Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
BSG-Entscheid: Zahlungen an KGs unterliegen nicht der KSK-Abgabepflicht
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
|
|
Freie-PresseMitteilungen.de: Rechtsprechung schließt Abgaben für Leistungen von Kommanditgesellschaften aus - bereits geleistete Zahlungen können von der Künstlersozialkasse (KSK) zurückgefordert werden
München, 4. November 2010__ Ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) bringt das Finanzierungssystem der Künstlersozialkasse ins Schwanken: Laut Entscheidung vom 12.08.2010 (Az.: B 3 KS 2/09) unterliegen Unternehmen in Fällen, in denen sie Kommanditgesellschaften (KG) mit künstlerischen oder publizistischen Leistungen beauftragt haben, für diese nicht der Abgabepflicht der KSK. Dies begründet sich gemäß dem Künstlersozialabgabegesetz (KSKG) in den Zielsetzungen der KSK, deren Zweck der Schutz von selbstständigen Künstlern und Publizisten ist. Eine KG ist aufgrund ihrer Rechtsform nicht zu dieser Gruppe zu zählen, Zahlungen an eine KG sind demnach nicht in die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgaben einzubeziehen. Das Urteil räumt zudem rückwirkend die Rückerstattung von zu Unrecht bereits entrichteter Zahlungen im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen ein.
Dem Urteil vorausgegangen war die Klage der Rechtsnachfolgerin der SPAR Handels-AG. In den Jahren 2001 bis 2005 hatte diese unter anderem der Firma P.Werbung KG (P. KG) Werbeaufträge erteilt und Honorare in Höhe von insgesamt 5.850.913 Euro gezahlt. Per Erfassungsbescheid setzte die KSK die Rechtsnachfolgerin des Handelsunternehmens als abgabepflichtiges Unternehmen fest und forderte Künstlersozialabgaben für die Zahlungen an die P. KG von 244.525 Euro. Das zuständige Sozialgericht hob den Bescheid auf, die gegen diese Festsetzung gerichtete Klage war in allen weiteren Instanzen bis hin zum BSG erfolgreich.
"Der KSK, die ihre Finanzierung zu 30 Prozent aus der Künstlersozialabgabe bestreitet, steht nach dem Urteil des BSG große Umwälzung ins Haus", kommentiert Bernhard Lehner, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Brodski und Lehner Rechtsanwälte, die Entscheidung. "Dies betrifft nicht nur künftige Abgaben: Auf ihrer Website weist die KSK bereits darauf hin, dass Unternehmen die Rückerstattung bereits gezahlter Künstlersozialabgaben für Leistungen einer KG beantragen können. Die Verjährungsfrist für erfolgversprechende Anträge liegt bei vier Jahren, umfasst also Abgabezahlungen seit dem Jahr 2006. Auch für Verwerter, besonders für Unternehmen, die einen großen Anteil von künstlerischen Leistungen auch an KGs verbuchen, ist die Änderung in hohem Maße relevant."
Über die Kanzlei Brodski und Lehner:
Die Münchner Kanzlei wurde im Jahr 2003 von den Rechtsanwälten Emil Brodski und Bernhard Lehner gegründet und beschäftigt heute 6 Anwälte. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind alle in der Kanzlei Brodski und Lehner beschäftigten Rechtsanwälte zum Führen mindestens einer Fachanwaltsbezeichnung befugt. Sie bieten ihren Mandanten umfassende Beratung und Vertretung auf den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts.
Großes Renommee genießt die Kanzlei insbesondere bei Unternehmen des Mittelstandes und bei der Vertretung und Beratung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten.
Die Kompetenzen der Anwälte umfassen die Bereiche Arbeitsrecht (einschließlich zugehöriger steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen), Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Lizenzvertragsrecht, Presse- und Verlagsrecht, Versicherungsrecht und Wettbewerbsrecht.
