Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Der Bahnstreik - rechtlicher Hintergrund des von der GDL angestrebten Ziels der Tarifpluralität
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
|
|
Freie-PM.de: Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Die Gewerkschaft der Lokführer streikt. Aktuell sind wir in der "Streikpause". Die Gewerkschaft der Lokführer möchte auch unter dem Gesichtspunkt der Tarifpluralität streiken. Das Interview beschäftigt sich mit der Frage, was eigentlich Ziel dieses Streiks ist.
Fachanwalt Bredereck: Die GDL rechtfertigt ihren Streik, der für heiße Diskussionen sowohl in der Gesellschaft wie auch in der Politik sorgt, auch mit dem Stichwort Tarifpluralität. Was heißt denn das?
Fachanwalt Dineiger: Die GDL stellt im Streitjahr vier Forderungen auf. Sie fordert für die Lokführer 5 % mehr Gehalt, eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit und, ein wenig verkürzt dargestellt, Deckelung von Überstunden. Darüber hinaus erhebt die GDL auch die Forderung, Tarifverhandlungen und natürlich auch Tarifvertragsabschlüsse in der Zukunft nicht nur für die Lokführer, sondern eben auch für das sonstige Zugpersonal und für die Servicekräfte vornehmen zu dürfen.
Fachanwalt Bredereck: Warum sollte sie das denn eigentlich nicht dürfen?
Fachanwalt Dineiger: Das ist nicht so einfach. Das sonstige Zugpersonal, als Servicekräfte und andere Arbeitnehmer, werden ja bisher schon durch eine Gewerkschaft vertreten. Für diese Arbeitnehmer bei der Deutschen Bahn und den Tochtergesellschaften verhandelt die Eisenbahn-und Verkehrsgewerkschaft, die EVG. Es ist also nicht so, dass diese Arbeitnehmer bislang nicht durch eine Gewerkschaft vertreten werden oder aber für diese noch nie Tarifverträge abgeschlossen worden wären. Worum es also im vorliegenden Fall tatsächlich geht, ist die Frage, dass die GDL den Standpunkt vertritt, sie wolle das auch und, überspitzt ausgedrückt, sie könne das besser. Wir reden also über einen Wettbewerb zwischen Gewerkschaften
Fachanwalt Bredereck: Und was hat das jetzt konkret mit Tarifpluralität zu tun?
Fachanwalt Dineiger: Die GDL beruft sich beim letzten Punkt ihres Streiks, also bei der Frage, ob sie auch für andere Berufsgruppen bei der Deutschen Bahn außer den Lokführern tätig werden darf, auf den Grundsatz der Tarifpluralität. Mit diesem Argument erklärt die GDL die Zulässigkeit des Streites.
Fachanwalt Bredereck: Das heißt dann konkret?
Fachanwalt Dineiger: Tarifpluralität bezeichnet zunächst einmal einen Zustand. Die Rechtsprechung geht von Tarifpluralität aus, wenn der Betrieb eines Arbeitgebers vom Geltungsbereich zweier von verschiedenen Gewerkschaften geschlossener Tarifverträge für Arbeitsverhältnisse derselben Art erfasst wird, an die der Arbeitgeber dann gebunden ist, während für den jeweiligen Arbeitnehmer je nach Tarifgebundenheit nur einer der beiden Tarifverträge Anwendung findet. Die Situation ist also die, dass es zwei Tarifverträge oder mehrere gibt; der Arbeitgeber ist dann an alle gebunden. Bei den Arbeitnehmern kommt es dann darauf an, in welcher Gewerkschaft sie Mitglied sind. Je nach Mitgliedschaft kommt dann der jeweilige Tarifvertrag zur Anwendung.
Fachanwalt Bredereck: Und das ist dann ein Problem?
Fachanwalt Dineiger: Für den Arbeitgeber kann das natürlich schon ein tatsächliches Problem darstellen. Möglicherweise sind unterschiedliche Arbeitszeitmodelle anzuwenden, unterschiedliche Vergütungen und Ähnliches. Rechtlich könnte sich der Arbeitgeber natürlich unter Umständen auch noch Gleichbehandlungsproblemen ausgesetzt sehen. Aus genau dem Aspekt heraus hat die Rechtsprechung bis zum Jahr 2010 die Tarifpluralität auch nicht zugelassen, sondern die sogenannte Tarifeinheit angewendet und damit die Tarifpluralität ausgeschlossen.
