News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 585 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Rauchen in Mietwohnungen - auch nach BGH-Urteil in Sachen Friedhelm A. weiter ein heißes Eisen

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ausgangslage:

In letzter Zeit häufen sich Streitigkeiten, in denen sich Nachbarn durch Zigarettenrauch belästigt fühlen. Unterlassungsansprüche wurden in der Rechtsprechung bereits bejaht. Handelt es sich bei den Rauchern um Mieter, stellt sich zudem die Frage, ob zumindest das exzessive Rauchen und eine davon ausgehende Beeinträchtigung der Nachbarn eine derart empfindliche Störung des Hausfriedens sind, dass diese im Extremfall sogar eine fristlose oder ordentliche Kündigung des Mieters rechtfertigen können. Ich hatte bereits über den Fall Friedhelm A. berichtet.

Sachverhalt:

Der 74 Jahre alte Mieter Friedhelm A. bewohnt seine derzeitige Wohnung seit über 40 Jahren. Er raucht seit etwa 50 Jahren. In der streitgegenständlichen Wohnung raucht er regelmäßig mindestens 15 Zigaretten täglich. Der Mieter ist nicht bereit mit dem Zigarettenrauchen aufzuhören und jedenfalls nach der Feststellung des erstinstanzlich mit der Angelegenheit befassten Amtsgerichts Düsseldorf wohl nur unter Inkaufnahme gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu einem Aufhören in der Lage. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht wegen unverändert fortbestehender Geruchsbelästigung im Gebäude einschließlich des Treppenhauses. Im Haus des Mieters existieren derzeit nur noch dessen Wohnung und ein kleines Appartement. Alle anderen Räume wurden zu gewerblichen Zwecken in Büros umgewandelt und weitervermietet. Der Vermieter erhob Räumungsklage, nachdem der Mieter nicht auszog.

Urteil des Amtsgerichts:

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte der Räumungsklage stattgegeben, weil es die zu Grunde liegende fristlose Kündigung für gerechtfertigt hielt. Der Beklagte (der Mieter) hat seine mietvertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt, indem er derart in seiner Wohnung raucht, dass seit jedenfalls anderthalb Jahren eine intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung von dort ausgeht und erhebliche Mengen an Zigarettenqualm aus dieser Wohnung in das Treppenhaus ziehen mit der Folge, dass es im gesamten Gebäude stark nach Zigarettenrauch riecht. Dies verursacht eine Gesundheitsgefährdung für die übrigen Mieter des Hauses. Diese haben sich in der näheren Vergangenheit mehrfach bei der Klägerin über die unerträgliche Geruchsbelästigung durch den Zigarettenqualm des Beklagten beschwert und deshalb ihr gegenüber die Kündigung ihrer eigenen Mietverhältnisse angedroht (AG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2013 - 24 C 1355/13 -, juris)

Urteil des Landgerichts/Revision:

Das Landgericht hatte das Urteil jedenfalls im Ergebnis bestätigt. Der Mieter hatte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und Prozesskostenhilfe bekommen. Das ließ zumindest hoffen.

Urteil des Bundesgerichtshofs:

Am 18.2.2015 hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Der Mieter hat zunächst Glück, da der Rechtsstreit zur weiteren Beweisaufnahme an das Landgericht verwiesen wurde.
Trotzdem scheint das Urteil, von dem bislang lediglich die Pressemeldung vorliegt, für Mieter, die rauchen, nicht unproblematisch.

Der Bundesgerichtshof hat nämlich grundsätzlich entschieden, dass eine Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch, die ein Mieter durch einfache und zumutbare Maßnahmen (etwa die Lüftung über die Fenster) verhindern könnte, im Einzelfall eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Mieters (Gebot der Rücksichtnahme) darstellen kann, insbesondere, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht. Damit wäre auch eine auf diese Verletzung gestützte fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB, bzw. eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich möglich.
Der Bundesgerichthofs hat lediglich im vorliegenden Fall entschieden, dass eine Beurteilung nicht möglich ist, weil die vom Landgericht vorgenommene Würdigung auf einer lückenhaften und unter Verletzung prozessualer Vorschriften erfolgten Tatsachenfeststellung beruhte.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache deshalb an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen, damit die erforderlichen Feststellungen nachgeholt werden.

