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News - Central News: Das Doppelsteuerabkommen mit der Schweiz zum Vorteil Ihrer Schweizer Konto Steuer. Damit Ihr Schweizer Konto nicht zur Investitionsfalle wird

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Mit Saldierung eines Schweizer Kontos kann man die Selbstanzeige vermeiden

Staatlicher Rendite-Müll, finanzielle Repression, Euro-Rettung auf Ihre Kosten. Großanleger und Assekuranzen müssen den staatlichen Renditemüll kaufen. Die Länder sind nur vordergründig bestrebt die Gelder Ihrer Bürger zu retten. In Wirklichkeit sehe es genau anders aus. Und das alles unter dem Oberbegriff "Finanzielle Repression". Diese nicht gerade beruhigenden Worte sind zu lesen auf der Seite: www.investitionsfalle.de.

Was ist damit gemeint? Worauf müssen Anleger achten oder anders gefragt, womit müssen wir rechnen?
Der Staat und die Zentralbanken manipulieren die Zinsen künstlich so dass diese fast die Nullgrenze erreichen werden. Eine Verschuldung der Staaten so günstig wie noch nie aber die Inflation steigt bis die Inflation höher ist als die Zinszahlungen für Geldanlagen. Auf diese Weise werden die Sparer "entreichert".

Warum müssen die Assekuranzen und andere Großinvestoren diesen staatlichen Renditemüll eigentlich kaufen? Weil die Politik der Länder Sie dazu zwingt. Es gibt immer wieder neue Regeln, die Banken und Versicherungen belohnen die Staatspapiere kaufen. Als "Dankeschön" brauchen Sie keine teuren Risikorücklagen bilden. Diese müssten Sie nachweisen wenn Sie lukrative Firmenanleihen oder Aktien kaufen würden.

Leider ist es faktisch so, dass jeder Besitzer einer Riesterrente oder einer privaten Kapitallebens- oder Rentenversicherung bzw. Bundesanleihe schon jetzt voll in der Haftung und Rückzahlung der Staats- und Bankenschulden involviert ist. Bringen Sie also Ihr Geld in Sicherheit.

Eröffnen Sie zum Beispiel ein Konto in der Schweiz (Schweizer Konto Steuer?)
Dafür benötigen Sie eine Ausweiskopie, Reisepass oder deutschen Personalausweis. Am besten natürlich im Original (Reisepass oder Identitätskarte sind ebenfalls gültig). Evtl. auch Dokumente welche die Herkunft des Geldes belegen. Empfohlen wird eine Kontoeröffnung für Privatpersonen ab 50.000 CHF. Innerhalb von 1-7 Tagen ist der Vorgang abgeschlossen. Es wird eine Verrechnungssteuer von 35% vom Zinsertrag aber keine Schweizer Konto Steuer abgezogen da in der Schweiz das Bankgeheimnis gilt. Durch korrektes Ausfüllen der Steuererklärung können Sie den Betrag zurückfordern. Die steuerfreie Geldanlage in der Schweiz (keine Schweizer Konto Steuer) ist weiterhin gegeben wenn die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland eingehalten werden. Im Zusammenhang mit dem Doppelsteuerabkommen Schweiz (http://www.investitionsfalle.de/regularisierung/) stehen Ihnen ohne "Schweizer Konto Steuer" drei Möglichkeiten zur Verfügung.

1. Aufhebung der Saldierung wenn Sie weder die anonyme noch die freiwillige Meldung im Rahmen des "doppelsteuerabkommen Schweiz" akzeptieren, Stichtag 31.12.2012,Achtung: Keine Barsaldierung möglich!
2. Die freiwillige Meldung des Anlegers durch seine Bank nach Deutschland an die zuständigen Finanzbehörden im Rahmen des Abkommen mit der Schweiz (http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article111490090/Finanzen-Kompakt.html). Geschieht rückwirkend bis 2002. Stichtag 31.05.2013
3. Die anonyme Abgeltung durch freiwillige Einmalzahlung im Rahmen des "doppelsteuerabkommen Schweiz". Hierbei liegt der Steuersatz zwischen 21 und 41% des relevanten Vermögens. Der zu belastende Steuerbetrag muss spätestens am 31.05.2013 auf dem Konto zur Verfügung stehen. Die maximale Verlängerungsfrist zur Zahlung beträgt acht Wochen. Gegen den festgelegten Betrag kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch erhoben werden.

