News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 502 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten hat das Gesetz für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Die Gerichte werden zunehmend mit Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes befasst. Mit dieser Reihe werden die ersten in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme behandelt.

Fachanwalt Bredereck: Das MiLoG haben wir in einer ersten Reihe schon theoretisch behandelt. Was sind die zentralen Aussagen des MiLoG?

Fachanwalt Dineiger: Mit dem Gesetz über den Mindestlohn wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Dieser Mindestlohn gilt, egal ob ihn die Parteien des Arbeitsvertrages vereinbaren oder nicht. Der Mindestlohn beträgt 8,50 ? brutto je Zeitarbeitsstunde. Vereinbarungen, die zum Ziel haben, den Mindestlohn zu umgehen, sind kraft Gesetzes unwirksam. Zudem besteht der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes spätestens mit Ende des nächsten Monates nach dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Fachanwalt Bredereck: Vor Gericht befindet sich zurzeit der Fall eines polnischen Lkw-Fahrers, der den gesetzlichen Mindestlohn bezahlt haben möchte. Geht das so einfach?

Fachanwalt Dineiger: Der Ansatzpunkt in der rechtlichen Betrachtung ist § 20 MiLoG. Danach sind Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes zu exakt den Zeitpunkten, die das MiLoG vorschreibt, zu bezahlen.

Fachanwalt Bredereck: Aber der polnische LKW-Fahrer ist bei einer polnischen Firma angestellt. Die Arbeitgeberin ist nach polnischem Recht zu beurteilen, der Arbeitnehmer wohnt in Polen. Kann ich dann tatsächlich so einfach den deutschen Mindestlohn fordern?

Fachanwalt Dineiger: Das ist ja tatsächlich zu klären. Das MiLoG unterscheidet nicht danach, ob die Arbeitgeber deutsche oder ausländische Firmen sind. § 20 MiLoG unterscheidet auch nicht danach, ob die Firma im Inland oder im Ausland sitzt. Der Ansatzpunkt ist tatsächlich der Ort der Arbeitsleistung. Dieser Ort der Arbeitsleistung muss im Geltungsbereich des MiloG, also territorial gesehen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, erfolgen. Wenn das der Fall ist, dann ist tatsächlich auch der gesetzliche Mindestlohn zu bezahlen. Auf andere Faktoren kommt es nicht an.

Fachanwalt Bredereck: Was muss also in so einem Fall von einem Arbeitnehmer vorgetragen werden, damit er mit seinen Ansprüchen Erfolg hat?

Fachanwalt Dineiger: Zunächst einmal würde ich der Vollständigkeit halber zur Anwendbarkeit des MiLoG auf den Fall vortragen. So ohne weiteres ergibt sich das nämlich in dieser Fallkonstellation nicht. Nachdem sowohl Deutschland wie auch Polen Mitglied in der EU sind, beurteilt sich der Fall im Hinblick auf das anwendbare Recht nach der Verordnung Nr. 593/2008 der Europäischen Union, der sogenannten Rom-I-Verordnung. Nach dieser Verordnung beurteilt sich das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Für Arbeitsverhältnisse gilt Art. 8 der Verordnung. Ist in einem Arbeitsvertrag eine Rechtswahl nicht getroffen, was zugegebenermaßen eher selten ist, dann unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem oder von dem aus der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, Art. 8 Abs. 2 Rom-I-VO. Sodann muss zur Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit vorgetragen werden. Hier gilt § 48 ArbGG. Danach ist dasjenige Arbeitsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Arbeitsleistung gewöhnlich erbracht wird.

Fachanwalt Bredereck: Und dann gibt es einfach die Ansprüche auf den Mindestlohn?

Fachanwalt Dineiger: Wenn der Lkw-Fahrer also tatsächlich vortragen und beweisen kann, dass in seinem Arbeitsvertrag keine Rechtswahl getroffen worden ist, dann muss er noch vortragen und beweisen, dass er tatsächlich hauptsächlich zur Arbeitsleistung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt worden ist. Dann ist es nämlich tatsächlich so, dass er hauptsächlich bzw. schwerpunktmäßig seine Arbeitsleistung in Deutschland erbringt. Für diesen Fall ist das MiLoG dann auch anwendbar. Dann hat der Lkw-Fahrer auch tatsächlich Anspruch auf den deutschen gesetzlichen Mindestlohn.

