News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 494 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Arbeitnehmerfalle Facebook und Co – wie unüberlegte Social Media Aktivitäten den Job kosten können!

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Die Social Media haben sich zu einem Phänomen entwickelt, dem man sich heute nur mehr schwerlich entziehen kann. Einen beträchtlichen Teil unserer Neuigkeiten verbreiten oder erfahren wir bereits über Social Media Plattformen oder zumindest über das Internet.

In vielen Fällen sind sich die Nutzer jedoch der Tragweite und des Grades an Öffentlichkeit Ihrer Beiträge nicht bewusst, was zu ungeahnten Folgen führen kann.

Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Fall Justine Sacco. Eine – ironischer Weise – Marketingmitarbeiterin eines amerikanischen Unternehmens postete via Twitter folgenden Satz: „Going to Africa. Hope I don’t get AIDS. Just kidding. I’m white!,“ was übersetzt bedeutet: „Gehe nach Afrika. Hoffe, ich bekomme kein AIDS. Nur Spaß. Ich bin ja weiß!“

Dieser Tweet mit fragwürdigem und rassistischem Inhalt kostete Justine Sacco den Job. Kurz vor dem Flug nach Süd Afrika postete sie diesen Satz auf Twitter. Noch während dieses Fluges wurde der Beitrag mehr als 2.000 mal geteilt und als sie kurz nach der Landung sofort versuchte, Post und Account zu löschen, war es bereits zu spät.

Kurz darauf wurde die Entlassungsentscheidung ihres Arbeitgebers öffentlich gemacht, der Beitrag war nicht mehr rückgängig zu machen.

Seit diesem Zeitpunkt kämpft Justine Sacco nicht nur mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, sondern auch mit einem Phänomen, welches man als „Shitstorm“ (übersetzt: „Sturm aus Scheiße“) bezeichnet. Eine breite Öffentlichkeit lehnte sich – mit teilweise ebenfalls fragwürdigem Inhalt – gegen diese Äußerung auf.

Dieser Extremfall zeigt die potentiellen Auswirkungen eines unüberlegten Social Media Postings sehr genau.

Es stellte sich nun selbstverständlich die Frage, zu welchen Konsequenzen ein solcher Social Media Beitrag in Österreich führen würde.

Grundsätzlich ist für eine gerechtfertigte Entlassung Voraussetzung, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, den infrage stehenden Mitarbeiter noch weiter zu beschäftigen. Erst jüngst wurde ein Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (9 ObA 111/14k) veröffentlicht, bei der es um eine Entlassung wegen eines Posts auf Facebook ging.

Es kursierten Gerüchte, dass ein Mitarbeiter, der bereits gekündigt worden war, aber noch bis zum endgültigen Beendigungstermin in einer Bank arbeitete, gekündigt worden sei, da er Geld unterschlagen habe. Der Mitarbeiter setzte sich gegen diese Gerüchte unter anderem damit zur Wehr, dass er per Facebook-Post an einen Arbeitskollegen folgende Frage stellte:

„Hallo M*****!

Ich habe gehört du bist HK in der R***** - ich habe zwei Fragen an dich (bitte aber um strenge Diskretion).

1. Sind die € 15.000,00 nochmals aufgetaucht?

...“

Dieser Beitrag wurde auf dem öffentlichen Profil dieses Arbeitskollegen gepostet und wenig später wieder gelöscht. Der Mitarbeiter wurde wegen dem Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gem. § 27 Z 1 dritter Fall AngG fristlos gekündigt.

Der Oberste Gerichtshof sprach dazu aus, dass Mitarbeiter gemäß ihrer Verschwiegenheits- und Diskretionspflichten zur Verschwiegenheit über sämtliche nicht allgemein bekannte Tatsachen, an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, verpflichtet sind.

Diese Pflicht wurde durch dieses Posting verletzt. Dem Arbeitgeber war im Einzelfall eine weitere Beschäftigung dieses Mitarbeiters nicht mehr zumutbar, da dieser als Hauptkassier in einer vertrauenswürdigen Position beschäftigt war und der Arbeitgeber ihm offensichtlich keine Geheimnisse anvertrauen konnte.

