Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Schadenersatzpflicht: wegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
|
|
Freie-PM.de: Kunden mussten in der Beratung über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme aufgeklärt werden
Bei der Beratung zu einer Kapitalanlage in einem offenen Immobilienfonds müssen Anlageinteressenten grundsätzlich auch darüber aufgeklärt werden, dass die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Investmentanteilen besteht. Unterlässt der Berater diese Aufklärung, hat er den Anleger nicht anlagegerecht beraten. Mit dieser Begründung bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Urteil vom 13.02.2013 (Aktenzeichen: 9 U 131/11) die Schadenersatzpflicht einer Bank gegenüber ihrem Kunden, dem sie zur Investition in offene Immobilienfonds geraten hatte.
Zahlreiche Offene Immobilienfonds haben seit Herbst 2008 die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt, weil ihre Liquidität nicht ausreicht, um ausstiegswilligen Anlegern ihr Geld zurückzuzahlen. Massive Abwertungen waren die Folge. Die meisten offenen Immobilienfonds werden inzwischen abgewickelt. Für die Anleger dieser Fonds - AXA Immoselect, CS Euroreal, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, SEB ImmoInvest, TMW Immobilien Weltfonds und UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe - drohen massive Verluste.
Aussetzungsrisiko mit Verlustrisiken für Anleger verbunden
Aus unserer Sicht war die Entscheidung des OLG Frankfurt längst überfällig. Jahrelang haben Banken und sonstige Anlageberater sich damit herausgeredet, dass es sich bei der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an offenen Immobilienfonds um ein rein theoretisches Risiko handeln würde. Mit dieser Entscheidung ist jetzt klar, dass es sich bei der Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen um einen wesentlichen Umstand bei der Entscheidung zur Investition in einen solchen Fonds handelt.
Wesentlich für die Entscheidung des Oberlandesgerichts war das mit der Rücknahmeaussetzung verbundene Liquiditätsrisiko für den Anleger. Da dieses Risiko immer besteht und die Anleger im Falle der Aussetzung der Rücknahme nur über einen Verkauf an der Börse zu Geld kommen und aufgrund des unter dem Rücknahmepreis liegenden Kurses erhebliche Verluste hinnehmen müssen, hätten die Berater auf das Risiko hinweisen müssen. Der vom OLG bejahten Wesentlichkeit dieses Gesichtspunktes für die Anlageentscheidung steht nicht entgegen, dass die Rücknahmeaussetzung vor 2008 faktisch keine Rolle gespielt hat und sich in den wenigen Fällen der Aussetzung der Rücknahme keine größeren Kapitalverluste für die Anleger verwirklicht hätten.
Entscheidung auch auf die Beratung durch nicht bankgebundene Berater anwendbar
In Fällen, in denen Kunden durch ihre Bank oder Sparkasse zur Investition in offene Immobilienfonds vor dem 05. August 2009 geraten wurde, dürften die Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung dieser Beratungspflicht bereits gemäß dem zum 05. August 2009 aufgehobenen § 37 a WpHG a.F. verjährt sein. Chancen sieht Anwalt Nittel aber in den Fällen, in denen auch vor dem 05. August 2009 durch nicht bankgebundene Berater die Investition in offene Immobilienfonds empfohlen wurde. Hintergrund ist, dass die entsprechende Verjährungsvorschrift nur für Banken und Sparkassen, nicht aber für nicht bankgebundene Vertriebe galt. Für diese Fälle schafft das Urteil des OLG Frankfurt zusätzliche gute Argumente. Auch jene Anleger, denen ihre Bank nach dem 05. August 2009 zur Anlage in offenen Immobilienfonds geraten hat, könnten gegebenenfalls gestützt auf dieses Argument noch Schadenersatz durchsetzen.
Auch bei der Empfehlung von Immobilien-Dachfonds musste auf das Schließungsrisiko hingewiesen werden
Neben der Beteiligung an offenen Immobilienfonds wurden zumeist sicherheitsorientierten Anlegern auch zur Investition in so genannte Immobilien-Dachfonds geraten. Ob Allianz Flexi Immo, DWS Immoflex Vermögensmandat, Premium Management Immobilien Anlage, Santander Kapitalprotekt, LBB Statego Grund oder Santander Vermögensverwaltungsfonds, all diese Fonds investierten in offene Immobilienfonds. In dem Maße, wie diese die Rücknahme von Anteilen aussetzten, kamen die Immobilien-Dachfonds nicht mehr an das investierte Kapital ihrer Anleger, was zur Folge hatte, dass auch die Immobilien-Dachfonds ihrerseits aufgrund der massenhaften Wünsche ihrer Anleger, Anteile zurückzugeben, selbst zahlungsunfähig wurden und nun ihrerseits von der Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen Gebrauch machen mussten.
