, dem Opfer effektiv zu helfen, denn mit Nächstenliebe alleine wird das finanzielle Loch, das der Täter beim Opfer verursacht hat, nicht gestopft. Durch täterspezifische Ausrichtung des Opferschutzes kann ein solches Unterfangen leichter funktionieren. Und letztendlich ist der Täter Helfer und Geholfenem zugleich. Diese Synergieeffekte sind ein Synonym unseres Arbeitskreises Wirtschaftskriminalität und Opferschutz."

Versagen des Staates hinsichtlich der positiven Spezialprävention und Resozialisierung

Dr. Thomas Schulte: "Der Gedanke der positiven Spezialprävention, also dem Täter erziehend gegenüber zu treten, ist in der Theorie ein genialer Gedanke. Allerdings bleibt diese Genialität des Gedanken zumeist in der Theorie, denn praktisch ist es eine schwierige Angelegenheit, die aufgrund der Hohen Zahl der Wiederholungstäter zumeist versagt. Der Begriff der Resozialisierung ist allerdings außerordentlich unscharf und mehrdeutig und verliert dadurch an Wirkung. Hierin hat der Staat nicht hinreichend genug geklärt, wie der Täter effektiv resozialisiert wird. Beispielsweise ist die Arbeitslosigkeit in vielen Gefängnissen extrem hoch. Und dieses traurige Phänomen liegt nicht einmal an den Insassen, denn die sind vom Gefängnis verpflichtet, einer Tätigkeit während des Vollzugs nachzugehen. Doch wenn nicht genug Arbeitsplätze vorhanden sind und diese übrigen dann zumeist auf unterstem Niveau stattfinden, nimmt man einem Täter jegliche Resozialisierungsmöglichkeiten."

Der Arbeitskreis wird sich weiter mit den Belangen des Opferschutzes in der Wirtschaftskriminalität sowie auch der destruktiven und zerstörerischen Dynamik unseres westlichen, verzinsten Schuldgeld- und Wirtschaftssystems sowie der mit der Giralgeldschöpfung verbundenen systemimmanenten Gewalt und den hieraus resultierenden Zwängen befassen, denen Familien, Selbständige und Unternehmer tagtäglich beinahe schutzlos ausgeliefert sind. In Seminarreihen werden wir unser erworbenes Wissen an Dritte weitergeben. Opferschutz heißt auch, den Wirtschaftskriminellen als ein Opfer zu sehen.

V.i.S.d.P.:

Carsten Beyreuther
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Das Unternehmen BeyreutherTRAINING GmbH 2003 von Carsten Beyreuther gegründet gehört zu den führenden Anbietern professioneller Verkaufs-, Motivations- und Persönlichkeitstrainings und agiert weltweit. Teamchef Carsten Beyreuther wird von 18 Mitarbeitern unterstützt und die beyreutherTRAINING GmbH setzt auf Begeisterung und Überzeugung durch Vor- und Selbermachen. Weitere Informationen unter: www.beyreuther-training.de
beyreutherTRAINING GmbH
Carsten Beyreuther
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