Solche Postings können darüber hinaus nicht nur auf öffentlichen Profil-Seiten zum Problem werden. Kern/Schweiger (Kern/Schweiger, Die Bedeutung der Nutzung von Social Media im Entlassungsrecht – Dargestellt am Beispiel von „Facebook“, ZAS 2013/51) beleuchten in diesem Zusammenhang nicht nur Postings, sondern kommen auch zu dem Schluss, dass verschiedenste Handlungen auf Facebook zu Problemen mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls zur Entlassung führen können.

Beleidigende Äußerungen gegenüber Chefs und Kollegen mit gewisser Mindestbeleidigungsintensität („vertrottelt“ und ähnliches) können bereits eine Entlassung rechtfertigen.

Bei Posts auf der eigenen Seite sollte man ebenfalls Vorsicht walten lassen und sich nicht dem Irrtum hingeben, dass irgendwelche Äußerungen privat bzw. geheim bleiben könnten, die man über Facebook teilt. Selbst, wenn man den Beitrag nur seinen Facebook-Freunden zugänglich macht, so gibt man dadurch auf gewisse Weise den Inhalt dieser Mitteilung frei und macht diese einem unbestimmten Personenkreis zumindest mittelbar zugänglich.

Auch das bloße „Liken“ kann als Ausdruck der Zustimmung schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und kostete 2 Angestellten in Tirol den Job, da sie einen nicht besonders schmeichelhaften Beitrag einer Kollegin über den gemeinsamen Chef mit einem „Like“ versahen – die fristlose Kündigung folgte.

Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass bei jeglichen Äußerungen in Sozialen Netzwerken äußerste Vorsicht geboten ist und man sich auf keinen Fall der Illusion hingeben sollte, dass man nach Veröffentlichung solcher Beiträge noch die Herrschaft über diese Beiträge behält. Durch „Shares, “ „Retweets, “ „Reposts“ und Co ist einem die alleinige Verfügung über die eigenen Beiträge schneller entglitten, als man denkt.

Quellen:

OGH 9 ObA 111/14k

Kern/Schweiger, Die Bedeutung der Nutzung von Social Media im Entlassungsrecht – Dargestellt am Beispiel von „Facebook“, ZAS 2013/51

Wikipedia mwN (http://en.wikipedia.org/wiki/IAC_(company)#Sacco_incident)

Süddeutsche (http://gefaelltmir.sueddeutsche.de/post/70679914605/10-fakten-ueber-justine-sacco-und-ihren)
(Weitere interessante Afrika News & Afrika Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> KRRechtsanwaltskanzlei << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Die Social Media haben sich zu einem Phänomen entwickelt, dem man sich heute nur mehr schwerlich entziehen kann. Einen beträchtlichen Teil unserer Neuigkeiten verbreiten oder erfahren wir bereits über Social Media Plattformen oder zumindest über das Internet.

In vielen Fällen sind sich die Nutzer jedoch der Tragweite und des Grades an Öffentlichkeit Ihrer Beiträge nicht bewusst, was zu ungeahnten Folgen führen kann.

Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Fall Justine Sacco. Eine – ironischer Weise – Marketingmitarbeiterin eines amerikanischen Unternehmens postete via Twitter folgenden Satz: „Going to Africa. Hope I don’t get AIDS. Just kidding. I’m white!,“ was übersetzt bedeutet: „Gehe nach Afrika. Hoffe, ich bekomme kein AIDS. Nur Spaß. Ich bin ja weiß!“

Dieser Tweet mit fragwürdigem und rassistischem Inhalt kostete Justine Sacco den Job. Kurz vor dem Flug nach Süd Afrika postete sie diesen Satz auf Twitter. Noch während dieses Fluges wurde der Beitrag mehr als 2.000 mal geteilt und als sie kurz nach der Landung sofort versuchte, Post und Account zu löschen, war es bereits zu spät.

Kurz darauf wurde die Entlassungsentscheidung ihres Arbeitgebers öffentlich gemacht, der Beitrag war nicht mehr rückgängig zu machen.

