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News - Central News:  Kein Scherz: Neues Mietrecht ab 01.04.2013 - rasche Umsetzung in Bayern geplant

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Würzburg, im Februar 2013. Entgegen dem Wunsch der SPD hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.
Bei Modernisierungen, durch die Endenergie nachhaltig eingespart wird, darf die Miete für einen Zeitraum von 3 Monaten nicht gemindert werden.
Um Mietsteigerungen im Wohnungsbau zu begrenzen, dürfen Bundesländer nun einzelne Gebiete festlegen, in denen die Mieterhöhungen statt bisher 20 Prozent innerhalb von drei Jahren nur noch maximal 15 Prozent betragen. Diese Festsetzungen gelten dann für die Dauer von höchstens 5 Jahren.
Damit ist die SPD gescheitert, die eine generelle Begrenzung der Erhöhungen bei Bestandsmieten auf 15 Prozent innerhalb von 4 Jahren forderte. Auch die übrigen Forderungen der SPD (siehe Pressemitteilung HSP vom 25.01.2013) werden nicht umgesetzt.
Das neue Mietrecht kann bereits zum 01.04.2013 in Kraft treten.
Nach Aussage von Justizministerin Frau Dr. Beate Merk sollen in Bayern zeitnah Gebiete mit einer verminderten Kappungsgrenze festgelegt werden. Zudem schlägt die Ministerin vor, die zugrundezulegende ortsübliche Vergleichsmiete nicht wie bisher aus den Mieten der letzten 4 Jahre, sondern der letzten 10 Jahre ermittelt zu lassen. Neben einer Begrenzung von Maklerprovisionen, fordert Frau Dr. Merk auch eine zeitliche Begrenzung der Abwälzbarkeit von Modernisierungskosten auf den Mieter. Wie diese Begrenzungen gestaltet sein könnten, nannte die Ministerin nicht.
Wenn, wie von Frau Dr. Merk vorgeschlagen, die ortsübliche Vergleichsmiete aus den letzten 10 Jahren gebildet werden soll, ist zu erwarten, dass Mieterhöhungen zukünftig noch schwerer durchsetzbar sind, als bei einem zugrunde zulegenden Zeitraum von derzeit 4 Jahren (siehe Pressemitteilung HSP vom 25.01.2013).
Mit einer raschen Umsetzung der Mietrechtsreform haben auch regionale Mietexperten nicht gerechnet. Vermietern empfiehlt Stephan Schulz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten und Immobilienbewertungen, daher weiterhin, Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zeitnah prüfen zu lassen und nach derzeit geltender Rechtslage durchzuführen.

Über HARTMANN SCHULZ PARTNER: Das Sachverständigenbüro bietet verlässliche Antworten auf Fragen rund um das Bau- und Immobilienwesen. Zusätzlich zur Kernkompetenz Immobilienbewertung und Bauschäden beraten die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen insbesondere auch zu
Mietgutachten.

Grundlage: Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG) vom 15.08.2012, Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) des Bundestages vom 12.12.12, Pressemitteilung des Bundesrates vom 01.02.2013, Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 04.02.2013

HARTMANN SCHULZ PARTNER
Die Sachverständigen für Bau und Immobilien
Annastraße 28
97072 Würzburg
Telefon 0931/705070-0
info@hartmann-schulz-partner.de
www.hartmann-schulz-partner.de

(Weitere interessante News, Infos & Tipps zum Thema Parteien können Sie auch hier auf diesem Web nachlesen.)

Veröffentlicht von >> StehanSchulz << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Würzburg, im Februar 2013. Entgegen dem Wunsch der SPD hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.
Bei Modernisierungen, durch die Endenergie nachhaltig eingespart wird, darf die Miete für einen Zeitraum von 3 Monaten nicht gemindert werden.
Um Mietsteigerungen im Wohnungsbau zu begrenzen, dürfen Bundesländer nun einzelne Gebiete festlegen, in denen die Mieterhöhungen statt bisher 20 Prozent innerhalb von drei Jahren nur noch maximal 15 Prozent betragen. Diese Festsetzungen gelten dann für die Dauer von höchstens 5 Jahren.
Damit ist die SPD gescheitert, die eine generelle Begrenzung der Erhöhungen bei Bestandsmieten auf 15 Prozent innerhalb von 4 Jahren forderte. Auch die übrigen Forderungen der SPD (siehe Pressemitteilung HSP vom 25.01.2013) werden nicht umgesetzt.
Das neue Mietrecht kann bereits zum 01.04.2013 in Kraft treten.
Nach Aussage von Justizministerin Frau Dr. Beate Merk sollen in Bayern zeitnah Gebiete mit einer verminderten Kappungsgrenze festgelegt werden. Zudem schlägt die Ministerin vor, die zugrundezulegende ortsübliche Vergleichsmiete nicht wie bisher aus den Mieten der letzten 4 Jahre, sondern der letzten 10 Jahre ermittelt zu lassen. Neben einer Begrenzung von Maklerprovisionen, fordert Frau Dr. Merk auch eine zeitliche Begrenzung der Abwälzbarkeit von Modernisierungskosten auf den Mieter. Wie diese Begrenzungen gestaltet sein könnten, nannte die Ministerin nicht.
Wenn, wie von Frau Dr. Merk vorgeschlagen, die ortsübliche Vergleichsmiete aus den letzten 10 Jahren gebildet werden soll, ist zu erwarten, dass Mieterhöhungen zukünftig noch schwerer durchsetzbar sind, als bei einem zugrunde zulegenden Zeitraum von derzeit 4 Jahren (siehe Pressemitteilung HSP vom 25.01.2013).
Mit einer raschen Umsetzung der Mietrechtsreform haben auch regionale Mietexperten nicht gerechnet. Vermietern empfiehlt Stephan Schulz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten und Immobilienbewertungen, daher weiterhin, Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zeitnah prüfen zu lassen und nach derzeit geltender Rechtslage durchzuführen.

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Grundlage: Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG) vom 15.08.2012, Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) des Bundestages vom 12.12.12, Pressemitteilung des Bundesrates vom 01.02.2013, Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 04.02.2013

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