Neue Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter:

Ich denke, der Mieter hat Glück gehabt und wird wohl in seiner Wohnung bleiben können. Die erforderlichen Feststellungen werden im Nachhinein schwer zu treffen sein. Anderes ist zu erwarten nur dann, wenn der Mieter vielleicht weiter bewusst provoziert.
Darüber hinaus hat das Urteil allerdings eine wegweisende Bedeutung für die Rechte von Mietern. Es werden mehr Vermieter auf die Idee kommen, Kündigungen wegen derartiger vergleichsweise geringfügiger Verstöße auszusprechen. Das muss nicht nur Raucher betreffen. Auch exzessives Kochen, extremer Körpergeruch oder ähnliche Beeinträchtigung der Nachbarn in einem Mietshaus können Vermieter auf entsprechende Ideen bringen.

Verteidigungsmöglichkeiten für Mieter:

Mieter werden sich darauf berufen können, dass der Bundesgerichtshof ausdrücklich auf solche Pflichtverletzungen rekrutiert, deren Intensität der Beeinträchtigung ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht. Wenn man die Pressemeldung wörtlich nimmt, muss also immer eine Gesundheitsgefährdung vorliegen. Möglicherweise meint das Gericht aber auch ein alternatives Vorliegen. Hier muss die Urteilsbegründung abgewartet werden. Zumindest bei Rauchern dürfte eine konkrete Gesundheitsgefährdung der Umwelt schwer nachweisbar sein. Wenn der Bundesgerichtshof dann wie umgekehrt bei der Kündigung von Mietern wegen Gesundheitsgefährdung eine konkrete Gesundheitsgefährdung verlangt, werden die Kündigungen daran wohl letztlich scheitern.

Fazit:

Das Thema Kündigung wegen Verletzung mietrechtlicher Nebenpflichten bzw. Hausfriedensstörungen wird in der nächsten Zeit wohl hochkochen. Wir werden wohl eine ähnliche Situation wie in der Zeit vor dem Emily-Urteil im Arbeitsrecht erleben, zumindest bis die grundlegenden Fragen geklärt sind. Das wird eine Weile dauern.

Meine damalige Kritik am Urteil Landgericht Düsseldorf zur Erinnerung:

Hier ist aus meiner Sicht bereits in der Begründung des Urteils einiges durcheinandergeraten. Woher das Gericht die Erkenntnis nimmt, dass durch den in das Treppenhaus ziehenden Zigarettenrauch eine Gesundheitsgefährdung für die übrigen Mieter des Hauses entsteht, erschließt sich nicht. Es mag ja möglicherweise als gerichtsbekannt und daher nicht notwendig zu beweisen durchgehen, dass zum Beispiel die Arbeit in einer Raucherkneipe Gesundheitsschäden verursacht. Warum dies aber bei dem gelegentlichen Durchlaufen des Treppenhauses in einem gewerblichen Gebäude der Fall sein soll, hätte zumindest näherer Erläuterung bedurft. Tatsächlich wirkt es aber auch in der weiteren Begründung des Urteils so, dass das Gericht eigentlich auf den Geruch allein abstellen will.
Darin liege eine nachhaltige Störung des Hausfriedens, welche wiederum den Vermieter gemäß § 569 Abs. 2 In Verbindung mit § 543 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtige.

Die Entscheidung des Landgerichts:

Der Pressemeldung zufolge stürzt das Landgericht Düsseldorf seine Entscheidung ausdrücklich auf den schwer wiegenden Pflichtverstoß, der darin liege, dass der Mieter keine Maßnahmen getroffen habe, um zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zieht. Er habe die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert, indem er seine Wohnung unzureichend gelüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht gelehrt habe. Der Pressemeldung nach zu urteilen, stützt sich das Landgericht Düsseldorf nicht mehr auf eine vermeintliche Gesundheitsbeeinträchtigung der übrigen Bewohner des Hauses. Das Landgericht ist aber der Auffassung, dass allein eine solche Geruchsbelästigung eine fristlose Kündigung eines seit 40 Jahren bestehenden Mietverhältnisses rechtfertigen könne. Ganz sicher ist sich das Landgericht allerdings nicht und hat deswegen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Kritik:

Mich hat überrascht, dass selbst mieternahe Organisationen das Urteil für "im Einzelfall in Ordnung" befunden haben. Die gesamte Berichterstattung über den Fall schien mir mehr an dem Konflikt Raucher/Nichtraucher, als am tatsächlichen Problem orientiert. Dazu hat möglicherweise der Mieter mit seinen Äußerungen in den Medien selbst beigetragen. Das darf aber nicht den Blick auf den Kern des Problems verstellen.