Die uns bekannten Anleger wurden von ihren Beratern weder darauf hingewiesen, dass es bei den zur Geldanlage empfohlenen Immobilien-Dachfonds bereits zur Aussetzung der Rücknahme von Anteilen auf der Ebene der Zielinvestments, also jener offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte, gekommen war, noch darauf, dass auch bei den Dachfonds selbst dieses Risiko bestand. Damit haben die Berater und beratenden Banken gegen die Verpflichtung, den Anleger über die für ihn wesentlichen Umstände der empfohlenen Geldanlage zu informieren, verstoßen. Das Urteil des OLG Frankfurt hat daher auch die Chancen der Anleger in Immobilien-Dachfonds, von ihren Beratern Schadenersatz zu erlangen, deutlich verbessert.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Rotherstraße 16, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/wegweisende-entscheidung-zu-offenen-immobilienfonds.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> nittel << auf www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Kunden mussten in der Beratung über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme aufgeklärt werden
Bei der Beratung zu einer Kapitalanlage in einem offenen Immobilienfonds müssen Anlageinteressenten grundsätzlich auch darüber aufgeklärt werden, dass die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Investmentanteilen besteht. Unterlässt der Berater diese Aufklärung, hat er den Anleger nicht anlagegerecht beraten. Mit dieser Begründung bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Urteil vom 13.02.2013 (Aktenzeichen: 9 U 131/11) die Schadenersatzpflicht einer Bank gegenüber ihrem Kunden, dem sie zur Investition in offene Immobilienfonds geraten hatte.
Zahlreiche Offene Immobilienfonds haben seit Herbst 2008 die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt, weil ihre Liquidität nicht ausreicht, um ausstiegswilligen Anlegern ihr Geld zurückzuzahlen. Massive Abwertungen waren die Folge. Die meisten offenen Immobilienfonds werden inzwischen abgewickelt. Für die Anleger dieser Fonds - AXA Immoselect, CS Euroreal, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, SEB ImmoInvest, TMW Immobilien Weltfonds und UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe - drohen massive Verluste.
Aussetzungsrisiko mit Verlustrisiken für Anleger verbunden
Aus unserer Sicht war die Entscheidung des OLG Frankfurt längst überfällig. Jahrelang haben Banken und sonstige Anlageberater sich damit herausgeredet, dass es sich bei der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an offenen Immobilienfonds um ein rein theoretisches Risiko handeln würde. Mit dieser Entscheidung ist jetzt klar, dass es sich bei der Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen um einen wesentlichen Umstand bei der Entscheidung zur Investition in einen solchen Fonds handelt.
Wesentlich für die Entscheidung des Oberlandesgerichts war das mit der Rücknahmeaussetzung verbundene Liquiditätsrisiko für den Anleger. Da dieses Risiko immer besteht und die Anleger im Falle der Aussetzung der Rücknahme nur über einen Verkauf an der Börse zu Geld kommen und aufgrund des unter dem Rücknahmepreis liegenden Kurses erhebliche Verluste hinnehmen müssen, hätten die Berater auf das Risiko hinweisen müssen. Der vom OLG bejahten Wesentlichkeit dieses Gesichtspunktes für die Anlageentscheidung steht nicht entgegen, dass die Rücknahmeaussetzung vor 2008 faktisch keine Rolle gespielt hat und sich in den wenigen Fällen der Aussetzung der Rücknahme keine größeren Kapitalverluste für die Anleger verwirklicht hätten.
Entscheidung auch auf die Beratung durch nicht bankgebundene Berater anwendbar
In Fällen, in denen Kunden durch ihre Bank oder Sparkasse zur Investition in offene Immobilienfonds vor dem 05. August 2009 geraten wurde, dürften die Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung dieser Beratungspflicht bereits gemäß dem zum 05. August 2009 aufgehobenen § 37 a WpHG a.F. verjährt sein. Chancen sieht Anwalt Nittel aber in den Fällen, in denen auch vor dem 05. August 2009 durch nicht bankgebundene Berater die Investition in offene Immobilienfonds empfohlen wurde. Hintergrund ist, dass die entsprechende Verjährungsvorschrift nur für Banken und Sparkassen, nicht aber für nicht bankgebundene Vertriebe galt. Für diese Fälle schafft das Urteil des OLG Frankfurt zusätzliche gute Argumente. Auch jene Anleger, denen ihre Bank nach dem 05. August 2009 zur Anlage in offenen Immobilienfonds geraten hat, könnten gegebenenfalls gestützt auf dieses Argument noch Schadenersatz durchsetzen.