Fachanwalt Bredereck: Hat sich die Rechtsprechung geändert?
Fachanwalt Dineiger: Bis zum Jahr 2010 hat sich das Bundesarbeitsgericht auf den Standpunkt gestellt, dass die Tarifpluralität danach aufzulösen ist, welcher Tarifvertrag der speziellere ist. Die Rechtsprechung hat also bis zum Jahr 2010 danach gefragt, welcher Tarifvertrag den Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Eigenarten und Erfordernissen dieses Betriebs und der darin tätigen Arbeitnehmern am besten Rechnung trägt. Die Rechtsprechung hat sich also dann den passendsten Tarifvertrag herausgesucht und angenommen, dass dieser den oder die anderen Tarifverträge verdrängt. Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht dann aufgegeben. Das Argument war, dass sich aus dem Gesetz ein solcher Zwang zur Tarifeinheit nicht ergibt. Das Bundesarbeitsgericht hat weiter festgestellt, dass auch aus dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit, auf welche sich die Gewerkschaft berufen können, eine solche Rechtsprechung problematisch ist. Demzufolge ist seit 2010 die Tarifpluralität als Zustand zulässig.
Fachanwalt Bredereck: Warum ist dann der GDL-Streik eigentlich so furchtbar umstritten?
Fachanwalt Dineiger: In tatsächlicher Hinsicht streiten ja die beiden konkurrierenden Gewerkschaften GDL und EVG darum, wer näher an den Erfordernissen der Arbeitsverhältnisse dran ist und wer jeweils mehr Mitglieder aus welcher Berufssparte hat. Diese Argumentationsmuster lehnen sich noch an die alte Rechtsprechung zur Tarifeinheit an. In rechtlicher Hinsicht liegt das Problem darin, dass die Rechtsprechung sich mit einem Zustand beschäftigt, der vorgefunden wird. Die Rechtsprechung, die die Tarifpluralität zugelassen hat, hatte ja als Ausgangssituation, dass es diese Tarifpluralität bereits gab. Die Rechtsprechung hat dann nur nach der Änderung festgestellt, dass es nicht mehr zulässig sein soll, diese Tarifpluralität zu beenden und eine Tarifeinheit "künstlich" herzustellen. Was die Rechtsprechung allerdings nicht gesagt hat, ist, dass Tarifpluralität auch erst einmal hergestellt werden kann. Das ist schlussendlich das Ziel, dass die GDL jetzt verfolgt.
Fachanwalt Bredereck: Das scheint aber doch dann jetzt so zu sein, dass das Problem gar nicht im Tarifrecht liegt?
Fachanwalt Dineiger: Das stimmt auch. Tatsächlich sagt das Tarifrecht selbst über diese Frage eigentlich gar nichts aus. Nach dem Tarifvertragsrecht kann es die Tarifpluralität natürlich geben, es kann aber auch die Tarifeinheit geben. Das Gesetz hat hier keine Rangfolge oder irgendeinen Vorrang.
Fachanwalt Bredereck: Dann haben wir in diesem Punkt Klarheit. D.h. dann, wir müssen diese Frage auch noch unter anderen Gesichtspunkten beleuchten.
19.10.2014
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Die Gewerkschaft der Lokführer streikt. Aktuell sind wir in der "Streikpause". Die Gewerkschaft der Lokführer möchte auch unter dem Gesichtspunkt der Tarifpluralität streiken. Das Interview beschäftigt sich mit der Frage, was eigentlich Ziel dieses Streiks ist.
Fachanwalt Bredereck: Die GDL rechtfertigt ihren Streik, der für heiße Diskussionen sowohl in der Gesellschaft wie auch in der Politik sorgt, auch mit dem Stichwort Tarifpluralität. Was heißt denn das?
Fachanwalt Dineiger: Die GDL stellt im Streitjahr vier Forderungen auf. Sie fordert für die Lokführer 5 % mehr Gehalt, eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit und, ein wenig verkürzt dargestellt, Deckelung von Überstunden. Darüber hinaus erhebt die GDL auch die Forderung, Tarifverhandlungen und natürlich auch Tarifvertragsabschlüsse in der Zukunft nicht nur für die Lokführer, sondern eben auch für das sonstige Zugpersonal und für die Servicekräfte vornehmen zu dürfen.
Fachanwalt Bredereck: Warum sollte sie das denn eigentlich nicht dürfen?