Gefahr für die Zukunft des Mietverhältnisses:

Sehr gern wird insbesondere von der Nichtraucherfraktion übersehen, dass es hier um zwei grundsätzliche Probleme geht. Das erste Problem ist die allgemeine Frage der zunehmenden Beschränkung von Rechten des Einzelnen durch die Interessen der Mehrheit. Das scheint unaufhaltsam, aber man möchte doch ab und zu noch einmal daran erinnern. Der allgemeine Anstand wird nicht dadurch größer, dass die Rechte des Einzelnen weiter beschnitten werden.
Das größere Problem: Wenn allein im Treppenhaus (durch zulässiges Nutzungsverhalten in der Wohnung) verursachte Geruchsbelästigungen für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausreichen sollen, muss dies auch für andere Gerüche gelten. Was ist denn mit den in Deutschland so beliebten Kochorgien so mancher Mieter? Was ist mit der guten alten Maggi-Küche? In vielen Treppenhäusern stinkt es ohnehin. Was kann da Zigarettenqualm noch verschlechtern?
Wer sich über solche Urteile freut, ob nun Vermieter oder Mieter, vergisst, dass wir in Deutschland vor allem deswegen so einen guten Mietermarkt haben, weil der Mieter gut geschützt ist. Wenn ich aber mein Mietverhältnis künftig wegen Geruchsbelästigungen verlieren kann, macht das die Miete an sich nicht attraktiver. Das ist nachteilig für Mieter, aber auch Vermieter sollten nicht vergessen, dass sie ihre Wohnung vermieten wollen.
Weil ich im Zuge einiger Interviews jedes Mal am Ende gefragt wurde: Nein, ich rauche weder in meiner Wohnung, noch auf dem Balkon! Die Frage allein kennzeichnet aber deutlich das oben beschriebene Problem.

Fachanwaltstipp für Mieter:

Wenn Ihnen Ihre Wohnung wichtig ist, sollten Sie vorsichtig beim Gebrauch der Mietsache sein. Gerade wenn es um Zigarettenrauch geht, ist der Spaß hierzulande schnell vorbei. Aber auch bei anderen Vertragsverstößen riskieren Sie eine Kündigung. Wenn Sie eine Kündigung bekommen, heißt dies aber nicht, dass diese auch wirksam ist. Der Vermieter muss zunächst eine Räumungsklage einreichen und einen Räumungstitel schaffen. Spätestens wenn Sie eine solche Klage bekommen, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe suchen. Auch hier gilt aber, je eher je besser.

Fachanwaltstipp für Vermieter:

Vermieter sollten bereits vor Ausspruch der Kündigung rechtlichen Rat suchen. Die Kündigung bedarf der (schriftlichen) Begründung. Es können eine Menge Fehler passieren, die die Kündigung bereits aus formellen Gründen unwirksam machen. Auf den eigentlichen Inhalt des Vertragsverstoßes kommt es dann nicht mehr an. Zudem müssen Sie bei den meisten Vertragsverstößen vorab abmahnen.

19.2.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter www.fernsehanwalt.com
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ausgangslage:

In letzter Zeit häufen sich Streitigkeiten, in denen sich Nachbarn durch Zigarettenrauch belästigt fühlen. Unterlassungsansprüche wurden in der Rechtsprechung bereits bejaht. Handelt es sich bei den Rauchern um Mieter, stellt sich zudem die Frage, ob zumindest das exzessive Rauchen und eine davon ausgehende Beeinträchtigung der Nachbarn eine derart empfindliche Störung des Hausfriedens sind, dass diese im Extremfall sogar eine fristlose oder ordentliche Kündigung des Mieters rechtfertigen können. Ich hatte bereits über den Fall Friedhelm A. berichtet.

Sachverhalt:

Der 74 Jahre alte Mieter Friedhelm A. bewohnt seine derzeitige Wohnung seit über 40 Jahren. Er raucht seit etwa 50 Jahren. In der streitgegenständlichen Wohnung raucht er regelmäßig mindestens 15 Zigaretten täglich. Der Mieter ist nicht bereit mit dem Zigarettenrauchen aufzuhören und jedenfalls nach der Feststellung des erstinstanzlich mit der Angelegenheit befassten Amtsgerichts Düsseldorf wohl nur unter Inkaufnahme gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu einem Aufhören in der Lage. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht wegen unverändert fortbestehender Geruchsbelästigung im Gebäude einschließlich des Treppenhauses. Im Haus des Mieters existieren derzeit nur noch dessen Wohnung und ein kleines Appartement. Alle anderen Räume wurden zu gewerblichen Zwecken in Büros umgewandelt und weitervermietet. Der Vermieter erhob Räumungsklage, nachdem der Mieter nicht auszog.