Sind Sie außer dem an Schweizer Immobilien interessiert? klicken Sie hier. (http://immobilien.pr-gateway.de/schweizer-immobilien-als-kapitalanlage/)

www.investitionsfalle.de Zeigt auf in welcher Lage sich Deutschland befindet und wie Sie Ihr Vermögen vor der drohenden Inflation und der Euro-Krise retten können.
Was Sie brauchen sind inflationsgeschützte Anlagen, leider ist das in Deutschland ein Ding der Unmöglichkeit, somit raten wir Ihnen Immobilien als Kapitalanlagen in der Schweiz / Tessin zu kaufen.
Somit schützen Sie Sich vor den Problemen der EU.
investitionsfalle
Luca Bersaglio
Via Torrente Forno 15
98030 Messina
investitionsfalle@hemail.de
+39094228181
http://investitionsfalle.de/

(Weitere interessante Schweiz News & Schweiz Infos & Schweiz Tipps finden sich auch hier auf diesem Portal zum Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Mit Saldierung eines Schweizer Kontos kann man die Selbstanzeige vermeiden

Staatlicher Rendite-Müll, finanzielle Repression, Euro-Rettung auf Ihre Kosten. Großanleger und Assekuranzen müssen den staatlichen Renditemüll kaufen. Die Länder sind nur vordergründig bestrebt die Gelder Ihrer Bürger zu retten. In Wirklichkeit sehe es genau anders aus. Und das alles unter dem Oberbegriff "Finanzielle Repression". Diese nicht gerade beruhigenden Worte sind zu lesen auf der Seite: www.investitionsfalle.de.

Was ist damit gemeint? Worauf müssen Anleger achten oder anders gefragt, womit müssen wir rechnen?
Der Staat und die Zentralbanken manipulieren die Zinsen künstlich so dass diese fast die Nullgrenze erreichen werden. Eine Verschuldung der Staaten so günstig wie noch nie aber die Inflation steigt bis die Inflation höher ist als die Zinszahlungen für Geldanlagen. Auf diese Weise werden die Sparer "entreichert".

Warum müssen die Assekuranzen und andere Großinvestoren diesen staatlichen Renditemüll eigentlich kaufen? Weil die Politik der Länder Sie dazu zwingt. Es gibt immer wieder neue Regeln, die Banken und Versicherungen belohnen die Staatspapiere kaufen. Als "Dankeschön" brauchen Sie keine teuren Risikorücklagen bilden. Diese müssten Sie nachweisen wenn Sie lukrative Firmenanleihen oder Aktien kaufen würden.

Leider ist es faktisch so, dass jeder Besitzer einer Riesterrente oder einer privaten Kapitallebens- oder Rentenversicherung bzw. Bundesanleihe schon jetzt voll in der Haftung und Rückzahlung der Staats- und Bankenschulden involviert ist. Bringen Sie also Ihr Geld in Sicherheit.

Eröffnen Sie zum Beispiel ein Konto in der Schweiz (Schweizer Konto Steuer?)
Dafür benötigen Sie eine Ausweiskopie, Reisepass oder deutschen Personalausweis. Am besten natürlich im Original (Reisepass oder Identitätskarte sind ebenfalls gültig). Evtl. auch Dokumente welche die Herkunft des Geldes belegen. Empfohlen wird eine Kontoeröffnung für Privatpersonen ab 50.000 CHF. Innerhalb von 1-7 Tagen ist der Vorgang abgeschlossen. Es wird eine Verrechnungssteuer von 35% vom Zinsertrag aber keine Schweizer Konto Steuer abgezogen da in der Schweiz das Bankgeheimnis gilt. Durch korrektes Ausfüllen der Steuererklärung können Sie den Betrag zurückfordern. Die steuerfreie Geldanlage in der Schweiz (keine Schweizer Konto Steuer) ist weiterhin gegeben wenn die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland eingehalten werden. Im Zusammenhang mit dem Doppelsteuerabkommen Schweiz (http://www.investitionsfalle.de/regularisierung/) stehen Ihnen ohne "Schweizer Konto Steuer" drei Möglichkeiten zur Verfügung.

1. Aufhebung der Saldierung wenn Sie weder die anonyme noch die freiwillige Meldung im Rahmen des "doppelsteuerabkommen Schweiz" akzeptieren, Stichtag 31.12.2012,Achtung: Keine Barsaldierung möglich!
2. Die freiwillige Meldung des Anlegers durch seine Bank nach Deutschland an die zuständigen Finanzbehörden im Rahmen des Abkommen mit der Schweiz (http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article111490090/Finanzen-Kompakt.html). Geschieht rückwirkend bis 2002. Stichtag 31.05.2013
3. Die anonyme Abgeltung durch freiwillige Einmalzahlung im Rahmen des "doppelsteuerabkommen Schweiz". Hierbei liegt der Steuersatz zwischen 21 und 41% des relevanten Vermögens. Der zu belastende Steuerbetrag muss spätestens am 31.05.2013 auf dem Konto zur Verfügung stehen. Die maximale Verlängerungsfrist zur Zahlung beträgt acht Wochen. Gegen den festgelegten Betrag kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch erhoben werden.

Sind Sie außer dem an Schweizer Immobilien interessiert? klicken Sie hier. (http://immobilien.pr-gateway.de/schweizer-immobilien-als-kapitalanlage/)

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