So einfach übernehmen Sie die Prozente einer Kfz-Versicherung
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Wie übernimmt man Prozente bei der Kfz-Versicherung?

Umgangssprachlich wird immer von der Übernahme von Prozenten gesprochen. Dabei handelt es sich genau genommen um die Übernahem der Schadenfreiheitsklasse. Grundsätzlich verbessert sich die Schadenfreiheitsklasse mit den Jahren. Wer viele Jahre lang unfallfrei fährt, verbessert seine Einstufung, was wiederum preiswerte Tarife begünstigt. Es ist generell möglich, eine Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person zu übernehmen. In welcher Beziehung die Personen zueinander stehen müssen und welche Detailvoraussetzungen erforderlich sind, hängt weitestgehend von der Versicherung ab. Oftmals muss mindestens ein Verwandtschaftsverhältnis bestehen, damit Schadenfreiheitsklassen bzw. Prozente übertragen werden können. Ist eine Übernahme allerdings vorgesehen, heißt das aber nicht automatisch, dass eine Person ihre Schadenfreiheitsklasse 12 kopieren kann. Prozente übernehmen meint in der Praxis viel häufiger die günstigere Einstufung, nicht aber eine 1:1 Übertragung der günstigen Schadenfreiheitsklasse.

Nur soviel übernehmen, wie man selbst hätte herausfahren können

Wer als Führerscheinneuling glaubt, er könne die großzügige Schadenfreiheitsklasse eines Elternteils übernehmen, irrt in der Regel. Denn auch wenn Anteile einer Schadenfreiheitsklasse auf ein Familienmitglied übertragen werden können, kann nur so viel übernommen werden, wie der neue Begünstigte auch hätte herausfahren können. Wer seinen Führerschein also erst 1 Jahr lang hat, kann auch maximal die entsprechende Schadenfreiheitsklasse übertragen bekommen, nicht aber die Klasse, als besäße er bereits seit 20 Jahren einen Führerschein. Hierdurch stellen die Anbieter sicher, dass ein Fahrneuling nicht unverhältnismäßig niedrig eingestuft wird. Trotz dieser Einschränkung kann sich die Übertragung der Prozente erheblich lohnen – beispielsweise dann, wenn ein Kind bereits seit z. B. 6 Jahren einen Führerschein hat und bei der ersten Zulassung eines Pkw statt in Schadenfreiheitsklasse 0 in bspw. Schadenfreiheitsklasse 5 eingestuft wird – mittels Übernahme der Prozente.

Tendenziell gestaltet sich eine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse als recht unproblematisch, sofern die Versicherung zustimmt. Der Begünstigte muss generell aber nachweisen können, dass er entsprechende Erfahrung gesammelt hat, um von der Einstufung profitieren zu können. Das Gerücht, dass eine andere Person nach Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ihre günstige Schadenfreiheitsklasse verliert, trifft eigentlich nicht zu. Es lohnt sich daher, die Kfz-Versicherung nach Übertragungsmöglichkeiten zu fragen.

Kontakt:
Tarif Scanner
E-Mail: info@tarif-scanner.de
www.tarif-scanner.de

(Weitere interessante Autogas / LPG News, Infos & Tipps gibt es hier.)

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Wie übernimmt man Prozente bei der Kfz-Versicherung?

Umgangssprachlich wird immer von der Übernahme von Prozenten gesprochen. Dabei handelt es sich genau genommen um die Übernahem der Schadenfreiheitsklasse. Grundsätzlich verbessert sich die Schadenfreiheitsklasse mit den Jahren. Wer viele Jahre lang unfallfrei fährt, verbessert seine Einstufung, was wiederum preiswerte Tarife begünstigt. Es ist generell möglich, eine Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person zu übernehmen. In welcher Beziehung die Personen zueinander stehen müssen und welche Detailvoraussetzungen erforderlich sind, hängt weitestgehend von der Versicherung ab. Oftmals muss mindestens ein Verwandtschaftsverhältnis bestehen, damit Schadenfreiheitsklassen bzw. Prozente übertragen werden können. Ist eine Übernahme allerdings vorgesehen, heißt das aber nicht automatisch, dass eine Person ihre Schadenfreiheitsklasse 12 kopieren kann. Prozente übernehmen meint in der Praxis viel häufiger die günstigere Einstufung, nicht aber eine 1:1 Übertragung der günstigen Schadenfreiheitsklasse.

Nur soviel übernehmen, wie man selbst hätte herausfahren können

Wer als Führerscheinneuling glaubt, er könne die großzügige Schadenfreiheitsklasse eines Elternteils übernehmen, irrt in der Regel. Denn auch wenn Anteile einer Schadenfreiheitsklasse auf ein Familienmitglied übertragen werden können, kann nur so viel übernommen werden, wie der neue Begünstigte auch hätte herausfahren können. Wer seinen Führerschein also erst 1 Jahr lang hat, kann auch maximal die entsprechende Schadenfreiheitsklasse übertragen bekommen, nicht aber die Klasse, als besäße er bereits seit 20 Jahren einen Führerschein. Hierdurch stellen die Anbieter sicher, dass ein Fahrneuling nicht unverhältnismäßig niedrig eingestuft wird. Trotz dieser Einschränkung kann sich die Übertragung der Prozente erheblich lohnen – beispielsweise dann, wenn ein Kind bereits seit z. B. 6 Jahren einen Führerschein hat und bei der ersten Zulassung eines Pkw statt in Schadenfreiheitsklasse 0 in bspw. Schadenfreiheitsklasse 5 eingestuft wird – mittels Übernahme der Prozente.

Tendenziell gestaltet sich eine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse als recht unproblematisch, sofern die Versicherung zustimmt. Der Begünstigte muss generell aber nachweisen können, dass er entsprechende Erfahrung gesammelt hat, um von der Einstufung profitieren zu können. Das Gerücht, dass eine andere Person nach Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ihre günstige Schadenfreiheitsklasse verliert, trifft eigentlich nicht zu. Es lohnt sich daher, die Kfz-Versicherung nach Übertragungsmöglichkeiten zu fragen.

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