Urteil des Amtsgerichts:

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte der Räumungsklage stattgegeben, weil es die zu Grunde liegende fristlose Kündigung für gerechtfertigt hielt. Der Beklagte (der Mieter) hat seine mietvertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt, indem er derart in seiner Wohnung raucht, dass seit jedenfalls anderthalb Jahren eine intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung von dort ausgeht und erhebliche Mengen an Zigarettenqualm aus dieser Wohnung in das Treppenhaus ziehen mit der Folge, dass es im gesamten Gebäude stark nach Zigarettenrauch riecht. Dies verursacht eine Gesundheitsgefährdung für die übrigen Mieter des Hauses. Diese haben sich in der näheren Vergangenheit mehrfach bei der Klägerin über die unerträgliche Geruchsbelästigung durch den Zigarettenqualm des Beklagten beschwert und deshalb ihr gegenüber die Kündigung ihrer eigenen Mietverhältnisse angedroht (AG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2013 - 24 C 1355/13 -, juris)

Urteil des Landgerichts/Revision:

Das Landgericht hatte das Urteil jedenfalls im Ergebnis bestätigt. Der Mieter hatte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und Prozesskostenhilfe bekommen. Das ließ zumindest hoffen.

Urteil des Bundesgerichtshofs:

Am 18.2.2015 hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Der Mieter hat zunächst Glück, da der Rechtsstreit zur weiteren Beweisaufnahme an das Landgericht verwiesen wurde.
Trotzdem scheint das Urteil, von dem bislang lediglich die Pressemeldung vorliegt, für Mieter, die rauchen, nicht unproblematisch.

Der Bundesgerichtshof hat nämlich grundsätzlich entschieden, dass eine Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch, die ein Mieter durch einfache und zumutbare Maßnahmen (etwa die Lüftung über die Fenster) verhindern könnte, im Einzelfall eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Mieters (Gebot der Rücksichtnahme) darstellen kann, insbesondere, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht. Damit wäre auch eine auf diese Verletzung gestützte fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB, bzw. eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich möglich.
Der Bundesgerichthofs hat lediglich im vorliegenden Fall entschieden, dass eine Beurteilung nicht möglich ist, weil die vom Landgericht vorgenommene Würdigung auf einer lückenhaften und unter Verletzung prozessualer Vorschriften erfolgten Tatsachenfeststellung beruhte.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache deshalb an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen, damit die erforderlichen Feststellungen nachgeholt werden.

Neue Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter:

Ich denke, der Mieter hat Glück gehabt und wird wohl in seiner Wohnung bleiben können. Die erforderlichen Feststellungen werden im Nachhinein schwer zu treffen sein. Anderes ist zu erwarten nur dann, wenn der Mieter vielleicht weiter bewusst provoziert.
Darüber hinaus hat das Urteil allerdings eine wegweisende Bedeutung für die Rechte von Mietern. Es werden mehr Vermieter auf die Idee kommen, Kündigungen wegen derartiger vergleichsweise geringfügiger Verstöße auszusprechen. Das muss nicht nur Raucher betreffen. Auch exzessives Kochen, extremer Körpergeruch oder ähnliche Beeinträchtigung der Nachbarn in einem Mietshaus können Vermieter auf entsprechende Ideen bringen.

Verteidigungsmöglichkeiten für Mieter:

Mieter werden sich darauf berufen können, dass der Bundesgerichtshof ausdrücklich auf solche Pflichtverletzungen rekrutiert, deren Intensität der Beeinträchtigung ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht. Wenn man die Pressemeldung wörtlich nimmt, muss also immer eine Gesundheitsgefährdung vorliegen. Möglicherweise meint das Gericht aber auch ein alternatives Vorliegen. Hier muss die Urteilsbegründung abgewartet werden. Zumindest bei Rauchern dürfte eine konkrete Gesundheitsgefährdung der Umwelt schwer nachweisbar sein. Wenn der Bundesgerichtshof dann wie umgekehrt bei der Kündigung von Mietern wegen Gesundheitsgefährdung eine konkrete Gesundheitsgefährdung verlangt, werden die Kündigungen daran wohl letztlich scheitern.

