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News - Central News:  Urteil zur Erbschaftssteuer verunsichert Familienunternehmen

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Urteil zur Erbschaftssteuer verunsichert Familienunternehmen

http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer sorgt bei vielen Unternehmen für Verunsicherung. Die Steuerprivilegien für Firmenerben werden nur noch eingeschränkt gelten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Dezember 2014 entschieden, dass die Privilegierung von Firmenerben gegenüber Privaterben verfassungswidrig ist und forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu schaffen. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass es grundsätzlich legitim sei, Familienerben beim Unternehmensübergang steuerlich zu begünstigen, um Arbeitsplätze zu sichern.

Fraglich sei aber wie weit diese Bevorzugung gehen dürfe. Einen entscheidenden Aspekt dürfte die Betriebsgröße spielen. Besonders große Familienunternehmen müssen mit schärferen Regeln rechnen. Derzeit wird eine so genannte Bedürfnisprüfung ins Spiel gebracht. Große Unternehmen können nur dann mit Steuerprivilegien rechnen, wenn sie diese bestehen. Welche Kriterien dazu erfüllt werden müssen, steht noch nicht fest. Allerdings könnte die Liquidität eine Rolle spielen.

Für mittlere Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten wird sich voraussichtlich nicht viel ändern. Sie werden über die Lohnsumme belegen müssen, dass die Arbeitsplätze weitgehend erhalten geblieben sind. Für kleinere Betriebs wird es wahrscheinlich komplizierter. Sie mussten bisher nicht belegen, dass die Arbeitsplätze erhalten blieben. Das wird sich künftig wohl ändern.

Finanzminister Schäuble kündigte inzwischen an, dass die geforderten Reformen zügig umgesetzt werden sollen. Grundsätzlich solle aber an Steuerprivilegien für Firmenerben festgehalten und nur die beanstandeten Aspekte neu geregelt werden.

Für Familienunternehmen bleiben aber nach derzeitigem Stand noch viele Fragen offen. Etwa die Frage, bei welcher Mitarbeiterzahl ein Betrieb schon ein großes Unternehmen ist oder noch ein mittleres ist. Familienunternehmen, die demnächst die Unternehmensnachfolge regeln wollen, sollten sich frühzeitig damit befassen. Denn bis zur Reform gelten noch die bestehenden Regeln. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten.

http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Urteil zur Erbschaftssteuer verunsichert Familienunternehmen

http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer sorgt bei vielen Unternehmen für Verunsicherung. Die Steuerprivilegien für Firmenerben werden nur noch eingeschränkt gelten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Dezember 2014 entschieden, dass die Privilegierung von Firmenerben gegenüber Privaterben verfassungswidrig ist und forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu schaffen. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass es grundsätzlich legitim sei, Familienerben beim Unternehmensübergang steuerlich zu begünstigen, um Arbeitsplätze zu sichern.

Fraglich sei aber wie weit diese Bevorzugung gehen dürfe. Einen entscheidenden Aspekt dürfte die Betriebsgröße spielen. Besonders große Familienunternehmen müssen mit schärferen Regeln rechnen. Derzeit wird eine so genannte Bedürfnisprüfung ins Spiel gebracht. Große Unternehmen können nur dann mit Steuerprivilegien rechnen, wenn sie diese bestehen. Welche Kriterien dazu erfüllt werden müssen, steht noch nicht fest. Allerdings könnte die Liquidität eine Rolle spielen.

Für mittlere Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten wird sich voraussichtlich nicht viel ändern. Sie werden über die Lohnsumme belegen müssen, dass die Arbeitsplätze weitgehend erhalten geblieben sind. Für kleinere Betriebs wird es wahrscheinlich komplizierter. Sie mussten bisher nicht belegen, dass die Arbeitsplätze erhalten blieben. Das wird sich künftig wohl ändern.

Finanzminister Schäuble kündigte inzwischen an, dass die geforderten Reformen zügig umgesetzt werden sollen. Grundsätzlich solle aber an Steuerprivilegien für Firmenerben festgehalten und nur die beanstandeten Aspekte neu geregelt werden.

Für Familienunternehmen bleiben aber nach derzeitigem Stand noch viele Fragen offen. Etwa die Frage, bei welcher Mitarbeiterzahl ein Betrieb schon ein großes Unternehmen ist oder noch ein mittleres ist. Familienunternehmen, die demnächst die Unternehmensnachfolge regeln wollen, sollten sich frühzeitig damit befassen. Denn bis zur Reform gelten noch die bestehenden Regeln. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten.

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