Auch bei der Empfehlung von Immobilien-Dachfonds musste auf das Schließungsrisiko hingewiesen werden
Neben der Beteiligung an offenen Immobilienfonds wurden zumeist sicherheitsorientierten Anlegern auch zur Investition in so genannte Immobilien-Dachfonds geraten. Ob Allianz Flexi Immo, DWS Immoflex Vermögensmandat, Premium Management Immobilien Anlage, Santander Kapitalprotekt, LBB Statego Grund oder Santander Vermögensverwaltungsfonds, all diese Fonds investierten in offene Immobilienfonds. In dem Maße, wie diese die Rücknahme von Anteilen aussetzten, kamen die Immobilien-Dachfonds nicht mehr an das investierte Kapital ihrer Anleger, was zur Folge hatte, dass auch die Immobilien-Dachfonds ihrerseits aufgrund der massenhaften Wünsche ihrer Anleger, Anteile zurückzugeben, selbst zahlungsunfähig wurden und nun ihrerseits von der Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen Gebrauch machen mussten.
Die uns bekannten Anleger wurden von ihren Beratern weder darauf hingewiesen, dass es bei den zur Geldanlage empfohlenen Immobilien-Dachfonds bereits zur Aussetzung der Rücknahme von Anteilen auf der Ebene der Zielinvestments, also jener offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte, gekommen war, noch darauf, dass auch bei den Dachfonds selbst dieses Risiko bestand. Damit haben die Berater und beratenden Banken gegen die Verpflichtung, den Anleger über die für ihn wesentlichen Umstände der empfohlenen Geldanlage zu informieren, verstoßen. Das Urteil des OLG Frankfurt hat daher auch die Chancen der Anleger in Immobilien-Dachfonds, von ihren Beratern Schadenersatz zu erlangen, deutlich verbessert.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Rotherstraße 16, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/wegweisende-entscheidung-zu-offenen-immobilienfonds.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> nittel << auf www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Schadenersatzpflicht: wegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Selbstmordattentat in Kabul - mindestens acht Tote
| Atomabkommen: Israel wirbt in Berlin und Paris erfo ...
| Nach rassistischem Tweet wird TV-Serie „Roseanne“ a ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl
Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen.
Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Kooperation: Schauspiel Frankfurt und Hugendubel Frankfurt Steinweg (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024) Annie Nowak, Schauspiel Frankfurt, liest aus Virginia Woolf, Samstag, 04. Mai, 14 Uhr, Hugendubel Frankfurt Steinweg
Annie Nowak aus dem Schauspielensemble liest Virginia Woolf
Samstag, 04. Mai, 14 Uhr, Hugendubel Frankfurt Steinweg
Die Kooperation zwischen Schauspiel Frankfurt und Hugendubel Frankfurt Steinweg wird am Samstag, 04. Mai 2024 um 14 Uhr im 1. OG mit einer moderierten Lesung zu Virginia Woolf fortgesetzt: Dieses spezifische Ich hängt mir weiß ...
Martin Ebben übernimmt Vertriebsverantwortung bei asuco (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024) Personelle Veränderungen bei asuco: Martin Ebben übernimmt Verantwortung für den Vertrieb zum 1. Mai 2024 von Robert List
Beim Zweitmarktspezialisten asuco gibt es wichtige personelle Veränderungen in den Zuständigkeiten für den Vertrieb und das Marketing. Martin Ebben, 56, übernimmt zum 1. Mai die Verantwortung für die Akquisition und die Betreuung der Vertriebspartner der asuco, die Pressearbeit und das Marketing.
"Ich musste für die Entscheidung, in der asuco Ver ...
Fürth im Fokus: Neuer Marktbericht navigiert durch Immobilienlandschaft (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024)
Fürth im Fokus: Neuer Marktbericht navigiert durch Immobilienlandschaft
Fürth - Angesichts der jüngsten Veränderungen auf dem Immobilienmarkt, einschließlich der Transformation von einem Verkäufer- zu einem Käufermarkt und stark schwankender Zinssätze, hat Hegerich Immobilien in Fürth einen entscheidenden Schritt unternommen. Das Unternehmen mit 15-jähriger Expertise hat im April 2023 den ersten eigenen, umfassenden Marktbericht für die Region Fürth präsentiert. Di ...
Manfred Dungl gewinnt bei internationalem Speaker Slam! (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024) Inhalt der Rede: Entfalte Dein Potential, finde mehr Freude in Deiner beruflichen Rolle und werde zum Hauptdarsteller in Deinem Leben!
Manfred Dungl holt Excellence Award bei 17. internationalen Speaker Slam!