Fazit:

Das Thema Kündigung wegen Verletzung mietrechtlicher Nebenpflichten bzw. Hausfriedensstörungen wird in der nächsten Zeit wohl hochkochen. Wir werden wohl eine ähnliche Situation wie in der Zeit vor dem Emily-Urteil im Arbeitsrecht erleben, zumindest bis die grundlegenden Fragen geklärt sind. Das wird eine Weile dauern.

Meine damalige Kritik am Urteil Landgericht Düsseldorf zur Erinnerung:

Hier ist aus meiner Sicht bereits in der Begründung des Urteils einiges durcheinandergeraten. Woher das Gericht die Erkenntnis nimmt, dass durch den in das Treppenhaus ziehenden Zigarettenrauch eine Gesundheitsgefährdung für die übrigen Mieter des Hauses entsteht, erschließt sich nicht. Es mag ja möglicherweise als gerichtsbekannt und daher nicht notwendig zu beweisen durchgehen, dass zum Beispiel die Arbeit in einer Raucherkneipe Gesundheitsschäden verursacht. Warum dies aber bei dem gelegentlichen Durchlaufen des Treppenhauses in einem gewerblichen Gebäude der Fall sein soll, hätte zumindest näherer Erläuterung bedurft. Tatsächlich wirkt es aber auch in der weiteren Begründung des Urteils so, dass das Gericht eigentlich auf den Geruch allein abstellen will.
Darin liege eine nachhaltige Störung des Hausfriedens, welche wiederum den Vermieter gemäß § 569 Abs. 2 In Verbindung mit § 543 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtige.

Die Entscheidung des Landgerichts:

Der Pressemeldung zufolge stürzt das Landgericht Düsseldorf seine Entscheidung ausdrücklich auf den schwer wiegenden Pflichtverstoß, der darin liege, dass der Mieter keine Maßnahmen getroffen habe, um zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zieht. Er habe die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert, indem er seine Wohnung unzureichend gelüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht gelehrt habe. Der Pressemeldung nach zu urteilen, stützt sich das Landgericht Düsseldorf nicht mehr auf eine vermeintliche Gesundheitsbeeinträchtigung der übrigen Bewohner des Hauses. Das Landgericht ist aber der Auffassung, dass allein eine solche Geruchsbelästigung eine fristlose Kündigung eines seit 40 Jahren bestehenden Mietverhältnisses rechtfertigen könne. Ganz sicher ist sich das Landgericht allerdings nicht und hat deswegen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Kritik:

Mich hat überrascht, dass selbst mieternahe Organisationen das Urteil für "im Einzelfall in Ordnung" befunden haben. Die gesamte Berichterstattung über den Fall schien mir mehr an dem Konflikt Raucher/Nichtraucher, als am tatsächlichen Problem orientiert. Dazu hat möglicherweise der Mieter mit seinen Äußerungen in den Medien selbst beigetragen. Das darf aber nicht den Blick auf den Kern des Problems verstellen.

Gefahr für die Zukunft des Mietverhältnisses:

Sehr gern wird insbesondere von der Nichtraucherfraktion übersehen, dass es hier um zwei grundsätzliche Probleme geht. Das erste Problem ist die allgemeine Frage der zunehmenden Beschränkung von Rechten des Einzelnen durch die Interessen der Mehrheit. Das scheint unaufhaltsam, aber man möchte doch ab und zu noch einmal daran erinnern. Der allgemeine Anstand wird nicht dadurch größer, dass die Rechte des Einzelnen weiter beschnitten werden.
Das größere Problem: Wenn allein im Treppenhaus (durch zulässiges Nutzungsverhalten in der Wohnung) verursachte Geruchsbelästigungen für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausreichen sollen, muss dies auch für andere Gerüche gelten. Was ist denn mit den in Deutschland so beliebten Kochorgien so mancher Mieter? Was ist mit der guten alten Maggi-Küche? In vielen Treppenhäusern stinkt es ohnehin. Was kann da Zigarettenqualm noch verschlechtern?
Wer sich über solche Urteile freut, ob nun Vermieter oder Mieter, vergisst, dass wir in Deutschland vor allem deswegen so einen guten Mietermarkt haben, weil der Mieter gut geschützt ist. Wenn ich aber mein Mietverhältnis künftig wegen Geruchsbelästigungen verlieren kann, macht das die Miete an sich nicht attraktiver. Das ist nachteilig für Mieter, aber auch Vermieter sollten nicht vergessen, dass sie ihre Wohnung vermieten wollen.
Weil ich im Zuge einiger Interviews jedes Mal am Ende gefragt wurde: Nein, ich rauche weder in meiner Wohnung, noch auf dem Balkon! Die Frage allein kennzeichnet aber deutlich das oben beschriebene Problem.

