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News - Central News:  Schiffsfonds in Not: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Schiffsfonds in Not: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Schiffsfonds haben in der Vergangenheit viele Negativ-Schlagzeilen geliefert. Leidtragende sind oft die Anleger. Sie können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Manager Magazin berichtete kürzlich, dass inzwischen mehr als 400 Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten. Das Ausmaß zeigt, wie schlimm die Krise der Schifffahrt ist. Ein Ende ist wohl noch nicht abzusehen. Betroffen sind etliche Anleger, die im Glauben auf eine sichere Kapitalanlage in Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen investiert und dabei viel Geld verloren haben.

Die Schifffahrt steckt inzwischen seit einigen Jahren in einer tiefen Krise. Hauptgrund für die Flaute sind aufgebaute Überkapazitäten, die sinkende Charterraten zur Folge hatten und die Auslastung vieler Schiffe nicht mehr gegeben war. Das hat auch etliche Schiffsfonds in Mitleidenschaft gezogen. Viele Schiffsfonds bekamen wirtschaftliche Probleme, die nicht selten in der Insolvenz endeten. Für die Anleger entpuppte sich die Investition in die vermeintlich sichere Kapitalanlage Schiffsfonds dadurch häufig als Schlag ins Wasser, den sie auch noch teuer bezahlen mussten. Für sie stand am Ende oft genug der Totalverlust des investierten Geldes.

Allerdings sind Schiffsfonds-Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie haben regelmäßig unternehmerische Beteiligungen erworben, die naturgemäß nicht nur die Aussicht auf Rendite beinhalten, sondern auch erhebliche Risiken bergen. Neben der Abhängigkeit von der globalen konjunkturellen Entwicklung sind dies insbesondere sinkende Charterraten, lange Laufzeiten, Wechselkursverluste und die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß war allerdings oft das Gegenteil der Fall: Schiffsfonds wurden als renditestarke und sichere Kapitalanlage auch sicherheitsorientierten Anlegern empfohlen ohne auf die Risiken einzugehen.

Darüber hinaus haben Banken häufig sehr hohe Provisionen für die Vermittlung der Fondsanteile kassiert. Über diese so genannten Kick-Backs hätten sie ebenfalls aufklären müssen. Denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese Rückvergütungen belegen, ob die Bank möglicherweise ihr eigenes Provisionsinteresse über die Anlagewünsche der Kunden gestellt hat.

Bei einer derartigen Falschberatung bestehen häufig gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Dazu können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Schiffsfonds in Not: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Schiffsfonds haben in der Vergangenheit viele Negativ-Schlagzeilen geliefert. Leidtragende sind oft die Anleger. Sie können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

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Die Schifffahrt steckt inzwischen seit einigen Jahren in einer tiefen Krise. Hauptgrund für die Flaute sind aufgebaute Überkapazitäten, die sinkende Charterraten zur Folge hatten und die Auslastung vieler Schiffe nicht mehr gegeben war. Das hat auch etliche Schiffsfonds in Mitleidenschaft gezogen. Viele Schiffsfonds bekamen wirtschaftliche Probleme, die nicht selten in der Insolvenz endeten. Für die Anleger entpuppte sich die Investition in die vermeintlich sichere Kapitalanlage Schiffsfonds dadurch häufig als Schlag ins Wasser, den sie auch noch teuer bezahlen mussten. Für sie stand am Ende oft genug der Totalverlust des investierten Geldes.

Allerdings sind Schiffsfonds-Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie haben regelmäßig unternehmerische Beteiligungen erworben, die naturgemäß nicht nur die Aussicht auf Rendite beinhalten, sondern auch erhebliche Risiken bergen. Neben der Abhängigkeit von der globalen konjunkturellen Entwicklung sind dies insbesondere sinkende Charterraten, lange Laufzeiten, Wechselkursverluste und die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß war allerdings oft das Gegenteil der Fall: Schiffsfonds wurden als renditestarke und sichere Kapitalanlage auch sicherheitsorientierten Anlegern empfohlen ohne auf die Risiken einzugehen.

Darüber hinaus haben Banken häufig sehr hohe Provisionen für die Vermittlung der Fondsanteile kassiert. Über diese so genannten Kick-Backs hätten sie ebenfalls aufklären müssen. Denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese Rückvergütungen belegen, ob die Bank möglicherweise ihr eigenes Provisionsinteresse über die Anlagewünsche der Kunden gestellt hat.

Bei einer derartigen Falschberatung bestehen häufig gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Dazu können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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