Hauptschullehrer müssen Chance auf höhere Besoldung bekommen
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Rheinland-Pfalz muss Schulreform für Realschulen plus nachbessern

2008 beschloss Rheinland-Pfalz eine umfassende Schulreform. Hauptschulen und Realschulen wurden zusammengefasst zu den heutigen Realschulen plus. Seitdem machen Haupt- und Realschullehrer den gleichen Job, verdienen aber unterschiedlich: die einen A13, die anderen A12. Der Unterschied kann bis zu 500 Euro monatlich betragen.

Das Land hatte bisher Hauptschullehrern die Möglichkeit eingeräumt, sich neben ihrer Vollzeitarbeit die fehlenden Qualifikationen für die Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe anzueignen. Diese Praxis der Wechselprüfung muss Rheinland-Pfalz nun überarbeiten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Frist bis zum Schuljahresbeginn 2015/16 gesetzt. Bis dahin müssen Bedingungen geschaffen werden, die Hauptschullehrern eine reelle Chance bieten, die fehlenden Qualifizierungsnachweise berufsbegleitend nachzuholen.

Immerhin arbeiten an den Realschulen Plus seit Jahren beanstandungsfrei Haupt- und Realschullehrer miteinander - trotz formell fehlender Qualifikation. Im Vordergrund der Wechselprüfung solle die praktische Kompetenz des Lehrers stehen.

Zu den Grundsätzen des Beamtenrechts gehöre es, dass das Statusamt eines Beamten und der von ihm wahrgenommene Dienstposten sich entsprechen. Nur übergangsweise sei eine andere Handhabung zulässig, so das Bundesverwaltungsgericht.

Die derzeitige Rechtslage an rheinland-pfälzischen Schule dagegen führe zu einem dauerhaften Auseinanderfallen von Statusamt und Funktion.

Urteil des BVerwG vom 11.12.2014, Az 2 C 51.13

Dr. Margit Bastgen, Wittlich
Rechtsanwaltskanzlei
Fachanwaltschaften im Arbeitsrecht und Familienrecht
Dr. Bastgen RechtsanwältInnen PartmbB
Dr. Margit Bastgen
Talweg 7
54516 Wittlich
email@bastgen.com
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2008 beschloss Rheinland-Pfalz eine umfassende Schulreform. Hauptschulen und Realschulen wurden zusammengefasst zu den heutigen Realschulen plus. Seitdem machen Haupt- und Realschullehrer den gleichen Job, verdienen aber unterschiedlich: die einen A13, die anderen A12. Der Unterschied kann bis zu 500 Euro monatlich betragen.

Das Land hatte bisher Hauptschullehrern die Möglichkeit eingeräumt, sich neben ihrer Vollzeitarbeit die fehlenden Qualifikationen für die Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe anzueignen. Diese Praxis der Wechselprüfung muss Rheinland-Pfalz nun überarbeiten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Frist bis zum Schuljahresbeginn 2015/16 gesetzt. Bis dahin müssen Bedingungen geschaffen werden, die Hauptschullehrern eine reelle Chance bieten, die fehlenden Qualifizierungsnachweise berufsbegleitend nachzuholen.

Immerhin arbeiten an den Realschulen Plus seit Jahren beanstandungsfrei Haupt- und Realschullehrer miteinander - trotz formell fehlender Qualifikation. Im Vordergrund der Wechselprüfung solle die praktische Kompetenz des Lehrers stehen.

Zu den Grundsätzen des Beamtenrechts gehöre es, dass das Statusamt eines Beamten und der von ihm wahrgenommene Dienstposten sich entsprechen. Nur übergangsweise sei eine andere Handhabung zulässig, so das Bundesverwaltungsgericht.

Die derzeitige Rechtslage an rheinland-pfälzischen Schule dagegen führe zu einem dauerhaften Auseinanderfallen von Statusamt und Funktion.

Urteil des BVerwG vom 11.12.2014, Az 2 C 51.13

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