Fachanwaltstipp für Mieter:

Wenn Ihnen Ihre Wohnung wichtig ist, sollten Sie vorsichtig beim Gebrauch der Mietsache sein. Gerade wenn es um Zigarettenrauch geht, ist der Spaß hierzulande schnell vorbei. Aber auch bei anderen Vertragsverstößen riskieren Sie eine Kündigung. Wenn Sie eine Kündigung bekommen, heißt dies aber nicht, dass diese auch wirksam ist. Der Vermieter muss zunächst eine Räumungsklage einreichen und einen Räumungstitel schaffen. Spätestens wenn Sie eine solche Klage bekommen, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe suchen. Auch hier gilt aber, je eher je besser.

Fachanwaltstipp für Vermieter:

Vermieter sollten bereits vor Ausspruch der Kündigung rechtlichen Rat suchen. Die Kündigung bedarf der (schriftlichen) Begründung. Es können eine Menge Fehler passieren, die die Kündigung bereits aus formellen Gründen unwirksam machen. Auf den eigentlichen Inhalt des Vertragsverstoßes kommt es dann nicht mehr an. Zudem müssen Sie bei den meisten Vertragsverstößen vorab abmahnen.

19.2.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter www.fernsehanwalt.com
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Rauchen in Mietwohnungen - auch nach BGH-Urteil in Sachen Friedhelm A. weiter ein heißes Eisen" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

VW T-Roc - Geländetauglich mit sportlichen Proporti ...

VW T-Roc - Geländetauglich mit sportlichen Proporti ...
Tarifverhandlungen beendet: Bessere Löhne für Bauar ...

Tarifverhandlungen beendet: Bessere Löhne für Bauar ...
Nach Sieg gegen den IS: Erste Parlamentswahl im Ira ...

Nach Sieg gegen den IS: Erste Parlamentswahl im Ira ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 AMASANA Papierhandtücher für Umweltschutz und Hygiene (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Die AMASANA Papierhandtücher bieten eine umweltfreundliche Lösung für saubere Hände. Sie sind weich, saugfähig und aus recyceltem Zellstoff in Europa hergestellt. Dank der V-Falz Technologie passen sie in fast jeden Papierhalter

In Zeiten, in denen sowohl Hygiene als auch Umweltschutz zunehmend in den Vordergrund rücken, stellt AMASANA eine innovative Lösung vor, die beides nahtlos miteinander verbindet. Mit der Markteinführung der zweilagigen Papierhandtücher unter der SKU B0D1KNSP8H ...

 St. Christoph und Nevis für die Marokkanität der Sahara (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
St. Kitts und Nevis hat seine ständige Position zugunsten der Souveränität Marokkos über seine Sahara und seiner territorialen Integrität bekräftigt.

Der Minister für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel, Industrie, Handel und Verbraucherschutz, wirtschaftliche Entwicklung und Investitionen von St. Kitts und Nevis, Denzil Llewellyn Douglas, bekräftigte am 17. April 2024 in Rabat die konstante Position seines Landes "zur Unterstützung der Souveränität Marokkos über das Ge ...

 Handy Reparatur Berlin: Display Dreams – Ihre verlässliche Lösung für schnelle Reparaturen vor Ort (schwertschmiedeviktor, Freitag, 19. April 2024)
Ein kaputtes Handy kann den Alltag erheblich stören und für
Unannehmlichkeiten sorgen. Von einem zerbrochenen Display bis
hin zu einem nicht funktionierenden Akku - die Probleme können
vielfältig sein. Doch zum Glück steht Ihnen Display Dreams zur
Seite, um Ihnen eine professionelle Handy Reparatur in Berlin
anzubieten.

Display Dreams: Ihr persönlicher Reparatur-Service
direkt bei Ihnen vor Ort
Wir ...