Fachanwalt Dineiger: Das ist nicht so einfach. Das sonstige Zugpersonal, als Servicekräfte und andere Arbeitnehmer, werden ja bisher schon durch eine Gewerkschaft vertreten. Für diese Arbeitnehmer bei der Deutschen Bahn und den Tochtergesellschaften verhandelt die Eisenbahn-und Verkehrsgewerkschaft, die EVG. Es ist also nicht so, dass diese Arbeitnehmer bislang nicht durch eine Gewerkschaft vertreten werden oder aber für diese noch nie Tarifverträge abgeschlossen worden wären. Worum es also im vorliegenden Fall tatsächlich geht, ist die Frage, dass die GDL den Standpunkt vertritt, sie wolle das auch und, überspitzt ausgedrückt, sie könne das besser. Wir reden also über einen Wettbewerb zwischen Gewerkschaften
Fachanwalt Bredereck: Und was hat das jetzt konkret mit Tarifpluralität zu tun?
Fachanwalt Dineiger: Die GDL beruft sich beim letzten Punkt ihres Streiks, also bei der Frage, ob sie auch für andere Berufsgruppen bei der Deutschen Bahn außer den Lokführern tätig werden darf, auf den Grundsatz der Tarifpluralität. Mit diesem Argument erklärt die GDL die Zulässigkeit des Streites.
Fachanwalt Bredereck: Das heißt dann konkret?
Fachanwalt Dineiger: Tarifpluralität bezeichnet zunächst einmal einen Zustand. Die Rechtsprechung geht von Tarifpluralität aus, wenn der Betrieb eines Arbeitgebers vom Geltungsbereich zweier von verschiedenen Gewerkschaften geschlossener Tarifverträge für Arbeitsverhältnisse derselben Art erfasst wird, an die der Arbeitgeber dann gebunden ist, während für den jeweiligen Arbeitnehmer je nach Tarifgebundenheit nur einer der beiden Tarifverträge Anwendung findet. Die Situation ist also die, dass es zwei Tarifverträge oder mehrere gibt; der Arbeitgeber ist dann an alle gebunden. Bei den Arbeitnehmern kommt es dann darauf an, in welcher Gewerkschaft sie Mitglied sind. Je nach Mitgliedschaft kommt dann der jeweilige Tarifvertrag zur Anwendung.
Fachanwalt Bredereck: Und das ist dann ein Problem?
Fachanwalt Dineiger: Für den Arbeitgeber kann das natürlich schon ein tatsächliches Problem darstellen. Möglicherweise sind unterschiedliche Arbeitszeitmodelle anzuwenden, unterschiedliche Vergütungen und Ähnliches. Rechtlich könnte sich der Arbeitgeber natürlich unter Umständen auch noch Gleichbehandlungsproblemen ausgesetzt sehen. Aus genau dem Aspekt heraus hat die Rechtsprechung bis zum Jahr 2010 die Tarifpluralität auch nicht zugelassen, sondern die sogenannte Tarifeinheit angewendet und damit die Tarifpluralität ausgeschlossen.
Fachanwalt Bredereck: Hat sich die Rechtsprechung geändert?
Fachanwalt Dineiger: Bis zum Jahr 2010 hat sich das Bundesarbeitsgericht auf den Standpunkt gestellt, dass die Tarifpluralität danach aufzulösen ist, welcher Tarifvertrag der speziellere ist. Die Rechtsprechung hat also bis zum Jahr 2010 danach gefragt, welcher Tarifvertrag den Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Eigenarten und Erfordernissen dieses Betriebs und der darin tätigen Arbeitnehmern am besten Rechnung trägt. Die Rechtsprechung hat sich also dann den passendsten Tarifvertrag herausgesucht und angenommen, dass dieser den oder die anderen Tarifverträge verdrängt. Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht dann aufgegeben. Das Argument war, dass sich aus dem Gesetz ein solcher Zwang zur Tarifeinheit nicht ergibt. Das Bundesarbeitsgericht hat weiter festgestellt, dass auch aus dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit, auf welche sich die Gewerkschaft berufen können, eine solche Rechtsprechung problematisch ist. Demzufolge ist seit 2010 die Tarifpluralität als Zustand zulässig.
Fachanwalt Bredereck: Warum ist dann der GDL-Streik eigentlich so furchtbar umstritten?