Kanzlei Brodski & Lehner
Bernhard Lehner
Leopoldstr. 50
80802 München
089 - 38 36 75 0
www.brodski-lehner.de
Pressekontakt:
ELEMENT C GmbH
Christoph Hausel
Aberlestr. 18
81371
München
c.hausel@elementc.de
089 - 720 137 20
http://elementc.de
(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)
Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de
Rechtsprechung schließt Abgaben für Leistungen von Kommanditgesellschaften aus - bereits geleistete Zahlungen können von der Künstlersozialkasse (KSK) zurückgefordert werden
München, 4. November 2010__ Ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) bringt das Finanzierungssystem der Künstlersozialkasse ins Schwanken: Laut Entscheidung vom 12.08.2010 (Az.: B 3 KS 2/09) unterliegen Unternehmen in Fällen, in denen sie Kommanditgesellschaften (KG) mit künstlerischen oder publizistischen Leistungen beauftragt haben, für diese nicht der Abgabepflicht der KSK. Dies begründet sich gemäß dem Künstlersozialabgabegesetz (KSKG) in den Zielsetzungen der KSK, deren Zweck der Schutz von selbstständigen Künstlern und Publizisten ist. Eine KG ist aufgrund ihrer Rechtsform nicht zu dieser Gruppe zu zählen, Zahlungen an eine KG sind demnach nicht in die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgaben einzubeziehen. Das Urteil räumt zudem rückwirkend die Rückerstattung von zu Unrecht bereits entrichteter Zahlungen im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen ein.
Dem Urteil vorausgegangen war die Klage der Rechtsnachfolgerin der SPAR Handels-AG. In den Jahren 2001 bis 2005 hatte diese unter anderem der Firma P.Werbung KG (P. KG) Werbeaufträge erteilt und Honorare in Höhe von insgesamt 5.850.913 Euro gezahlt. Per Erfassungsbescheid setzte die KSK die Rechtsnachfolgerin des Handelsunternehmens als abgabepflichtiges Unternehmen fest und forderte Künstlersozialabgaben für die Zahlungen an die P. KG von 244.525 Euro. Das zuständige Sozialgericht hob den Bescheid auf, die gegen diese Festsetzung gerichtete Klage war in allen weiteren Instanzen bis hin zum BSG erfolgreich.
"Der KSK, die ihre Finanzierung zu 30 Prozent aus der Künstlersozialabgabe bestreitet, steht nach dem Urteil des BSG große Umwälzung ins Haus", kommentiert Bernhard Lehner, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Brodski und Lehner Rechtsanwälte, die Entscheidung. "Dies betrifft nicht nur künftige Abgaben: Auf ihrer Website weist die KSK bereits darauf hin, dass Unternehmen die Rückerstattung bereits gezahlter Künstlersozialabgaben für Leistungen einer KG beantragen können. Die Verjährungsfrist für erfolgversprechende Anträge liegt bei vier Jahren, umfasst also Abgabezahlungen seit dem Jahr 2006. Auch für Verwerter, besonders für Unternehmen, die einen großen Anteil von künstlerischen Leistungen auch an KGs verbuchen, ist die Änderung in hohem Maße relevant."
Über die Kanzlei Brodski und Lehner:
Die Münchner Kanzlei wurde im Jahr 2003 von den Rechtsanwälten Emil Brodski und Bernhard Lehner gegründet und beschäftigt heute 6 Anwälte. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind alle in der Kanzlei Brodski und Lehner beschäftigten Rechtsanwälte zum Führen mindestens einer Fachanwaltsbezeichnung befugt. Sie bieten ihren Mandanten umfassende Beratung und Vertretung auf den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts.
Großes Renommee genießt die Kanzlei insbesondere bei Unternehmen des Mittelstandes und bei der Vertretung und Beratung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten.
Die Kompetenzen der Anwälte umfassen die Bereiche Arbeitsrecht (einschließlich zugehöriger steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen), Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Lizenzvertragsrecht, Presse- und Verlagsrecht, Versicherungsrecht und Wettbewerbsrecht.
Kanzlei Brodski & Lehner
Bernhard Lehner
Leopoldstr. 50
80802 München
089 - 38 36 75 0
www.brodski-lehner.de
Pressekontakt:
ELEMENT C GmbH
Christoph Hausel
Aberlestr. 18
81371
München
c.hausel@elementc.de
089 - 720 137 20
http://elementc.de
(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)
Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"BSG-Entscheid: Zahlungen an KGs unterliegen nicht der KSK-Abgabepflicht" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Libyenkrise: Auge um Auge - Wie Muammar Ghadhafi di ...
| Aurora Lacasa: Wenn die Wandervögel zieh\'n (1974)
| Wenn Facebook zum Komplizen der Diktatoren wird | A ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen!
(Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)
REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g):
In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren.
Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)
Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien.
Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)
Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch.
Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm.
( ... (KlausFPM, 20.2.2023)
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Saftorangen
Zur Zeit im Angebot bei Famila:
Ägyptische Saftorangen "Valencia".
Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)
Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl
Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen.
Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l
Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen.
Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)
Doña María Mole Gewürzpaste
Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas.
Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen.
B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
BSG: Nachbesetzung von Chirurgensitzen (prmaximus, Dienstag, 04. Oktober 2016) Das BSG hatte in dem Fall darüber zu entscheiden, ob bei der Nachbesetzung der genehmigten Anstellung eines Chirurgen in einem MVZ die Nachfolge auch an einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie erfolgen dürfe. In erster Instanz hat das Sozialgericht Berlin dieser seitens eines Berliner MVZ gewünschten Regelung widersprochen. Das MVZ hat daraufhin im Rahmen der Sprungrevision das BSG aufgerufen, ist also gleich vors letztinstanzliche Gericht gezogen.
Laut aktueller Entscheidung de ...
Mit dem ABC des Lohnbüros umfassend und topaktuell informiert! (PR-Gateway, Freitag, 03. Juni 2016) Der Ratgeber " ABC des Lohnbüros " bietet ausführliche Erläuterungen, zugänglich über mehr als 1.000 Suchbegriffe. Von A wie Abfindungen bis Z wie Zuschläge. Veranschaulicht durch viele Praxisbeispiele und zahlreiche Arbeitshilfen, Übersichten und Checklisten.
Die Aussagen sind "amtlich" belegt: mit BFH-/FG-, BSG-/LSG- und BAG-/LAG-Urteilen, Verwaltungserlassen und Besprechungsergebniss ...
BSG erschwert Praxisverkauf (prmaximus, Dienstag, 31. Mai 2016) Das Versorgungsstärkungsgesetz aus dem vergangenen Jahr und die Medienberichte über die kolportierte Überversorgung in Großstädten wie Berlin verunsichern immer noch die Ärzteschaft. Niedergelassene Ärzte haben in gesperrten Planungsgebieten dennoch grundsätzlich drei Möglichkeiten ihre Praxis zu verkaufen:
1. Durchführung eines Nachbe ...
Auswirkungen der \'\'Syndikus-Urteile\'\' des BSG (Freie-PM.de, Montag, 06. Juli 2015) Langfristige Auswirkungen der BSG-Urteile für Anwaltschaft größer als für Unternehmen
Köln, den 11.6.2014 - Die "Syndikus"-Urteile des Bundessozialgerichts werden mittelfristig zu einer rückläufigen Zahl von Unternehmens- und Verbandsjuristen mit Anwaltszulassung ("Syndikusanwälte") führen. Die Perspektiven von Unternehmen und Verbänden, Volljuristen im Wettbewerb mit Anwaltskanzleien als Arbeitnehmer zu gewinnen, sind hingegen nicht nachhaltig verschlechtert. Hierauf weist das Soldan In ...
BITKOM-Welten auf der CeBIT 2012 (Freie-PM.de, Montag, 06. Juli 2015) Sonderschauen zu Cloud Computing, Breitband und Gesundheit.
Erstmals Gemeinschaftsstand zu Enterprise Content Management.
Berlin, 11. Oktober 2011
Der Bundesverband BITKOM wird sein Engagement auf der weltweit führenden Hightech-Messe CeBIT weiter ausbauen. Neben den Themen Cloud Computing, Breitband und Gesundheit wird die Bitkom Servicegesellschaft (BSG) im Jahr 2012 erstmals auch zu Enterprise Content Management (ECM) einen Gemeinschaftsstand organisieren. "Auch 2012 ist da ...
BSG-Entscheid: Zahlungen an KGs unterliegen nicht der KSK-Abgabepflicht (Freie-PresseMitteilungen.de, Montag, 06. Juli 2015) Rechtsprechung schließt Abgaben für Leistungen von Kommanditgesellschaften aus - bereits geleistete Zahlungen können von der Künstlersozialkasse (KSK) zurückgefordert werden
München, 4. November 2010__ Ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) bringt das Finanzierungssystem der Künstlersozialkasse ins Schwanken: Laut Entscheidung vom 12.08.2010 (Az.: B 3 KS 2/09) unterliegen Unternehmen in Fällen, in denen sie Kommanditgesellschaften (KG) mit künstlerischen oder publiz ...
Werbung bei News-Central.de: |
BSG-Entscheid: Zahlungen an KGs unterliegen nicht der KSK-Abgabepflicht |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|