 Kann die Menschheit vor dem Untergang gerettet werden? (Kummer, Freitag, 19. April 2024)
In „Zacs großes Abenteuer“ treiben Zwerge, Magier, Riesen und Drachen ihr Unwesen. Ihnen gegenüber stellt sich ein Junge, gefolgt von seinen Freunden, um die Menschheit vor dem Untergang zu retten.

Buchbeschreibung:
In „Zacs großes Abenteuer“ treiben Zwerge, Magier, Riesen und Drachen ihr Unwesen. Mit all seiner Kraft stellt sich ihnen ein Junge entgegen. Unterstützt von seinen Freunden, setzt er sich für das Gute ein, denn böse Mächte wollen die Menschheit vernichten.

 Tag der Erde: Planet vs. Plastic (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps zur Vermeidung von Mikroplastik

Berlin, 19.04.2020. Am 22. April findet der nunmehr 54. "Tag der Erde" ("Earth Day") statt. Der internationale Aktionstag, der seit 1970 auf Umweltschutz aufmerksam macht, steht in diesem Jahr unter dem Motto "Planet vs. Plastic". Die VERBRAUCHER INITIATIVE begrüßt dieses Thema: "Neben Unmengen Plastikmüll stellt insbesondere Mikroplastik ein wachsendes globales Umweltweltproblem dar", betont Klimareferentin Miriam Bätz ...

 schuhplus erhält WELT-Auszeichnung \'\'Preis-Champion 2024\'\' (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)
Platz 1 aller Online-Schuhhändler in Deutschland in der Kundenbegeisterung

(Köln/Dörverden) (18.04.2024) Das auf Schuhe in Übergrößen spezialisierte Versandhaus schuhplus wurde vom Verlag WELT mit dem Award "Preis-Champion 2024" ausgezeichnet. Europas führender XL-Schuheinzelhändler sorgt laut Kundenvoting mit fairen Preisen für messbare Kundenbegeisterung. Ein unverkennbares Highlight vermittelt der Blick auf die eigene Branche. U ...

 Graph Query Language (GQL) ist neuer ISO-Standard (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)
Die Abfragesprache für Graphdatenbanken ist die erste ISO-zertifizierte Datenbanksprache seit SQL im Jahr 1987

München - 18. April 2024 - Das ISO/IEC Joint Technical Committee 1 (JTC1) hat GQL (Graph Query Language) zum internationalen Standard erklärt. Die Abfragesprache für Graphdatenbanken definiert die Datenstrukturen und Grundoperationen für das Arbeiten mit ...

 Investieren in die Zukunft der Landwirtschaft: Warum es jetzt an der Zeit ist (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)


In einer Welt, die sich rasant verändert, steht die Landwirtschaft an einem Wendepunkt. Angesichts der wachsenden globalen Bevölkerung, des Klimawandels und der schwindenden natürlichen Ressourcen ist es dringender denn je, in nachhaltige und innovative landwirtschaftliche Praktiken zu investieren. Die Zukunft der Landwirtschaft hängt von unserer Fähigkeit ab, die Art und Weise, wie wir Nahrungsmittel produzieren, grundlegend zu verändern, um nicht nur die Ernährungssicherheit weltwe ...

 30 Jahre Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)
Ein Rückblick auf Herausforderungen und Erfolge

Der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD) begeht am 27. April sein 30-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 setzt sich der Verein erfolgreich für Betroffene von FSME und Borreliose ein, informiert Mitglieder und Interessierte im monatlichen Newsletter über Neuigkeiten zum Thema und bietet Unterstützung über die Telefonhotline. Anlässlich dieses besonderen Jubiläums blickt der BFBD in seiner aktuellen Jubiläumsau ...

 Nachdenkliche, lustige und herzerfrischende Geschichten (Kummer, Donnerstag, 18. April 2024)
Die Autorin nimmt Sie in "Gedankenkarussell - Eine literarische Reise" mit auf ein interessantes Lesevergnügen.
Erleben Sie Texte zum Nachdenken. Vielleicht finden Sie sich sogar in der einen oder anderen Geschichte sowie Situation wieder.
Erleben Sie Texte, die Mut machen wollen. Erzählungen, die zeigen: Man kann alles schaffen, wenn man es nur will und fest genug daran glaubt.
Und es gibt für diejenigen Geschichten, die das Kind in sich nie vergessen haben und im Herzen ju ...

Werbung bei News-Central.de:





Rauchen in Mietwohnungen - auch nach BGH-Urteil in Sachen Friedhelm A. weiter ein heißes Eisen

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,93 Sekunden