Seit diesem Zeitpunkt kämpft Justine Sacco nicht nur mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, sondern auch mit einem Phänomen, welches man als „Shitstorm“ (übersetzt: „Sturm aus Scheiße“) bezeichnet. Eine breite Öffentlichkeit lehnte sich – mit teilweise ebenfalls fragwürdigem Inhalt – gegen diese Äußerung auf.

Dieser Extremfall zeigt die potentiellen Auswirkungen eines unüberlegten Social Media Postings sehr genau.

Es stellte sich nun selbstverständlich die Frage, zu welchen Konsequenzen ein solcher Social Media Beitrag in Österreich führen würde.

Grundsätzlich ist für eine gerechtfertigte Entlassung Voraussetzung, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, den infrage stehenden Mitarbeiter noch weiter zu beschäftigen. Erst jüngst wurde ein Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (9 ObA 111/14k) veröffentlicht, bei der es um eine Entlassung wegen eines Posts auf Facebook ging.

Es kursierten Gerüchte, dass ein Mitarbeiter, der bereits gekündigt worden war, aber noch bis zum endgültigen Beendigungstermin in einer Bank arbeitete, gekündigt worden sei, da er Geld unterschlagen habe. Der Mitarbeiter setzte sich gegen diese Gerüchte unter anderem damit zur Wehr, dass er per Facebook-Post an einen Arbeitskollegen folgende Frage stellte:

„Hallo M*****!

Ich habe gehört du bist HK in der R***** - ich habe zwei Fragen an dich (bitte aber um strenge Diskretion).

1. Sind die € 15.000,00 nochmals aufgetaucht?

...“

Dieser Beitrag wurde auf dem öffentlichen Profil dieses Arbeitskollegen gepostet und wenig später wieder gelöscht. Der Mitarbeiter wurde wegen dem Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gem. § 27 Z 1 dritter Fall AngG fristlos gekündigt.

Der Oberste Gerichtshof sprach dazu aus, dass Mitarbeiter gemäß ihrer Verschwiegenheits- und Diskretionspflichten zur Verschwiegenheit über sämtliche nicht allgemein bekannte Tatsachen, an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, verpflichtet sind.

Diese Pflicht wurde durch dieses Posting verletzt. Dem Arbeitgeber war im Einzelfall eine weitere Beschäftigung dieses Mitarbeiters nicht mehr zumutbar, da dieser als Hauptkassier in einer vertrauenswürdigen Position beschäftigt war und der Arbeitgeber ihm offensichtlich keine Geheimnisse anvertrauen konnte.

Solche Postings können darüber hinaus nicht nur auf öffentlichen Profil-Seiten zum Problem werden. Kern/Schweiger (Kern/Schweiger, Die Bedeutung der Nutzung von Social Media im Entlassungsrecht – Dargestellt am Beispiel von „Facebook“, ZAS 2013/51) beleuchten in diesem Zusammenhang nicht nur Postings, sondern kommen auch zu dem Schluss, dass verschiedenste Handlungen auf Facebook zu Problemen mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls zur Entlassung führen können.

Beleidigende Äußerungen gegenüber Chefs und Kollegen mit gewisser Mindestbeleidigungsintensität („vertrottelt“ und ähnliches) können bereits eine Entlassung rechtfertigen.

Bei Posts auf der eigenen Seite sollte man ebenfalls Vorsicht walten lassen und sich nicht dem Irrtum hingeben, dass irgendwelche Äußerungen privat bzw. geheim bleiben könnten, die man über Facebook teilt. Selbst, wenn man den Beitrag nur seinen Facebook-Freunden zugänglich macht, so gibt man dadurch auf gewisse Weise den Inhalt dieser Mitteilung frei und macht diese einem unbestimmten Personenkreis zumindest mittelbar zugänglich.

Auch das bloße „Liken“ kann als Ausdruck der Zustimmung schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und kostete 2 Angestellten in Tirol den Job, da sie einen nicht besonders schmeichelhaften Beitrag einer Kollegin über den gemeinsamen Chef mit einem „Like“ versahen – die fristlose Kündigung folgte.

Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass bei jeglichen Äußerungen in Sozialen Netzwerken äußerste Vorsicht geboten ist und man sich auf keinen Fall der Illusion hingeben sollte, dass man nach Veröffentlichung solcher Beiträge noch die Herrschaft über diese Beiträge behält. Durch „Shares, “ „Retweets, “ „Reposts“ und Co ist einem die alleinige Verfügung über die eigenen Beiträge schneller entglitten, als man denkt.

Quellen:

OGH 9 ObA 111/14k

Kern/Schweiger, Die Bedeutung der Nutzung von Social Media im Entlassungsrecht – Dargestellt am Beispiel von „Facebook“, ZAS 2013/51

Wikipedia mwN (http://en.wikipedia.org/wiki/IAC_(company)#Sacco_incident)

Süddeutsche (http://gefaelltmir.sueddeutsche.de/post/70679914605/10-fakten-ueber-justine-sacco-und-ihren)
(Weitere interessante Afrika News & Afrika Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> KRRechtsanwaltskanzlei << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Arbeitnehmerfalle Facebook und Co – wie unüberlegte Social Media Aktivitäten den Job kosten können!" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Zugverkehr in Erfurt Hbf - von Nah- zu Fernverkehr

Zugverkehr in Erfurt Hbf - von Nah- zu Fernverkehr
Die Erfurter Altstadt vor und nach der Wende

Die Erfurter Altstadt vor und nach der Wende
Topf und Söhne - Erfurt [Krematoriumsöfen und Anlag ...

Topf und Söhne - Erfurt [Krematoriumsöfen und Anlag ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 niteflite belegt Platz 3 der besten MSP (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
niteflite gehört zu den Top 3 Managed Service Providern in Deutschland

Weilheim, 19.04.2024



Ein bedeutender Meilenstein für niteflite: Das Unternehmen wurde zu einem der drei führenden Managed Service Provider Deutschlands im Jahr 2024 gekürt. Diese herausragende Platzierung wurde im Rahmen der renommierten Studie "Bester Managed Service Provider 2024" verliehen, die jährlich von den Fachzeitschriften COMPUTERWOC ...

 Mehr Reiseoptionen nach Zentralasien und Fernost: Air Astana nimmt den Sommerflugplan 2024 auf (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)


Mit einigen neuen Verbindungen und höheren Frequenzen hat Air Astana, die nationale Fluggesellschaft Kasachstans, auf den Sommerflugplan 2024 umgestellt und stärkt dabei insbesondere das internationale Streckennetz. Ab Deutschland bleibt der Flugplan mit acht wöchentlichen Nonstopflügen ab Frankfurt (täglich nach Astana; jeden Mittwoch zusätzlich nach Uralsk) stabil.



Mit dem Sommerflugplan nimmt Air Astana wieder die Flüge von Astana nach Kostanai im Norden des La ...

 SMROBOT bringt intelligenten Pool-Reinigungsroboter auf den Markt - Valor (schwertschmiedeviktor, Freitag, 19. April 2024)
Unvergleichliche Reinigungsleistung mit fortschrittlicher KI-Technologie

Am 28. März 2024 stellte SMOROBOT offiziell die ValorTM -Serie intelligenter Poolreinigungsroboter (im Folgenden "Valor") vor und setzte damit einen neuen Standard in der automatisierten Poolreinigung und -pflege.

Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) sind Roboter ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Die Einf ...

 St. Christoph und Nevis für die Marokkanität der Sahara (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
St. Kitts und Nevis hat seine ständige Position zugunsten der Souveränität Marokkos über seine Sahara und seiner territorialen Integrität bekräftigt.

Der Minister für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel, Industrie, Handel und Verbraucherschutz, wirtschaftliche Entwicklung und Investitionen von St. Kitts und Nevis, Denzil Llewellyn Douglas, bekräftigte am 17. April 2024 in Rabat die konstante Position seines Landes "zur Unterstützung der Souveränität Marokkos über das Ge ...

