Aczento.com - Firmengründung in Singapur - Gesellschaftsvertrag
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Das Stammkapital der Gesellschaft kann jederzeit entsprechend den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung geändert werden.

Zur Gründung einer ,,company" in Singapur ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich. Dabei kann auch eine ,,company" von anderen Gründungsgesellschafter-,,companies" gegründet werden. Hinsichtlich Nationalität der Gründungsgesellschafter bestehen keine Beschränkungen. Es ist jedoch umständlich, bei allen Dokumenten, die für einen Gründungsgesellschafter eingereicht werden müssen, beglaubigte Übersetzungen vorlegen zu müssen. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass während der Gründungsphase der Gesellschaft singapurische Staatsangehörige treuhänderisch die Rolle der Gründungsgesellschafter übernehmen und im Anschluss hieran die Aktien auf eine (ausländische) juristische Person übertragen werden.

Der Gesellschaftsvertrag umfasst das ,,memorandum of association" und die ,,articles of association". Das ,,memorandum of association" muss datiert sein, den Namen des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals sowie den Haftungsumfang enthalten. Darüber hinaus sind die Namen und Adressen der Anteilseigner, sowie die auf den einzelnen Gesellschafter entfallenden Anteile zwingend anzugeben. Es ist dagegen nicht mehr notwendig, dass der Gegenstand des Unternehmens festgelegt wird. Dies stellt eine deutliche Erleichterung zu der früheren Regelung dar, wonach jedes Agieren des Unternehmens außerhalb dieses Gegenstandes als ,,ultra vires", eine Befugnisüberschreitung, angesehen wurde. Es ist allerdings möglich, die Befugnisse des Unternehmens im ,,memorandum" oder den ,,articles of association" freiwillig einzuschränken, um so den Mitgliedern interne EntschaÅNdigungsansprüche zu verschaffen, falls ein Direktor seine schriftlich festgelegten Befugnisse überschreiten sollte. Die ,,articles of association" regeln die Beziehungen der Gesellschafter untereinander und können u.a. bestimmte Pflichten für die Geschäftsführer festschreiben. Sie beziehen sich also auf das Innenverhältnis.

Das Stammkapital der Gesellschaft kann jederzeit entsprechend den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung geändert werden.

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Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/3039 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern. Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

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Das Stammkapital der Gesellschaft kann jederzeit entsprechend den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung geändert werden.

Zur Gründung einer ,,company" in Singapur ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich. Dabei kann auch eine ,,company" von anderen Gründungsgesellschafter-,,companies" gegründet werden. Hinsichtlich Nationalität der Gründungsgesellschafter bestehen keine Beschränkungen. Es ist jedoch umständlich, bei allen Dokumenten, die für einen Gründungsgesellschafter eingereicht werden müssen, beglaubigte Übersetzungen vorlegen zu müssen. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass während der Gründungsphase der Gesellschaft singapurische Staatsangehörige treuhänderisch die Rolle der Gründungsgesellschafter übernehmen und im Anschluss hieran die Aktien auf eine (ausländische) juristische Person übertragen werden.

Der Gesellschaftsvertrag umfasst das ,,memorandum of association" und die ,,articles of association". Das ,,memorandum of association" muss datiert sein, den Namen des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals sowie den Haftungsumfang enthalten. Darüber hinaus sind die Namen und Adressen der Anteilseigner, sowie die auf den einzelnen Gesellschafter entfallenden Anteile zwingend anzugeben. Es ist dagegen nicht mehr notwendig, dass der Gegenstand des Unternehmens festgelegt wird. Dies stellt eine deutliche Erleichterung zu der früheren Regelung dar, wonach jedes Agieren des Unternehmens außerhalb dieses Gegenstandes als ,,ultra vires", eine Befugnisüberschreitung, angesehen wurde. Es ist allerdings möglich, die Befugnisse des Unternehmens im ,,memorandum" oder den ,,articles of association" freiwillig einzuschränken, um so den Mitgliedern interne EntschaÅNdigungsansprüche zu verschaffen, falls ein Direktor seine schriftlich festgelegten Befugnisse überschreiten sollte. Die ,,articles of association" regeln die Beziehungen der Gesellschafter untereinander und können u.a. bestimmte Pflichten für die Geschäftsführer festschreiben. Sie beziehen sich also auf das Innenverhältnis.

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