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News - Central - News Center & News Guide !
ECG: ''Industrie muss Stromlieferverträge nachbessern lassen''
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
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Freie-PM.de: *** Rückvergütung für Belastungen aus dem Emissionshandel 2013 möglich
*** Alexander J. Henze: "Wer davon profitieren will, muss jetzt handeln!"
Kehl, 6. Februar 2013. Auch deutsche Industrieunternehmen können ab 2013 für Stromlieferungen eine Rückerstattung in Höhe der Emissionshandels-Kosten erhalten. Zwei Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen:
- Der zum Unternehmen gehörige Wirtschaftszweig muss im Anhang III der "Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2012" der Europäischen Kommission aufgeführt sein.
- Der Stromliefervertrag muss einen explizit ausformulierten Hinweis auf CO2-Kosten enthalten.
Da die meisten Stromlieferverträge für 2013 bereits abgeschlossen sind, müssen die Unternehmen jetzt schnellstmöglich prüfen, ob sie die Kriterien für eine Rückerstattung erfüllen, um dann Nachverhandlungen mit dem Versorger zu führen. In der Regel dürften Nachverhandlungen mit dem Stromlieferanten in diesem Jahr möglich sein. Offen ist jedoch im Moment noch, welche Anforderungen die zuständige Behörde (Deutsche Emissionshandelsstelle, DEHSt) an die Formulierung in den Stromlieferverträgen stellen wird, damit die Voraussetzung für eine Rückerstattung auch erfüllt ist. ECG-Berater Alexander J. Henze: "Wir rechnen damit, dass die DEHSt in der Jahresmitte eine klare Leitlinie zu diesem Thema herausgeben wird."
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag auf Rückerstattung für 2013 im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. März 2014 gestellt werden. Bei diesem komplexen Vorgang empfiehlt sich die Einschaltung eines kompetenten Energie-Experten.
Der deutsche Gesetzgeber hatte noch vor Weihnachten eine EU-Leitlinie umgesetzt, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen erhalten und gleichzeitig verhindern soll, dass CO2-Emissionen - und damit im worst case ganze Industriezweige - ins außereuropäische Ausland verlagert werden. Insgesamt sollen bis zu 500 Mio. Euro im Zeitraum von 2013 - 2016 zurückbezahlt werden. Die Rückerstattung ist für die gesamte sogenannte 3. Handelsperiode (2013 - 2020) vorgesehen.
Fünfzehn Sektoren unterliegen nach Prüfung der Kommission dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen und kommen damit in den Genuss möglicher Rückerstattungen. Darunter fällt die Produktion von Aluminium, Blei, Zink, Roheisen, Stahl, Papier, Karton, Pappe, Kupfer sowie weiterer einzelner Chemikalien. Die Kriterien für die Rückerstattungsfähigkeit und ihre Höhe regelt die "Nationale Förderrichtlinie zur Kompensation emissionshandelsbedingter Strompreiserhöhungen".
Alexander J. Henze (Berater der ECG - Energie Consulting GmbH): "Von der neuen Regelung dürften in Deutschland über 500 Industrieunternehmen profitieren; sie könnten im Durchschnitt rund 4 Euro pro Megawattstunde (MWh) Stromverbrauch an Rückerstattung beanspruchen. Wir raten allen Firmen, die grundsätzlich für diese EU-Beihilfe in Frage kommen, schnell zu handeln, um kein Geld zu verschenken."
Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hatte Anfang Juni 2012 den lange erwarteten nächsten Baustein für die Ausgestaltung des Emissionshandelssystems für die dritte Zuteilungsperiode 2013 - 2020 veröffentlicht. Mit der Verabschiedung dieser Leitlinien für staatliche Beihilfen können die EU-Mitgliedstaaten ausgewählten Unternehmen einen finanziellen Ausgleich für die Belastung durch den Emissionshandel ab dem Jahr 2013 gewähren. Vorgesehen ist, dass sogenannte "carbon-leakage"-Anlagen (das sind Anlagen, bei denen aufgrund von durch den Emissionshandel verursachten Kosten eine Abwanderung drohen könnte) bis zu 85 Prozent von den im Strompreis enthaltenen Kosten für die Emissionsrechte befreit werden.
Über die Energie Consulting GmbH (ECG):
Die 1986 gegründete ECG mit Sitz in Kehl ist das größte unabhängige Beratungs¬unternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa. Das Unternehmen betreut gegenwärtig den Einsatz und Einkauf von rund 20.000 GWh Strom sowie rund 15.000 GWh Erdgas. Über 2.000 Kunden in Deutschland sowie im europäischen Ausland sind derzeit unter Vertrag; der Fokus liegt dabei auf mittelständischen Betrieben aus produzierenden Gewerben. Aber auch große Industrieunternehmen wie Henkel, Axel-Springer, Berliner Zeitungsverlag, Wieland-Werke gehören zur Kundschaft. Mit rund 40 Mitarbeitern erwirtschaftet ECG einen jährlichen Umsatz von ca. 4,5 Mio. Euro. Geschäftsführer sind Dr. Jürgen Joseph und Dr. Wolfgang Hahn.
Weitere Informationen über die ECG unter www.ecg-kehl.de.