Beim 17. internationalen Speaker Slam am 25.April 2024 in Mastershausen bei Frankfurt am Main gewinnt Manfred Dungl (62) aus Wien den begehrten Excellence Award. Seine außergewöhnliche Bühnenperformance, die gleichermaßen bewegend wie humorvoll war, überzeugte ...
SPARTANER Gesundheitsmodul für Azubis und Mitarbeiter:innen (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024)
Reutlingen. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement BGM und der Wohlfühlaspekt bei der Arbeit der Werbe- und PR-Agentur APROS Consulting & Services GmbH und Geschäftsführer Volker Feyerabend schon immer wichtig. Als Top Arbeitgeber und TOP Sozial zertifiziertes und Landespreisgekröntes Unternehmen ist Mitarbeitergesundheit immer im Fokus. Nun wurde für das APROS Team während der Arbeit gesunde Snacks und Wellness- Massagen angeboten.
Warum (BGM) Betriebliches Gesundheitsmanag ...
eMobilität aus Brandenburg: \'\'Ein Produkt das in die Zukunft zeigt\'\' (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024) Der EU-Abgeordnete Dr. Christian Ehler (CDU) hat eROCKIT besucht
Prominenter Besuch in Hennigsdorf bei Berlin. "Es ist ein Riesenspaß und ein super Gerät" sagt Dr. Christian Ehler (Abgeordneter für Brandenburg im Europäischen Parlament, EVP-Koordinator im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und Mitglied im CDU-Landesvorstand von Brandenburg) nach seiner Fahrt auf dem eROCKIT.
eROCKIT steht für ein innovatives Fahrzeug mit einer besonderen Antriebstechnolo ...
LokSpace: Volles Haus bei Kursstart in Siegburg (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024) LokSpace bildet seit dem 29. April wieder neue TriebfahrzeugführerInnen am Standort in Siegburg aus. Der Kurs ist bis auf den letzten Platz gefüllt.
Siegburg, den 02.05.2024 "Wir sind voll, schlichtweg voll", kommentiert Carsten Flohr, Geschäftsführer und Gesellschafter von LokSpace den Kursstart der aktuellen Ausbildung als TriebfahrzeugführerIn in Siegburg.
Mit 18 Teilnehmenden ist jeder Stuhl besetzt. "Wir mussten ...
\'\'Mit dir! Durch uns! Für alle\'\' lautet das Motto der Partei des Fortschritts zur Europawahl! (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024) Die 2020 in Köln gegründete Partei des Fortschritts (PDF) tritt erstmals bundesweit zur Europawahl am 9. Juni an. Enttäuscht von den etablierten Parteien, haben sich in dieser jungen Partei Menschen organisiert, die zu den Grundsätzen der Demokratie
Am 18.04.2024 wurde die Partei des Fortschritts (PDF) vom Bundeswahlausschuss zur Europawahl 2024 zugelassen. Alle 10 Listenkandidaten wurden ohne Einschränkung akzeptiert.
Unter dem Titel "Ein Plan für EUROPA" hat die PDF ein 95- ...
B2Biene: Rechtzeitig zum Weltbienentag 2024 gibt\'\'s die Bienenretter Box nun auch gebrandet als Corporate Gift (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024) News von den Bienenrettern: Am 20. Mai ist wieder Weltbienentag. Zu diesem Anlass haben sich die Bienenretter aus Salzburg wieder etwas Besonderes einfallen lassen.
Salzburg, am 2. Mai 2024. Seit 2020 hat sich das junge Salzburger Unternehmen Bienenretter rund um Projektleiterin Jacqueline Huber der Rettung von Bienen und Insekten verschrieben. Zu diesem Zweck werden saisonale Bienenretter Boxen verkauft. Mit dem Erlös finanzieren die Bienenretter nicht nur die Schaffung neuer Lebensr ...
Christian Robin Weiß gewinnt den Speaker Slam Award (PR-Gateway, Donnerstag, 02. Mai 2024) Der FIREDANCER-Gründer überzeugt beim 17. Internationalen Speaker Slam Award
DREIEICH, Mai 2024 - Christian Robin Weiß aus Dreieich hat den 17. Internationalen Speaker Slam Award in Mastershausen gewonnen. Im Finale des international renommierten Wettbewerbs kämpften 140 Teilnehmer aus 18 Ländern vier Tage lang um den begehrten Preis.
Der Speaker Slam ist ein Rednerwettstreit. Während bei den beliebten Poetry Slams um die Wette gereimt oder gerappt wird, messen sich ...
Werbung bei News-Central.de: |
Schadenersatzpflicht: wegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|