Fachanwalt Bredereck: Was passiert denn, wenn der Lkw-Fahrer das nicht darlegen kann, insbesondere wenn eben ein Schwerpunkt nicht bestimmt ist?

Fachanwalt Dineiger: Dann gilt tatsächlich Art. 8 Abs. 3 Rom-I-VO. Dann kann das anzuwendende Recht nicht nach dem Schwerpunkt der Arbeitsleistung bestimmt werden. Es gilt ersatzweise das Recht des Staates, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat. Für diesen Fall muss dann aber die Anwendung des MiLoG verneint werden. In der Fallkonstellation war es ja nun ersichtlich so, dass der polnische LKW-Fahrer von einer in Polen sitzenden Firma angestellt worden ist. Der Dreh- und Angelpunkt ist also tatsächlich der Schwerpunkt der Arbeitsleistung.

Fachanwalt Bredereck: Die Entscheidung wird also spannend. Davon berichten wir noch.

15.03.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com (http://www.fernsehanwalt.com)
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten hat das Gesetz für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Die Gerichte werden zunehmend mit Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes befasst. Mit dieser Reihe werden die ersten in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme behandelt.

Fachanwalt Bredereck: Das MiLoG haben wir in einer ersten Reihe schon theoretisch behandelt. Was sind die zentralen Aussagen des MiLoG?

Fachanwalt Dineiger: Mit dem Gesetz über den Mindestlohn wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Dieser Mindestlohn gilt, egal ob ihn die Parteien des Arbeitsvertrages vereinbaren oder nicht. Der Mindestlohn beträgt 8,50 ? brutto je Zeitarbeitsstunde. Vereinbarungen, die zum Ziel haben, den Mindestlohn zu umgehen, sind kraft Gesetzes unwirksam. Zudem besteht der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes spätestens mit Ende des nächsten Monates nach dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Fachanwalt Bredereck: Vor Gericht befindet sich zurzeit der Fall eines polnischen Lkw-Fahrers, der den gesetzlichen Mindestlohn bezahlt haben möchte. Geht das so einfach?

Fachanwalt Dineiger: Der Ansatzpunkt in der rechtlichen Betrachtung ist § 20 MiLoG. Danach sind Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes zu exakt den Zeitpunkten, die das MiLoG vorschreibt, zu bezahlen.

Fachanwalt Bredereck: Aber der polnische LKW-Fahrer ist bei einer polnischen Firma angestellt. Die Arbeitgeberin ist nach polnischem Recht zu beurteilen, der Arbeitnehmer wohnt in Polen. Kann ich dann tatsächlich so einfach den deutschen Mindestlohn fordern?

Fachanwalt Dineiger: Das ist ja tatsächlich zu klären. Das MiLoG unterscheidet nicht danach, ob die Arbeitgeber deutsche oder ausländische Firmen sind. § 20 MiLoG unterscheidet auch nicht danach, ob die Firma im Inland oder im Ausland sitzt. Der Ansatzpunkt ist tatsächlich der Ort der Arbeitsleistung. Dieser Ort der Arbeitsleistung muss im Geltungsbereich des MiloG, also territorial gesehen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, erfolgen. Wenn das der Fall ist, dann ist tatsächlich auch der gesetzliche Mindestlohn zu bezahlen. Auf andere Faktoren kommt es nicht an.

Fachanwalt Bredereck: Was muss also in so einem Fall von einem Arbeitnehmer vorgetragen werden, damit er mit seinen Ansprüchen Erfolg hat?

Fachanwalt Dineiger: Zunächst einmal würde ich der Vollständigkeit halber zur Anwendbarkeit des MiLoG auf den Fall vortragen. So ohne weiteres ergibt sich das nämlich in dieser Fallkonstellation nicht. Nachdem sowohl Deutschland wie auch Polen Mitglied in der EU sind, beurteilt sich der Fall im Hinblick auf das anwendbare Recht nach der Verordnung Nr. 593/2008 der Europäischen Union, der sogenannten Rom-I-Verordnung. Nach dieser Verordnung beurteilt sich das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Für Arbeitsverhältnisse gilt Art. 8 der Verordnung. Ist in einem Arbeitsvertrag eine Rechtswahl nicht getroffen, was zugegebenermaßen eher selten ist, dann unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem oder von dem aus der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, Art. 8 Abs. 2 Rom-I-VO. Sodann muss zur Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit vorgetragen werden. Hier gilt § 48 ArbGG. Danach ist dasjenige Arbeitsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Arbeitsleistung gewöhnlich erbracht wird.