 Führungswechsel bei führendem Batteriehersteller (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Raphael Eckert neuer Country Manager der GS Yuasa Battery Germany GmbH

Krefeld, 19. April 2024 - Zwei Jahrzehnte hervorragende Lei(s)tung: Nach 20 Jahren an der Spitze der GS Yuasa Battery Germany GmbH übergibt Managing Director Rob Antwerpen die Führung des Unternehmens an Raphael Eckert, bis dato General Manager Sales & Marketing Components. Ab dem 1. Mai 2024 erhält die GS Yuasa Battery Germany GmbH damit einen erfahrenen und langjährigen Mitarbeiter als neuen Country Manager.
< ...

 Neuer Threat Report von Onapsis und Flashpoint: Anstieg der Ransomware-Vorfälle durch ERP-Kompromittierung um 400 % (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Neuer Report von Onapsis und Flashpoint belegt wachsendes cyberkriminelles Interesse an ERP-Schwachstellen und deren Ausnutzung für Ransomware-Attacken und Datenschutzverletzungen

Boston, MA/Heidelberg - 17. April 2024 - Eine neue Studie von Flashpoint, einem führenden Anbieter von Threat Data und Intelligence, und Onapsis, einem führenden Anbieter von ERP-Cybersecurity und -Complian ...

 Vortrag mit Diskussion zu den USA vor und nach den Wahlen (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Politologe Dr. Tobias Endler kommt als Speaker zu Verbänden und Unternehmen

Dr. Tobias Endler

Speaker. Politologe, Buchautor, Moderator





Er ist ein leidenschaftlicher Brückenbauer, der sich in seiner Rolle als Impulsredner für intensiven Austausch einsetzt.



Als Experte für internationale Politik, Wirtschaft und Kultur und für die aktuellen Herausforderungen für demokratische Gesellschaften bietet Tobias fundierte Kenntnisse, di ...

 Shincheonji führt gemeinsame Bibelprüfung mit etablierten Konfessionen durch - \'\'Lasst uns die Konflikte beenden. Lasst uns in die Bibel schauen.\'\' (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Am 24. Februar sind 312 Theologiedozenten und ein Pastor in 11 Regionen zur landesweiten Bibelprüfung der Shincheonji Kirche Jesu angetreten und legten den Test ab.

Die Shincheonji Kirche Jesu, der Tempel des Zeltes des Zeugnisses, mit Vorsitzenden Man-hee Lee, organisierte einen gemeinsamen Bibeltest mit verschiedenen etablierten Konfessionen. Am 25. Januar gab sie bekannt, dass einen Monat später, am 24. Februar, in 11 Regionen Südkoreas, darunter Seoul, Suwon, Busan, Gwangju, Daegu ...

 Handy Reparatur Berlin: Display Dreams – Ihre verlässliche Lösung für schnelle Reparaturen vor Ort (schwertschmiedeviktor, Freitag, 19. April 2024)
Ein kaputtes Handy kann den Alltag erheblich stören und für
Unannehmlichkeiten sorgen. Von einem zerbrochenen Display bis
hin zu einem nicht funktionierenden Akku - die Probleme können
vielfältig sein. Doch zum Glück steht Ihnen Display Dreams zur
Seite, um Ihnen eine professionelle Handy Reparatur in Berlin
anzubieten.

Display Dreams: Ihr persönlicher Reparatur-Service
direkt bei Ihnen vor Ort
Wir ...

 Schwangere Sängerin im 7. Monat erreicht die Dance Charts! (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Mit dem Song "I Can"t Wait For You" schafften es die Künstler Selin Akbaba & Gliffo in die Top10 der NuDisco Genre Charts mit Remixen von HeYoMa & Julius Koesling

Kann eine Sängerin im 7. Monat der Schwangerschaft eine professionelle Studioproduktion einsingen?



Den Beweis, dass dies geht, trat kürzlich die - inzwischen frisch gebackene Mutter - Selin Akbaba an. Sitzend statt wie üblich stehend sang sie im Berliner Studio den Titel "I Can"t Wait For You" ein und mach ...

Werbung bei News-Central.de:





Arbeitnehmerfalle Facebook und Co – wie unüberlegte Social Media Aktivitäten den Job kosten können!

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,90 Sekunden