Fachanwalt Dineiger: In tatsächlicher Hinsicht streiten ja die beiden konkurrierenden Gewerkschaften GDL und EVG darum, wer näher an den Erfordernissen der Arbeitsverhältnisse dran ist und wer jeweils mehr Mitglieder aus welcher Berufssparte hat. Diese Argumentationsmuster lehnen sich noch an die alte Rechtsprechung zur Tarifeinheit an. In rechtlicher Hinsicht liegt das Problem darin, dass die Rechtsprechung sich mit einem Zustand beschäftigt, der vorgefunden wird. Die Rechtsprechung, die die Tarifpluralität zugelassen hat, hatte ja als Ausgangssituation, dass es diese Tarifpluralität bereits gab. Die Rechtsprechung hat dann nur nach der Änderung festgestellt, dass es nicht mehr zulässig sein soll, diese Tarifpluralität zu beenden und eine Tarifeinheit "künstlich" herzustellen. Was die Rechtsprechung allerdings nicht gesagt hat, ist, dass Tarifpluralität auch erst einmal hergestellt werden kann. Das ist schlussendlich das Ziel, dass die GDL jetzt verfolgt.
Fachanwalt Bredereck: Das scheint aber doch dann jetzt so zu sein, dass das Problem gar nicht im Tarifrecht liegt?
Fachanwalt Dineiger: Das stimmt auch. Tatsächlich sagt das Tarifrecht selbst über diese Frage eigentlich gar nichts aus. Nach dem Tarifvertragsrecht kann es die Tarifpluralität natürlich geben, es kann aber auch die Tarifeinheit geben. Das Gesetz hat hier keine Rangfolge oder irgendeinen Vorrang.
Fachanwalt Bredereck: Dann haben wir in diesem Punkt Klarheit. D.h. dann, wir müssen diese Frage auch noch unter anderen Gesichtspunkten beleuchten.
19.10.2014
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Der Bahnstreik - rechtlicher Hintergrund des von der GDL angestrebten Ziels der Tarifpluralität" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Ruanda: Wie Japan Fachkräfte für eine aufstrebende ...
| Freddie Mercury: The Great Pretender (Official Vide ...
| Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz unter besondere ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen!
(Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)
Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien.
Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)
Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch.
Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm.
( ... (KlausFPM, 20.2.2023)
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken
Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta.
Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht.
Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Reisekranken- gegen Auslandskrankenversicherung (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024) nicht alles ist Gut = Unsere zählt zu den Besten!
Urlaub auf den Kanarischen Inseln: Krankenrücktransport und Versicherung
Ein gesetzlich versicherter Urlauber verbrachte seinen Urlaub auf den Kanarischen Inseln. Nach einigen Tagen erkrankte er an einer schweren Lungenentzündung, die beide Lungenflügel betraf. Der Hotelarzt vor Ort überwies ihn in die örtliche Klinik.
Da seine Familienmitglieder 3 Tage später nach Hause fliegen mussten, wandte er ...
Mundhygiene für Mutter und Kind (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024) Küssen verboten? Keine Lollys mehr?
Mundhygiene für Mutter und Kind:
Küssen verboten? Keine Lollys mehr?
Bakterien. Karies. Gingivitis. Schon werden unangenehme Empfindungen wach, bereits beim Lesen dieser Probleme. Aber es kann jeden treffen und jederzeit passieren. Besonders schlimm könnte es für Mütter und Mütter in spe sein. Die Gefahr, dass sich Kinder und selbst ...
Wer profitiert von den Steuerklassen 3/5? (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
Die Ehe ist verfassungsrechtlich geschützt und wird steuerlich durch das Ehegattensplitting gefördert. Jedoch steht die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 im Koalitionsvertrag und auf der Agenda der Ampel. Wann dieses Ziel umgesetzt wird, ist noch unbekannt. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt heute, wie sich die Steuerklassenwahl bei Ehepaaren auswirkt, welchen Steuerspareffekt es gibt und was Ehepaare bei einer Abschaffung erwartet.
Ehegattensplittin ...
Partnerprojekt zwischen BITMi und Rwanda ICT Chamber (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024) Erfolgreicher Projektabschluss mit 550 geschaffenen Arbeitsplätzen
Nach über drei Jahren Laufzeit wurde das Partnerprojekt Access International Partnerships in IT (AIPI) zwischen dem Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Rwanda ICT Chamber Ende März mit großem Erfolg abgeschlossen. So wurden im Rahmen des Projektes rund 700 Personen in Ruanda im IKT-Bereich weitergebildet, rund 550 Arbeitsplätze im dortigen Tech-Sektor geschaffen und 58 Geschäftsbeziehungen zwischen deutsc ...