Fachanwalt Bredereck: Und dann gibt es einfach die Ansprüche auf den Mindestlohn?

Fachanwalt Dineiger: Wenn der Lkw-Fahrer also tatsächlich vortragen und beweisen kann, dass in seinem Arbeitsvertrag keine Rechtswahl getroffen worden ist, dann muss er noch vortragen und beweisen, dass er tatsächlich hauptsächlich zur Arbeitsleistung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt worden ist. Dann ist es nämlich tatsächlich so, dass er hauptsächlich bzw. schwerpunktmäßig seine Arbeitsleistung in Deutschland erbringt. Für diesen Fall ist das MiLoG dann auch anwendbar. Dann hat der Lkw-Fahrer auch tatsächlich Anspruch auf den deutschen gesetzlichen Mindestlohn.

Fachanwalt Bredereck: Was passiert denn, wenn der Lkw-Fahrer das nicht darlegen kann, insbesondere wenn eben ein Schwerpunkt nicht bestimmt ist?

Fachanwalt Dineiger: Dann gilt tatsächlich Art. 8 Abs. 3 Rom-I-VO. Dann kann das anzuwendende Recht nicht nach dem Schwerpunkt der Arbeitsleistung bestimmt werden. Es gilt ersatzweise das Recht des Staates, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat. Für diesen Fall muss dann aber die Anwendung des MiLoG verneint werden. In der Fallkonstellation war es ja nun ersichtlich so, dass der polnische LKW-Fahrer von einer in Polen sitzenden Firma angestellt worden ist. Der Dreh- und Angelpunkt ist also tatsächlich der Schwerpunkt der Arbeitsleistung.

Fachanwalt Bredereck: Die Entscheidung wird also spannend. Davon berichten wir noch.

15.03.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com (http://www.fernsehanwalt.com)
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

China: Mondsonde gestartet - erste Landung auf der ...

China: Mondsonde gestartet - erste Landung auf der  ...
Pressekonferenz mit CDU-Bundesgeschäftsführer Klaus ...

Pressekonferenz mit CDU-Bundesgeschäftsführer Klaus ...
CDU: Stunde der Entscheidung - wer folgt auf Merkel ...

CDU: Stunde der Entscheidung - wer folgt auf Merkel ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Swiss-Domain - das Gütesiegel für den Schweizer (PR-Gateway, Samstag, 04. Mai 2024)


Seit dem 26. April 2024 hat die Schweiz einen bedeutenden Schritt in der digitalen Landschaft gemacht: Auch Privatpersonen können nun offiziell Swiss-Domains registrieren. Diese Änderung stellt eine wichtige Erweiterung der bisherigen Regelung dar, die ausschließlich Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen vorbehalten war.



Die  Reisekranken- gegen Auslandskrankenversicherung (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
nicht alles ist Gut = Unsere zählt zu den Besten!

Urlaub auf den Kanarischen Inseln: Krankenrücktransport und Versicherung



Ein gesetzlich versicherter Urlauber verbrachte seinen Urlaub auf den Kanarischen Inseln. Nach einigen Tagen erkrankte er an einer schweren Lungenentzündung, die beide Lungenflügel betraf. Der Hotelarzt vor Ort überwies ihn in die örtliche Klinik.



Da seine Familienmitglieder 3 Tage später nach Hause fliegen mussten, wandte er ...

 Mundhygiene für Mutter und Kind (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
Küssen verboten? Keine Lollys mehr?

Mundhygiene für Mutter und Kind:

Küssen verboten? Keine Lollys mehr?



Bakterien. Karies. Gingivitis. Schon werden unangenehme Empfindungen wach, bereits beim Lesen dieser Probleme. Aber es kann jeden treffen und jederzeit passieren. Besonders schlimm könnte es für Mütter und Mütter in spe sein. Die Gefahr, dass sich Kinder und selbst ...

 Wer profitiert von den Steuerklassen 3/5? (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)


Die Ehe ist verfassungsrechtlich geschützt und wird steuerlich durch das Ehegattensplitting gefördert. Jedoch steht die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 im Koalitionsvertrag und auf der Agenda der Ampel. Wann dieses Ziel umgesetzt wird, ist noch unbekannt. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt heute, wie sich die Steuerklassenwahl bei Ehepaaren auswirkt, welchen Steuerspareffekt es gibt und was Ehepaare bei einer Abschaffung erwartet.



