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News - Central - News Center & News Guide !
Deutsches Tierschutzbüro zeigt tierschutzwidrige Ständerhaltung von Pferden an
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
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Freie-PM.de: Das Deutsche Tierschutzbüro hat Strafanzeige gegen einen Tierhalter aus Kränzlin (Gemeinde Märkisch Linden / Neuruppin / Brandenburg) wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Der Beschuldigte hält zwei Haflinger in Anbindehaltung, obwohl diese Haltungsform seit Jahren aus Tierschutzgründen verboten ist.
Unter natürlichen Bedingungen bewegen sich Pferde bis zu 16 Stunden täglich. Bewegungsmangel kann bei den Tieren zu Verhaltensstörungen und Schäden am Bewegungsapparat führen. Entsprechend heißt es in den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten": "In allen Pferdehaltungen ist daher täglich für ausreichende, den physiologischen Anforderungen entsprechende Bewegung der Pferde zu sorgen." Und: "Die dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung) von Pferden ist tierschutzwidrig."
Von besorgten Tierfreunden wurde das "Deutsches Tierschutzbüro" darüber informiert, dass in Kränzlin zwei Haflinger jedes Wochenende, von Freitag abends bis Montag morgens, in Anbindehaltung gehalten werden. Das Ausleben ihrer elementaren Grundbedürfnisse wie Laufen oder Ruhen ist ihnen in dieser Zeit nicht möglich. Unter der Woche stehen die Tiere auf einer morastigen Koppel. Auch nicht artgerecht, denn auf diesem Untergrund bewegen Pferde sich nur ungern und legen sich auch nicht hin.
Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüros, ist gelernter Tierpfleger und über die Haltungsbedingungen schockiert: "Die tagelange Anbindehaltung ist absolut tierschutzwidrig und auch der Auslauf genügt den Bedürfnissen der Pferde nicht. Diese Pferdehaltung stellt aus unserer Sicht eindeutig eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz dar, da den Pferden unnötige Leiden zugefügt werden."
Das Deutsche Tierschutzbüro hat daher heute bei der Staatsanwaltschaft Potsdam Strafanzeige gegen den Halter erstattet. Gleichzeitig hat der Verein das Veterinäramt aufgefordert, sofort aktiv zu werden.
Eigentlich hätte diese schon lange eingreifen müssen, denn in einer Verwaltungsvorschrift des brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 21.05.2002 zur dauerhaften Haltung von Pferden in Anbindehaltung heißt es:
"Ich bitte daher die Pferdehalter, die Pferde noch in Ständern dauerhaft untergebracht haben, mittels einer Verfügung nach § 16a Tierschutzgesetz aufzufordern, die Anbindehaltung in einer angemessenen Frist bis spätestens Juni 2004 zu beenden und die betroffenen Pferde dann entsprechend den Vorgaben der genannten Leitlinien unterzubringen.
Eine Anbindehaltung ist in Zukunft nur tolerierbar, wenn sie vorübergehend geboten ist, insbesondere: auf Turnieren u. ä. Veranstaltungen während tierärztlicher Behandlungen."
Stefan Klippstein war selbst vor Ort und hat sich ein eigenes Bild gemacht, ein Beweisvideo wurde auf der Website des Vereins veröffentlicht, Link: http://www.tierschutzbuero.de/strafanzeige-pferdehaltung/
Deutsches Tierschutzbüro - Wir geben Tieren eine Stimme!
Reduziert auf ihre Funktion als Nahrungsmittellieferant, Messinstrument oder lebende Zielscheibe leiden in Deutschland Millionen Tiere. Unzureichende Rechtsvorschriften und mangelhafter Vollzug führen dazu, dass für jeden Laien offensichtlich, Tierquälerei, ob in der industriellen Massentierhaltung oder in Tierversuchslaboren, Alltag und zudem vollkommen legal ist. Auch grausame und überholte Traditionen wie die Hobbyjagd oder das betäubungslose Schächten haben hierzulande bis heute Bestand.
Das Deutsche Tierschutzbüro kämpft gegen diese alltägliche Tierqual. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht den Tieren ein Anwalt zu sein, ihnen eine Stimme zu geben und für ihre Rechte zu streiten.
Wir dokumentieren Tierquälerei und machen sie öffentlich, üben mit spektakulären Aktionen und intensiver Medienarbeit Druck auf die verantwortlichen Politiker aus und greift direkt ein, um Tierleben zu retten.
Mit unseren Informations- und Aufklärungskampagnen versuchen wir gerade die Menschen zu erreichen, die sich bislang nur wenig Gedanken über Tierschutz oder die Herkunft tierischer Produkte gemacht haben. Denn nur wenn die Mehrheit der Verbraucher und Wähler sich gegen tierquälerisch erzeugte Produkte entscheidet und bessere Gesetze und strengere Kontrollen fordert, wird sich die Situation der Tiere ändern.
Dass dies schon bald der Fall ist, daran arbeiten wir täglich. Unser Ziel ist es, dass Tierheime und Gnadenhöfe irgendwann leer stehen und unsere Arbeit überflüssig wird.
Deutsches Tierschutzbüro
Stefan Klippstein
An Groß Sankt Martin 6/206
50667 Köln
Info@tierschutzbuero.de
0221-20463862
http://www.tierschutzbuero.de
(Weitere interessante Brandenburg News, Infos & Tipps können Sie auch hier auf dieser Page sehen / lesen / auswerten.)
Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln
Das Deutsche Tierschutzbüro hat Strafanzeige gegen einen Tierhalter aus Kränzlin (Gemeinde Märkisch Linden / Neuruppin / Brandenburg) wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Der Beschuldigte hält zwei Haflinger in Anbindehaltung, obwohl diese Haltungsform seit Jahren aus Tierschutzgründen verboten ist.
Unter natürlichen Bedingungen bewegen sich Pferde bis zu 16 Stunden täglich. Bewegungsmangel kann bei den Tieren zu Verhaltensstörungen und Schäden am Bewegungsapparat führen. Entsprechend heißt es in den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten": "In allen Pferdehaltungen ist daher täglich für ausreichende, den physiologischen Anforderungen entsprechende Bewegung der Pferde zu sorgen." Und: "Die dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung) von Pferden ist tierschutzwidrig."
Von besorgten Tierfreunden wurde das "Deutsches Tierschutzbüro" darüber informiert, dass in Kränzlin zwei Haflinger jedes Wochenende, von Freitag abends bis Montag morgens, in Anbindehaltung gehalten werden. Das Ausleben ihrer elementaren Grundbedürfnisse wie Laufen oder Ruhen ist ihnen in dieser Zeit nicht möglich. Unter der Woche stehen die Tiere auf einer morastigen Koppel. Auch nicht artgerecht, denn auf diesem Untergrund bewegen Pferde sich nur ungern und legen sich auch nicht hin.
Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüros, ist gelernter Tierpfleger und über die Haltungsbedingungen schockiert: "Die tagelange Anbindehaltung ist absolut tierschutzwidrig und auch der Auslauf genügt den Bedürfnissen der Pferde nicht. Diese Pferdehaltung stellt aus unserer Sicht eindeutig eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz dar, da den Pferden unnötige Leiden zugefügt werden."
Das Deutsche Tierschutzbüro hat daher heute bei der Staatsanwaltschaft Potsdam Strafanzeige gegen den Halter erstattet. Gleichzeitig hat der Verein das Veterinäramt aufgefordert, sofort aktiv zu werden.
Eigentlich hätte diese schon lange eingreifen müssen, denn in einer Verwaltungsvorschrift des brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 21.05.2002 zur dauerhaften Haltung von Pferden in Anbindehaltung heißt es:
"Ich bitte daher die Pferdehalter, die Pferde noch in Ständern dauerhaft untergebracht haben, mittels einer Verfügung nach § 16a Tierschutzgesetz aufzufordern, die Anbindehaltung in einer angemessenen Frist bis spätestens Juni 2004 zu beenden und die betroffenen Pferde dann entsprechend den Vorgaben der genannten Leitlinien unterzubringen.
Eine Anbindehaltung ist in Zukunft nur tolerierbar, wenn sie vorübergehend geboten ist, insbesondere: auf Turnieren u. ä. Veranstaltungen während tierärztlicher Behandlungen."
Stefan Klippstein war selbst vor Ort und hat sich ein eigenes Bild gemacht, ein Beweisvideo wurde auf der Website des Vereins veröffentlicht, Link: http://www.tierschutzbuero.de/strafanzeige-pferdehaltung/
Deutsches Tierschutzbüro - Wir geben Tieren eine Stimme!
Reduziert auf ihre Funktion als Nahrungsmittellieferant, Messinstrument oder lebende Zielscheibe leiden in Deutschland Millionen Tiere. Unzureichende Rechtsvorschriften und mangelhafter Vollzug führen dazu, dass für jeden Laien offensichtlich, Tierquälerei, ob in der industriellen Massentierhaltung oder in Tierversuchslaboren, Alltag und zudem vollkommen legal ist. Auch grausame und überholte Traditionen wie die Hobbyjagd oder das betäubungslose Schächten haben hierzulande bis heute Bestand.
Das Deutsche Tierschutzbüro kämpft gegen diese alltägliche Tierqual. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht den Tieren ein Anwalt zu sein, ihnen eine Stimme zu geben und für ihre Rechte zu streiten.
Wir dokumentieren Tierquälerei und machen sie öffentlich, üben mit spektakulären Aktionen und intensiver Medienarbeit Druck auf die verantwortlichen Politiker aus und greift direkt ein, um Tierleben zu retten.
Mit unseren Informations- und Aufklärungskampagnen versuchen wir gerade die Menschen zu erreichen, die sich bislang nur wenig Gedanken über Tierschutz oder die Herkunft tierischer Produkte gemacht haben. Denn nur wenn die Mehrheit der Verbraucher und Wähler sich gegen tierquälerisch erzeugte Produkte entscheidet und bessere Gesetze und strengere Kontrollen fordert, wird sich die Situation der Tiere ändern.
Dass dies schon bald der Fall ist, daran arbeiten wir täglich. Unser Ziel ist es, dass Tierheime und Gnadenhöfe irgendwann leer stehen und unsere Arbeit überflüssig wird.
Deutsches Tierschutzbüro
Stefan Klippstein
An Groß Sankt Martin 6/206
50667 Köln
Info@tierschutzbuero.de
0221-20463862
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