BayWa r.e. Solar Solutions bietet Energieversorgern PV-Fulfillment in epilot an (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
Ab sofort ergänzt die BayWa r.e. Solar Solutions GmbH das epilot Partner-Ökosystem. Das Unternehmen mit Sitz im schwäbischen Tübingen ist der richtige Ansprechpartner für epilot-Kund:innen, wenn es um die Planung und Installation von PV-Anlagen geht.
"Als Generalunternehmer planen und bauen wir für B2B-Kunden schlüsselfertige Photovoltaikanlagen im Privat- und Gewerbesegment. Dabei unterstützen wir unsere Kunden entlang der kompletten Prozesskette und bieten alles ...
Die 1 Methode, die alles verändern kann: WR-System-Arbeit (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024) Überwinde Deine Angst und lebe Deine Vision - Entdecke das WR-System im exklusiven Gratis-Seminar für Führungskräfte
Angst und Panik - zwei Worte, die in der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt leider allzu vertraut klingen. Als Führungskraft kennst Du den Druck, ständig Höchstleistungen erbringen zu müssen. Doch was, wenn plötzlich eine Panikattacke die Kontrolle übernimmt? Die gute Nachricht: Du bist nicht allein, und es gibt eine Lösung.
Die 1 Methode, die alles ...
Maximale Effizienz mit minimalem Aufwand im Social Media Marketing (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024) Zeitersparnis im Social Media Marketing durch intelligente Automatisierung
In der dynamischen Welt des Social-Media-Marketings ist Effizienz der Schlüssel zum Erfolg. Blogger, Content-Ersteller, Social-Media-Manager und Co. sind ständig auf der Suche nach Werkzeugen, die ihre Arbeitsprozesse vereinfachen und ihre Reichweite maximieren. Blog2Social ermöglicht es den Nutzern, ihre Blogbeiträge, Bilder und Videos mühelos auf mehreren Social-Media-Plattformen wie Facebook, X (Twitter), Li ...
Jana Katharina Fischer tritt als Geschäftsführerin bei der PTA IT-Beratung GmbH ein (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024) Die neue Geschäftsführerin im Interview
Mannheim, 03. Mai 2024. Jana Katharina Fischer ist seit längerem geschäftsführende Gesellschafterin der Familienholding der PTA-Gruppe (PTA GmbH, PTA Schweiz GmbH und DATIS-IT Services GmbH). Seit 01.01.2024 ist sie nun auch Geschäftsführerin der PTA GmbH. Im vorliegenden Interview gibt sie Einblicke, wie sich all dies entwickelte, welche Strategien sie anstreben wird und welche Ziele sie verfolgt.
Frau Fischer, nun sind Sie G ...
Warum Geben den Unterschied macht (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024) Systemische Wechselwirkungen von Geben und Nehmen
Autor: Reinhard F. Leiter, Executive Coach München
Stellen wir uns vor, jeder Mitarbeiter ist ein Instrument in einem Orchester. Dirigent ist die Führungskraft. Klingt einfach? Weit gefehlt! Denn in der Realität der Unternehmenswelt gleicht das Zusammenspiel oft einem wilden Durcheinander. Erfolgreiche Führungspersönlichkeiten wissen: Um Harmonie zu schaffen, braucht es mehr als Taktgefühl. Es braucht ein tiefes Vers ...
Horst Persin mit CEO Excellence Award ausgezeichnet (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
Walluf - Horst Persin, Geschäftsführer der ITRIS GmbH aus Walluf, gehört zu den Gewinnern des German CEO Excellence Awards 2024. Mit den European CEO of the Year Awards zeichnen die EU Business News CEOs für ihre vorbildliche Unternehmensführung aus. Die Nominierungskriterien für den German CEO Excellence Award 2024 reichen von Innovation und Business Excellence bis hin zu Nachhaltigkeit und Mitarbeiterwohlbefinden. Die Gewinner haben bewiesen, dass sie außergewöhnliche Führungsquali ...
Werbung bei News-Central.de: |
Der Bahnstreik - rechtlicher Hintergrund des von der GDL angestrebten Ziels der Tarifpluralität |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|