Ehegattensplittin ...

 Partnerprojekt zwischen BITMi und Rwanda ICT Chamber (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
Erfolgreicher Projektabschluss mit 550 geschaffenen Arbeitsplätzen

Nach über drei Jahren Laufzeit wurde das Partnerprojekt Access International Partnerships in IT (AIPI) zwischen dem Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Rwanda ICT Chamber Ende März mit großem Erfolg abgeschlossen. So wurden im Rahmen des Projektes rund 700 Personen in Ruanda im IKT-Bereich weitergebildet, rund 550 Arbeitsplätze im dortigen Tech-Sektor geschaffen und 58 Geschäftsbeziehungen zwischen deutsc ...

 BayWa r.e. Solar Solutions bietet Energieversorgern PV-Fulfillment in epilot an (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)


Ab sofort ergänzt die BayWa r.e. Solar Solutions GmbH das epilot Partner-Ökosystem. Das Unternehmen mit Sitz im schwäbischen Tübingen ist der richtige Ansprechpartner für epilot-Kund:innen, wenn es um die Planung und Installation von PV-Anlagen geht.



"Als Generalunternehmer planen und bauen wir für B2B-Kunden schlüsselfertige Photovoltaikanlagen im Privat- und Gewerbesegment. Dabei unterstützen wir unsere Kunden entlang der kompletten Prozesskette und bieten alles ...

 Die 1 Methode, die alles verändern kann: WR-System-Arbeit (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
Überwinde Deine Angst und lebe Deine Vision - Entdecke das WR-System im exklusiven Gratis-Seminar für Führungskräfte

Angst und Panik - zwei Worte, die in der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt leider allzu vertraut klingen. Als Führungskraft kennst Du den Druck, ständig Höchstleistungen erbringen zu müssen. Doch was, wenn plötzlich eine Panikattacke die Kontrolle übernimmt? Die gute Nachricht: Du bist nicht allein, und es gibt eine Lösung.



Die 1 Methode, die alles ...

 Maximale Effizienz mit minimalem Aufwand im Social Media Marketing (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
Zeitersparnis im Social Media Marketing durch intelligente Automatisierung

In der dynamischen Welt des Social-Media-Marketings ist Effizienz der Schlüssel zum Erfolg. Blogger, Content-Ersteller, Social-Media-Manager und Co. sind ständig auf der Suche nach Werkzeugen, die ihre Arbeitsprozesse vereinfachen und ihre Reichweite maximieren. Blog2Social ermöglicht es den Nutzern, ihre Blogbeiträge, Bilder und Videos mühelos auf mehreren Social-Media-Plattformen wie Facebook, X (Twitter), Li ...

 Jana Katharina Fischer tritt als Geschäftsführerin bei der PTA IT-Beratung GmbH ein (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
Die neue Geschäftsführerin im Interview

Mannheim, 03. Mai 2024. Jana Katharina Fischer ist seit längerem geschäftsführende Gesellschafterin der Familienholding der PTA-Gruppe (PTA GmbH, PTA Schweiz GmbH und DATIS-IT Services GmbH). Seit 01.01.2024 ist sie nun auch Geschäftsführerin der PTA GmbH. Im vorliegenden Interview gibt sie Einblicke, wie sich all dies entwickelte, welche Strategien sie anstreben wird und welche Ziele sie verfolgt.



Frau Fischer, nun sind Sie G ...

 Warum Geben den Unterschied macht (PR-Gateway, Freitag, 03. Mai 2024)
Systemische Wechselwirkungen von Geben und Nehmen

Autor: Reinhard F. Leiter, Executive Coach München



Stellen wir uns vor, jeder Mitarbeiter ist ein Instrument in einem Orchester. Dirigent ist die Führungskraft. Klingt einfach? Weit gefehlt! Denn in der Realität der Unternehmenswelt gleicht das Zusammenspiel oft einem wilden Durcheinander. Erfolgreiche Führungspersönlichkeiten wissen: Um Harmonie zu schaffen, braucht es mehr als Taktgefühl. Es braucht ein tiefes Vers ...

Werbung bei News-Central.de:





Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,97 Sekunden