ECG Energie Consulting GmbH
Dr. Wolfgang Hahn
Wilhelm-Leonhard-Straße 10
77694 Kehl-Goldscheuer
07854 9875-0
http://www.ecg-kehl.de
Pressekontakt:
Thomas Pfaff Kommunikation
Dr. Antonia Green
Höchlstr. 2
81675 München
green@pfaff-kommunikation.de
089 99249651
http://pfaff-kommunikation.de
(Weitere interessante Autogas / LPG News, Infos & Tipps können Sie auch hier auf dieser Page sehen / lesen / auswerten.)
Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln
*** Rückvergütung für Belastungen aus dem Emissionshandel 2013 möglich
*** Alexander J. Henze: "Wer davon profitieren will, muss jetzt handeln!"
Kehl, 6. Februar 2013. Auch deutsche Industrieunternehmen können ab 2013 für Stromlieferungen eine Rückerstattung in Höhe der Emissionshandels-Kosten erhalten. Zwei Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen:
- Der zum Unternehmen gehörige Wirtschaftszweig muss im Anhang III der "Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2012" der Europäischen Kommission aufgeführt sein.
- Der Stromliefervertrag muss einen explizit ausformulierten Hinweis auf CO2-Kosten enthalten.
Da die meisten Stromlieferverträge für 2013 bereits abgeschlossen sind, müssen die Unternehmen jetzt schnellstmöglich prüfen, ob sie die Kriterien für eine Rückerstattung erfüllen, um dann Nachverhandlungen mit dem Versorger zu führen. In der Regel dürften Nachverhandlungen mit dem Stromlieferanten in diesem Jahr möglich sein. Offen ist jedoch im Moment noch, welche Anforderungen die zuständige Behörde (Deutsche Emissionshandelsstelle, DEHSt) an die Formulierung in den Stromlieferverträgen stellen wird, damit die Voraussetzung für eine Rückerstattung auch erfüllt ist. ECG-Berater Alexander J. Henze: "Wir rechnen damit, dass die DEHSt in der Jahresmitte eine klare Leitlinie zu diesem Thema herausgeben wird."
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag auf Rückerstattung für 2013 im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. März 2014 gestellt werden. Bei diesem komplexen Vorgang empfiehlt sich die Einschaltung eines kompetenten Energie-Experten.
Der deutsche Gesetzgeber hatte noch vor Weihnachten eine EU-Leitlinie umgesetzt, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen erhalten und gleichzeitig verhindern soll, dass CO2-Emissionen - und damit im worst case ganze Industriezweige - ins außereuropäische Ausland verlagert werden. Insgesamt sollen bis zu 500 Mio. Euro im Zeitraum von 2013 - 2016 zurückbezahlt werden. Die Rückerstattung ist für die gesamte sogenannte 3. Handelsperiode (2013 - 2020) vorgesehen.
Fünfzehn Sektoren unterliegen nach Prüfung der Kommission dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen und kommen damit in den Genuss möglicher Rückerstattungen. Darunter fällt die Produktion von Aluminium, Blei, Zink, Roheisen, Stahl, Papier, Karton, Pappe, Kupfer sowie weiterer einzelner Chemikalien. Die Kriterien für die Rückerstattungsfähigkeit und ihre Höhe regelt die "Nationale Förderrichtlinie zur Kompensation emissionshandelsbedingter Strompreiserhöhungen".
Alexander J. Henze (Berater der ECG - Energie Consulting GmbH): "Von der neuen Regelung dürften in Deutschland über 500 Industrieunternehmen profitieren; sie könnten im Durchschnitt rund 4 Euro pro Megawattstunde (MWh) Stromverbrauch an Rückerstattung beanspruchen. Wir raten allen Firmen, die grundsätzlich für diese EU-Beihilfe in Frage kommen, schnell zu handeln, um kein Geld zu verschenken."
Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hatte Anfang Juni 2012 den lange erwarteten nächsten Baustein für die Ausgestaltung des Emissionshandelssystems für die dritte Zuteilungsperiode 2013 - 2020 veröffentlicht. Mit der Verabschiedung dieser Leitlinien für staatliche Beihilfen können die EU-Mitgliedstaaten ausgewählten Unternehmen einen finanziellen Ausgleich für die Belastung durch den Emissionshandel ab dem Jahr 2013 gewähren. Vorgesehen ist, dass sogenannte "carbon-leakage"-Anlagen (das sind Anlagen, bei denen aufgrund von durch den Emissionshandel verursachten Kosten eine Abwanderung drohen könnte) bis zu 85 Prozent von den im Strompreis enthaltenen Kosten für die Emissionsrechte befreit werden.
Über die Energie Consulting GmbH (ECG):
Die 1986 gegründete ECG mit Sitz in Kehl ist das größte unabhängige Beratungs¬unternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa. Das Unternehmen betreut gegenwärtig den Einsatz und Einkauf von rund 20.000 GWh Strom sowie rund 15.000 GWh Erdgas. Über 2.000 Kunden in Deutschland sowie im europäischen Ausland sind derzeit unter Vertrag; der Fokus liegt dabei auf mittelständischen Betrieben aus produzierenden Gewerben. Aber auch große Industrieunternehmen wie Henkel, Axel-Springer, Berliner Zeitungsverlag, Wieland-Werke gehören zur Kundschaft. Mit rund 40 Mitarbeitern erwirtschaftet ECG einen jährlichen Umsatz von ca. 4,5 Mio. Euro. Geschäftsführer sind Dr. Jürgen Joseph und Dr. Wolfgang Hahn.
Weitere Informationen über die ECG unter www.ecg-kehl.de.
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